Rahmenvereinbarung – Storage-Systeme für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versich

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Storage-Area-Network-Systemen (Los 1), Direct-Attached-Storage-Systeme (Los 2), Entry-Network-Attached-Storage-Systemen (Los 3) und Network-Attached-Storage-Systemen (Los 4) sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, wobei beabsichtigt ist,
— für Los 1 eine Rahmenvereinbarung mit 8 Wirtschaftsteilnehmern,
— für Los 2 eine Rahmenvereinbarung mit 5 Wirtschaftsteilnehmern,
— für Los 3 eine Rahmenvereinbarung mit 5 Wirtschaftsteilnehmern und
— für Los 4 eine Rahmenvereinbarung mit 8 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren jeweils gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z. B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs). Bei der Beschaffung von Dienstleistungen über die Kataloge im SRM, wird mindestens die OCI-Version 4.01 benötigt.
Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Neben den EDV-Abteilungen in den Instituten unterhält die MPG ein eigenes Großrechenzentrum in Garching. Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern aus. Das von der MPG benötigte Produktportfolio lässt sich klassifizieren in die Bereiche Storage-Area-Network-Systeme (SAN-Systeme), Direct-Attached-Storage-Systeme (DAS-Systeme), Entry-Network-Attached-Storage-Systemen (Entry-NAS-Systeme) und Network-Attached-Storage-Systemen (NAS-Systeme), welche die marktüblichen Anforderungen, Ausstattungsmerkmale und Konfigurationen haben. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des jeweiligen Auftragnehmers über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Der Vergabegegenstand wird aufgeteilt in die folgenden vier Lose:
— Los 1 umfasst die Beschaffung inkl. Dienstleistungen im Bereich von Storage-Area-Network-Systemen,
— Los 2 umfasst die Beschaffung inkl. Dienstleistungen im Bereich von Direct-Attached-Storage-Systemen,
— Los 3 umfasst die Beschaffung inkl. Dienstleistungen im Bereich von Entry-Network-Attached-Storage-Systemen,
— Los 4 umfasst die Beschaffung inkl. Dienstleistungen im Bereich von Network-Attached-Storage-Systemen.
Die Geräte und Gerätekomponenten sollen sowohl einzeln als auch im Rahmen von Sammelbestellungen über den gesamten Vertragszeitraum verteilt abrufbar sein.
Es ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren für ein oder mehrere Lose möglich (vgl. Ziffer II.1.8)) der EU-Bekanntmachung).
Die Lose setzen sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs).
2. Verkauf und Lieferung von Storage-Systemen und Systemkomponenten.
3. Dienstleistungen
a. Beratung, Konfiguration und Architektur,
b. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft,
c. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort),
d. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.),
e. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).
Die Storage-Systeme inkl. Zubehör müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.
In Los 1 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „SAN-Systeme“ zusammengefasst. Die SAN-Systeme sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Sortiments auswählbar und konfigurierbar sein.
In Los 2 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „DAS-Systeme“ zusammengefasst. Die DAS-Systeme sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Sortiments auswählbar und konfigurierbar sein.
In Los 3 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „Entry-NAS-Systeme“ zusammengefasst. Die Entry-NAS-Systeme sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Sortiments auswählbar und konfigurierbar sein.
In Los 4 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „NAS-Systeme“ zusammengefasst. Die NAS-Systeme sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Sortiments auswählbar und konfigurierbar sein.
Sog. „Refurbished Geräte“ (z. B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
Der Bewerber hat sich für jedes Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.8 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Für die MPG und ihre Bedarfsträger ist die Herstellervielfalt im Onlineshop wichtig. Deswegen findet bei diesem Vergabeverfahren ein Bewertungssystem Anwendung, bei dem sichergestellt ist, dass die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen wird, die jeweils auf unterschiedliche Hersteller zurückgreifen. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Der Bewerber hat sich daher für jedes Los, auf welches er ein Angebot abzugeben beabsichtigt, bindend jeweils auf nur einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.8 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der seit Abschluss der Rahmenvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Auftraggebers von diesem Verstoß in Rechnung gestellten Kaufpreise (ohne Umsatzsteuer) sämtlicher in diesem Zeitraum gelieferter Artikel verlangen.
Im Falle des wiederholten Verstoßes bemisst sich die Vertragsstrafe ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des vorhergehenden Verstoßes.
Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Die MPG muss eine BSI-konforme Entsorgung von Datenträgern als Leistung abrufen können. Die BSI-Konformität ergibt sich aus den BSI-Standards und hier insbesondere den Maßnahmen M 2.436 „Vernichtung von Datenträgern durch externe Dienstleister“, M 2.361 „Deinstallation von Speichersystemen“ und M 2.167 „Auswahl geeigneter Verfahren zur Lösung oder Vernichtung von Daten“ aus dem BSI-Maßnahmenkatalog (M 2).
Da sich die MPG zur BSI-konformen Entsorgung von Datenträgern verpflichtet hat, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die diese BSI-Konformität der Entsorgung gewährleisten. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen diese Vorgabe, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 8 % der seit Abschluss der Rahmenvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Auftraggebers von diesem Verstoß in Rechnung gestellten Kaufpreise (ohne Umsatzsteuer) sämtlicher in diesem Zeitraum gelieferter Artikel verlangen.
Im Falle des wiederholten Verstoßes bemisst sich die Vertragsstrafe ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des vorhergehenden Verstoßes.
Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-20 Auftragsbekanntmachung
2014-12-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-06-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Menge oder Umfang:
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom jeweiligen Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.Der Auftraggeber geht auf Basis des Umsatzvolumens der letzten 2 Jahre bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 1: Storage-Area-Network-Systeme/Los 2: DAS-Systeme/Los 3: Entry-Network-Attached-Storage-Systeme/Los 4: Network-Attached-Storage-Systeme) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Los 1: SAN-Systeme: ca. 1 500 000 EUR per annoLos 2: DAS-Systeme: ca. 1 000 000 EUR per annoLos 3: Entry-NAS-Systeme: ca. 500 000 EUR per annoLos 4: NAS-Systeme: ca. 2 000 000 EUR per annoAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Systemlandschaften der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb unter Berücksichtigung der jeweiligen Systemlandschaft getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklung ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik zu halten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de 🌏
E-Mail: storage2014@gv.mpg.de 📧
Fax: +49 8921081384 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 119-211548
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise in Kapitel 1.12 des anzufordernden Eignungskatalogs einzuhalten ist: 1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift und Deckblatt; 2. Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs); 3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.14 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs); 4. Benennung des gewählten Herstellers je Los (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs); 5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7 des anzufordernden Eignungskatalogs); 6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10 des anzufordernden Eignungskatalogs); 7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 bis 14 des anzufordernden Eignungskatalogs); 8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers; 9. abschließende eigenhändige Unterschrift auf der letzten Seite des Teilnahmeantrags. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 19 Abs. 2 EG VOL/A nachzufordern. Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden: (F-##) – Formalkriterium; (A-##) – Ausschlusskriterium; (B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung. Die mit einem (F), d. h. Formalkriterium, gekennzeichneten Forderungen fließen nicht mit in die inhaltliche Bewertung ein. Sie dienen dem Auftraggeber lediglich als Information. Falls eine mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen. Es werden bei der Beurteilung je (B)-Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung addiert (einfache Summe). Nachweise und/oder Erklärungen sind ggf. mehrfach abzugeben, sollten sie sich (sofern sich der Bewerber für mehrere Lose bewirbt) von Los zu Los unterscheiden (z. B.: Bewerber bewirbt sich auf alle 4 Lose mit jeweils unterschiedlichen Nachauftragnehmern (= anderes Unternehmen), so ist die Anlage 4 viermal abzugeben). (A-01) Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs (A-02) Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen Kapitel 1.14 und 4 i.V.m. Anlage 3 anzufordernden Eignungskatalogs (A-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen Kapitel 1.14 und 4 i.V.m. Anlage 4 anzufordernden Eignungskatalogs (A-04) Benennung des Herstellers Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 anzufordernden Eignungskatalogs (F-05) Unternehmensdarstellung Kapitel 3.1.1 anzufordernden Eignungskatalogs (A-06) Berufs- und Handelsregisterauszug Kapitel 3.1.2 anzufordernden Eignungskatalogs (A-07) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A Kapitel 3.1.3 und 4 i.V.m. Anlage 6 anzufordernden Eignungskatalogs (A-08) Datenschutzerklärung Kapitel 3.1.4 und 4 i.V.m. Anlage 7 anzufordernden Eignungskatalogs (A-09) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Kapitel 3.2.1 und 4 i.V.m. Anlage 8 anzufordernden Eignungskatalogs (A-10) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 anzufordernden Eignungskatalogs (F-11) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 10 anzufordernden Eignungskatalogs (B-12) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 10 anzufordernden Eignungskatalogs (B-13) Ergebnisdarstellung (EBIT) Kapitel 3.2.4 und 4 i.V.m. Anlage 10 anzufordernden Eignungskatalogs (A-14) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde Kapitel 3.3.1 anzufordernden Eignungskatalogs (B-15) Mitarbeiterschulung und Fortbildung Kapitel 3.3.2 anzufordernden Eignungskatalogs (A-16a) Fachgebietsabdeckung der Mitarbeiter Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m Anlage 11 anzufordernden Eignungskatalogs (B-16b) Mitarbeiterprofile zum Fachgebiet SRM/OCI Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m Anlage 12 anzufordernden Eignungskatalogs (B-16c) Mitarbeiterprofile zum Fachgebiet Beratung Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m Anlage 12 anzufordernden Eignungskatalogs (B-16d) Mitarbeiterprofile zum Fachgebiet Dienstleistung Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m Anlage 12 anzufordernden Eignungskatalogs (B-16e) Mitarbeiterprofile zum Fachgebiet Systeme mit besonderen Anforderungen Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m Anlage 12 anzufordernden Eignungskatalogs (B-17) Ersatzteil- und Imagestabilität Kapitel 3.3.4 anzufordernden Eignungskatalogs (B-18) Unternehmensreferenzen Kapitel 3.3.5 und 4 i.V.m. Anlage 13 anzufordernden Eignungskatalogs (B-19) Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System Kapitel 3.3.6 anzufordernden Eignungskatalogs (A-20) Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung Kapitel 3.3.7 und 4 i.V.m. Anlage 14 anzufordernden Eignungskatalogs (B-21) Supportorganisation Kapitel 3.3.8 anzufordernden Eignungskatalogs.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Storage-Area-Network-Systemen (Los 1), Direct-Attached-Storage-Systeme (Los 2), Entry-Network-Attached-Storage-Systemen (Los 3) und Network-Attached-Storage-Systemen (Los 4) sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, wobei beabsichtigt ist,
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— für Los 1 eine Rahmenvereinbarung mit 8 Wirtschaftsteilnehmern,
— für Los 2 eine Rahmenvereinbarung mit 5 Wirtschaftsteilnehmern,
— für Los 3 eine Rahmenvereinbarung mit 5 Wirtschaftsteilnehmern und
— für Los 4 eine Rahmenvereinbarung mit 8 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren jeweils gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
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Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z. B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
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Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs). Bei der Beschaffung von Dienstleistungen über die Kataloge im SRM, wird mindestens die OCI-Version 4.01 benötigt.
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Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Neben den EDV-Abteilungen in den Instituten unterhält die MPG ein eigenes Großrechenzentrum in Garching. Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern aus. Das von der MPG benötigte Produktportfolio lässt sich klassifizieren in die Bereiche Storage-Area-Network-Systeme (SAN-Systeme), Direct-Attached-Storage-Systeme (DAS-Systeme), Entry-Network-Attached-Storage-Systemen (Entry-NAS-Systeme) und Network-Attached-Storage-Systemen (NAS-Systeme), welche die marktüblichen Anforderungen, Ausstattungsmerkmale und Konfigurationen haben. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des jeweiligen Auftragnehmers über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
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Der Vergabegegenstand wird aufgeteilt in die folgenden vier Lose:
— Los 1 umfasst die Beschaffung inkl. Dienstleistungen im Bereich von Storage-Area-Network-Systemen,
— Los 2 umfasst die Beschaffung inkl. Dienstleistungen im Bereich von Direct-Attached-Storage-Systemen,
— Los 3 umfasst die Beschaffung inkl. Dienstleistungen im Bereich von Entry-Network-Attached-Storage-Systemen,
— Los 4 umfasst die Beschaffung inkl. Dienstleistungen im Bereich von Network-Attached-Storage-Systemen.
Die Geräte und Gerätekomponenten sollen sowohl einzeln als auch im Rahmen von Sammelbestellungen über den gesamten Vertragszeitraum verteilt abrufbar sein.
Es ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren für ein oder mehrere Lose möglich (vgl. Ziffer II.1.8)) der EU-Bekanntmachung).
Die Lose setzen sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs).
2. Verkauf und Lieferung von Storage-Systemen und Systemkomponenten.
3. Dienstleistungen
a. Beratung, Konfiguration und Architektur,
b. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft,
c. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort),
d. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.),
