Rahmenvereinbarung über die Lieferung von kombinierten Gleichrichter-Rückleiterfeldern sowie 750V Gleichspannungsschaltanlagen für Straßenbahn-Gleichrichterwerke

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts, Abt. Einkauf FEM-E2 IPLZ 42200

Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von kombinierten Gleichrichter-Rückleiterfeldern sowie 750V Gleichspannungsschaltanlagen für Straßenbahn-Gleichrichterwerke.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-10.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schaltanlagen
Menge oder Umfang:
“Voraussichtliches Gesamtvolumen (Prognose): 23 Gleichrichter 2000A mit 8 Rückleiterfeldern sowie 750V Gleichspannungsanlagen in unterschiedlicher...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schaltanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts, Abt. Einkauf FEM-E2 IPLZ 42200
Postleitzahl: 10096
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bvg.de 🌏
E-Mail: einkauf.2@bvg.de 📧
Telefon: +49 3025620305 📞
Fax: +49 3025620331 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 112-197925
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen

“1. Unter „Aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Bescheinigung (z. B. Handelsregisterauszug) nicht älter als 6...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 112-197925 (2014-06-10)