Rahmenvereinbarung zur Einzelschaden-Exzedenten-Rückversicherung für einen Wahltarif zur Kostenerstattung bei Auslandsaufenthalt sowie eine Rahmenvereinbarung für Assistance Leistungen aus dem Wahltarif zur Kostenerstattung bei Auslandsaufenthalt

Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der im Anhang A genannten Auftraggeberinnen durch

Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bieten Leistungen an, die den Bedürfnissen nach notwendigem Krankenversicherungsschutz umfassend Rechnung tragen. Mit dem GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den Trägern der GKV die Möglichkeit eröffnet, ihren Mitgliedern Wahltarife für Kostenerstattung anzubieten (§ 53 Abs. 4 SGB V). Die Aufwendungen für die Wahltarife müssen aus Einnahmen der im Wahltarif Versicherten finanziert werden; eine Quersubventionierung der Wahltarife aus anderen Einnahmen ist nicht zulässig (§ 53 Abs. 9 SGB V). Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage haben Allgemeine Ortskrankenkassen („AOKs“) einen Auslandsreise-Wahltarif anhand der jeweiligen marktspezifischen Gegebenheiten eingeführt. Der Wahltarif beinhaltet die Kostenübernahme für Leistungen, die der Versicherte während eines vorübergehenden
bis zu sechswöchigen Aufenthaltes im Ausland in Anspruch genommen hat. Die Einzelheiten zu den im Wahltarif abgesicherten Leistungen ergeben sich aus den Satzungsregelungen der AOKs – hierzu kann eine Beispielsatzung unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abgerufen werden. Derzeit finden Beratungen zur Weiterentwicklung der Leistungsinhalte in einzelnen Punkten beim bestehenden Auslandsreise-Wahltarif statt. Zur Umsetzung des Wahltarifes werden Leistungen in 3 Losen beschafft: Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise- Wahltarif für die Mitglieder der Vertragsgemeinschaft (Poolinggemeinschaft – s. hierzu nähere Angaben unter Anhang B 1) „Kurze Beschreibung“) (Los 1); Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif für die AOK PLUS (Los 2); Assistancedienstleistungen für im Ausland befindliche Kunden aller Auftraggeberinnen (Los 3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-20 Auftragsbekanntmachung
2014-11-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rückversicherungen
Menge oder Umfang:
Mit Stand von Februar 2014 haben die AOKs einen Tarifwählerbestand von ca. 725 000 Versicherten im Auslandsreise-Wahltarif. Bis Ende 2018 wird ein Tarifwählerbestand von ca. 1 285 000 Versicherten erwartet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rückversicherungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der im Anhang A genannten Auftraggeberinnen durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-20 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 099-173161
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
1. Interessierte Unternehmen können sich für den ausgeschriebenen Auftrag unter Verwendung der unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ zur Verfügung gestellen Formblätter bewerben. Detaillierte Festlegungen sind dem Satzungsmuster der AOKs zu entnehmen; diese sind ebenfalls unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. 2. Der Teilnahmeantrag muss in deutscher Sprache mit allen Anlagen im Original sowie einer Kopie (Papierform) und eingescannt auf einem Datenträger (CD/USB-Stick o. ä.) eingereicht werden. Das Original ist als solches zu bezeichnen. Bei erkannten Widersprüchen zwischen dem Original und den Kopien gilt das Original. Für Anlagen, die nicht in deutscher Sprache im Original beigefügt werden können (z. B. Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind neben den Originalen beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Der Teilnahmeantrag und alle hierfür erforderlichen Unterlagen sind bei dem Zentralen Ansprechpartner (Kontaktstelle nach Ziff. I.1)) einzureichen. Mit einer Einreichung an einer anderen Stelle der Auftraggeber wird diese Frist nicht gewahrt. 3. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, auf dem Formblatt Nachunternehmer anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberinnen ist vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers auf einem gesonderten Formblatt beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen dann beizubringen, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. 4. Der Bewerber hat eine bzw. mehrere Eigenerklärung(en) zu Klärungsbedarf und Änderungen abzugeben, wonach der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Erklärungen und Nachweise vorlegen wird, wenn der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zur Eignung des Bewerbers, äußern oder weitere Angaben, Erklärungen oder Nachweise wünschen sollte, und der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Auftraggeberinnen unverzüglich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben wird, wenn sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den vom Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben. 5. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens haben die Auftraggeberinnen eine Vereinbarung mit dem AOK-Bundesverband GbR geschlossen. Der Bundesverband handelt danach – ggf. gemeinsam mit einzelnen Auftraggeberinnen – während des gesamten Vergabeverfahrens einschließlich der Vergabe der Einzelaufträge im Auftrag der AOKs und vertritt diese nach außen, soweit dies zulässig und mit der Position der AOKs als Auftraggeber vereinbar ist. 6. Vollständige Adressen der Auftraggeberinnen: a. AOK Bremen/Bremerhaven, Olaf Woggan (Vorstand), Bürgermeister-Smidt-Straße 95, 28195 Bremen, b. AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Fritz Müller (Vorsitzender des Vorstandes), Basler Str. 2, 61352 Bad Homburg v. d. H., c. AOK Nordost – Die Gesundheitskasse für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Frank Michalak (Vorsitzender des Vorstandes), Behlertstraße 33 A, 14467 Potsdam, d. AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, Martin Litsch (Vorsitzender des Vorstandes), Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, e. AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Rainer Striebel (Vorsitzender des Vorstandes), Sternplatz 7, 01067 Dresden, f. AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Günter Wältermann (Vorsitzender des Vorstandes), Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, g. