Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie für die Kalenderjahre 2015-2018
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von elektrischer Energie für die Kalenderjahre 2015 bis 2018 für Objekte der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-22.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-08-22 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-09-23 | Ergänzende Angaben |
| 2014-10-02 | Ergänzende Angaben |
| 2014-11-04 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 167-297632
ABl. S-Ausgabe: 167
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Freistaat Thüringen
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Freistaat Sachsen
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: 35/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen, 01067 Dresden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerische Haftung
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-10-14 📅
Öffnungsort: Erfurt
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Name: SDV Vergabe GmbH
Postanschrift: Tharandter Str. 35
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Telefon: +49 35142031477 📞
E-Mail: vergabeunterlagen@sdv.de 📧
Fax: +49 35142031460 📠
URL der Dokumente: www.vergabe24.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 35/2014
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 167-297632 (2014-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Los 1: Region Thüringen (211 Standorte). Der voraussichtliche Jahresstrombedarf beläuft sich für das Lieferjahr 2015 auf ca. 2,64 GWh/a und für die Lieferjahre ab 2016 auf voraussichtlich ca. 2,39 GWh/a. Mehr- bzw. Minderlieferungen sind innerhalb eines Toleranzfensters von 70 % (Mindestmenge) bis 130 % (Maximalmenge) der voraussichtlichen Jahresmengen möglich. Los 2: Region Sachsen (173 Standorte). Der voraussichtliche Jahresstrombedarf beläuft sich für das Lieferjahr 2015 auf ca. 7,29 GWh/a und für die Lieferjahre ab 2016 auf voraussichtlich ca. 6,71 GWh/a. Mehr- bzw. Minderlieferungen sind innerhalb eines Toleranzfensters von 70 % (Mindestmenge) bis 130 % (Maximalmenge) der voraussichtlichen Jahresmengen möglich.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 167-297632
ABl. S-Ausgabe: 167
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von elektrischer Energie für die Kalenderjahre 2015 bis 2018 für Objekte der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Freistaat Thüringen
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Kalenderjahre 2015-2018 im Freistaat Thüringen
Menge oder Umfang: (211 Standorte) Der voraussichtliche Jahresstrombedarf beläuft sich für das Lieferjahr 2015 auf ca. 2,64 GWh/a und für die Lieferjahre ab 2016 auf voraussichtlich ca. 2,39 GWh/a. Mehr-bzw. Minderlieferungen sind innerhalb eines Toleranzfensters von 70 % (Mindestmenge) bis 130 % (Maximalmenge) der voraussichtlichen Jahresmengen möglich
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Freistaat Sachsen
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Kalenderjahre 2015-2018 im Freistaat Sachsen
Menge oder Umfang: (173 Standorte.) Der voraussichtliche Jahresstrombedarf beläuft sich für das Lieferjahr 2015 auf ca. 7,29 GWh/a und für die Lieferjahre ab 2016 auf voraussichtlich ca. 6,71 GWh/a. Mehr- bzw. Minderlieferungen sind innerhalb eines Toleranzfensters von 70 % (Mindestmenge) bis 130 % (Maximalmenge) der voraussichtlichen Jahresmengen möglich.
Referenznummer: 35/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen, 01067 Dresden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung, aus der sich das Volumen der Jahresstromabgabe an Letztverbraucher in Deutschland für die Jahre 2012, 2013 und 2014 (voraussichtlich) ergibt sowie dass die Belieferung von Haushaltskunden von der Regulierungsbehörde weder ganz noch teilweise untersagt wurde (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche erklären, dass sie mindestens Strom bei Bewerbung für Los 1: mit 2,70 GWh/a Los 2: mit 7,30 GWh/a Lose 1 und 2: mit 10 GWh/a im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2013 an Letztverbraucher in Deutschland geliefert haben bzw. im laufenden Jahr liefern werden.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerische Haftung
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Vergabe-Nr. 35/2014unter Angabe der Bestellnummer 001364A00 zu 15,29 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV Vergabe GmbH, Ostsächsische Sparkasse Dresden, IBAN DE84 8505 0300 3200 0662 28, BIC OSDDDE81XXX erfolgen. Die Auslieferung erfolgt nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Sind Leistungsverzeichnisse elektronisch verfügbar (z. B. GAEB, XLS), werden diese auf CD-ROM mitgeliefert. Die Bestellung der Papierform ist mit kostenpflichtigem Zugang ebenfalls unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 11,90 EUR, ist mit kostenpflichtigem Zugang unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
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Datum der Angebotseröffnung: 2014-10-14 📅
Öffnungsort: Erfurt
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Name: SDV Vergabe GmbH
Postanschrift: Tharandter Str. 35
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Telefon: +49 35142031477 📞
E-Mail: vergabeunterlagen@sdv.de 📧
Fax: +49 35142031460 📠
URL der Dokumente: www.vergabe24.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 35/2014
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. ... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Ergänzende Angaben (2014-09-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 185-325665
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 167-297632
ABl. S-Ausgabe: 185
Quelle: OJS 2014/S 185-325665 (2014-09-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 185-325665
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 167-297632
ABl. S-Ausgabe: 185
Quelle: OJS 2014/S 185-325665 (2014-09-23)
Ergänzende Angaben (2014-10-02)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 193-340215
ABl. S-Ausgabe: 193
Quelle: OJS 2014/S 193-340215 (2014-10-02)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 193-340215
ABl. S-Ausgabe: 193
Quelle: OJS 2014/S 193-340215 (2014-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 214-378959
ABl. S-Ausgabe: 214
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen, 01067 Dresden.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-03 📅
Name: Zwickauer Energieversorgung GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 4
Postort: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: envia Mitteldeutsche Energie AG
Postanschrift: Chemnitztalstraße 13
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09114
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 214-378959 (2014-11-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 214-378959
ABl. S-Ausgabe: 214
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen, 01067 Dresden.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-03 📅
Name: Zwickauer Energieversorgung GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 4
Postort: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: envia Mitteldeutsche Energie AG
Postanschrift: Chemnitztalstraße 13
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09114
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind....
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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