Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) mit ca. 200 Mitarbeitern ist Teil der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz und einem weiteren Standort in Bad Ems. Er nimmt als zentraler Dienstleister staatliche Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik (IT) in der Landesverwaltung wahr und stellt hierzu zentrale Einrichtungen für die IT in der Landesverwaltung zur Verfügung. Dabei kommt der Sicherstellung der Anforderungen des Datenschutzes eine besondere Bedeutung zu. Die im LDI etablierten Support-Prozesse orientieren sich an den ITIL-Grundsätzen. Der Leistungskatalog des LDI beinhaltet die Beratung der Kunden, die Durchführung von Projekten, den Betrieb sowie die Wartung und Betreuung von Systemen sowie die Wartung und Pflege von Produkten. Die technologischen Kernkompetenzen des LDI sind Kommunikationsnetze und -dienstleistungen, verteilte und zentrale IT-Systeme, kundenspezifische und standardisierte Anwendungen sowie gesamtheitliche Sicherungsverfahren. Der LDI beabsichtigt die Ablösung/Neuausrichtung seiner in den beiden Rechenzentren eingesetzten zentralen SAN-Infrastruktur. Darüber hinaus soll unter Berücksichtigung der Bedarfsmeldungen der Verwaltungen des Landes Rheinland-Pfalz ein Rahmenvertrag für SAN-Hardwarekomponenten in diesem Umfeld abgeschlossen wird. Gegenstand des Vertrages und Leistungsumfang sind Datenspeicher, Speichernetzkomponenten, Managementsoftware, Support auf Basis unterschiedlicher Service-Level sowie Schulungsleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenspeicherung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenspeicherung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Daten und Information
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Postleitzahl: 55118
Postort: Mainz
Kontakt
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de📧
Telefon: +49 61316050📞
“Der Landesbetrieb Daten und Information führt als Vergabestelle das Vergabeverfahren durch. Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung...”
Zusätzliche Informationen
Der Landesbetrieb Daten und Information führt als Vergabestelle das Vergabeverfahren durch. Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande zwischen dem Auftragnehmer und dem Land
Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information. Die Teilnahmeunterlagen sind von den Bewerbern auszufüllen und zu unterzeichnen und mit ihrem Teilnahmeantrag und den übrigen geforderten Eignungsnachweisen einzureichen. Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß III.2.1) bis III.2.3) sind innerhalb der Teilnahmefrist vorzulegen. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Für das Verhandlungsverfahren sind folgende Fristen maßgebend:
Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags: 2.12.2014, 12:00 Uhr;
Mitteilung über die Teilnahme am Verhandlungsverfahren: voraussichtlich 10.12.2014;
Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots voraussichtlich am: 10.12.2014;
Angebotsfrist für das indikative Angebot voraussichtlich bis zum 20.1.2015, 12:00 Uhr;
Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebots voraussichtlich am: 16.3.2015
Angebotsfrist für das finale Angebot voraussichtlich bis zum 24.3.2015, 12:00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) mit ca. 200 Mitarbeitern ist Teil der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz und...”
Kurze Beschreibung
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) mit ca. 200 Mitarbeitern ist Teil der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz und einem weiteren Standort in Bad Ems. Er nimmt als zentraler Dienstleister staatliche Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik (IT) in der Landesverwaltung wahr und stellt hierzu zentrale Einrichtungen für die IT in der Landesverwaltung zur Verfügung. Dabei kommt der Sicherstellung der Anforderungen des Datenschutzes eine besondere Bedeutung zu. Die im LDI etablierten Support-Prozesse orientieren sich an den ITIL-Grundsätzen.
“Der Leistungskatalog des LDI beinhaltet die Beratung der Kunden, die Durchführung von Projekten, den Betrieb sowie die Wartung und Betreuung von Systemen...”
Kurze Beschreibung
Der Leistungskatalog des LDI beinhaltet die Beratung der Kunden, die Durchführung von Projekten, den Betrieb sowie die Wartung und Betreuung von Systemen sowie die Wartung und Pflege von Produkten. Die technologischen Kernkompetenzen des LDI sind Kommunikationsnetze und -dienstleistungen, verteilte und zentrale IT-Systeme, kundenspezifische und standardisierte Anwendungen sowie gesamtheitliche Sicherungsverfahren.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (2) “Der LDI beabsichtigt die Ablösung/Neuausrichtung seiner in den beiden Rechenzentren eingesetzten zentralen SAN-Infrastruktur. Darüber hinaus soll unter...”
Kurze Beschreibung
Der LDI beabsichtigt die Ablösung/Neuausrichtung seiner in den beiden Rechenzentren eingesetzten zentralen SAN-Infrastruktur. Darüber hinaus soll unter Berücksichtigung der Bedarfsmeldungen der Verwaltungen des Landes Rheinland-Pfalz ein Rahmenvertrag für SAN-Hardwarekomponenten in diesem Umfeld abgeschlossen wird.