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Dr. Irmgard Stippler (Vorsitzende des Vorstandes), Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg, h. AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Ralf Dralle (Vorstand), Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg. 7. Die AOK Bremen/Bremerhaven, die bisher keinen Auslandsreise-Wahltarif anbietet, wird voraussichtlich künftig einen AOK-Auslandsreise-Wahltarif anbieten und der Vertragsgemeinschaft (s. hierzu nähere Angaben unter Anhang B – Los 1 unter „Kurzbeschreibung“) beitreten. 8. Sämtliche Informationen, die aufgrund von Fragen der Bewerber eingehen, werden in anonymisierter Fassung per Fax beantwortet und sodann auf https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ eingestellt und sind dort für alle Bewerber abrufbar.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bieten Leistungen an, die den Bedürfnissen nach notwendigem Krankenversicherungsschutz umfassend Rechnung tragen. Mit dem GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den Trägern der GKV die Möglichkeit eröffnet, ihren Mitgliedern Wahltarife für Kostenerstattung anzubieten (§ 53 Abs. 4 SGB V). Die Aufwendungen für die Wahltarife müssen aus Einnahmen der im Wahltarif Versicherten finanziert werden; eine Quersubventionierung der Wahltarife aus anderen Einnahmen ist nicht zulässig (§ 53 Abs. 9 SGB V). Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage haben Allgemeine Ortskrankenkassen („AOKs“) einen Auslandsreise-Wahltarif anhand der jeweiligen marktspezifischen Gegebenheiten eingeführt. Der Wahltarif beinhaltet die Kostenübernahme für Leistungen, die der Versicherte während eines vorübergehenden
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bis zu sechswöchigen Aufenthaltes im Ausland in Anspruch genommen hat. Die Einzelheiten zu den im Wahltarif abgesicherten Leistungen ergeben sich aus den Satzungsregelungen der AOKs – hierzu kann eine Beispielsatzung unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abgerufen werden. Derzeit finden Beratungen zur Weiterentwicklung der Leistungsinhalte in einzelnen Punkten beim bestehenden Auslandsreise-Wahltarif statt. Zur Umsetzung des Wahltarifes werden Leistungen in 3 Losen beschafft: Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise- Wahltarif für die Mitglieder der Vertragsgemeinschaft (Poolinggemeinschaft – s. hierzu nähere Angaben unter Anhang B 1) „Kurze Beschreibung“) (Los 1); Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif für die AOK PLUS (Los 2); Assistancedienstleistungen für im Ausland befindliche Kunden aller Auftraggeberinnen (Los 3).
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif für die AOKs der Vertragsgemeinschaft (Poolinggemeinschaft)
Kurze Beschreibung:
1) Das Los umfasst die Rückversicherungsleistungen für die Mitglieder der Vertragsgemeinschaft (Poolinggemeinschaft). Hierzu gehören die AOK Hessen, AOK Nordost, AOK Nordwest, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, AOK
Sachsen-Anhalt.2) Für die Rückversicherungsleistungen ist zu beachten, dass die vorgenannten Auftraggeberinnen zur Durchführung der Rückversicherung eine Vertragsgemeinschaft (Poolinggemeinschaft) unter Koordination eines Auftraggebers gebildet haben. Die AOK Bremen/Bremerhaven, die bisher keinen Auslandsreise-Wahltarif anbietet, wird voraussichtlich künftig einen AOK-Auslandsreise-Wahltarif anbieten und der Vertragsgemeinschaft beitreten. Das Bestehen der Vertragsgemeinschaft hat unter anderem zur Folge, dass für die Bestimmung der Jahreshöchsthaftung und des Rückversicherungsentgelts der an der Vertragsgemeinschaft beteiligten Auftraggeber die Summe der rückversicherten Personen dieser Auftraggeber maßgebend ist und die Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere des gegenseitigen Zahlungs- und Meldeverkehrs zwischen dem Rückversicherer und den der Vertragsgemeinschaft zugehörigen Auftraggeber über den Koordinierenden Auftraggeber erfolgt. Die Auftraggeber der Vertragsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Rückversicherungsentgelte.Die Rückversicherung soll in folgendem Rahmen erfolgen:— Alle betroffenen Auftraggeber haben die Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif ab dem 1.1.2015 bisher nicht rückversichert. Wenn sie hierfür einen Rückversicherungsschutz abschließen möchten, werden sie damit ausschließlich den Zuschlagsgewinner beauftragen,— Inhalt der ausgeschriebenen Rückversicherung ist eine nicht proportionale Rückversicherung je Schadenereignis. Übersteigt der Nettoschaden pro Schadenereignis den als Selbstbehalt zu bestimmenden Betrag, so übernimmt der Rückversicherer den Überschaden innerhalb der zu bestimmenden Haftungsgrenzen,— Gedeckt ist die Gesamtheit der nach dem Auslandsreise-Wahltarif und der abzuschließenden Rahmenvereinbarung gedeckten Leistungen, welche von einer versicherten Einzelperson in Anspruch genommen werden,— Das Geschäftsführungsrecht des Auftraggebers darf durch die zu schließende Rahmenvereinbarung nicht eingeschränkt werden. Er muss allerdings so handeln wie es ein Versicherer tun würde, der nicht rückversichert ist,— Aktuell prüfen die Auftraggeberinnen eine Weiterentwicklung der der beigefügten Beispielsatzung zu entnehmenden Leistungen aus dem Auslandsreise-Wahltarif in einzelnen Punkten. Die Weiterentwicklungsoptionen werden im Verhandlungsverfahren konkretisiert.
