Rahmenvereinbarung über die Lieferung von digitalen Funkmeldeempfängern (DME) nach TR BOS inkl. Zubehör

Beschaffungsamt des BMI

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von digitalen Funkmeldeempfängern (DME) nach TR BOS inkl. Zubehör.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Funkrufempfänger
Menge oder Umfang:
Geschätzte Menge von 2 000 Funkmeldeempfängern inkl. Zubehör. (vrs. 1 000 St. in 2014, 500 St. in 2015, 500 St. in 2016).Eine Abnahmeverpflichtung über diese Menge besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funkrufempfänger 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.beschaffungsamt.de 🌏
E-Mail: jens.roux@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 228996102562 📞
Fax: +49 22899106102562 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 091-158912
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von digitalen Funkmeldeempfängern (DME) nach TR BOS inkl. Zubehör.
Menge oder Umfang:
Geschätzte Menge von 2 000 Funkmeldeempfängern inkl. Zubehör. (vrs. 1 000 St. in 2014, 500 St. in 2015, 500 St. in 2016).
Eine Abnahmeverpflichtung über diese Menge besteht nicht.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: B 15.35-8010/14/VV: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heiligenhaus, Rahmenvereinbarung mit Abruf über das Kaufhaus des Bundes (KdB).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Anlage Eigenerklärung Zuverlässigkeit (Vorlage innerhalb der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zur Unternehmensgröße und Umsatz (Vorlage).
Die Vorlagen „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ und „Anlage Unternehmensgröße“ sind nicht gesondert zu unterschreiben oder zu signieren. Die Unterschrift oder Signatur unter dem Angebotsformular erstreckt sich uneingeschränkt auch auf diese Erklärungen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: Keine.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Kautionen und Sicherheiten gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern;
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat B 15
Jens Roux
Internetadresse: www.beschaffungsamt.de 🌏
Name: e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de (Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!)
e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!)

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-08-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 15.35-8010/14/VV: 1
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
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Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Quelle: OJS 2014/S 091-158912 (2014-05-08)