“Gegenstand des Vertrages und Leistungsumfang sind Datenspeicher, Speichernetzkomponenten, Managementsoftware, Support auf Basis unterschiedlicher...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vertrages und Leistungsumfang sind Datenspeicher, Speichernetzkomponenten, Managementsoftware, Support auf Basis unterschiedlicher Service-Level sowie Schulungsleistungen.
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Number of possible renewals: 2
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 420-014667
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Die Vergabestelle stellt für den Teilnahmewettbewerb Vordrucke zur Verfügung, die bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden sind.”
“Die Bewerber erhalten:” Mehr anzeigen (34) “Teil A: Anlage 01_Teilnahmeantrag,”
“Um als Teilnehmer zugelassen zu werden, hat der Bewerber den Teilnahmeantrag sowie die Anlagen 02-05 und 07 vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und...”
Befähigung zur Berufsausübung
Um als Teilnehmer zugelassen zu werden, hat der Bewerber den Teilnahmeantrag sowie die Anlagen 02-05 und 07 vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und der Vergabestelle fristgerecht, d. h. bis spätestens 2.12.2014,12:00 Uhr vorzulegen. Die Anlage 08 ist nur soweit einschlägig auszufüllen und unterzeichnet vorzulegen.
“Ferner hat der Bewerber einen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt) bzw. Nachweis, dass der Bieter”
“im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist,...”
Befähigung zur Berufsausübung
im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate – Kopie genügt) vorzulegen.
“Werden Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder Nachunternehmer eingesetzt, sind die Nachweise und Erklärungen gemäß III.2.1) und III 2.2). von jedem...”
Befähigung zur Berufsausübung
Werden Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder Nachunternehmer eingesetzt, sind die Nachweise und Erklärungen gemäß III.2.1) und III 2.2). von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder von jedem Nachunternehmer zu erbringen. Der Bewerber hat, wenn er Nachunternehmer einsetzt wird, überdies in einer gesonderten schriftlichen Erklärung zu versichern, dass er im Auftragsfall über die Ressourcen der Nachunternehmer verfügen kann (Verfügbarkeitsnachweis). Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bewerber, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer sind ausgeschlossen.
“Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag die nachfolgenden Eigenerklärungen abzugeben ((den Vergabeunterlagen liegt ein entsprechendes Formblatt als Teil...”
Befähigung zur Berufsausübung
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag die nachfolgenden Eigenerklärungen abzugeben ((den Vergabeunterlagen liegt ein entsprechendes Formblatt als Teil A: Anlage_02 (Eigenerklärung))bei) und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zu versichern. Der Bewerber versichert, dass:
“1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung/Vorteilsgewährung...”
Befähigung zur Berufsausübung
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung/Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB, z. B. Preisabsprachen),
“2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den...”
Befähigung zur Berufsausübung
2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
“3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,”
“4. keine der Personen, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist:”
“c. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden,”
“d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag...”
Befähigung zur Berufsausübung
d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden,
“e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler...”
Befähigung zur Berufsausübung
e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs.2 Nr.10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
“f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),”
Befähigung zur Berufsausübung
f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
“g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit...”
Befähigung zur Berufsausübung
g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden.
“5. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser...”
Befähigung zur Berufsausübung
5. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
“6. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.”
“7. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.”
“8. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder...”
Befähigung zur Berufsausübung
8. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
“9. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für...”
Befähigung zur Berufsausübung
9. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften verurteilt worden sind.
“10. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes”
“(BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des...”
Befähigung zur Berufsausübung
(BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
“11. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1Verpflichtungsgesetz sowie ein Führungszeugnis...”
Befähigung zur Berufsausübung
11. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1Verpflichtungsgesetz sowie ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke abzugeben.
“12. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache...”
Befähigung zur Berufsausübung
12. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen. Mit seiner Unterschrift versichert der Bewerber die Richtigkeit seiner Angaben, weshalb weitere Nachweise zu den Ziffern 1 bis 12 zunächst nicht vorgelegt werden müssen. Die Vergabestelle kann in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Zuverlässigkeitsprüfung jedoch jederzeit anfordern. Werden die Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrages führen. Werden vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben, wird die Bewerbung/der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung dieses Vordrucks Teil A: Anlage_02 Eigenerklärungen abzugeben. Der Bewerber hat einen Nachweis zu erbringen, dass er im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate, Kopie genügt).
“Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der...”