Sachsen-Anhalt.
2) Für die Rückversicherungsleistungen ist zu beachten, dass die vorgenannten Auftraggeberinnen zur Durchführung der Rückversicherung eine Vertragsgemeinschaft (Poolinggemeinschaft) unter Koordination eines Auftraggebers gebildet haben. Die AOK Bremen/Bremerhaven, die bisher keinen Auslandsreise-Wahltarif anbietet, wird voraussichtlich künftig einen AOK-Auslandsreise-Wahltarif anbieten und der Vertragsgemeinschaft beitreten. Das Bestehen der Vertragsgemeinschaft hat unter anderem zur Folge, dass für die Bestimmung der Jahreshöchsthaftung und des Rückversicherungsentgelts der an der Vertragsgemeinschaft beteiligten Auftraggeber die Summe der rückversicherten Personen dieser Auftraggeber maßgebend ist und die Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere des gegenseitigen Zahlungs- und Meldeverkehrs zwischen dem Rückversicherer und den der Vertragsgemeinschaft zugehörigen Auftraggeber über den Koordinierenden Auftraggeber erfolgt. Die Auftraggeber der Vertragsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Rückversicherungsentgelte.
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Die Rückversicherung soll in folgendem Rahmen erfolgen:
— Alle betroffenen Auftraggeber haben die Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif ab dem 1.1.2015 bisher nicht rückversichert. Wenn sie hierfür einen Rückversicherungsschutz abschließen möchten, werden sie damit ausschließlich den Zuschlagsgewinner beauftragen,
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— Inhalt der ausgeschriebenen Rückversicherung ist eine nicht proportionale Rückversicherung je Schadenereignis. Übersteigt der Nettoschaden pro Schadenereignis den als Selbstbehalt zu bestimmenden Betrag, so übernimmt der Rückversicherer den Überschaden innerhalb der zu bestimmenden Haftungsgrenzen,
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— Gedeckt ist die Gesamtheit der nach dem Auslandsreise-Wahltarif und der abzuschließenden Rahmenvereinbarung gedeckten Leistungen, welche von einer versicherten Einzelperson in Anspruch genommen werden,
— Das Geschäftsführungsrecht des Auftraggebers darf durch die zu schließende Rahmenvereinbarung nicht eingeschränkt werden. Er muss allerdings so handeln wie es ein Versicherer tun würde, der nicht rückversichert ist,
— Aktuell prüfen die Auftraggeberinnen eine Weiterentwicklung der der beigefügten Beispielsatzung zu entnehmenden Leistungen aus dem Auslandsreise-Wahltarif in einzelnen Punkten. Die Weiterentwicklungsoptionen werden im Verhandlungsverfahren konkretisiert.
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Menge oder Umfang: Mit Stand von Februar 2014 haben die AOKs der Vertragsgemeinschaft (Poolinggemeinschaft) einen Tarifwählerbestand von ca. 620 000 Versicherten im Auslandsreise-Wahltarif. Bis Ende 2018 wird für die AOK der Vertragsgemeinschaft (Poolinggemeinschaft) ein Tarifwählerbestand von ca. 1 113 600 Versicherten erwartet.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif für die AOK PLUS-Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Kurze Beschreibung:
1) Das Los erfasst die Rückversicherungsleistungen für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und
Thüringen.2) Die Rückversicherung soll in folgendem Rahmen erfolgen:— Die AOK PLUS hat die Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif ab dem 1.1.2015 bisher nicht rückversichert. Wenn sie hierfür einen Rückversicherungsschutz abschließen möchte, wird sie damit ausschließlich den Zuschlagsgewinner beauftragen,— Inhalt der ausgeschriebenen Rückversicherung ist eine nicht proportionale Rückversicherung je Schadenereignis. Übersteigt der Nettoschaden pro Schadenereignis den als Selbstbehalt zu bestimmenden Betrag, so übernimmt der Rückversicherer den Überschaden innerhalb der zu bestimmenden Haftungsgrenzen,— Gedeckt ist die Gesamtheit der nach dem Auslandsreise-Wahltarif und der abzuschließenden Rahmenvereinbarung gedeckten Leistungen, welche von einer versicherten Einzelperson in Anspruch genommen werden,— Das Geschäftsführungsrecht des Auftraggebers darf durch die zu schließende Rahmenvereinbarung nicht eingeschränkt werden. Er muss allerdings so handeln wie es ein Versicherer tun würde, der nicht rückversichert ist,— Aktuell prüft der Auftraggeber eine Weiterentwicklung der der beigefügten Beispielsatzung zu entnehmenden Leistungen aus dem Auslandsreise-Wahltarif in einzelnen Punkten. Die Weiterentwicklungsoptionen werden im Verhandlungsverfahren konkretisiert.
