Die Polizei Niedersachsen verfügt mit der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) mit Sitz in Hannover über eine „Polizeibehörde für zentrale Aufgaben“ in Niedersachsen in der rund 2.300 Beschäftigte ihre Arbeit, vor allem als umfassender Dienstleister für die anderen Polizeibehörden des Landes leisten. Die ZPD ist u. a. zuständig für das landesweit einheitliche TK-Sondernetz, dass alle Polizeidienststellen ab PK-Ebene miteinander verbindet. Bei den TK-Anlagen, Systemen, dem Zubehör und der weiteren TK – Hard- und Software, die bei der Polizei des Landes Niedersachsen eingesetzt werden, handelt es sich ausschließlich um Produkte des Herstellers „ALCATEL“. Diese Technik in über 300 landesweiten Standorten bildet die operative Basis der Zentralen Polizeidirektion. Für die Aufrechterhaltung des Betriebs, sowie der Sicherstellung der Erschließung und Ausbau von Liegenschaften, soll mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung eine logistische Basis geschaffen werden, um bei Störungen, Ausfällen, Änderungen und Umbauten der vorhandenen „ALCATEL“-Systeme entsprechend reagieren zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-26.
Auftragsbekanntmachung (2014-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldebedarf
Menge oder Umfang:
Der Vertrag soll zunächst bis zum 17.11.2016 geschlossen werden (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag kann zweimalig jeweils um 12 Monate verlängert werden. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit wird mit einem Einkaufsvolumen von 150 000 EUR pro Jahr gerechnet.
Der Vertrag soll zunächst bis zum 17.11.2016 geschlossen werden (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag kann zweimalig jeweils um 12 Monate verlängert werden. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit wird mit einem Einkaufsvolumen von 150 000 EUR pro Jahr gerechnet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldebedarf📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: dorothee.rump@it.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 51198984412📞
Fax: +49 51198984913 📠
Die Nachforderungen nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich IT.Niedersachsen gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Polizei Niedersachsen verfügt mit der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) mit Sitz in Hannover über eine „Polizeibehörde für zentrale Aufgaben“ in Niedersachsen in der rund 2.300 Beschäftigte ihre Arbeit, vor allem als umfassender Dienstleister für die anderen Polizeibehörden des Landes leisten.
Die Polizei Niedersachsen verfügt mit der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) mit Sitz in Hannover über eine „Polizeibehörde für zentrale Aufgaben“ in Niedersachsen in der rund 2.300 Beschäftigte ihre Arbeit, vor allem als umfassender Dienstleister für die anderen Polizeibehörden des Landes leisten.
Die ZPD ist u. a. zuständig für das landesweit einheitliche TK-Sondernetz, dass alle Polizeidienststellen ab PK-Ebene miteinander verbindet. Bei den TK-Anlagen, Systemen, dem Zubehör und der weiteren TK – Hard- und Software, die bei der Polizei des Landes Niedersachsen eingesetzt werden, handelt es sich ausschließlich um Produkte des Herstellers „ALCATEL“.
Die ZPD ist u. a. zuständig für das landesweit einheitliche TK-Sondernetz, dass alle Polizeidienststellen ab PK-Ebene miteinander verbindet. Bei den TK-Anlagen, Systemen, dem Zubehör und der weiteren TK – Hard- und Software, die bei der Polizei des Landes Niedersachsen eingesetzt werden, handelt es sich ausschließlich um Produkte des Herstellers „ALCATEL“.
Diese Technik in über 300 landesweiten Standorten bildet die operative Basis der Zentralen Polizeidirektion.
Für die Aufrechterhaltung des Betriebs, sowie der Sicherstellung der Erschließung und Ausbau von Liegenschaften, soll mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung eine logistische Basis geschaffen werden, um bei Störungen, Ausfällen, Änderungen und Umbauten der vorhandenen „ALCATEL“-Systeme entsprechend reagieren zu können.
Für die Aufrechterhaltung des Betriebs, sowie der Sicherstellung der Erschließung und Ausbau von Liegenschaften, soll mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung eine logistische Basis geschaffen werden, um bei Störungen, Ausfällen, Änderungen und Umbauten der vorhandenen „ALCATEL“-Systeme entsprechend reagieren zu können.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 02829-428/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden können.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Dorothee Rump
Name: Die Unterlagen werden auf der Homepage: http://vergabe.niedersachsen.de unter „Ausschreibungen“, „IT-Leistungen“ zum Abruf bereit gestellt
Postanschrift: Keine Angabe
URL der Dokumente: http://vergabe.niedersachsen.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 02829-428/14
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg – Vergabekammer
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.