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e. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).
Die Storage-Systeme inkl. Zubehör müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.
In Los 1 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „SAN-Systeme“ zusammengefasst. Die SAN-Systeme sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Sortiments auswählbar und konfigurierbar sein.
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In Los 2 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „DAS-Systeme“ zusammengefasst. Die DAS-Systeme sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Sortiments auswählbar und konfigurierbar sein.
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In Los 3 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „Entry-NAS-Systeme“ zusammengefasst. Die Entry-NAS-Systeme sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Sortiments auswählbar und konfigurierbar sein.
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In Los 4 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „NAS-Systeme“ zusammengefasst. Die NAS-Systeme sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Sortiments auswählbar und konfigurierbar sein.
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Sog. „Refurbished Geräte“ (z. B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
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Der Bewerber hat sich für jedes Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.8 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Für die MPG und ihre Bedarfsträger ist die Herstellervielfalt im Onlineshop wichtig. Deswegen findet bei diesem Vergabeverfahren ein Bewertungssystem Anwendung, bei dem sichergestellt ist, dass die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen wird, die jeweils auf unterschiedliche Hersteller zurückgreifen. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Der Bewerber hat sich daher für jedes Los, auf welches er ein Angebot abzugeben beabsichtigt, bindend jeweils auf nur einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.8 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
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Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
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Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
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Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der seit Abschluss der Rahmenvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Auftraggebers von diesem Verstoß in Rechnung gestellten Kaufpreise (ohne Umsatzsteuer) sämtlicher in diesem Zeitraum gelieferter Artikel verlangen.
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Im Falle des wiederholten Verstoßes bemisst sich die Vertragsstrafe ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des vorhergehenden Verstoßes.
Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Die MPG muss eine BSI-konforme Entsorgung von Datenträgern als Leistung abrufen können. Die BSI-Konformität ergibt sich aus den BSI-Standards und hier insbesondere den Maßnahmen M 2.436 „Vernichtung von Datenträgern durch externe Dienstleister“, M 2.361 „Deinstallation von Speichersystemen“ und M 2.167 „Auswahl geeigneter Verfahren zur Lösung oder Vernichtung von Daten“ aus dem BSI-Maßnahmenkatalog (M 2).
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Da sich die MPG zur BSI-konformen Entsorgung von Datenträgern verpflichtet hat, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die diese BSI-Konformität der Entsorgung gewährleisten. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
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Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen diese Vorgabe, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 8 % der seit Abschluss der Rahmenvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Auftraggebers von diesem Verstoß in Rechnung gestellten Kaufpreise (ohne Umsatzsteuer) sämtlicher in diesem Zeitraum gelieferter Artikel verlangen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Storage-Area-Network-Systeme (SAN-Systeme)
Kurze Beschreibung:
Los 1 setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten
zusammen:1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs).2. Verkauf und Lieferung von Storage-Systemen und Systemkomponenten.3. Dienstleistungena. Beratung, Konfiguration und Architektur,b. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft,c. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort),d. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.),e. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).Die Storage-Systeme inkl. Zubehör müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.In Los 1 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „SAN-Systeme“ zusammengefasst. Die SAN-Systeme sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Sortiments auswählbar und konfigurierbar sein.Das Spektrum des Sortiments im Online-Shop des Anbieters wird durch folgende Geräteklassen charakterisiert:Geräteklasse 1: Midrage SANGeräteklasse 2: Enterprise SANGeräteklasse 3: SSD SANDie Übergänge zwischen den charakterisierenden Geräteklassen sind fließend.Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität der im Sortiment des Online-Shops des Anbieters angebotenen Systeme muss im Online-Shop beschrieben werden.Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Sie stellen keine abschließenden oder konkreten Konfigurationen dar; die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des Anbieters die Möglichkeit haben, die benötigten Systeme innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zu konfigurieren.Ergänzend muss im Online-Shop die Möglichkeit bestehen, erforderliches Zubehör mitzubestellen, zum Beispiel:— Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USVs);— 19“ Standard-Racks und Montage-/Einbauzubehör für die Racks;— KVM-Switches (direkt/overIP) mit mindestens 16 Ports für VGA und USB;— PDU's (optional mit Lastanzeige je Stromkreis);— Anschlusskabel (CAT-Patchkabel, LWL-Kabel) in verschiedenen Ausführungen und Längen.Sog. „Refurbished Geräte“ (z. B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.Neben den funktionalen Vorgaben zu den Geräteklassen sind generell folgende Aspekte von Bedeutung:— Energieeffizienz,— Umwelteigenschaften, wie z. B.:– niedrige Schadstoffemission,– umweltverträgliche Entsorgungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten.Im Online-Shop müssen die jeweiligen Auftragnehmer die Aspekte Energieeffizienz, Geräuschemission und Umwelteigenschaften bei den einzelnen Produkten entsprechend kennzeichnen.Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten SAN-Systeme werden Arbeiten insbesondere zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration, Funktionsmessungen, Performance¬-Messungen, Zuarbeiten zur Erstellung von Redundanz- oder Verfügbarkeitsstrukturen und deren Überprüfung, Unterstützung bei BSI-konformer Konfiguration und bei Leistungsoptimierungen erwartet.Zu den SAN-Systemen sollen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z. B. Gold/Silber/Bronze) als Ausstattungsmerkmal im Online-Shop konfigurierbar sein. Ein Grundservice von 3 Jahren (36 Monate Basisschutz, Vorort-Reaktionszeit (next Businessday) an sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG. Hierbei ist zu verstehen, dass ein Techniker vor Ort sein muss um mit der Reparatur zu beginnen, sofern das Problem nicht auf andere Weise, z. B. per Telefon, Email o. ä. gelöst wurde.) ist für jedes System im Online-Shop als Vorauswahl anzugeben. Die Bedarfsträger müssen also je nach Wunsch einen Wartungsservice frei hinzukonfigurieren können, sofern sie Wartungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.Als Beratungsleistungen in Bezug auf die gelieferten SAN-Systeme wird die Unterstützung der Bedarfsträger der MPG bei der Umsetzung der weitergehenden Anforderungen und zum Design, Architektur, Auswahl und Zusammenspiel der Komponenten, sowie der Konfiguration benötigt. Weitergehende Anforderungen sind zum Beispiel deutlich überdurchschnittliche Verfügbarkeits-, Zuverlässigkeits-, Performance- oder Sicherheitsanforderungen oder untypische funktionale Ausstattungsmerkmale, Dimensionierungen oder Einsatzumgebungen.Über die Laufzeit hin werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit des Rahmenvertrags aktuell zum Stand der Technik zu halten.Der Bewerber hat sich für jedes Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.8 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).Für die MPG und ihre Bedarfsträger ist die Herstellervielfalt im Onlineshop wichtig. Deswegen findet bei diesem Vergabeverfahren ein Bewertungssystem Anwendung, bei dem sichergestellt ist, dass die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen wird, die jeweils auf unterschiedliche Hersteller zurückgreifen. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Der Bewerber hat sich daher für jedes Los, auf welches er ein Angebot abzugeben beabsichtigt, bindend jeweils auf nur einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.8 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
zusammen:
Das Spektrum des Sortiments im Online-Shop des Anbieters wird durch folgende Geräteklassen charakterisiert:
Geräteklasse 1: Midrage SAN
Geräteklasse 2: Enterprise SAN
Geräteklasse 3: SSD SAN
Die Übergänge zwischen den charakterisierenden Geräteklassen sind fließend.
Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität der im Sortiment des Online-Shops des Anbieters angebotenen Systeme muss im Online-Shop beschrieben werden.
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Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Sie stellen keine abschließenden oder konkreten Konfigurationen dar; die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des Anbieters die Möglichkeit haben, die benötigten Systeme innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zu konfigurieren.
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Ergänzend muss im Online-Shop die Möglichkeit bestehen, erforderliches Zubehör mitzubestellen, zum Beispiel:
— Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USVs);
— 19“ Standard-Racks und Montage-/Einbauzubehör für die Racks;
— KVM-Switches (direkt/overIP) mit mindestens 16 Ports für VGA und USB;
— PDU's (optional mit Lastanzeige je Stromkreis);
— Anschlusskabel (CAT-Patchkabel, LWL-Kabel) in verschiedenen Ausführungen und Längen.
Neben den funktionalen Vorgaben zu den Geräteklassen sind generell folgende Aspekte von Bedeutung:
— Energieeffizienz,
— Umwelteigenschaften, wie z. B.:
– niedrige Schadstoffemission,
– umweltverträgliche Entsorgungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten.
Im Online-Shop müssen die jeweiligen Auftragnehmer die Aspekte Energieeffizienz, Geräuschemission und Umwelteigenschaften bei den einzelnen Produkten entsprechend kennzeichnen.
Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten SAN-Systeme werden Arbeiten insbesondere zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration, Funktionsmessungen, Performance¬-Messungen, Zuarbeiten zur Erstellung von Redundanz- oder Verfügbarkeitsstrukturen und deren Überprüfung, Unterstützung bei BSI-konformer Konfiguration und bei Leistungsoptimierungen erwartet.
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Zu den SAN-Systemen sollen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z. B. Gold/Silber/Bronze) als Ausstattungsmerkmal im Online-Shop konfigurierbar sein. Ein Grundservice von 3 Jahren (36 Monate Basisschutz, Vorort-Reaktionszeit (next Businessday) an sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG. Hierbei ist zu verstehen, dass ein Techniker vor Ort sein muss um mit der Reparatur zu beginnen, sofern das Problem nicht auf andere Weise, z. B. per Telefon, Email o. ä. gelöst wurde.) ist für jedes System im Online-Shop als Vorauswahl anzugeben. Die Bedarfsträger müssen also je nach Wunsch einen Wartungsservice frei hinzukonfigurieren können, sofern sie Wartungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
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Als Beratungsleistungen in Bezug auf die gelieferten SAN-Systeme wird die Unterstützung der Bedarfsträger der MPG bei der Umsetzung der weitergehenden Anforderungen und zum Design, Architektur, Auswahl und Zusammenspiel der Komponenten, sowie der Konfiguration benötigt. Weitergehende Anforderungen sind zum Beispiel deutlich überdurchschnittliche Verfügbarkeits-, Zuverlässigkeits-, Performance- oder Sicherheitsanforderungen oder untypische funktionale Ausstattungsmerkmale, Dimensionierungen oder Einsatzumgebungen.
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Über die Laufzeit hin werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit des Rahmenvertrags aktuell zum Stand der Technik zu halten.
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Menge oder Umfang: Der Auftraggeber geht auf Basis des Umsatzvolumens der letzten 2 Jahre bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 1: Storage-Area-Network-Systeme) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Los 1: SAN-Systeme: ca. 1 500 000 EUR per annoAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Systemlandschaften der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb unter Berücksichtigung der jeweiligen Systemlandschaft getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklung ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik zu halten.
Der Auftraggeber geht auf Basis des Umsatzvolumens der letzten 2 Jahre bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 1: Storage-Area-Network-Systeme) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:
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Los 1: SAN-Systeme: ca. 1 500 000 EUR per anno
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
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Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Systemlandschaften der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb unter Berücksichtigung der jeweiligen Systemlandschaft getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.
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Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklung ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik zu halten.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Direct-Attaches-Storage-Systeme (DAS-Systeme)
Kurze Beschreibung:
Los 2 setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten
zusammen:1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs).2. Verkauf und Lieferung von Storage-Systemen und Systemkomponenten.3. Dienstleistungena. Beratung, Konfiguration und Architektur,b. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft,c. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort),d. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.),e. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).Die Storage-Systeme inkl. Zubehör müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.In Los 2 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „DAS-Systeme“ zusammengefasst. Die DAS-Systeme sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Sortiments auswählbar und konfigurierbar sein.Das Spektrum des Sortiments im Online-Shop des Anbieters wird durch folgende Geräteklasse charakterisiert:Geräteklasse 1: DAS Entry System im StandgehäuseGeräteklasse 2: DAS Entry Rack SystemDie Übergänge zwischen den charakterisierenden Geräteklassen sind fließend.Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität der im Sortiment des Online-Shops des Anbieters angebotenen Systeme muss im Online-Shop beschrieben werden.Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklasse, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Sie stellen keine abschließenden oder konkreten Konfigurationen dar; die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des Anbieters die Möglichkeit haben, die benötigten Systeme innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zu konfigurieren.Ergänzend muss im Online-Shop die Möglichkeit bestehen, erforderliches Zubehör mitzubestellen, zum Beispiel:— Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USVs);— 19“ Standard-Racks und Montage-/Einbauzubehör für die Racks;— KVM-Switches (direkt/overIP) mit mindestens 16 Ports für VGA und USB;— PDU's (optional mit Lastanzeige je Stromkreis);— Anschlusskabel (CAT-Patchkabel, LWL-Kabel) in verschiedenen Ausführungen und Längen.Sog. „Refurbished Geräte“ (z. B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.Neben den funktionalen Vorgaben zu den Geräteklassen sind generell folgende Aspekte von Bedeutung:— Energieeffizienz,— Umwelteigenschaften, wie z. B.:– niedrige Schadstoffemission,– umweltverträgliche Entsorgungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten.Im Online-Shop müssen die jeweiligen Auftragnehmer die Aspekte Energieeffizienz, Geräuschemission und Umwelteigenschaften bei den einzelnen Produkten entsprechend kennzeichnen.Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten DAS-Systeme werden Arbeiten insbesondere zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration, Funktionsmessungen, Performance-Messungen, Zuarbeiten zur Erstellung von Redundanz- oder Verfügbarkeitsstrukturen und deren Überprüfung, Unterstützung bei BSI-konformer Konfiguration und bei Leistungsoptimierungen erwartet.Zu den DAS-Systemen sollen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z. B. Gold/Silber/Bronze) als Ausstattungsmerkmal im Online-Shop konfigurierbar sein. Ein Grundservice von 3 Jahren (36 Monate Basisschutz, Vorort-Reaktionszeit (next Businessday) an sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG. Hierbei ist zu verstehen, dass ein Techniker vor Ort sein muss um mit der Reparatur zu beginnen, sofern das Problem nicht auf andere Weise, z. B. per Telefon, Email o. ä. gelöst wurde.) ist für jedes System im Online-Shop als Vorauswahl anzugeben. Die Bedarfsträger müssen also je nach Wunsch einen Wartungsservice frei hinzukonfigurieren können, sofern sie Wartungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.Als Beratungsleistungen in Bezug auf die gelieferten DAS-Systeme wird die Unterstützung der Bedarfsträger der MPG bei der Umsetzung der weitergehenden Anforderungen und zum Design, Architektur, Auswahl und Zusammenspiel der Komponenten, sowie der Konfiguration benötigt. Weitergehende Anforderungen sind zum Beispiel deutlich überdurchschnittliche Verfügbarkeits-, Zuverlässigkeits-, Performance- oder Sicherheitsanforderungen oder untypische funktionale Ausstattungsmerkmale, Dimensionierungen oder Einsatzumgebungen.Über die Laufzeit hin werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit des Rahmenvertrags aktuell zum Stand der Technik zu haltenDer Bewerber hat sich für jedes Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.8 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).Für die MPG und ihre Bedarfsträger ist die Herstellervielfalt im Onlineshop wichtig. Deswegen findet bei diesem Vergabeverfahren ein Bewertungssystem Anwendung, bei dem sichergestellt ist, dass die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen wird, die jeweils auf unterschiedliche Hersteller zurückgreifen. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Der Bewerber hat sich daher für jedes Los, auf welches er ein Angebot abzugeben beabsichtigt, bindend jeweils auf nur einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.8 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
zusammen:
Das Spektrum des Sortiments im Online-Shop des Anbieters wird durch folgende Geräteklasse charakterisiert:
Geräteklasse 1: DAS Entry System im Standgehäuse
Geräteklasse 2: DAS Entry Rack System
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklasse, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Sie stellen keine abschließenden oder konkreten Konfigurationen dar; die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des Anbieters die Möglichkeit haben, die benötigten Systeme innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zu konfigurieren.
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Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten DAS-Systeme werden Arbeiten insbesondere zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration, Funktionsmessungen, Performance-Messungen, Zuarbeiten zur Erstellung von Redundanz- oder Verfügbarkeitsstrukturen und deren Überprüfung, Unterstützung bei BSI-konformer Konfiguration und bei Leistungsoptimierungen erwartet.
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Zu den DAS-Systemen sollen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z. B. Gold/Silber/Bronze) als Ausstattungsmerkmal im Online-Shop konfigurierbar sein. Ein Grundservice von 3 Jahren (36 Monate Basisschutz, Vorort-Reaktionszeit (next Businessday) an sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG. Hierbei ist zu verstehen, dass ein Techniker vor Ort sein muss um mit der Reparatur zu beginnen, sofern das Problem nicht auf andere Weise, z. B. per Telefon, Email o. ä. gelöst wurde.) ist für jedes System im Online-Shop als Vorauswahl anzugeben. Die Bedarfsträger müssen also je nach Wunsch einen Wartungsservice frei hinzukonfigurieren können, sofern sie Wartungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
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Als Beratungsleistungen in Bezug auf die gelieferten DAS-Systeme wird die Unterstützung der Bedarfsträger der MPG bei der Umsetzung der weitergehenden Anforderungen und zum Design, Architektur, Auswahl und Zusammenspiel der Komponenten, sowie der Konfiguration benötigt. Weitergehende Anforderungen sind zum Beispiel deutlich überdurchschnittliche Verfügbarkeits-, Zuverlässigkeits-, Performance- oder Sicherheitsanforderungen oder untypische funktionale Ausstattungsmerkmale, Dimensionierungen oder Einsatzumgebungen.
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Über die Laufzeit hin werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit des Rahmenvertrags aktuell zum Stand der Technik zu halten
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Menge oder Umfang: Der Auftraggeber geht auf Basis des Umsatzvolumens der letzten 2 Jahre bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 2: DAS-Systeme) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Los 2: DAS-Systeme: ca. 1 000 000 EUR per annoAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Systemlandschaften der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb unter Berücksichtigung der jeweiligen Systemlandschaft getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklung ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik zu halten.
Der Auftraggeber geht auf Basis des Umsatzvolumens der letzten 2 Jahre bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 2: DAS-Systeme) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:
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Los 2: DAS-Systeme: ca. 1 000 000 EUR per anno
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Entry-Network-Attached-Storage-System (Entry-NAS-Systeme)
Kurze Beschreibung:
Los 3 setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten
zusammen:1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs).2. Verkauf und Lieferung von Storage-Systemen und Systemkomponenten.3. Dienstleistungena. Beratung, Konfiguration und Architektur,b. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft,c. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort),d. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.),e. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).Die Storage-Systeme inkl. Zubehör müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.In Los 3 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „Entry-NAS-Systeme“ zusammengefasst. Die Entry-NAS-Systeme sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Sortiments auswählbar und konfigurierbar sein.Das Spektrum des Sortiments im Online-Shop des Anbieters wird durch folgende Geräteklasse charakterisiert:Geräteklasse 1: Entry NAS Tower SystemGeräteklasse 2: Entry NAS Rack SystemDie Übergänge zwischen den charakterisierenden Geräteklassen sind fließend.Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität der im Sortiment des Online-Shops des Anbieters angebotenen Systeme muss im Online-Shop beschrieben werdenDie Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklasse, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Sie stellen keine abschließenden oder verbindlichen konkreten Konfigurationen dar; die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des Anbieters die Möglichkeit haben, die benötigten Systeme innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zu konfigurieren.Ergänzend muss im Online-Shop die Möglichkeit bestehen, erforderliches Zubehör mitzubestellen, zum Beispiel:— Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USVs);— 19“ Standard-Racks und Montage-/Einbauzubehör für die Racks;— KVM-Switches (direkt/overIP) mit mindestens 16 Ports für VGA und USB;— PDU's (optional mit Lastanzeige je Stromkreis);— Anschlusskabel (CAT-Patchkabel, LWL-Kabel) in verschiedenen Ausführungen und Längen.Sog. „Refurbished Geräte“ (z. B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.Neben den funktionalen Vorgaben zu den Geräteklassen sind generell folgende Aspekte von Bedeutung:— Energieeffizienz,— Umwelteigenschaften, wie z. B.:– niedrige Schadstoffemission,– umweltverträgliche Entsorgungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten.Im Online-Shop müssen die jeweiligen Auftragnehmer die Aspekte Energieeffizienz, Geräuschemission und Umwelteigenschaften bei den einzelnen Produkten entsprechend kennzeichnen.Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten Entry NAS-Systeme werden insbesondere Arbeiten zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration, Funktionsmessungen, Performance-Messungen, Zuarbeiten zur Erstellung von Redundanz- oder Verfügbarkeitsstrukturen und deren Überprüfung, Unterstützung bei BSI-konformer Konfiguration und bei Leistungsoptimierungen erwartet.Zu den Entry NAS-Systeme sollen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z. B. Gold/Silber/Bronze) als Ausstattungsmerkmal im Online-Shop konfigurierbar sein. Ein Grundservice von 3 Jahren (36 Monate Basisschutz, Vorort Reaktionszeit (next Businessday) an sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG. Hierbei ist zu verstehen, dass ein Techniker vor Ort sein muss um mit der Reparatur zu beginnen, sofern das Problem nicht auf andere Weise, z. B. per Telefon, Email o. ä. gelöst wurde.) ist für jedes System im Online-Shop als Vorauswahl anzugeben. Die Bedarfsträger müssen also je nach Wunsch einen Wartungsservice frei hinzukonfigurieren können, sofern sie Wartungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.Als Beratungsleistungen in Bezug auf die gelieferten Entry NAS-Systeme wird die Unterstützung der Bedarfsträger der MPG bei der Umsetzung der weitergehenden Anforderungen und zum Design, Architektur, Auswahl und Zusammenspiel der Komponenten, sowie der Konfiguration benötigt. Weitergehende Anforderungen sind zum Beispiel deutlich überdurchschnittliche Verfügbarkeits-, Zuverlässigkeits-, Performance- oder Sicherheitsanforderungen oder untypische funktionale Ausstattungsmerkmale, Dimensionierungen oder Einsatzumgebungen.Über die Laufzeit hin werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit des Rahmenvertrags aktuell zum Stand der Technik zu halten.Der Bewerber hat sich für jedes Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.8 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).Für die MPG und ihre Bedarfsträger ist die Herstellervielfalt im Onlineshop wichtig. Deswegen findet bei diesem Vergabeverfahren ein Bewertungssystem Anwendung, bei dem sichergestellt ist, dass die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen wird, die jeweils auf unterschiedliche Hersteller zurückgreifen. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Der Bewerber hat sich daher für jedes Los, auf welches er ein Angebot abzugeben beabsichtigt, bindend jeweils auf nur einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.8 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
zusammen:
Geräteklasse 1: Entry NAS Tower System
Geräteklasse 2: Entry NAS Rack System
Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität der im Sortiment des Online-Shops des Anbieters angebotenen Systeme muss im Online-Shop beschrieben werden
Mehr anzeigen
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklasse, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Sie stellen keine abschließenden oder verbindlichen konkreten Konfigurationen dar; die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des Anbieters die Möglichkeit haben, die benötigten Systeme innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zu konfigurieren.
Mehr anzeigen
Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten Entry NAS-Systeme werden insbesondere Arbeiten zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration, Funktionsmessungen, Performance-Messungen, Zuarbeiten zur Erstellung von Redundanz- oder Verfügbarkeitsstrukturen und deren Überprüfung, Unterstützung bei BSI-konformer Konfiguration und bei Leistungsoptimierungen erwartet.
Mehr anzeigen
Zu den Entry NAS-Systeme sollen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z. B. Gold/Silber/Bronze) als Ausstattungsmerkmal im Online-Shop konfigurierbar sein. Ein Grundservice von 3 Jahren (36 Monate Basisschutz, Vorort Reaktionszeit (next Businessday) an sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG. Hierbei ist zu verstehen, dass ein Techniker vor Ort sein muss um mit der Reparatur zu beginnen, sofern das Problem nicht auf andere Weise, z. B. per Telefon, Email o. ä. gelöst wurde.) ist für jedes System im Online-Shop als Vorauswahl anzugeben. Die Bedarfsträger müssen also je nach Wunsch einen Wartungsservice frei hinzukonfigurieren können, sofern sie Wartungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Mehr anzeigen
Als Beratungsleistungen in Bezug auf die gelieferten Entry NAS-Systeme wird die Unterstützung der Bedarfsträger der MPG bei der Umsetzung der weitergehenden Anforderungen und zum Design, Architektur, Auswahl und Zusammenspiel der Komponenten, sowie der Konfiguration benötigt. Weitergehende Anforderungen sind zum Beispiel deutlich überdurchschnittliche Verfügbarkeits-, Zuverlässigkeits-, Performance- oder Sicherheitsanforderungen oder untypische funktionale Ausstattungsmerkmale, Dimensionierungen oder Einsatzumgebungen.