Thüringen.
2) Die Rückversicherung soll in folgendem Rahmen erfolgen:
— Die AOK PLUS hat die Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif ab dem 1.1.2015 bisher nicht rückversichert. Wenn sie hierfür einen Rückversicherungsschutz abschließen möchte, wird sie damit ausschließlich den Zuschlagsgewinner beauftragen,
— Gedeckt ist die Gesamtheit der nach dem Auslandsreise-Wahltarif und der abzuschließenden Rahmenvereinbarung gedeckten Leistungen, welche von einer versicherten Einzelperson in Anspruch genommen werden,
— Aktuell prüft der Auftraggeber eine Weiterentwicklung der der beigefügten Beispielsatzung zu entnehmenden Leistungen aus dem Auslandsreise-Wahltarif in einzelnen Punkten. Die Weiterentwicklungsoptionen werden im Verhandlungsverfahren konkretisiert.
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Menge oder Umfang: Mit Stand von Februar 2014 hat die AOK PLUS einen Tarifwählerbestand von ca. 105 000 Versicherten im Auslandsreise-Wahltarif. Bis Ende 2018 wird für die AOK Plus ein Tarifwählerbestand von ca. 171 400 Versicherten erwartet.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Assistancedienstleistungen für im Ausland befindliche Kunden aller benannten Auftraggeberinnen
Kurze Beschreibung:
Die Assistanceleistungen sollen in folgendem Rahmen
erfolgen:— Die Assistance stellt dem Auftraggeber/den Auftraggebern eine deutschsprachige Notrufzentrale für 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Nach Einschaltung der Assistance nimmt sie direkt Kontakt zum betroffenen AOK-Versicherten bzw. einem benannten Ansprechpartner (z. B. Angehöriger/Krankenhaus) auf. Sie erbringt dann folgende Leistungen:— Leistungsstufe 1: Reise- und Travel-Assistance (inkl. z. B. Informationen über ärztliche/stationäre Versorgung sowie Impf-/Gesundheitsbestimmungen im Reiseland),— Leistungsstufe 2: Betreuung und Organisation bei ambulanten Fällen (z. B. Erstbetreuung im Reiseland durch medizinisch ausgebildetes Personal, Kontaktaufnahmen zum Hausarzt und Vermittlung zwischen den Ärzten, Abklärung des Behandlungsverlaufs durch medizinische Kontakte, ggf. Kostenübernahmegarantie für Behandlungskosten),— Leistungsstufe 3: Betreuung und Organisation bei stationären Fällen (z. B. ärztliche Beratung der Wahltarifteilnehmer und Beobachtung des Krankheitsverlaufs, Abklärung des Behandlungsverlaufs durch medizinische Kontakte, ggf. Kostenübernahmegarantie für Behandlungskosten, Organisation von Transporten/Verlegungen mit Kostenübernahmegarantie),— Leistungsstufe 4: Organisation von Rücktransporten (z. B. Prüfung des medizinisch notwendigen, ärztlich angeordneten oder wirtschaftlich sinnvollen Krankenrücktransports, Organisation des Rücktransports mit adäquaten Transportmitteln, ggf. mit medizinischer Begleitung inkl. Kostenübernahmegarantie),— Leistungsstufe 5: Sonderaufträge (z. B. claims handling und claims control für alle Fälle, die bei der Assistance von der AOK in Auftrag gegeben werden und in denen andere als die o. g. Leistungen zu erbringen sind),— Rahmen für die Leistungserbringung für die Wähler eines Auslandsreise-Wahltarifs sind die Satzungsregelungen zum Tarif. Aktuell prüfen die Auftraggeber eine Weiterentwicklung der der beigefügten Beispielsatzung zu entnehmenden Leistungen aus dem Auslandsreise-Wahltarif in einzelnen Punkten. Die Weiterentwicklungsoptionen werden im Verhandlungsverfahren konkretisiert. Daneben werden die Leistungsstufen 1 und 5 im Einzelfall auch für AOK-Versicherte erbracht, die nicht Tarifteilnehmer sind,— Generell gilt bei der Erbringung der Leistungen, dass Informationen auf Grundlage der medizinischen Anforderungen des Einzelfalls sowie auf der Basis objektiver Kriterien (z. B. fachliche Qualifikation, örtliche Nähe der Praxis) gegeben werden. Eingriffe in die ärztliche Therapiefreiheit werden nicht vorgenommen und es werden keine Telefondiagnosen oder –behandlungen vorgenommen,— Die Kommunikation der Vertragsdurchführung und der Leistungserbringung erfolgt unabhängig vom Kommunikationsmittel in deutscher Sprache,— Im Grundsatz wird die Assistance seitens des Auftraggebers eingebunden. Dazu hat der/haben die Auftraggeber eine/mehrere 24h-Auslandsnotrufhotlines eingerichtet, die im Bedarfsfall an die Assistance weiterverbinden/übergeben. Die Auftraggeberinnen erwägen derzeit, ob und inwieweit künftig eine Direktannahme der Anrufe unmittelbar auf der Auslandsnotrufnummer der Assistance erfolgen sollte. Dies wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens geklärt werden.
