Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) beabsichtigt die landesweite Einführung einer automatischen GPS-gestützten, großfahrzeuggebundenen Datenerfassung für den Straßenbetriebsdienst. Die zu erfassenden Daten über die Erbringung der Betriebsdienstleistungen folgen immer der Beantwortung folgender W-Fragen: Wer Mitarbeiter / beauftragter Dritter hat; Wo und Wann Referenzierung auf das Straßennetz; Womit Fahrzeug / Anbaugerät; Wieviel teilweise Mengenerfassung; Welche Betriebsdienstleistung aus definiertem Produktkatalog erbracht? Ziele der Einführung eines derartigen Systems sind: — die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Straßenbetriebsdienstes; — die Reduzierung des heutigen händischen Erfassungsaufwandes; -— die Reduzierung des Aufwandes für die Weiterleitung und Verarbeitung der erfassten Daten; — die verursachungsgerechte Aufwandszuordnung bei Leistungen Dritter; — die verursachungsgerechte Aufwandszuordnung in der Kosten- und Leistungsrechnung; — die Verbesserung der Datenqualitäten und deren Aktualität; — die gerichtsfeste Nachweisbarkeit der durchgeführten Arbeiten; — die Nachvollziehbarkeit von Auftragnehmerleistungen; — gfls. die Verbesserung der Arbeitssicherheit (online-Routing); — die Optimierung von streckenbezogenen Arbeitsabläufen. Die Aufgaben des Straßenbetriebsdienstes der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden landesweit von 73 Autobahn- und bzw. oder Straßenmeistereien erledigt. Dafür werden von den Standorten der Meistereien aus ca. 420 verwaltungseigene Großfahrzeuge (LKW mit und ohne Ladekran, Mehrzweckgeräteträger, Radwegunterhaltungsgeräte und Hubsteiger, Kehrsaugwagen) eingesetzt. Hinzu kommen im Rahmen des Winterdienstes ca. 400 angemietete Fahrzeuge mit Winterdienstausrüstung (Streuer und Schneepflüge, ca. 180 angemietete Geräte) sowie im Sommerdienst eine Vielzahl von Großfahrzeugen von privaten Auftragnehmern zum Einsatz. Sowohl die eigenen als auch die angemieteten Fahrzeuge sind mit den jeweils notwendigen Auf- und Anbaugeräten (z.B. Mäher, Häcksler, Streuer, Schneepflug, Schneefräse, Kehrbesen, …) der unterschiedlichsten Hersteller und der verschiedensten Baujahre ausgestattet. Es können durchaus Anbaugeräte unterschiedlicher Hersteller gleichzeitig an einem Trägerfahrzeug betrieben werden. Es ist jede beliebige Herstellerkombination zwischen Fahrzeugen und Geräten möglich. Diese Kombinationen sind veränderlich. Einem LKW sind maximal 5 An- bzw. Aufbaugeräte zugeordnet, von denen maximal 3 gleichzeitig betrieben werden. Einem Unimog sind maximal 7 An- bzw. Aufbaugeräte zugeordnet, von denen maximal 4 gleichzeitig betrieben werden. Es ist beabsichtigt, alle bei der Leistungserbringung von Betriebsdienstleistungen anfallenden relevanten Daten des dafür eingesetzten Personals, der Großfahrzeuge und der dabei verwendeten Auf- und Anbaugeräte — automatisiert GPS-gestützt auf das Straßennetz der Straßeninformationsbank (NW-SIB) des Landes Niedersachsen referenziert und produktbezogen zu erfassen. — automatisiert GPS-gestützt auf das Straßennetz, das nicht in der Straßeninformationsbank (NW-SIB) des Landes Niedersachsen vorgehalten wird, referenziert zu erfassen; dazu ist es erforderlich, das bisher nicht in der NW-SIB vorhandene Netz, das im Rahmen des Betriebsdienstes befahren werden kann, digital darzustellen. — zeitnah die erfassten Daten in eine zentrale, externe Datenbank zu transferieren. — die erfassten Daten in der Datenbank zu halten. — jederzeit standardisierte (Tabellen-) Berichte zur (weiteren Bearbeitung) webbasiert abzurufen. — mindestens für die Dauer des DL-Vertrages zu archivieren und zu historisieren, anschließend sind die Daten in geeigneter Form, die die weitere Nutzung durch den AG ermöglicht, zu übergeben. (Die Daten müssen so übergeben werden, dass sie mit dem beim Auftraggeber auf Oracle basierenden Datenbankmanagementsystem weiter genutzt werden können.) — der Kosten- und Leistungsrechnung zur