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Menge oder Umfang: Der Auftraggeber geht auf Basis des Umsatzvolumens der letzten 2 Jahre bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 3: Entry-Network-Attached-Storage-Systeme) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Los 3: Entry-NAS-Systeme: ca. 500 000 EUR per annoAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Systemlandschaften der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb unter Berücksichtigung der jeweiligen Systemlandschaft getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklung ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik zu halten.
Der Auftraggeber geht auf Basis des Umsatzvolumens der letzten 2 Jahre bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 3: Entry-Network-Attached-Storage-Systeme) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:
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Los 3: Entry-NAS-Systeme: ca. 500 000 EUR per anno
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Network-Attached-Strorage-Systeme (NAS-Systeme)
Kurze Beschreibung:
Los 4 setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten
zusammen:1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs).2. Verkauf und Lieferung von Storage-Systemen und Systemkomponenten.3. Dienstleistungena. Beratung, Konfiguration und Architektur,b. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft,c. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort),d. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.),e. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).Die Storage-Systeme inkl. Zubehör müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.In Los 4 werden Leistungskomponenten aus dem Bereich „NAS-Systeme“ zusammengefasst. Die NAS-Systeme sollen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Anbieters innerhalb eines vorab festgelegten Sortiments auswählbar und konfigurierbar sein.Das Spektrum des Sortiments im Online-Shop des Anbieters wird durch folgende Geräteklassen charakterisiert:Geräteklasse 1: Midrage NASGeräteklasse 2: Enterprise NASGeräteklasse 3: SSD NASDie Übergänge zwischen den charakterisierenden Geräteklassen sind fließend.Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität der im Sortiment des Online-Shops des Anbieters angebotenen Systeme muss im Online-Shop beschrieben werden.Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Sie stellen keine abschließenden oder verbindlichen konkreten Konfigurationen dar; die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des Anbieters die Möglichkeit haben, die benötigten Systeme innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zu konfigurieren.Ergänzend muss im Online-Shop die Möglichkeit bestehen, erforderliches Zubehör mitzubestellen, zum Beispiel:— Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USVs);— 19“ Standard-Racks und Montage-/Einbauzubehör für die Racks;— KVM-Switches (direkt/overIP) mit mindestens 16 Ports für VGA und USB;— PDU's (optional mit Lastanzeige je Stromkreis);— Anschlusskabel (CAT-Patchkabel, LWL-Kabel) in verschiedenen Ausführungen und Längen.Sog. „Refurbished Geräte“ (z. B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht Leistungsgegenstand und dürfen weder angeboten noch im Falle der Auftragserteilung geliefert werden. Im Online-Shop sind ausschließlich fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.Neben den funktionalen Vorgaben zu den Geräteklassen sind generell folgende Aspekte von Bedeutung:— Energieeffizienz— Umwelteigenschaften, wie z. B.:– niedrige Schadstoffemission,– umweltverträgliche Entsorgungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten.Im Online-Shop müssen die jeweiligen Auftragnehmer die Aspekte Energieeffizienz, Geräuschemission und Umwelteigenschaften bei den einzelnen Produkten entsprechend kennzeichnen.Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten NAS-Systeme werden insbesondere Arbeiten zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration, Funktionsmessungen, Performance-Messungen, Zuarbeiten zur Erstellung von Redundanz- oder Verfügbarkeitsstrukturen und deren Überprüfung, Unterstützung bei BSI-konformer Konfiguration und bei Leistungsoptimierungen erwartet.Zu den NAS-Systemen sollen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z. B. Gold/Silber/Bronze) als Ausstattungsmerkmal im Online-Shop konfigurierbar sein. Ein Grundservice von 3 Jahren (36 Monate Basisschutz, Vorort-Reaktionszeit (next Businessday) an sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG. Hierbei ist zu verstehen, dass ein Techniker vor Ort sein muss um mit der Reparatur zu beginnen, sofern das Problem nicht auf andere Weise, z. B. per Telefon, Email o. ä. gelöst wurde.) ist für jedes System im Online-Shop als Vorauswahl anzugeben. Die Bedarfsträger müssen also je nach Wunsch einen Wartungsservice frei hinzukonfigurieren können, sofern sie Wartungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.Als Beratungsleistungen in Bezug auf die gelieferten NAS-Systeme wird die Unterstützung der Bedarfsträger der MPG bei der Umsetzung der weitergehenden Anforderungen und zum Design, Architektur, Auswahl und Zusammenspiel der Komponenten, sowie der Konfiguration benötigt. Weitergehende Anforderungen sind zum Beispiel deutlich überdurchschnittliche Verfügbarkeits-, Zuverlässigkeits-, Performance- oder Sicherheitsanforderungen oder untypische funktionale Ausstattungsmerkmale, Dimensionierungen oder Einsatzumgebungen.Über die Laufzeit hin werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit des Rahmenvertrags aktuell zum Stand der Technik zu halten.Der Bewerber hat sich für jedes Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.8 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).Für die MPG und ihre Bedarfsträger ist die Herstellervielfalt im Onlineshop wichtig. Deswegen findet bei diesem Vergabeverfahren ein Bewertungssystem Anwendung, bei dem sichergestellt ist, dass die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen wird, die jeweils auf unterschiedliche Hersteller zurückgreifen. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Der Bewerber hat sich daher für jedes Los, auf welches er ein Angebot abzugeben beabsichtigt, bindend jeweils auf nur einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 1.8 und 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
zusammen:
Geräteklasse 1: Midrage NAS
Geräteklasse 2: Enterprise NAS
Geräteklasse 3: SSD NAS
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Sie stellen keine abschließenden oder verbindlichen konkreten Konfigurationen dar; die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des Anbieters die Möglichkeit haben, die benötigten Systeme innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zu konfigurieren.
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— Energieeffizienz
— Umwelteigenschaften, wie z. B.:
Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten NAS-Systeme werden insbesondere Arbeiten zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration, Funktionsmessungen, Performance-Messungen, Zuarbeiten zur Erstellung von Redundanz- oder Verfügbarkeitsstrukturen und deren Überprüfung, Unterstützung bei BSI-konformer Konfiguration und bei Leistungsoptimierungen erwartet.
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Zu den NAS-Systemen sollen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z. B. Gold/Silber/Bronze) als Ausstattungsmerkmal im Online-Shop konfigurierbar sein. Ein Grundservice von 3 Jahren (36 Monate Basisschutz, Vorort-Reaktionszeit (next Businessday) an sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG. Hierbei ist zu verstehen, dass ein Techniker vor Ort sein muss um mit der Reparatur zu beginnen, sofern das Problem nicht auf andere Weise, z. B. per Telefon, Email o. ä. gelöst wurde.) ist für jedes System im Online-Shop als Vorauswahl anzugeben. Die Bedarfsträger müssen also je nach Wunsch einen Wartungsservice frei hinzukonfigurieren können, sofern sie Wartungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
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Als Beratungsleistungen in Bezug auf die gelieferten NAS-Systeme wird die Unterstützung der Bedarfsträger der MPG bei der Umsetzung der weitergehenden Anforderungen und zum Design, Architektur, Auswahl und Zusammenspiel der Komponenten, sowie der Konfiguration benötigt. Weitergehende Anforderungen sind zum Beispiel deutlich überdurchschnittliche Verfügbarkeits-, Zuverlässigkeits-, Performance- oder Sicherheitsanforderungen oder untypische funktionale Ausstattungsmerkmale, Dimensionierungen oder Einsatzumgebungen.
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Menge oder Umfang: Der Auftraggeber geht auf Basis des Umsatzvolumens der letzten 2 Jahre bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 4: Network-Attached-Storage-Systeme) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Los 4: NAS-Systeme: ca. 2 000 000 EUR per annoAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarungen dienen der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden unterschiedlichen Systemlandschaften der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb unter Berücksichtigung der jeweiligen Systemlandschaft getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklung ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik zu halten.
Der Auftraggeber geht auf Basis des Umsatzvolumens der letzten 2 Jahre bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 4: Network-Attached-Storage-Systeme) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:
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Los 4: NAS-Systeme: ca. 2 000 000 EUR per anno
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom jeweiligen Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.
Der Auftraggeber geht auf Basis des Umsatzvolumens der letzten 2 Jahre bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 1: Storage-Area-Network-Systeme/Los 2: DAS-Systeme/Los 3: Entry-Network-Attached-Storage-Systeme/Los 4: Network-Attached-Storage-Systeme) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:
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Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vorlaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält Optionen für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit.
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Die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Storage-Systemen, Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform sowie des Supports. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 8407 0805 0113
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München – die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere in Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt a.M., Mühlheim, Bonn, Hamburg, Heidelberg und Göttingen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A: Allgemeine Vorschriften für Ziffer III.2.1) bis III.2.3) (siehe hierzu auch sonst. Informationen unter Ziffer VI.3):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bewerber die in Kapitel 3 des anzufordernden Eignungskatalogs genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
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Auf Kapitel 1.13 (Bewerber-/Bietergemeinschaften) und 1.14 (Einsatz anderer Unternehmen) des anzufordernden Eignungskatalogs wird ausdrücklich hingewiesen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
I. Benennung des Herstellers:
Die Eignung der Bewerber zur Erfüllung der im Wettbewerb stehenden Rahmenvereinbarungen wird auf der Basis der einzureichenden Teilnahmeanträge geprüft. Für die Gerätelandschaft der MPG ist es wichtig, dass im Teilnahmeantrag ein Hersteller (pro Los) benannt wird (siehe Formblatt Benennung des Herstellers in Kapitel 4, Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-04)
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Hersteller sind dabei keine anderen Unternehmen im Sinne des Kapitels 1.14 des anzufordernden Eignungskatalogs.
Da die mit den Rahmenvereinbarungen zu vergebenden Leistungen nicht nur die reine Lieferung von Storage-Systemen, sondern insbesondere auch die pre-sales-Beratung und after-sales-Dienstleistungen umfasst, ist eine umfassende und detaillierte Kenntnis erforderlich. Die Eignung des Bewerbers wird nur für die im Teilnahmeantrag aufgezeigte und nachgewiesene Fachkunde auf Basis des vom Bewerber benannten Herstellers festgestellt.
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Im Falle der Feststellung der Eignung ist diese in Konsequenz an die im Teilnahmeantrag aufgezeigte und nachgewiesene Fachkunde auf Basis des vom Bewerber benannten Herstellers bezogen. In der sich anschließenden Angebotsphase des Vergabeverfahrens ist der Bieter insofern an seine Angaben im Teilnahmewettbewerb gebunden; hiervon abweichende Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen.
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II. Ausschluss und Beurteilungskriterien
Grundlage für die Feststellung der Eignung ist die Erfüllung der nachfolgend genannten Kriterien. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
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(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung (wird nach Punkten beurteilt).
Falls eine mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
Es werden bei der Beurteilung je (B)-Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung addiert (einfache Summe).
III. Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
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Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
IV. Bewerber- und Bietergemeinschaften:
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber/-bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag/Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge/Angebote führen.
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Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich ist.
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V. Einsatz anderer Unternehmen:
Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Sub-Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Demzufolge ist beispielsweise auch ein 100%iges Tochterunternehmen ein „anderes Unternehmen“.
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Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-02)
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Sofern sich ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und / oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag die unter Kapitel 3 geforderten Eignungsnachweise auch für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens durch die unter Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogsgeforderten Eignungsnachweise nachzuweisen.
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Ferner ist im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des / der anderen Unternehmen (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen des/der anderen Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-03)
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogsgeforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bewerber und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen, behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden in Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, jedoch vor Zuschlagserteilung, nachzufordern.
