Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen der Spracherkennungssoftware „Dragon Naturally Speaking Professional“. Neben der Lieferung der Lizenzen soll ein Systemservice für die gesamte Vertragslaufzeit von 48 Monaten durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Die niedersächsische Justiz verfügt bereits über 105 Lizenzen der Spracherkennungssoftware in der Version 12, so dass auch für diese Lizenzen ein Systemservice zur Verfügung gestellt werden muss. Es können sowohl Einzellizenzen als auch eine Justizlizenz angeboten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Spracherkennungssoftwarepaket
Menge oder Umfang:
Für die Einzellizenzen gilt Folgendes:Dem Auftragnehmer wird eine Mindestabnahmemenge in Höhe von 400 Lizenzen der Software Dragon Naturally Speaking Professional zugesichert.Darüber hinaus besteht ein zusätzlicher Bedarf von geschätzten 500 weiteren Lizenzen. Diesbezüglich besteht allerdings für den Auftragnehmer kein Anspruch auf Abnahme.Der Auftraggeber hat die Möglichkeit einzelne Lizenzen abzurufen.
Für die Einzellizenzen gilt Folgendes:Dem Auftragnehmer wird eine Mindestabnahmemenge in Höhe von 400 Lizenzen der Software Dragon Naturally Speaking Professional zugesichert.Darüber hinaus besteht ein zusätzlicher Bedarf von geschätzten 500 weiteren Lizenzen. Diesbezüglich besteht allerdings für den Auftragnehmer kein Anspruch auf Abnahme.Der Auftraggeber hat die Möglichkeit einzelne Lizenzen abzurufen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spracherkennungssoftwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: jana.kretschmer@it.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 51198987523📞
Fax: +49 51198984913 📠
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich IT.Niedersachsen gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Auf die Frist des §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird hin gewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich IT.Niedersachsen gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Auf die Frist des §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird hin gewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen der Spracherkennungssoftware „Dragon Naturally Speaking Professional“. Neben der Lieferung der Lizenzen soll ein Systemservice für die gesamte Vertragslaufzeit von 48 Monaten durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen der Spracherkennungssoftware „Dragon Naturally Speaking Professional“. Neben der Lieferung der Lizenzen soll ein Systemservice für die gesamte Vertragslaufzeit von 48 Monaten durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Die niedersächsische Justiz verfügt bereits über 105 Lizenzen der Spracherkennungssoftware in der Version 12, so dass auch für diese Lizenzen ein Systemservice zur Verfügung gestellt werden muss.
Es können sowohl Einzellizenzen als auch eine Justizlizenz angeboten werden.
Menge oder Umfang:
Für die Einzellizenzen gilt Folgendes:
Dem Auftragnehmer wird eine Mindestabnahmemenge in Höhe von 400 Lizenzen der Software Dragon Naturally Speaking Professional zugesichert.
Darüber hinaus besteht ein zusätzlicher Bedarf von geschätzten 500 weiteren Lizenzen. Diesbezüglich besteht allerdings für den Auftragnehmer kein Anspruch auf Abnahme.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit einzelne Lizenzen abzurufen.
Beschreibung der Optionen:
Optional können bei dieser Rahmenvereinbarung Dienstleistungen und eine Hotline mit einer Vergütung nach Aufwand abgerufen werden.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 02801-429/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle herunter geladen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle herunter geladen werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
U. a. mindestens drei erfolgreich abgenommene Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich Lieferumfang vergleichbar ist.
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle herunter geladen werden können.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-11-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Kretschmer
Name: Die Unterlagen werden auf der Homepage http://vergabe.niedersachsen.de unter „Ausschreibungen“, „IT-Leistungen“ zum Abruf bereit gestellt.
Postanschrift: k. A.
Postort: k. A.
URL der Dokumente: http://vergabe.niedersachsen.de🌏
Name: IT.Niedersachsen
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 02801-429/14
Zusätzliche Informationen
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich IT.Niedersachsen gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Auf die Frist des §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird hin gewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Vergabekammer
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2014/S 187-329705 (2014-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-03 📅
Name: 4voice AG
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Postort: Unterföhring
Postleitzahl: 85774
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Regierungsvertretung Lüneburg – Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit der geschlossenen Vereinbarung kann in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer bis 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung geltend gemacht werden, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 101b Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit der geschlossenen Vereinbarung kann in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer bis 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung geltend gemacht werden, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 101b Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).