Befähigung zur Berufsausübung
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen ist anzugeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A: Anlage_03 und die...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A: Anlage_03 und die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A: Anlage_04 seinem Teilnahmeantrag beizufügen. Demgemäß hat der Bieter zur Prüfung seiner Leistungsfähigkeit Auskunft zu geben. Zur Bewertung: vgl. Teil A: Verfahrensunterlagen – Teilnahmewettbewerb und Eignungsbewertung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bewerber die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A: Anlage_05_Referenzen seinem...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bewerber die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A: Anlage_05_Referenzen seinem Teilnahmeantrag beizufügen. Zur Bewertung: vgl. Teil A: Verfahrensunterlagen – Teilnahmewettbewerb und Eignungsbewertung.
Mehr anzeigen Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Der Bewerber hat eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 500 000 EUR für Sach- und...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Der Bewerber hat eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1 000 000 EUR) nachzuweisen oder alternativ eine verbindliche Erklärung einer Versicherung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird. Der Bewerber hat seinem Teilnahmeantrag eine schriftliche Zusage eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dem Unternehmen im Falle der Auftragserteilung eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme für die gebotenen Leistungen bzw. Teilleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Gewährleistungszeitraum gestellt wird (das Kreditinstitut bzw. der Kreditversicherer muss in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassen sein). Der Bewerber kann alternativ mit seinem Teilnahmeantrag eine Zusicherung vorlegen, dass er im Zuschlagsfall eine entsprechende Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft vorlegen wird. Zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung muss eine entsprechende Bürgschaft der Vergabestelle spätestens vorgelegt werden. Der Bewerber hat eine aktuell bestehende Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen: für Personenschäden pauschal mindestens 500 000 EUR, für Sachschäden pauschal mindestens 500 000 EUR je Schadensfall, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1 000 000 EUR, für Vermögensschäden in Höhe von 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 500 000 EUR. Alternativ kann der Bewerber eine verbindliche Erklärung einer Versicherung vorlegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung abgeschlossen wird. Die Bewerber werden bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Abgabe des Angebotes SÜG1-überprüfte Mitarbeiter zu benennen sind. Die Bewerber sichern mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu, dass Sie derzeit – spätestens allerdings im Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes – über SÜG1-überprüfte Mitarbeiter verfügen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens abzugebenden Angebote...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens abzugebenden Angebote Bietergemeinschaften zugelassen sind. Bietergemeinschaften, die sich erst nach dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge gebildet haben, sind nicht zugelassen. Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden jedoch nur Berücksichtigung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
“Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben (vgl. Teil A: Anlage 08_Bewerbergemeinschaft). Ein Mitglied ist von allen übrigen Mitgliedern...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben (vgl. Teil A: Anlage 08_Bewerbergemeinschaft). Ein Mitglied ist von allen übrigen Mitgliedern als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bevollmächtigen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die geplante Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist anzugeben.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (5) “Sofern nach den Teilnahmeunterlagen im Rahmen der Bewerbung rechtsverbindliche Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern nach den Teilnahmeunterlagen im Rahmen der Bewerbung rechtsverbindliche Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter geleistet werden. Dies gilt insbesondere für die Unterzeichnung des Teilnahmeantrages.
“Grundsätzlich unzulässig ist es, sich als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbewerber zu bewerben. Ein solches Verhalten wird...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Grundsätzlich unzulässig ist es, sich als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbewerber zu bewerben. Ein solches Verhalten wird als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede gewertet und führt kann zum Ausschluss beider Bewerbungen führen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt.
“Sofern es sich bei einem Bewerber um einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe handelt, muss deutlich werden, welcher rechtlich selbstständige...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern es sich bei einem Bewerber um einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe handelt, muss deutlich werden, welcher rechtlich selbstständige Unternehmensteil sich bewirbt. Bewerben sich mehrere selbstständige Unternehmensteile einer Unternehmensgruppe müssen sie sich entweder gemeinsam als Bewerbergemeinschaft oder als Einzelbewerber mit Unteranbietern bewerben, wobei Mischkonstellationen möglich sind, solange diese Konstellation deutlich wird und die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.
“Es wird ferner darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens abzugebenden Angebote die Einschaltung von Nachunternehmen...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens abzugebenden Angebote die Einschaltung von Nachunternehmen zulässig ist. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft
“Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auftragnehmer für die...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzuführen (Vorlage eines abschließenden Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen und der hierfür vorgesehenen Nachunternehmer). Die Eignung der Nachunternehmer ist mit sämtlichen geforderten Nachweisen und Erklärungen zu belegen. Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung jedes Nachunternehmers (Verfügbarkeitserklärung) ist vorzulegen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Das Fehlen des Nachunternehmerverzeichnisses sowie der Verfügbarkeitserklärungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begründete Zweifel bestehen. Der Bieter hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, ihn davon in Kenntnis zusetzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, sowie dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Bieter hat bei Einholung von Angeboten für Nachunternehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Auftraggeber den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt.