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B: Eignungsanforderungen zur persönlichen Lage der Wirtschaftteilnehmer – Zuverlässigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (Bewerber, Nachunternehmer, Mitglieder einer BG usw.) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
I. Unternehmensdarstellung:
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. 2 DIN A4 Seiten. (F-05)
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II. Berufs- und Handelsregisterauszug:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. (A-06)
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III. Nichvorliegen von Ausschlussgründen:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG VOL/A in Kapitel 4, Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-07)
IV. Datenschutz
Erklärung bezüglich des Datenschutzes, dass im Falle der Auftragserteilung die Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG in Kapitel 4, Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-08)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
I. Umsatzdarstellung
Angabe jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Kapitel 4, Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs)
(i) des Gesamtumsatzes des Unternehmens; (F-11)
(ii) des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, welche Gegenstand dieser Vergabe ist, gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz); (B-12)
Achtung:
Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) haben die unter Kapitel 3.2.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen die unter i und ii geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Sofern für das Jahr 2013 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Zur Beurteilung der Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der leistungsartbezogene Umsatz (gem. ii) in Summe über die letzten 3 Geschäftsjahre (bei BG oder Einbeziehung von Nachunternehmern kumuliert) gewertet (B-12):
Maximal sind fünf (5) Punkte erreichbar.
II. Ergebnisdarstellung EBIT:
Angabe des Gesamtergebnisses (EBIT) des Unternehmens jeweils für die Jahre 2011, 2012 und 2013 (siehe Formblatt Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Kapitel 4, Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG) haben die unter Kapitel 3.2.4 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen die geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Zur Beurteilung der Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der EBIT in Summe über die letzten 3 Geschäftsjahre (bei BG oder Einbeziehung von Nachunternehmern kumuliert) sowie die Entwicklung des EBIT gewertet (B-13):
Maximal sind drei (3) Punkte erreichbar.
Mindeststandards:
I. Betriebshaftpflichtversicherung
Erklärung des Bewerbers, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 4 Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09)
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Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens 2 000 000 EUR (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100 000) EUR (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8). (A-09)
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II. Berufsgenossenschaft
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Lands, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Kapitel 4, Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-10)
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
In Bezug auf die Darstellung/Nachweise der Fachkunde im Teilnahmeantrag wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf Ausführungen in Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs verwiesen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
I. Mitarbeiterschulung und Fortbildung:
Beschreiben Sie, wie Sie bisher eine stetige Fortbildung Ihrer Mitarbeiter sichergestellt haben. Gehen Sie dabei auf Schulungsmaßnahmen und Qualifizierungsmaßnahmen für mindestens folgende Bereiche ein:
— Technische Schulungen in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand (Dimensionierung, Kompatibilität, Erweiterbarkeit, Technikstandards etc.);
— Schulungen zu Leistungserbringungen rund um den Ausschreibungs-gegenstand (Funktionsprüfung, Durchsatzmessung etc.);
— Schulungen im Bereich des Service (Servicedesk, ITIL etc.).
Belegen Sie anhand von herstellerbezogenen oder herstellerunabhängigen Zertifizierungen für alle 3 Bereiche die Teilnahme Ihrer jeweiligen Mitarbeiter an entsprechenden Schulungen und Fortbildungen. (B-15)
Aus Ihrer Darstellung muss Ihre Kompetenz und Qualifikation bzgl. Storage-Systemen des Herstellers ersichtlich werden, den Sie im Formblatt Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs benennen.
Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl wird die Nichterfüllung der genannten Kriterien mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
— 0 bis 3 Punkte: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Punkte nicht oder nur teilweise eingegangen wird;
— 4 bis 7 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht;
— 8 bis 10 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis im besonderen Maße entspricht.
Maximal sind 10 Punkte für die Darstellung erreichbar.
II. Mitarbeiterprofile:
Für die Leistungserbringung für die Bedarfsträger der MPG soll ein festes, kompaktes Beratungsteam zur Verfügung gestellt werden, welches die Fachgebiete
— SRM/OCI,
— Beratung/Kenntnis zur Konzipierung,
— Dienstleistungserbringungen und
— Systeme mit besonderen Anforderungen vollumfänglich abdeckt.
Für dieses Team müssen mindestens 4 und sollen nicht mehr als 8 Profile vorgelegt werden.
Inhalte der vier abzudeckenden Fachgebiete:
— Anbindung eines elektronischen Katalogs, einer Warenwirtschaft oder eines datenbankbasierten Online-Shops an ein SAP-SRM 7.0 Modul bzw. Arbeiten zur Transformation o. a. Warendaten zur Übergabe an eine OCI-konforme Schnittstelle,
— Beratung und Unterstützung bei der Konzipierung bzgl. des Einsatzes von Server-Systemen hinsichtlich deren Dimensionierung (Formfaktor, Ausstattung, usw.), Konfiguration, Kompatibilität und Leistungsfähigkeit anhand des Einsatzzwecks,
— Dienstleistungserbringungen rund um den Ausschreibungsgegenstand entsprechend des Loses (z. B. funktionsfähiger Aufbau), Einbindung in die vorhandene Infrastruktur (z. B. Systems Management), Austausch oder Reparatur Vorort, Support per Telefon/Portal/etc.),
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— Beratung und Unterstützung beim Design von Systemen mit weitergehenden Anforderungen.
Sollten aber datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, können die Namen (personenbezogene Daten) der vorgesehenen Mitarbeiter in der Anlagen 11 und 12 des anzufordernden Eignungskatalogs geschwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen. In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das dann eingereichte Angebot des betreffenden Bieters für die Zuschlagserteilung in Frage kommt. Sollte das Angebot für eine Zuschlagserteilung nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bewerbers/Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
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Die MPG behält sich das Recht vor, die Angaben im Mitarbeiterprofil stichprobenartig bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen. Mit Abgabe des Angebots garantiert der Bieter, dass sich der jeweilige externe Mitarbeiter, der zur Verifizierung der Angaben benannt wurde, mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt.
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Eignungs-Beurteilungskriterien zu den Profilen
— Fachgebiet SRM/OCI (B-16b): Beschreiben Sie für die bei Kriterium (A-16a) für diese Fachgebiet genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deren spezifische Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der Anbindung elektronischer Kataloge einer Warenwirtschaft oder eines datenbankbasierten Online-Shops an ein SAP-SRM 7.0 bzw. hinsichtlich der Transformation o. a. Warendaten zur Übergabe an eine OCI—konforme Schnittstelle.
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Bitte stellen Sie dazu in aussagekräftigen Profilen die Mitarbeiter vor, die für die Leistungserbringung die entsprechende Fachkunde besitzen und für die Ausführung der gegenständlichen Dienstleistungen vorgesehen sind. Belegen Sie deren Projekterfahrung anhand ihrer persönlichen Referenzprojekte. Beachten Sie die unten ausgeführten Beurteilungsaspekte.
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— Fachgebiet Beratung (B-16c): Beschreiben Sie für die bei Kriterium (A-16a) für diese Fachgebiet genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deren spezifische Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der Beratung und Unterstützung bei der Konzipierung bzgl. des Einsatzes von Storagesystemen hinsichtlich Dimensionierung, Konfiguration, Kompatibilität und Leistungsfähigkeit anhand des Einsatzzwecks des Storagesystems. Beschreiben Sie das System-, Hardware-, herstellerbezogene Produkt-, Kompatibilitäts-, Administrations- und Architekturwissen der Mitarbeiter sowie deren methodische Kenntnisse, beispielsweise bzgl. der Technik und Architektur von Storagesystemen (Anbindungskonzepte, Storagetechnologien, Redundanzkonzepte, Back-up-Architekturen, Lösungsarchitekturen in heterogenen IT-Landscahften usw.) oder bzgl. Systemparameter (Benchmarking, Dimensionierungen, Ausbaupfade).
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— Fachgebiet Dienstleistung (B-16d): Beschreiben Sie für die bei Kriterium (A-16a) für diese Fachgebiet genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deren spezifische Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der Erbringung von Unterstützungsleistungen insbesondere z. B. bzgl. des funktionsfähigen Aufbaus, der Konfiguration, der Einbindung in bestehende Infrastrukturen, des Supports und der Reparatur von Storagesystemen. Weisen Sie die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen der vorgesehenen Mitarbeiter nach, insbesondere auch bzgl. Testmethodik und Systemabnahme, Leistungsmessung verschiedener technischer Parameter, Benchmarking, Fehlersuche, Reparaturerfahrung, Kenntnis heterogener IT- und Storagelandschaften und Integration von Storagesystemen in solche, unterschiedliche Systemanagementprodukte und Integration in solche, 2nd und 3rd-Level Hotline Erfahrung, herstellerbezogene Produktkenntnisse usw.
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— Fachgebiet Systeme mit besonderen Anforderungen (B-16e): Beschreiben Sie für die bei Kriterium (A-16a) für diese Fachgebiet genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deren spezifische Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der Beratung und Unterstützung beim Design von Systemen mit weitergehenden Anforderungen. Zeigen Sie dabei für die vorgesehenen Mitarbeiter das Experten-Know-how bzgl. Storagearchitekturen und technischen Leistungswerten bzw. Parametern nach, sowie deren Qualifikation und Erfahrungen mit dem Design von Storagesystemen mit besonderen und auch außergewöhnlichen Anforderungen, z. B. bzgl. Mehrstufigkeit (Cache, SSD), Sicherheit (z.B. Härtung, EMV-Abstrahlung, Selbstheilungsfähigkeiten, etc.), Höchstverfügbarkeit (z. B. mehrstufige Redundanzkonzepte), physikalischen Anforderungen (z. B. Temperatur), physische Belastungen (z. B. Ruggedizing), Dimensionierungen (z. B. technische Skalierbarkeit (Leistung, Speicher) über mehrere Größenordnungen oder physikalische Skalierungen (geometrische Dimensionen, besondere Bauformen, …), autarke Systeme oder Ähnliches.
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Hinweise:
— Für Mitarbeiter, die zwei Fachgebiete abdecken sollen, sind zwei Profile vorzulegen, wobei das einzelne Profil spezifisch auf das jeweilig abzudeckende Fachgebiet auszurichten ist,
— Die Profile für Mitarbeiter, die bei mehreren Losen dasselbe Fachgebiet abdecken sollen, müssen nicht mehrfach vorgelegt werden; es genügt ein entsprechender Seitenverweis auf ein bereits vorliegendes Profil,
— Eine mehr als 2-fache Abdeckung eines Fachgebiets durch Profile führt nicht zu einer Verbesserung der Wertung, da es für die MPG darauf ankommt, als Ansprechpartner ein festes und kompaktes auftragnehmerseitiges Mitarbeiterteam zu erhalten. Eine bessere Eignung weist also derjenige Bewerber auf, der in der Lage ist, mit einer Personenstärke von nicht mehr als 8 Profilen (2 pro Fachgebiet) die erforderliche Qualifikation und Erfahrung darzustellen,
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— Für die vorzulegenden Profile sind zwingend die Vorgaben des beigefügten Formulars Mitarbeiterkompetenz (siehe Muster Mitarbeiterkompetenz in Kapitel 4, Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten.
Beurteilungsaspekte für die Kriterien (B-16b), (B-16c), (B-16d) und (B-16e):
Je umfangreicher und fundierter die Qualifikation und je weitreichender, vielfältiger und konkreter/spezifischer die nachgewiesenen Erfahrungen der benannten Mitarbeiter sind, umso besser wird das jeweilige Kriterium je Fachgebiet bewertet, ebenso wie Nachweise persönlicher einschlägiger Qualifizierungsmaßnahmen oder persönlicher einschlägiger Zertifizierungen. Auch besser bewertet werden jüngere persönliche Projektreferenzen als weiter zurückliegende Projektreferenzen und solche Projektreferenzen mit höherem persönlichem Aufwand und höherem persönlichem Verantwortungsbereich. Ist aus den Profilen erkennbar, dass die benannten Mitarbeiter bereits im Team an gemeinsamen Aufgabenstellungen persönlich zusammengearbeitet haben, führt dies ebenfalls zu einer Aufwertung, genauso wie die Erfahrung des Mitarbeiters bei Projekten mit öffentlichen Auftraggebern. Positiv bewertet werden ausführliche, konkrete, plausible und nachvollziehbare Darstellungen, aus denen der Grad der Erfüllung der Beurteilungsaspekte und der fachgebietsspezifischen Anforderungen möglichst mühelos erkennbar ist.
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Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl wird die Nichterfüllung der genannten Kriterien mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit je 6 Punkten pro Einzelkriterium/Fachgebiet. Dabei werden je Fachgebiet die Angaben aus den vorgelegten Profilen gemeinsam bewertet (keine getrennte Einzelbewertung der Profile).
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Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
— 1 bis 2 Punkte: Unzureichende und insgesamt kaum nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Fragen nicht oder nur teilweise eingegangen wird; die Beurteilungsaspekte werden unzureichend und im Vergleich der Bewerber deutlich unterdurchschnittlich erfüllt,
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— 3 bis 4 Punkte: Insgesamt befriedigende und im Vergleich der Bewerber durchschnittliche bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht,
— 5 bis 6 Punkte: Insgesamt deutlich überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll und im besonderen Maße entspricht. Die Beurteilungsaspekte werden vollständig oder fast vollständig und im Vergleich der Bewerber wesentlich besser erfüllt.