Verfügung zu stellen. Ob dieses zunächst manuell oder als Fernziel automatisiert erfolgen kann, bleibt den Ergebnissen der Erprobungsphase vorbehalten. — gegebenenfalls weitere, noch zu definierende Schnittstellen zu bedienen bzw. über noch zu definierende Schnittstellen Daten in die Datenbank zu transferieren. — interaktiv map-basiert und verlaufsbezogen darzustellen. Dabei ist jederzeit der Datenschutz unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes zu gewährleisten. Die NLStbV beabsichtigt, alle zuvor (dort jedoch noch nicht abschließend) genannten Leistungen einschließlich der Gestellung der dafür erforderlichen Hardware und der erforderlichen Nebenleistungen (Stammdatenpflege, Rollenkonzept entwickeln und pflegen u. v. m.) im Rahmen eines 5-jährigen Dienstleistungsvertrages erbringen zu lassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenerfassungssystem
Menge oder Umfang:
Ziel dieser Ausschreibung ist die Einführung einer automatisch GPS-gestützten, großfahrzeuggebundenen Datenerfassung für den Straßenetriebsdienst für das Land Niedersachsen. Hierzu sollen sämtliche Fahrzeuge, ca. 420 verwaltungseigene Großfahrzeuge (LKW mit und ohne Ladekran, Mehrzweckgeräteträger, Radwegunterhaltungsgeräte und Hubsteiger, Kehrsaugwagen) sowie ca. 400 angemietete Fahrzeuge mit Winterausrüstung (Streuer und Schneepflüge, ca. 180 angemietete Geräte) sowie im Sommerdienst eine Vielzahl von Großfahrzeugen von privaten Auftragnehmern, mit den entsprechenden Datenerfassungsgeräten ausgestattet werden. Weiterhin ist der Dienstleister für die Datenerfassung , die Datenhaltung und die Aufarbeitung und Bereitstellung der Daten für die entsprechenden Berichte verantwortlich.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Einführung einer automatisch GPS-gestützten, großfahrzeuggebundenen Datenerfassung für den Straßenetriebsdienst für das Land Niedersachsen. Hierzu sollen sämtliche Fahrzeuge, ca. 420 verwaltungseigene Großfahrzeuge (LKW mit und ohne Ladekran, Mehrzweckgeräteträger, Radwegunterhaltungsgeräte und Hubsteiger, Kehrsaugwagen) sowie ca. 400 angemietete Fahrzeuge mit Winterausrüstung (Streuer und Schneepflüge, ca. 180 angemietete Geräte) sowie im Sommerdienst eine Vielzahl von Großfahrzeugen von privaten Auftragnehmern, mit den entsprechenden Datenerfassungsgeräten ausgestattet werden. Weiterhin ist der Dienstleister für die Datenerfassung , die Datenhaltung und die Aufarbeitung und Bereitstellung der Daten für die entsprechenden Berichte verantwortlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenerfassungssystem📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: yvonne.horch@it.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 51198983839📞
Fax: +49 51198984913 📠
Weitere Informationen, die von den Bewerbern bei der Erstellung des Teilnahmeantrages zwingend zu beachten sind, finden sich in dem Dokument "20140225_Unterlagen_TW_aDiB.doc", das auf der Ausschreibungsplattform "http://vergabe.niedersachsen.de", "Ausschreibungen", "IT-Leistungen" abrufbar ist. Auf der Ausschreibungsplattform finden sich auch noch Vordrucke für die von den Bewerbern abzugebenden Erklärungen.
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich IT.Niedersachsen gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Weitere Informationen, die von den Bewerbern bei der Erstellung des Teilnahmeantrages zwingend zu beachten sind, finden sich in dem Dokument "20140225_Unterlagen_TW_aDiB.doc", das auf der Ausschreibungsplattform "http://vergabe.niedersachsen.de", "Ausschreibungen", "IT-Leistungen" abrufbar ist. Auf der Ausschreibungsplattform finden sich auch noch Vordrucke für die von den Bewerbern abzugebenden Erklärungen.
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich IT.Niedersachsen gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) beabsichtigt die landesweite Einführung einer automatischen GPS-gestützten, großfahrzeuggebundenen Datenerfassung für den Straßenbetriebsdienst.
