Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Radladern
Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Radladern mit Dieselmotor und Katalysator für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG) abzuschließen. Der Vertrag beginnt mit Erteilung des Zuschlages. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Um sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate auszuüben, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor Auslauf des Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den geschlossenen Preisbindungen verlängert werden kann. Falls seitens des Auftragnehmers eine Preisänderung /-anpassung notwendig ist, soll dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung /-anpassung ist nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit möglich.
Die Radlader sind für die Befüllung von Solemischanlagen und Beladung der Streuautomaten sowie den Anbau von weiteren Anbaugeräten vorgesehen.
Die Auslieferung erfolgt vollgetankt an die Straßen- und Autobahnmeistereien des Landes Niedersachsen.
Der erste Abruf von 19 betriebsfertigen Radladern erfolgt in diesem Jahr und muss bis spätestens 28. November 2014 abgewickelt sein. Die Auslieferung der 19 Radlader des ersten Abrufs erfolgt vollgetankt an die Autobahnmeistereien in Varel, Hildesheim, Debstedt, Fallingbostel, Hittfeld, Osnabrück und Schüttdorf, sowie die Straßenmeistereien in Leer, Brake, Iburg, Rotenburg/Wümme, Celle, Rinteln, Friesoythe, Nordhorn, Bassum, Lemke, Nordenham und Bremervörde. Die Abnahmemengen der folgenden Jahre richten sich nach Höhe und Freigabe der Haushaltsmittel für die entsprechenden Haushaltsjahre und kann daher zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend festgelegt werden.
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor, vor Zuschlagserteilung ein Musterfahrzeug einer Teststellung zu unterziehen. Das Musterfahrzeug muss im Wesentlichen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) erfüllen. Das Musterfahrzeug ist vom Bieter unentgeltlich, im fahrfertigen und für den Betrieb auf deutschen Straßen zugelassenen Zustand innerhalb von zehn (10) Tagen nach Anforderung der Vergabestelle für den Zeitraum von maximal einer Woche zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung erfolgt im Land Niedersachsen und ist vom Bieter kostenlos durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-05-07
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Auftragsbekanntmachung
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2014-08-20
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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