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Maximal sind 6 Punkte je Einzelkriterium (Fachgebiet) für die Darstellung erreichbar, also insgesamt maximal 24 Punkte für den Kriterienkomplex (B-16[b-e]).
III. Ersatzteil- und Imagestabilität:
Beschreiben Sie anhand von Prozessen oder Maßnahmen (mit Bezug auf die Image-Stabilität), wie Ihr Unternehmen über einen Zeitraum von 3 Jahren (Zeitraum beginnt nach Lieferung des Systems) bisher sichergestellt hat, dass Ersatzteile zu Originalteilen kompatibel sind. (B-17)
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— 0 bis 3 Punkte: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Fragen nicht oder nur teilweise eingegangen wird,
— 4 bis 7 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht,
IV. Referenzen für den Online-Verkauf mit vergleichbaren Volumina:
Ausführliche Darstellung von mindestens 2 Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar sind, auf jeweils mindestens einer (1) DIN A4-Seite die Referenzen müssen laufende oder abgeschlossene Projekten aus den letzten 3 Jahren sein. Noch laufende Projekte müssen spätestens im Juni 2013 begonnen worden sein. Hierfür sind zwingend die Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenz (in Kapitel 4, Anlage 14 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-18)
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Die Projektreferenzen werden insgesamt hinsichtlich Vergleichbarkeit und Einschlägigkeit mit 0 bis 20 Punkten beurteilt. Die Nichterfüllung der genannten Kriterien wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 20 Punkten (auch wenn ein Bewerber mehr als 2 Referenzen einreicht).
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Sollte ein Bewerber nur 1 Referenz einreichen, wird diese einzige Projektreferenz hinsichtlich Vergleichbarkeit und Einschlägigkeit mit 0 bis 10 Punkten beurteilt.
Die einzelne Projektreferenz wird nach folgender Bewertungsstruktur beurteilt:
— 0 bis 3 Punkte: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Punkte nicht oder nur teilweise eingegangen wird,
Die Projektreferenzen der verschiedenen Bewerber werden vergleichend beurteilt.
V. Erfahrungen hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System:
Ausführliche Darstellung (auf 2 bis 3 DIN A4 Seiten– ggf. unter Zuhilfenahme von Illustrationen) der Erfahrung des Bewerbers bei der Umsetzung der Anbindung seines Lieferportfolio-Katalogs anhand konkreter Beispiele, wobei hier insbesondere auf nachfolgende Punkte einzugehen ist:
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— Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog,
— OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System,
— Elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format,
— Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, Verfügbarkeit ihrer Schnittstelle).
(B-19)
VI. Supportorganisation:
Wenn Produkte innerhalb des vereinbarten Supportzeitraums ausfallen, muss die Betriebsbereitschaft schnellstmöglich wieder hergestellt werden:
Beschreibung (auf insgesamt 2 bis 3 DIN A4 Seiten), wie bisher sichergestellt werden konnte (im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder einem von der Größe her vergleichbaren Gebiet der EU bei gleichem Standard), dass innerhalb von 24 Stunden ein Techniker vor Ort mit der Fehlerbehebung begonnen hat, sofern eine Fehlerbehebung auf andere Weise (per Telefon, Emil o. ä) nicht zum Erfolg führte. Dazu sind die im Unternehmen relevanten Verknüpfungen zu Service Delivery und Service Support zu erläutern oder das jeweilige etablierte Vorgehen zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Funktion Servicedesk und die Prozesse Incident- und Problemmanagement oder äquivalente Strukturen im Unternehmen einzugehen. Alle bisher zur Verfügung stehenden Schnittstellen zur Information und Kommunikation, die in dem Unternehmen des Bewerbers in diesem Rahmen zur Verfügung stehen, sind zu beschreiben. (B-21)
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Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl wird die Nichterfüllung der genannten Kriterien mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 3 Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende
Bewertungsstruktur:
— 0-1 Punkte: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelnde Darstellung, in der auf wichtige Punkte nicht eingegangen wird,
— 2 bis 3 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht,
— 4-5 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis Maße entspricht.
Maximal sind 5 Punkte für die Darstellung erreichbar.
Mindeststandards:
I. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement:
In seinem Teilnahmeantrag hat der Bewerber eine Beschreibung (auf max. 2 DIN A4 Seiten; der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind, beizufügen. (A-14)
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Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
— Verantwortung der Leitung,
— Management von Ressourcen,
— Produktrealisierung,
— Messung, Analyse und Verbesserungen,
— Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems.
Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001).
II. Mitarbeiterprofile
Für die Leistungserbringung für die Bedarfsträger der MPG soll ein festes, kompaktes Beratungsteam zur Verfügung gestellt werden, welches die Fachgebiete
— SRM/OCI,
— Beratung/Kenntnis zur Konzipierung,
— Dienstleistungserbringungen und
— Systeme mit besonderen Anforderungen vollumfänglich abdeckt.
Für dieses Team müssen mindestens 4 und sollen nicht mehr als 8 Profile vorgelegt werden.
Inhalte der vier abzudeckenden Fachgebiete:
— Anbindung eines elektronischen Katalogs, einer Warenwirtschaft oder eines datenbankbasierten Online-Shops an ein SAP-SRM 7.0 Modul bzw. Arbeiten zur Transformation o. a. Warendaten zur Übergabe an eine OCI-konforme Schnittstelle,
— Beratung und Unterstützung bei der Konzipierung bzgl. des Einsatzes von Server-Systemen hinsichtlich deren Dimensionierung (Formfaktor, Ausstattung, usw.), Konfiguration, Kompatibilität und Leistungsfähigkeit anhand des Einsatzzwecks,
— Dienstleistungserbringungen rund um den Ausschreibungsgegenstand entsprechend des Loses (z.B. funktionsfähiger Aufbau), Einbindung in die vorhandene Infrastruktur (z.B. Systems Management), Austausch oder Reparatur Vorort, Support per Telefon/Portal/etc.),
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— Beratung und Unterstützung beim Design von Systemen mit weitergehenden Anforderungen.
Sollten aber datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, können die Namen (personenbezogene Daten) der vorgesehenen Mitarbeiter in der Anlagen 11 und 12 des anzufordernden Eignungskatalogs geschwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen. In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das dann eingereichte Angebot des betreffenden Bieters für die Zuschlagserteilung in Frage kommt. Sollte das Angebot für eine Zuschlagserteilung nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bewerbers/Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
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Die MPG behält sich das Recht vor, die Angaben im Mitarbeiterprofil stichprobenartig bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen. Mit Abgabe des Angebots garantiert der Bieter, dass sich der jeweilige externe Mitarbeiter, der zur Verifizierung der Angaben benannt wurde, mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt.
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Ausschlusskriterium (A-16a): Ordnen Sie die vorgesehenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den benannten Fachgebieten zu und stellen Sie dabei die jeweils 2-fache Abdeckung durch die von Ihnen benannten Personen sicher.
Jedes Fachgebiet ist nach folgender Maßgabe durch die Profile abzudecken.
Dabei dürfen durch einen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin maximal 2 Fachgebiete abgedeckt werden.
Das Kriterium ist bereits dann verletzt, wenn vom Bewerber auch nur in einem der vier Fachgebiete die 2-fache Abdeckung durch Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter und Vorlage deren Profile nicht nachgewiesen wurde.
Für den Nachweis der Abdeckung der Fachgebiete ist zwingend das beigefügte Formblatt „Abdeckung der Fachgebiete durch die Mitarbeiter“ (siehe Formblatt Fachgebietsabdeckung durch die Mitarbeiter in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) zu verwenden.
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III. Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung:
Bestätigung des Bewerbers unter Verwendung von Formblatt Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung (in Kapitel 4, Anlage 14 des anzufordernden Eignungskatalogs), dass er aktuell mindestens ein Online-Shop-System betreibt, welches hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System die Anforderungen aus Kapitel 3.3.6 des anzufordernden Eignungskatalogs erfüllt und darüber hinaus folgende Anforderungen umsetzt
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(A-20):
— Vollständige Benutzbarkeit für folgende Browser garantiert: Firefox 17.0.5 (und neuere Versionen) und Internet Explorer 8, Safari,
— Mehrsprachige Benutzerführung,
— Web-Browser-Sitzung für reine Recherche (plattformunabhängig).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen werden grundsätzlich erst nach erfolgter Leistungserbringung erbracht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen. Der Bewerber hat zu erklären, ob er seinen Teilnahmeantrag und damit nachfolgend auch sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbewerber/-bieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft in Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-01)
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Eine BG hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (nachfolgend: „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine separate Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt. Insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme an der Ausschreibung erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen.
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Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 26
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Storage-Systemen, Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform sowie des Supports. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
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Bei dieser Vergabe werden u. a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administratorenhandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u. a. aktuelle Treiber) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
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Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der oben genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
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Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
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Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vorlaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält Optionen für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit.
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Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 40
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber verfährt nach Abschnitt 2: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A-EG) der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) – Teil A, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteile werden. Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren (mit vorhergehendem Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für – SAN-Systeme (inkl. Zubehör) und Dienstleistungen (Los 1) mit 8 Unternehmen, – DAS-Systeme (inkl. Zubehör) und Dienstleistungen (Los 2) eine Rahmenvereinbarung mit fünf (5) Unternehmen, – Entry-NAS-Systeme (inkl. Zubehör) und Dienstleistungen (Los 3) eine Rahmenvereinbarung mit 5 Unternehmen und – NAS-Systeme (inkl. Zubehör) und Dienstleistungen (Los 4) eine Rahmenvereinbarung mit 8 Unternehmenabzuschließen. Geben weniger als – 8 Wirtschaftsteilnehmer für Los 1, – 5 Wirtschaftsteilnehmer für Los 2, – 5 Wirtschaftsteilnehmer für Los 3 und – 8 Wirtschaftsteilnehmer für Los 4 ein wirtschaftliches Angebot ab, so kann die Rahmenvereinbarung insoweit auch mit weniger Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen werden. Sollte sich nach Auswertung der Angebote (nicht schon im Teilnahmewettbewerb) herausstellen, dass sich – unter den 8 wirtschaftlichsten Angeboten für Los 1, – unter den 5 wirtschaftlichsten Angeboten für Los 2, – unter den 5 wirtschaftlichsten Angeboten für Los 3 und- unter den 8 wirtschaftlichsten Angeboten für Los 4, Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit demselben Hersteller nur der Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden. Sollten für Los 1 mehr als 12 geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden 12 Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 12 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 12 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von 12 geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte. Geben für Los 1 weniger als 12 Wirtschaftsteilnehmer einen Teilnahmeantrag ab bzw. verbleiben weniger als 12 Wirtschaftsteilnehmer nach formaler Prüfung und Wertung der A-Kriterien, so können insoweit auch weniger Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Sollten für Los 2 mehr als 8 geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden 8 Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 8 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 8 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von 8 geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte. Geben für Los 2 weniger als 8 Wirtschaftsteilnehmer einen Teilnahmeantrag ab bzw. verbleiben weniger als 8 Wirtschaftsteilnehmer nach formaler Prüfung und Wertung der A-Kriterien, so können insoweit auch weniger Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.Sollten für Los 3 mehr als 8 geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden 8 Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 8 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 8 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von 8 geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte. Geben für Los 3 weniger als 8 Wirtschaftsteilnehmer einen Teilnahmeantrag ab bzw. verbleiben weniger als 8 Wirtschaftsteilnehmer nach formaler Prüfung und Wertung der A-Kriterien, so können insoweit auch weniger Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Sollten für Los 4 mehr als 12 geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden 12 Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 12 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 12 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von zwölf (12) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte. Geben für Los 4 weniger als 12 Wirtschaftsteilnehmer einen Teilnahmeantrag ab bzw. verbleiben weniger als 12 Wirtschaftsteilnehmer nach formaler Prüfung und Wertung der A-Kriterien, so können insoweit auch weniger Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-08-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Sanver

