Rahmenvereinbarung zur Einzelschaden-Exzedenten-Rückversicherung für einen Wahltarif zur Kostenerstattung bei Auslandsaufenthalt sowie eine Rahmenvereinbarung für Assistance Leistungen aus dem Wahltarif zur Kostenerstattung bei Auslandsaufenthalt
Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bieten Leistungen an, die den Bedürfnissen nach notwendigem Krankenversicherungsschutz umfassend Rechnung tragen. Mit dem GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den Trägern der GKV die Möglichkeit eröffnet, ihren Mitgliedern Wahltarife für Kostenerstattung anzubieten (§ 53 Abs. 4 SGB V). Die Aufwendungen für die Wahltarife müssen aus Einnahmen der im Wahltarif Versicherten finanziert werden; eine Quersubventionierung der Wahltarife aus anderen Einnahmen ist nicht zulässig (§ 53 Abs. 9 SGB V). Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage haben Allgemeine Ortskrankenkassen („AOKs“) einen Auslandsreise-Wahltarif anhand der jeweiligen marktspezifischen Gegebenheiten eingeführt. Der Wahltarif beinhaltet die Kostenübernahme für Leistungen, die der Versicherte während eines vorübergehenden
bis zu sechswöchigen Aufenthaltes im Ausland in Anspruch genommen hat. Die Einzelheiten zu den im Wahltarif abgesicherten Leistungen ergeben sich aus den Satzungsregelungen der AOKs – hierzu kann eine Beispielsatzung unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abgerufen werden. Derzeit finden Beratungen zur Weiterentwicklung der Leistungsinhalte in einzelnen Punkten beim bestehenden Auslandsreise-Wahltarif statt. Zur Umsetzung des Wahltarifes werden Leistungen in 3 Losen beschafft: Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise- Wahltarif für die Mitglieder der Vertragsgemeinschaft (Poolinggemeinschaft – s. hierzu nähere Angaben unter Anhang B 1) „Kurze Beschreibung“) (Los 1); Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif für die AOK PLUS (Los 2); Assistancedienstleistungen für im Ausland befindliche Kunden aller Auftraggeberinnen (Los 3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rückversicherungen
Menge oder Umfang:
“Mit Stand von Februar 2014 haben die AOKs einen Tarifwählerbestand von ca. 725 000 Versicherten im Auslandsreise-Wahltarif. Bis Ende 2018 wird ein...”
Menge oder Umfang
Mit Stand von Februar 2014 haben die AOKs einen Tarifwählerbestand von ca. 725 000 Versicherten im Auslandsreise-Wahltarif. Bis Ende 2018 wird ein Tarifwählerbestand von ca. 1 285 000 Versicherten erwartet.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rückversicherungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der im Anhang A genannten Auftraggeberinnen durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
“Der Bundesverband handelte während des gesamten Vergabeverfahrens einschließlich der Vergabe der Einzelaufträge im Auftrag der in Anhang A genannten...”
Der Bundesverband handelte während des gesamten Vergabeverfahrens einschließlich der Vergabe der Einzelaufträge im Auftrag der in Anhang A genannten Autraggeberinnen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 222-392877 (2014-11-14)