Rahmenvereinbarung – Server-Systeme für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter
http://www.mpg.de abrufbar.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Standard-Server-Systemen (Los 1) und High-end-Server-Systemen (Los 2) sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, wobei beabsichtigt ist,
— für Standard-Server-Systeme (Los 1) eine Rahmenvereinbarung mit sechs (6) Wirtschaftsteilnehmern und
— für High-end-Server-Systeme (Los 2) eine Rahmenvereinbarung mit ebenfalls sechs (6) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren jeweils gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z. B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs). Bei der Beschaffung von Dienstleistungen über die Kataloge im SRM, wird mindestens die OCI-Version 4.01 benötigt.
Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Neben den EDV-Abteilungen in den Instituten unterhält die MPG ein eigenes Großrechenzentrum in Garching. Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern aus. Das von der MPG benötigte Produktportfolio lässt sich klassifizieren in die Bereiche Standard-Server-Systeme und High-end-Server-Systeme, welche die marktüblichen Anforderungen, Ausstattungsmerkmale und Konfigurationen haben. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des jeweiligen Auftragnehmers über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Der Vergabegegenstand wird aufgeteilt in die folgenden 2 Lose:
— Los 1 umfasst die Beschaffung von Standard-Server-Systemen inkl. Dienstleistungen und Zubehör.
— Los 2 umfasst die Beschaffung von High-end-Server-Systemen inkl. Dienstleistungen und Zubehör.
Die Geräte und Gerätekomponenten sollen sowohl einzeln als auch im Rahmen von Sammelbestellungen über den gesamten Vertragszeitraum verteilt abrufbar sein.
Es ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren für ein oder beide Lose möglich (vgl. Ziffer II.1.8 der EU-Bekanntmachung).
Die Lose setzen sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
2. Verkauf und Lieferung von Server-Systemen und Systemkomponenten;
3. Dienstleistungen;
a. Beratung, Konfiguration und Architektur;
b. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft;
c. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
d. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
e. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).
Die Server-Systeme inkl. Zubehör müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.
In Los 1 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „Standard-Server-Systeme“ zusammengefasst. Die Server-Systeme sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Sortiments auswählbar und konfigurierbar sein.
In Los 2 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „High-End-Server-Systeme“ zusammengefasst. Die High-end-Server-Systeme sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Sortiments auswählbar und konfigurierbar sein.
Sog. „Refurbished Geräte“ (z. B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
Der Bewerber hat sich für jedes Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.8 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Für die MPG und ihre Bedarfsträger ist die Herstellervielfalt im Onlineshop wichtig. Deswegen findet bei diesem Vergabeverfahren ein Bewertungssystem Anwendung, bei dem sichergestellt ist, dass die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen wird, die jeweils auf unterschiedliche Hersteller zurückgreifen. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Der Bewerber hat sich daher für jedes Los, auf welches er ein Angebot abzugeben beabsichtigt, bindend jeweils auf nur einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.8 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Die MPG muss eine BSI-konforme Entsorgung von Datenträgern als Leistung abrufen können. Die BSI-Konformität ergibt sich aus den BSI-Standards und hier insbesondere den Maßnahmen M 2.436 „Vernichtung von Datenträgern durch externe Dienstleister“, M 2.361 „Deinstallation von Speichersystemen“ und M 2.167 „Auswahl geeigneter Verfahren zur Lösung oder Vernichtung von Daten“ aus dem BSI-Maßnahmenkatalog (M 2).
Da sich die MPG zur BSI-konformen Entsorgung von Datenträgern verpflichtet hat, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die diese BSI-Konformität der Entsorgung gewährleisten. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen diese Vorgabe, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 8 % der seit Abschluss der Rahmenvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Auftraggebers von diesem Verstoß in Rechnung gestellten Kaufpreise (ohne Umsatzsteuer) sämtlicher in diesem Zeitraum gelieferter Artikel verlangen.
Im Falle des wiederholten Verstoßes bemisst sich die Vertragsstrafe ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des vorhergehenden Verstoßes.
Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Der Bewerber hat sich für jedes Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.7 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Für die MPG und ihre Bedarfsträger ist die Herstellervielfalt im Onlineshop wichtig. Deswegen findet bei diesem Vergabeverfahren ein Bewertungssystem Anwendung, bei dem sichergestellt ist, dass die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen wird, die jeweils auf unterschiedliche Hersteller zurückgreifen. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Der Bewerber hat sich daher für jedes Los, auf welches er ein Angebot abzugeben beabsichtigt, bindend jeweils auf nur einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.7 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der seit Abschluss der Rahmenvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Auftraggebers von diesem Verstoß in Rechnung gestellten Kaufpreise (ohne Umsatzsteuer) sämtlicher in diesem Zeitraum gelieferter Artikel verlangen.
Im Falle des wiederholten Verstoßes bemisst sich die Vertragsstrafe ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des vorhergehenden Verstoßes.
Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-06-20
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Auftragsbekanntmachung
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2014-12-01
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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