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-11-03 📅
Datum des Endes: 2016-12-03 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0805 0113
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise in Kapitel 1.12 des anzufordernden Eignungskatalogs einzuhalten ist:
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1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift und Deckblatt;
2. Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.14 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
4. Benennung des gewählten Herstellers je Los (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 bis 14 des anzufordernden Eignungskatalogs);
8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers;
9. abschließende eigenhändige Unterschrift auf der letzten Seite des Teilnahmeantrags.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 19 Abs. 2 EG VOL/A nachzufordern.
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Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
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(F-##) – Formalkriterium;
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung.
Die mit einem (F), d. h. Formalkriterium, gekennzeichneten Forderungen fließen nicht mit in die inhaltliche Bewertung ein. Sie dienen dem Auftraggeber lediglich als Information.
Falls eine mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
Es werden bei der Beurteilung je (B)-Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung addiert (einfache Summe).
Nachweise und/oder Erklärungen sind ggf. mehrfach abzugeben, sollten sie sich (sofern sich der Bewerber für mehrere Lose bewirbt) von Los zu Los unterscheiden (z. B.: Bewerber bewirbt sich auf alle 4 Lose mit jeweils unterschiedlichen Nachauftragnehmern (= anderes Unternehmen), so ist die Anlage 4 viermal abzugeben).
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(A-01) Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-02) Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen Kapitel 1.14 und 4 i.V.m. Anlage 3 anzufordernden Eignungskatalogs
(A-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen Kapitel 1.14 und 4 i.V.m. Anlage 4 anzufordernden Eignungskatalogs
(A-04) Benennung des Herstellers Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 anzufordernden Eignungskatalogs
(F-05) Unternehmensdarstellung Kapitel 3.1.1 anzufordernden Eignungskatalogs
(A-06) Berufs- und Handelsregisterauszug Kapitel 3.1.2 anzufordernden Eignungskatalogs
(A-07) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A Kapitel 3.1.3 und 4 i.V.m. Anlage 6 anzufordernden Eignungskatalogs
(A-08) Datenschutzerklärung Kapitel 3.1.4 und 4 i.V.m. Anlage 7 anzufordernden Eignungskatalogs
(A-09) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Kapitel 3.2.1 und 4 i.V.m. Anlage 8 anzufordernden Eignungskatalogs
(A-10) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 anzufordernden Eignungskatalogs
(F-11) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 10 anzufordernden Eignungskatalogs
(B-12) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 10 anzufordernden Eignungskatalogs
(B-13) Ergebnisdarstellung (EBIT) Kapitel 3.2.4 und 4 i.V.m. Anlage 10 anzufordernden Eignungskatalogs
(A-14) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde Kapitel 3.3.1 anzufordernden Eignungskatalogs
(B-15) Mitarbeiterschulung und Fortbildung Kapitel 3.3.2 anzufordernden Eignungskatalogs
(A-16a) Fachgebietsabdeckung der Mitarbeiter Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m Anlage 11 anzufordernden Eignungskatalogs
(B-16b) Mitarbeiterprofile zum Fachgebiet SRM/OCI Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m Anlage 12 anzufordernden Eignungskatalogs
(B-16c) Mitarbeiterprofile zum Fachgebiet Beratung Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m Anlage 12 anzufordernden Eignungskatalogs
(B-16d) Mitarbeiterprofile zum Fachgebiet Dienstleistung Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m Anlage 12 anzufordernden Eignungskatalogs
(B-16e) Mitarbeiterprofile zum Fachgebiet Systeme mit besonderen Anforderungen Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m Anlage 12 anzufordernden Eignungskatalogs
(B-17) Ersatzteil- und Imagestabilität Kapitel 3.3.4 anzufordernden Eignungskatalogs
(B-18) Unternehmensreferenzen Kapitel 3.3.5 und 4 i.V.m. Anlage 13 anzufordernden Eignungskatalogs
(B-19) Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System Kapitel 3.3.6 anzufordernden Eignungskatalogs
(A-20) Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung Kapitel 3.3.7 und 4 i.V.m. Anlage 14 anzufordernden Eignungskatalogs
(B-21) Supportorganisation Kapitel 3.3.8 anzufordernden Eignungskatalogs.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB),
Mehr anzeigen
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB),
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2014/S 119-211548 (2014-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzausrüstung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzausrüstung 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 234-411823
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 119-211548
ABl. S-Ausgabe: 234