erfolgen:
— Die Assistance stellt dem Auftraggeber/den Auftraggebern eine deutschsprachige Notrufzentrale für 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Nach Einschaltung der Assistance nimmt sie direkt Kontakt zum betroffenen AOK-Versicherten bzw. einem benannten Ansprechpartner (z. B. Angehöriger/Krankenhaus) auf. Sie erbringt dann folgende Leistungen:
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— Leistungsstufe 1: Reise- und Travel-Assistance (inkl. z. B. Informationen über ärztliche/stationäre Versorgung sowie Impf-/Gesundheitsbestimmungen im Reiseland),
— Leistungsstufe 2: Betreuung und Organisation bei ambulanten Fällen (z. B. Erstbetreuung im Reiseland durch medizinisch ausgebildetes Personal, Kontaktaufnahmen zum Hausarzt und Vermittlung zwischen den Ärzten, Abklärung des Behandlungsverlaufs durch medizinische Kontakte, ggf. Kostenübernahmegarantie für Behandlungskosten),
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— Leistungsstufe 3: Betreuung und Organisation bei stationären Fällen (z. B. ärztliche Beratung der Wahltarifteilnehmer und Beobachtung des Krankheitsverlaufs, Abklärung des Behandlungsverlaufs durch medizinische Kontakte, ggf. Kostenübernahmegarantie für Behandlungskosten, Organisation von Transporten/Verlegungen mit Kostenübernahmegarantie),
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— Leistungsstufe 4: Organisation von Rücktransporten (z. B. Prüfung des medizinisch notwendigen, ärztlich angeordneten oder wirtschaftlich sinnvollen Krankenrücktransports, Organisation des Rücktransports mit adäquaten Transportmitteln, ggf. mit medizinischer Begleitung inkl. Kostenübernahmegarantie),
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— Leistungsstufe 5: Sonderaufträge (z. B. claims handling und claims control für alle Fälle, die bei der Assistance von der AOK in Auftrag gegeben werden und in denen andere als die o. g. Leistungen zu erbringen sind),
— Rahmen für die Leistungserbringung für die Wähler eines Auslandsreise-Wahltarifs sind die Satzungsregelungen zum Tarif. Aktuell prüfen die Auftraggeber eine Weiterentwicklung der der beigefügten Beispielsatzung zu entnehmenden Leistungen aus dem Auslandsreise-Wahltarif in einzelnen Punkten. Die Weiterentwicklungsoptionen werden im Verhandlungsverfahren konkretisiert. Daneben werden die Leistungsstufen 1 und 5 im Einzelfall auch für AOK-Versicherte erbracht, die nicht Tarifteilnehmer sind,
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— Generell gilt bei der Erbringung der Leistungen, dass Informationen auf Grundlage der medizinischen Anforderungen des Einzelfalls sowie auf der Basis objektiver Kriterien (z. B. fachliche Qualifikation, örtliche Nähe der Praxis) gegeben werden. Eingriffe in die ärztliche Therapiefreiheit werden nicht vorgenommen und es werden keine Telefondiagnosen oder –behandlungen vorgenommen,
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— Die Kommunikation der Vertragsdurchführung und der Leistungserbringung erfolgt unabhängig vom Kommunikationsmittel in deutscher Sprache,
— Im Grundsatz wird die Assistance seitens des Auftraggebers eingebunden. Dazu hat der/haben die Auftraggeber eine/mehrere 24h-Auslandsnotrufhotlines eingerichtet, die im Bedarfsfall an die Assistance weiterverbinden/übergeben. Die Auftraggeberinnen erwägen derzeit, ob und inwieweit künftig eine Direktannahme der Anrufe unmittelbar auf der Auslandsnotrufnummer der Assistance erfolgen sollte. Dies wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens geklärt werden.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit nicht anders genannt sind die Nachweise für alle Lose zu erbringen.
1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt,
— dass keiner der in § 6 Abs. 6 lit. a)-e) VOL/A–EG genannten Fälle auf das Unternehmen zutrifft,
— dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 Abs. 4 lit. a)-g) VOL/A-EG bzw. Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Straftaten verurteilt worden ist,
— dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen worden sind.
2) Bei Bewerbergemeinschaften ist die Vorlage dieser Eigenerklärung durch jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft erforderlich.
3) Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer angemessenen Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Soweit nicht anders genannt sind die Nachweise für alle Lose zu erbringen.
1.
— Erklärung des Bewerbers / des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft über seinen Gesamtumsatz sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung in dem jeweiligen Los vergleichbar sind (Los 1 und 2: Rückversicherung von im Leistungsinhalt und – umfang dem Auslandsreise- Wahltarif vergleichbaren Erstversicherungsangeboten; Los 3: Assistanceleistungen zu im Leistungsinhalt und – umfang dem Auslandsreise-Wahltarif vergleichbaren Erstversicherungsangeboten), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
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2.