Die zu erfassenden Daten über die Erbringung der Betriebsdienstleistungen folgen immer der Beantwortung folgender W-Fragen:
Wer Mitarbeiter / beauftragter Dritter hat;
Wo und Wann Referenzierung auf das Straßennetz;
Womit Fahrzeug / Anbaugerät;
Wieviel teilweise Mengenerfassung;
Welche Betriebsdienstleistung aus definiertem Produktkatalog erbracht?
Ziele der Einführung eines derartigen Systems sind:
— die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Straßenbetriebsdienstes;
— die Reduzierung des heutigen händischen Erfassungsaufwandes;
-— die Reduzierung des Aufwandes für die Weiterleitung und Verarbeitung der erfassten Daten;
— die verursachungsgerechte Aufwandszuordnung bei Leistungen Dritter;
— die verursachungsgerechte Aufwandszuordnung in der Kosten- und Leistungsrechnung;
— die Verbesserung der Datenqualitäten und deren Aktualität;
— die gerichtsfeste Nachweisbarkeit der durchgeführten Arbeiten;
— die Nachvollziehbarkeit von Auftragnehmerleistungen;
— gfls. die Verbesserung der Arbeitssicherheit (online-Routing);
— die Optimierung von streckenbezogenen Arbeitsabläufen.
Die Aufgaben des Straßenbetriebsdienstes der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden landesweit von 73 Autobahn- und bzw. oder Straßenmeistereien erledigt. Dafür werden von den Standorten der Meistereien aus ca. 420 verwaltungseigene Großfahrzeuge (LKW mit und ohne Ladekran, Mehrzweckgeräteträger, Radwegunterhaltungsgeräte und Hubsteiger, Kehrsaugwagen) eingesetzt. Hinzu kommen im Rahmen des Winterdienstes ca. 400 angemietete Fahrzeuge mit Winterdienstausrüstung (Streuer und Schneepflüge, ca. 180 angemietete Geräte) sowie im Sommerdienst eine Vielzahl von Großfahrzeugen von privaten Auftragnehmern zum Einsatz. Sowohl die eigenen als auch die angemieteten Fahrzeuge sind mit den jeweils notwendigen Auf- und Anbaugeräten (z.B. Mäher, Häcksler, Streuer, Schneepflug, Schneefräse, Kehrbesen, …) der unterschiedlichsten Hersteller und der verschiedensten Baujahre ausgestattet. Es können durchaus Anbaugeräte unterschiedlicher Hersteller gleichzeitig an einem Trägerfahrzeug betrieben werden.
Die Aufgaben des Straßenbetriebsdienstes der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden landesweit von 73 Autobahn- und bzw. oder Straßenmeistereien erledigt. Dafür werden von den Standorten der Meistereien aus ca. 420 verwaltungseigene Großfahrzeuge (LKW mit und ohne Ladekran, Mehrzweckgeräteträger, Radwegunterhaltungsgeräte und Hubsteiger, Kehrsaugwagen) eingesetzt. Hinzu kommen im Rahmen des Winterdienstes ca. 400 angemietete Fahrzeuge mit Winterdienstausrüstung (Streuer und Schneepflüge, ca. 180 angemietete Geräte) sowie im Sommerdienst eine Vielzahl von Großfahrzeugen von privaten Auftragnehmern zum Einsatz. Sowohl die eigenen als auch die angemieteten Fahrzeuge sind mit den jeweils notwendigen Auf- und Anbaugeräten (z.B. Mäher, Häcksler, Streuer, Schneepflug, Schneefräse, Kehrbesen, …) der unterschiedlichsten Hersteller und der verschiedensten Baujahre ausgestattet. Es können durchaus Anbaugeräte unterschiedlicher Hersteller gleichzeitig an einem Trägerfahrzeug betrieben werden.
Es ist jede beliebige Herstellerkombination zwischen Fahrzeugen und Geräten möglich. Diese Kombinationen sind veränderlich. Einem LKW sind maximal 5 An- bzw. Aufbaugeräte zugeordnet, von denen maximal 3 gleichzeitig betrieben werden. Einem Unimog sind maximal 7 An- bzw. Aufbaugeräte zugeordnet, von denen maximal 4 gleichzeitig betrieben werden.