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München – die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute), sowie weitere rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Bonn, Mülheim, Göttingen, Hamburg, Frankfurt und Heidelberg.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Technologiegleitklausel/Preisanpassung (4)
2. Online-Shop (10)
3. Technische Anforderungen (16)
4. Spezifikation Referenzgeräte (36)
5. Bestellung und Lieferung (4)
6. Dienstleistungen (15)
7. Green-IT Anforderungen (15)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-28 📅
Name: Advanced UniByte GmbH
Postanschrift: Birnenweg 15
Postort: Reutlingen
Postleitzahl: 72766
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Bechtle AG
Postanschrift: Bechtle Platz 1
Postort: Neckarsulm
Postleitzahl: 74172

3️⃣
Name: Concat AG
Postanschrift: Ruhrstr. 114
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22761

4️⃣
Name: Dell Halle GmbH
Postanschrift: Raffineriestraße 28
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112

5️⃣
Name: Microstaxx GmbH
Postanschrift: Wilhelm-Kuhnert-Straße 26
Postort: München
Postleitzahl: 81543

6️⃣
Name: Pro-com Datensysteme GmbH
Postanschrift: Daimlerstr. 10
Postort: Eislingen
Postleitzahl: 73054

7️⃣
Postanschrift: Reutlingen
Land: Italien 🇮🇹

8️⃣

9️⃣
Postanschrift: Raffineriestr. 28

1️⃣0️⃣

1️⃣1️⃣

1️⃣2️⃣
Postort: Neckarskulm

1️⃣3️⃣

1️⃣4️⃣
Postanschrift: Raffineriestr.28

1️⃣5️⃣
Postanschrift: Wilhelm-Kuhnert-Str. 26

1️⃣6️⃣

1️⃣7️⃣

1️⃣8️⃣

1️⃣9️⃣

2️⃣0️⃣
Name: Dell halle GmbH

2️⃣1️⃣

2️⃣2️⃣

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich – das bedeutet ja nach Sachlage innerhalb von 3 bis spätestens 7 Kalendertagen – gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB),
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr.2 GWB),
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr. 3 GWB),
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilunge des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2014/S 234-411823 (2014-12-01)