Für Los 1 und Los 2:
— Nachweis über aktuelle Ratingergebnisse zur Finanzstärke des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, ggf. inkl. Ratingergebnissen des Konzerns, dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft angehört;
— Angabe der Solvabilitätskennziffern des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft aus verifizierbaren aktuellen Quellen (z. B. aus dem Geschäftsbericht) ggf. auch Angabe der Solvabilitätskennziffern des Konzerns, dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft angehört;
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— Angabe der Höhe des Eigenkapitals aus aktuellen verifizierbaren Quellen (z. B. aus dem Geschäftsbericht) ggf. auch Angabe der Höhe des Eigenkapitals des Konzerns, dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft angehört.
— Für Los 3:
Gültiger Nachweis (Kopie genügt) einer aktuell bestehenden, gültigen und der Tätigkeit in dem Los, um das sich das Unternehmen bewirbt, angemessenen Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung/einer angemessenen Berufshaftplichtversicherung für die aus dem Handeln des medizinischen Personals der Assistance resultierenden Schäden; sofern derzeit keine entsprechende Versicherung besteht, kann stattdessen eine verbindliche schriftliche Zusage im Rahmen der Eigenerklärung gemacht werden, dass im Falle der Beauftragung eine Erhöhung der Haftungssummen auf einen angemessenen Betrag bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung erfolgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Vorlage dieser Eigenerklärung durch jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft erforderlich.
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Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von den Auftraggeberinnen festzulegenden, angemessenen Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Soweit nicht anders genannt sind die Nachweise für alle Lose zu erbringen.
1.
Übersicht über den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft: Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Konzernverbindungen, Liste verbundener Unternehmen und strategischer Partner, Einbindung solcher Unternehmen in die Leistungserbringung (einschl. Gewährung von Rechten). Die Unternehmensdarstellung soll eine aussagekräftige Darstellung über Zustand und Entwicklung des/der Unternehmen(s) sowie die einzelnen Geschäftsfelder und deren mengenmäßiges Verhältnis zueinander enthalten. Die Darstellung muss hierzu zuverlässige zahlenmäßige Daten enthalten. Diese Unterlagen sind für jedes Unternehmen, das als Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder als benannter Nachunternehmer und/oder verbundenes Unternehmen des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in die Leistungserbringung einbezogen werden soll, beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften ist außerdem eine Darstellung der Struktur der Bewerbergemeinschaft (vorgesehene Aufgaben- und Rollenverteilung im Vergabeverfahren sowie nach dem Vertrag) beizufügen.
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2.
Für Los 1 und Los 2:
— Erklärung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass
er in so ausreichendem Maße und so ausreichender Qualität über EDV- und kommunikationstechnische Ausstattung verfügt, dass er zu den am Standort der Auftraggeber üblichen Geschäftszeiten jederzeit kurzfristig erreicht werden kann, die im Rahmen der Vertrags- und Schadensbearbeitung notwendigen verbindlichen Informationen im Rahmen der o.g. Zeiten jederzeit kurzfristig verfügbar sind und die Prozesse der Schadensbearbeitung jederzeit kurzfristig abgewickelt werden können,
seine Personaleinsatzmöglichkeiten derart ausgestaltet sind, dass das Personal zu den am Standort der Auftraggeber üblichen Geschäftszeiten jederzeit kurzfristig erreicht werden kann und die Prozesse der Schadensbearbeitung jederzeit kurzfristig abgewickelt werden können.
Für Los 3:
— Erklärung und Darlegung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass
er in so ausreichendem Maße und so ausreichender Qualität über EDV- und kommunikationstechnische Ausstattung verfügt, dass er zur Erfüllung der Leistungen für 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche kurzfristig erreicht werden kann und die notwendigen Assistanceprozesse jederzeit kurzfristig und zuverlässig abgewickelt werden können,
seine Personaleinsatzmöglichkeiten derart ausgestaltet sind, dass das Personal zur Erfüllung der Leistungen für 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche kurzfristig erreichbar und verfügbar ist und die Assistanceprozesse jederzeit kurzfristig und zuverlässig abgewickelt werden können.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Vorlage dieser Eigenerklärung durch jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft erforderlich.
3.
Umfassende und nachvollziehbare Darstellung
— der Erfahrung auf dem Gebiet des Loses, für das sich das Unternehmen bewirbt, sowie
— geeigneter Strukturen als Voraussetzung für die flächendeckende Erbringung wesentlicher Leistungen des Loses.
Die Bewerber für Los 1 und Los 2 müssen in diesem Zusammenhang insbesondere darlegen und erläutern, in welchem Umfang und in welcher Art sie für die Erfüllung der Leistung über qualifiziertes, eigenes und deutschsprachiges Personal für die Risikoermittlung und die Vertrags- und Schadensbearbeitung (inkl. der Erstellung von Abrechnungen, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der zur Verfügungsstellung sofortiger Schadenausgleiche) verfügen. Die Bewerber müssen dazu zumindest darlegen, wie viele Personen sie mit welcher beruflichen Ausbildung und mit welchen Erfahrungen auf dem Gebiet der Rückversicherung von dem Auslandsreise-Wahltarif vergleichbaren Erstversicherungen beschäftigen.