Es ist jede beliebige Herstellerkombination zwischen Fahrzeugen und Geräten möglich. Diese Kombinationen sind veränderlich. Einem LKW sind maximal 5 An- bzw. Aufbaugeräte zugeordnet, von denen maximal 3 gleichzeitig betrieben werden. Einem Unimog sind maximal 7 An- bzw. Aufbaugeräte zugeordnet, von denen maximal 4 gleichzeitig betrieben werden.
Es ist beabsichtigt, alle bei der Leistungserbringung von Betriebsdienstleistungen anfallenden relevanten Daten des dafür eingesetzten Personals, der Großfahrzeuge und der dabei verwendeten Auf- und Anbaugeräte
— automatisiert GPS-gestützt auf das Straßennetz der Straßeninformationsbank (NW-SIB) des Landes Niedersachsen referenziert und produktbezogen zu erfassen.
— automatisiert GPS-gestützt auf das Straßennetz, das nicht in der Straßeninformationsbank (NW-SIB) des Landes Niedersachsen vorgehalten wird, referenziert zu erfassen; dazu ist es erforderlich, das bisher nicht in der NW-SIB vorhandene Netz, das im Rahmen des Betriebsdienstes befahren werden kann, digital darzustellen.
— automatisiert GPS-gestützt auf das Straßennetz, das nicht in der Straßeninformationsbank (NW-SIB) des Landes Niedersachsen vorgehalten wird, referenziert zu erfassen; dazu ist es erforderlich, das bisher nicht in der NW-SIB vorhandene Netz, das im Rahmen des Betriebsdienstes befahren werden kann, digital darzustellen.
— zeitnah die erfassten Daten in eine zentrale, externe Datenbank zu transferieren.
— die erfassten Daten in der Datenbank zu halten.
— jederzeit standardisierte (Tabellen-) Berichte zur (weiteren Bearbeitung) webbasiert abzurufen.
— mindestens für die Dauer des DL-Vertrages zu archivieren und zu historisieren, anschließend sind die Daten in geeigneter Form, die die weitere Nutzung durch den AG ermöglicht, zu übergeben. (Die Daten müssen so übergeben werden, dass sie mit dem beim Auftraggeber auf Oracle basierenden Datenbankmanagementsystem weiter genutzt werden können.)
— mindestens für die Dauer des DL-Vertrages zu archivieren und zu historisieren, anschließend sind die Daten in geeigneter Form, die die weitere Nutzung durch den AG ermöglicht, zu übergeben. (Die Daten müssen so übergeben werden, dass sie mit dem beim Auftraggeber auf Oracle basierenden Datenbankmanagementsystem weiter genutzt werden können.)
— der Kosten- und Leistungsrechnung zur Verfügung zu stellen. Ob dieses zunächst manuell oder als Fernziel automatisiert erfolgen kann, bleibt den Ergebnissen der Erprobungsphase vorbehalten.
— gegebenenfalls weitere, noch zu definierende Schnittstellen zu bedienen bzw. über noch zu definierende Schnittstellen Daten in die Datenbank zu transferieren.
— interaktiv map-basiert und verlaufsbezogen darzustellen.
Dabei ist jederzeit der Datenschutz unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes zu gewährleisten.
Die NLStbV beabsichtigt, alle zuvor (dort jedoch noch nicht abschließend) genannten Leistungen einschließlich der Gestellung der dafür erforderlichen Hardware und der erforderlichen Nebenleistungen (Stammdatenpflege, Rollenkonzept entwickeln und pflegen u. v. m.) im Rahmen eines 5-jährigen Dienstleistungsvertrages erbringen zu lassen.
Die NLStbV beabsichtigt, alle zuvor (dort jedoch noch nicht abschließend) genannten Leistungen einschließlich der Gestellung der dafür erforderlichen Hardware und der erforderlichen Nebenleistungen (Stammdatenpflege, Rollenkonzept entwickeln und pflegen u. v. m.) im Rahmen eines 5-jährigen Dienstleistungsvertrages erbringen zu lassen.
