Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von 10 kV Mittelspannungsschaltfeldern für U-Bahn-Gleichrichterwerke

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts Abt. Einkauf FEM-E2 IPLZ 42200

Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme luftisolierter 10kV Mittelspannungsschaltfelder, Ausführung als Schaltwagentechnik mit integrierten Bodenfahrgestellen oder mit ausfahrbaren Leistungsschaltern für diverse U-Bahn-Gleichrichterwerke der BVG im Berliner Stadtgebiet innerhalb der Rahmenvertragslaufzeit von 8 Jahren.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-25.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schaltanlagen
Menge oder Umfang:
“Voraussichtliches Gesamtvolumen (Prognose): 88 Stück 10 kV-Mittelspannungsschaltfelder.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schaltanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts Abt. Einkauf FEM-E2 IPLZ 42200
Postleitzahl: 10096
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bvg.de 🌏
E-Mail: einkauf.2@bvg.de 📧
Telefon: +49 3025620305 📞
Fax: +49 3025620331 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-25 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 083-145202
ABl. S-Ausgabe: 83
Zusätzliche Informationen

“1. Unter „Aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung (z. B. Handelsregisterauszug) nicht älter...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 083-145202 (2014-04-25)