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Die Bewerber für Los 3 müssen in diesem Zusammenhang insbesondere,
— darlegen und erläutern, in welchem Umfang und in welcher Art sie für die Erfüllung der Leistungen über qualifiziertes, eigenes und deutschsprachiges Personal verfügen. Die Bewerber müssen dazu zumindest darlegen, wie viele Personen sie mit welcher beruflichen Ausbildung und mit welcher Erfahrung auf dem Gebiet von Assistanceleistungen zu dem Auslandsreise-Wahltarif vergleichbaren Auslandsreiseversicherungen beschäftigen,
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— darlegen und erläutern über welche Art der EDV- und kommunikationstechnische Ausstattung sie zur Erfüllung der Assistanceleistungen verfügen. Die Bewerber müssen dazu zumindest darlegen, welche Datenbanken sie einsetzen, um den im Zuge der Leistungserstellung handelnden Personen jederzeit kurzfristig aktuelle und verlässliche Informationen (im Hinblick auf die Gegebenheiten im Aufenthaltsland der Betroffenen sowie im Hinblick auf medizinisches Wissen) verfügbar zu machen,
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— darlegen, wie ihr Unternehmen die Organisation von medizinischen Assistanceleistungen flächendeckend jederzeit sicherstellt.
4.
Angabe mehrerer Referenzen für die Erbringung von Leistungen, die mit der Tätigkeit in dem Los, um das sich der Bewerber bewirbt, vergleichbar sind (Los 1 und Los 2: Rückversicherung von im Leistungsinhalt und –umfang dem Auslandsreise- Wahltarif vergleichbaren Erstversicherungsangeboten; Los 3: Assistanceleistungen zu im Leistungsinhalt und – umfang dem Auslandsreise-Wahltarif vergleichbaren Erstversicherungsangeboten), unter a) Angabe des Auftraggebers des jeweiligen Auftrages; b) Angabe des Leistungszeitraums (dessen Ende sollte nicht länger als 3 Jahre zurückliegen, der Auftrag kann jedoch noch andauern);
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c) Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit in dem Auftrag sowie des Umfangs des Auftrages (Dauer, etc.);
d) Angabe eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber des jeweiligen Auftrages (Name, Telefon, Telefax, E-Mail) für Rückfragen der Auftraggeber.
Je Los sollen mindestens 3, jedoch höchstens fünf einschlägige und geeignete Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschrieben werden. Die Beschreibung von mindestens 3 Referenzen ist keine formale Mindestanforderung (Mindestschwelle).
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Die Bewerber werden jedoch darauf hingewiesen, dass die Beschreibung von mehr als 2 Referenzen sowohl für die positive Feststellung der Eignung als auch insbesondere bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern von Vorteil ist.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Vorlage des Formblatts durch jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft erforderlich.
5.
Nennung eines vorgesehenen Ansprechpartners und geeigneter Nachweis der beruflichen Befähigung des Ansprechpartners, z. B. anhand einer Darstellung von Ausbildung und Werdegang sowie anhand persönlicher Referenzen. Die Entscheidungskompentenzen des Ansprechpartners sind darzustellen. Der Ansprechpartner kann nur mit Zustimmung der Auftraggeberinnen ausgetauscht werden.
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Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von den Auftraggeberinnen festzulegenden, angemessenen Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Allgemeiner Hinweis zur Bewertung: Es wird eine vergleichende Bewertung der Teilnahmeanträge danach vorgenommen, welcher Bewerber anhand der Angaben zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit die beste Eignung aufweist. Falls hiernach eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich. Die vorstehend angegebene Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer ist je Los zu verstehen.
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A) Bewertung Los 1:1) Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gesamtumsatz des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (max. 8 Punkte),
— Umsatz des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung in dem jeweiligen Los vergleichbar sind (max. 8 Punkte),
— Aktuelle Ratingergebnisse zur Finanzstärke des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (max. 8 Punkte),
— Solvabilitätskennziffern des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft aus aktuellen verifizierbaren Quellen (z. B. Geschäftsbericht) (max. 8 Punkte),
— Höhe des Eigenkapitals aus aktuellen verifizierbaren Quellen des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (z. B. Geschäftsbericht) (max. 8 Punkte).
2) Fachliche/technische Leistungsfähigkeit:
— Erfahrung und vorhandene Strukturen auf dem Gebiet der Rückversicherungsleistungen (max. 25 Punkte),
— Qualifikation des vorgesehenen Ansprechpartners (max. 15 Punkte).
3) Referenzen:
Referenzen für die Erbringung von Leistungen, die mit der Tätigkeit in dem Los, um das sich der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt, vergleichbar sind (je Los mind. 3, jedoch höchstens 5 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren) (max. 20 Punkte).
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B) Bewertung Los 2:1) Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Qualifikation des vorgesehenen Ansprechpartners (max. 15 Punkte).