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: 02829 - 372/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen, die unter der in I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen, die unter der in I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen, die unter der in I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden können.
unter anderem wird Folgendes gefordert:
— Erfahrungen mit der Einsatzdatenerfassung und Datenweiterverarbeitung im Straßenbetriebsdienst;
— mindestens 2 Referenzen im Hinblick auf produktbezogene, GPS-gestützte und automatische Datenerfassung im Straßenbetriebsdienst, zentrale Datenhaltung von produktbezogenen, GPS-gestützten automatisch erfassten Daten im Straßenbetriebsdienst,Auswertungen/ Berichtswesen von produktbezogenen, GPS-gestützten automatisch erfassten Daten;
— mindestens 2 Referenzen im Hinblick auf produktbezogene, GPS-gestützte und automatische Datenerfassung im Straßenbetriebsdienst, zentrale Datenhaltung von produktbezogenen, GPS-gestützten automatisch erfassten Daten im Straßenbetriebsdienst,Auswertungen/ Berichtswesen von produktbezogenen, GPS-gestützten automatisch erfassten Daten;
— zentrale Datenhaltung unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Werden in den Verhandlungen festgelegt.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Diese längere Laufzeit berücksichtigt die besonderen Entwicklungsmaßnahmen – verbunden mit entsprechenden Kosten –, die aufgrund des Vereinbarungsgegenstandes beim Auftragnehmer entstehen. Dies betrifft die Gestellung der Hardware, die den Anforderungen und Anwenderwünschen der Nutzer gerecht werden muss und daher ein nicht unerheblicher Anpassungsbedarf besteht, der mit den technischen Umsetzungsmöglichkeiten in Einklang zu bringen ist; zu dem ist die Gestaltung der Datenerfassung mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Diese längere Laufzeit berücksichtigt die besonderen Entwicklungsmaßnahmen – verbunden mit entsprechenden Kosten –, die aufgrund des Vereinbarungsgegenstandes beim Auftragnehmer entstehen. Dies betrifft die Gestellung der Hardware, die den Anforderungen und Anwenderwünschen der Nutzer gerecht werden muss und daher ein nicht unerheblicher Anpassungsbedarf besteht, der mit den technischen Umsetzungsmöglichkeiten in Einklang zu bringen ist; zu dem ist die Gestaltung der Datenerfassung mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden.
Die längere Laufzeit berücksichtigt damit auch die Wirtschaftlichkeitsaspekte auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite. Das Projekt amortisiert sich aufgrund der hohen Anfangsinvestition erst nach einer Laufzeit von 5 Jahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Entsprechendder in Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Kriterien werden, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt, 6 Bewerber (Höchstzahl) ausgewählt und zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge unter den Bewerbern in absteigender Reihenfolge nach den höchsten gewichteten Gesamtpunktwerten gebildet. Zur Angebotsabgabe werden die sechs Bewerber mit den höchsten gewichteten Gesamtpunktwerten aufgefordert. Bei identischen Gesamtpunktwerten entscheidet das Los, welcher der betroffenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Entsprechendder in Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Kriterien werden, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt, 6 Bewerber (Höchstzahl) ausgewählt und zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge unter den Bewerbern in absteigender Reihenfolge nach den höchsten gewichteten Gesamtpunktwerten gebildet. Zur Angebotsabgabe werden die sechs Bewerber mit den höchsten gewichteten Gesamtpunktwerten aufgefordert. Bei identischen Gesamtpunktwerten entscheidet das Los, welcher der betroffenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: IT.Niedersachsen
Frau Horch
Name: Die Unterlagen werden auf der Homepage: http://vergabe.niedersachsen.de unter "Ausschreibungen", „IT-Leistungen“ zum Abruf bereitgestellt
Postanschrift: keine Angabe
Postort: keine Angabe
URL der Dokumente: http://vergabe.niedersachsen.de🌏
Weitere Informationen, die von den Bewerbern bei der Erstellung des Teilnahmeantrages zwingend zu beachten sind, finden sich in dem Dokument "20140225_Unterlagen_TW_aDiB.doc", das auf der Ausschreibungsplattform "http://vergabe.niedersachsen.de", "Ausschreibungen", "IT-Leistungen" abrufbar ist. Auf der Ausschreibungsplattform finden sich auch noch Vordrucke für die von den Bewerbern abzugebenden Erklärungen.
Weitere Informationen, die von den Bewerbern bei der Erstellung des Teilnahmeantrages zwingend zu beachten sind, finden sich in dem Dokument "20140225_Unterlagen_TW_aDiB.doc", das auf der Ausschreibungsplattform "http://vergabe.niedersachsen.de", "Ausschreibungen", "IT-Leistungen" abrufbar ist. Auf der Ausschreibungsplattform finden sich auch noch Vordrucke für die von den Bewerbern abzugebenden Erklärungen.
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich IT.Niedersachsen gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, -Vergabekammer-
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2014/S 041-068303 (2014-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 5119898-3839📞
Fax: +49 5119898-4913 📠