Rahmenvereinbarung zur Belieferung der Bayerischen Bereitschaftspolizei mit Reinigungsmitteln und Hygieneartikeln

Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei

Rahmenvereinbarung zur Belieferung der Bayerischen Bereitschaftspolizei mit Reinigungsmitteln und Hygieneartikeln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsmittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsmittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Postanschrift: Pödeldorfer Str. 77/79
Postleitzahl: 96052
Postort: Bamberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de/bpp 🌏
E-Mail: bpp.bamberg.v3-beschaffung@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 95193310 📞
Fax: +49 9519331559 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 040-065883
ABl. S-Ausgabe: 40

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Belieferung der Bayerischen Bereitschaftspolizei mit Reinigungsmitteln und Hygieneartikeln.
Referenznummer: V3-8014.03-0095-14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bamberg, München, Nürnberg, Eichstätt, Dachau, Sulzbach-Rosenberg, Königsbrunn, Würzburg, Ainring.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärungen:
1. Erklärung zum Unterauftragnehmer.
2. Verpflichtungserklärung.
3. Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft.
4. Erklärung zu Sozialbeiträgen/Insolvenzverfahren.
5. Erklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 4 VOL/A-EG.
6. Erklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 6 Buchst. c VOL/A-EG.
7. Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten.
8. Nachweis über Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
9. Referenzerklärung Nachweis einer vergleichbaren Leistung in ähnlicher Größenordnung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen:
1. Erklärung zum Unterauftragnehmer.
2. Verpflichtungserklärung.
3. Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft.
4. Erklärung zu Sozialbeiträgen/Insolvenzverfahren.
5. Erklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 4 VOL/A-EG.
6. Erklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 6 Buchst. c VOL/A-EG.
7. Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten.
8. Nachweis über Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
9. Referenzerklärung Nachweis einer vergleichbaren Leistung in ähnlicher Größenordnung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Deutsch.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei, Pödeldorfer Straße 77-79, 96052 Bamberg
Herrn Beierwaltes
Internetadresse: www.polizei.bayern.de/bpp 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V3-8014.03-0095-14

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach
Postanschrift: Promenade 27, 91522 Ansbach
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
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Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 040-065883 (2014-02-21)