C) Bewertung Los 3:1) Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gesamtumsatz des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (max. 10 Punkte),
— Umsatz des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung in dem jeweiligen Los vergleichbar sind (max. 15 Punkte).
— Erfahrung und vorhandene Strukturen auf dem Gebiet der Assistancedienstleistungen (max. 25 Punkte),
— EDV- und kommunikationstechnische Ausstattung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, die zur Erfüllung der Leistung genutzt wird. (max. 10 Punkte),
3) Referenzen
Referenzen für die Erbringung von Leistungen, die mit der Tätigkeit in dem Los, um das sich der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt, vergleichbar sind (je Los mind. 3, jedoch höchstens 5 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren) (max. 25 Punkte).
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstr. 33A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Straße 95,
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg v. d. H.
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Kontakt
Kontaktperson: Sonja van der Ploeg

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Interessierte Unternehmen können sich für den ausgeschriebenen Auftrag unter Verwendung der unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ zur Verfügung gestellen Formblätter bewerben. Detaillierte Festlegungen sind dem Satzungsmuster der AOKs zu entnehmen; diese sind ebenfalls unter
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2. Der Teilnahmeantrag muss in deutscher Sprache mit allen Anlagen im Original sowie einer Kopie (Papierform) und eingescannt auf einem Datenträger (CD/USB-Stick o. ä.) eingereicht werden. Das Original ist als solches zu bezeichnen. Bei erkannten Widersprüchen zwischen dem Original und den Kopien gilt das Original. Für Anlagen, die nicht in deutscher Sprache im Original beigefügt werden können (z. B. Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind neben den Originalen beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Der Teilnahmeantrag und alle hierfür erforderlichen Unterlagen sind bei dem Zentralen Ansprechpartner (Kontaktstelle nach Ziff. I.1)) einzureichen. Mit einer Einreichung an einer anderen Stelle der Auftraggeber wird diese Frist nicht gewahrt.
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3. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, auf dem Formblatt Nachunternehmer anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberinnen ist vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers auf einem gesonderten Formblatt beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen dann beizubringen, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen.
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4. Der Bewerber hat eine bzw. mehrere Eigenerklärung(en) zu Klärungsbedarf und Änderungen abzugeben, wonach der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Erklärungen und Nachweise vorlegen wird, wenn der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zur Eignung des Bewerbers, äußern oder weitere Angaben, Erklärungen oder Nachweise wünschen sollte, und der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Auftraggeberinnen unverzüglich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben wird, wenn sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den vom Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben.
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5. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens haben die Auftraggeberinnen eine Vereinbarung mit dem AOK-Bundesverband GbR geschlossen. Der Bundesverband handelt danach – ggf. gemeinsam mit einzelnen Auftraggeberinnen – während des gesamten Vergabeverfahrens einschließlich der Vergabe der Einzelaufträge im Auftrag der AOKs und vertritt diese nach außen, soweit dies zulässig und mit der Position der AOKs als Auftraggeber vereinbar ist.
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6. Vollständige Adressen der Auftraggeberinnen:
a. AOK Bremen/Bremerhaven, Olaf Woggan (Vorstand), Bürgermeister-Smidt-Straße 95, 28195 Bremen,
b. AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Fritz Müller (Vorsitzender des Vorstandes), Basler Str. 2, 61352 Bad Homburg v. d. H.,
c. AOK Nordost – Die Gesundheitskasse für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Frank Michalak (Vorsitzender des Vorstandes), Behlertstraße 33 A, 14467 Potsdam,
d. AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, Martin Litsch (Vorsitzender des Vorstandes), Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund,
e. AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Rainer Striebel (Vorsitzender des Vorstandes), Sternplatz 7, 01067 Dresden,
f. AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Günter Wältermann (Vorsitzender des Vorstandes), Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf,
g. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Dr. Irmgard Stippler (Vorsitzende des Vorstandes), Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg,
h. AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Ralf Dralle (Vorstand), Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg.
7. Die AOK Bremen/Bremerhaven, die bisher keinen Auslandsreise-Wahltarif anbietet, wird voraussichtlich künftig einen AOK-Auslandsreise-Wahltarif anbieten und der Vertragsgemeinschaft (s. hierzu nähere Angaben unter Anhang B – Los 1 unter „Kurzbeschreibung“) beitreten.
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8. Sämtliche Informationen, die aufgrund von Fragen der Bewerber eingehen, werden in anonymisierter Fassung per Fax beantwortet und sodann auf

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations-und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat [...]
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2014/S 099-173161 (2014-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 222-392877
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 99-173161
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
Der Bundesverband handelte während des gesamten Vergabeverfahrens einschließlich der Vergabe der Einzelaufträge im Auftrag der in Anhang A genannten Autraggeberinnen.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-31 📅
Name: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG
Postanschrift: Königinstr. 107
Postort: München
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Versicherungskammer Bayern – Konzern-Rückversicherung AG
Postanschrift: Warngauer Straße 30
Postleitzahl: 81539

3️⃣
Name: Deutsche Assistance Service GmbH
Postanschrift: Hansaallee 199
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Straße 95
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Behlertstraße 33 A
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2014/S 222-392877 (2014-11-14)