Verfahren
Duration of the framework agreement in months: 36
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objective criteria for selection:
“Es werden mindestens 3, höchstens jedoch 7 Bewerber entsprechend der im Zuge der Eignungsbewertung erreichten höchsten Bewertungspunkte (vgl. diesbezüglich...”
Objective criteria for selection
Es werden mindestens 3, höchstens jedoch 7 Bewerber entsprechend der im Zuge der Eignungsbewertung erreichten höchsten Bewertungspunkte (vgl. diesbezüglich Teil A: Verfahrensunterlagen Teilnahmewettbewerb und Eignungsprüfung) zur Angebotsabgabe im Rahmen des Verhandlungsverfahrens aufgefordert werden.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-12-10 📅
Languages
Language: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Reference number attributed by the contracting authority: 420-014667
Zusätzliche Informationen
“Der Landesbetrieb Daten und Information führt als Vergabestelle das Vergabeverfahren durch. Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung...”
Zusätzliche Informationen
Der Landesbetrieb Daten und Information führt als Vergabestelle das Vergabeverfahren durch. Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande zwischen dem Auftragnehmer und dem Land
“Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information. Die Teilnahmeunterlagen sind von den Bewerbern auszufüllen und zu unterzeichnen...”
Zusätzliche Informationen
Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information. Die Teilnahmeunterlagen sind von den Bewerbern auszufüllen und zu unterzeichnen und mit ihrem Teilnahmeantrag und den übrigen geforderten Eignungsnachweisen einzureichen. Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß III.2.1) bis III.2.3) sind innerhalb der Teilnahmefrist vorzulegen. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (8) “Für das Verhandlungsverfahren sind folgende Fristen maßgebend:”
“Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags: 2.12.2014, 12:00 Uhr;”
“Mitteilung über die Teilnahme am Verhandlungsverfahren: voraussichtlich 10.12.2014;”
“Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots voraussichtlich am: 10.12.2014;”
“Angebotsfrist für das indikative Angebot voraussichtlich bis zum 20.1.2015, 12:00 Uhr;”
“Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebots voraussichtlich am: 16.3.2015”
“Angebotsfrist für das finale Angebot voraussichtlich bis zum 24.3.2015, 12:00 Uhr.”
“Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYY7L.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131160📞
Internetadresse: http:///www.mwkel.rlp.de 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“I. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S....”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
I. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
“Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:” Mehr anzeigen (8) “1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;”
“2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (sog. Nichtabhilfeentscheidung), vergangen sind.”
“II. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a Abs. 1 Satz 5 GWB).
“III. Die Vergabestelle weist ferner darauf ausdrücklich hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
III. Die Vergabestelle weist ferner darauf ausdrücklich hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Rechtsverstoßes zu erheben sind.
“Gemäß § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Dieser Antrag ist...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Dieser Antrag ist nicht fristgebunden. Er kann aber gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig sein, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 GWB die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist nach § 117 Abs. 1 GWB binnen einer Frist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Entscheidet die Vergabekammer nicht innerhalb von fünf Wochen ab Eingang des Antrags, so beginnt die zwei-Wochen-Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde mit dem Ablauf dieser Frist. Weitere Auskünfte erteilt die unter Abschnitt VI.4.3 genannte Stelle.
“IV. Die Vergabestelle Adressatin bei Rügen.” Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Siftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Telefon: +49 6131160📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Quelle: OJS 2014/S 212-374939 (2014-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Römerstraße 41
Postleitzahl: 56130
Postort: Bad Ems
Kontakt
Telefon: +49 26036050📞
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“55118 Mainz.”
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-08 📅
Name: Rednet AG
Postanschrift: Carl-von-Linde-Straße 12
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“I. Gemäß §107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Dieser Antrag ist...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
I. Gemäß §107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Dieser Antrag ist nicht fristgebunden. Er kann aber gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig sein, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 GWB die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist nach § 117 Abs. 1 GWB binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Entscheidet die Vergabekammer nicht innerhalb von 5 Wochen ab Eingang des Antrags, so beginnt die zwei-Wochen-Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde mit dem Ablauf dieser Frist. Weitere Auskünfte erteilt die unter Abschnitt VI.4.3) genannte Stelle.
“II. Gemäß §§ 107 ff. GWB erteilt der Auftraggeber/die Vergabestelle weiter folgende Hinweise: Zunächst wird ausdrücklich auf die Rechtsfolge des § 107 Abs....”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß §§ 107 ff. GWB erteilt der Auftraggeber/die Vergabestelle weiter folgende Hinweise: Zunächst wird ausdrücklich auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber/Vergabestelle beantragt wird. Ferner weist der Auftraggeber darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften zu erheben sind.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “III. Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.”
Quelle: OJS 2015/S 112-202729 (2015-06-08)