Rahmenvereinbarung zur notärztlichen Versorgung am Notarztstandort Riesa

ARGE Notärztliche Versorgung, Geschäftsstelle ARGE NÄV

Im Freistaat Sachsen stellen die Krankenkassen und ihre Verbände sowie der Verband der Ersatzkassen gemäß § 28 Abs. 2 des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes (SächsBRKG) einheitlich und gemeinsam die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst sicher. Dafür haben die Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen eine Arbeitsgemeinschaft (die ARGE NÄV) gegründet. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung entsprechend der Festlegungen des SächsBRKG, der SächsLRettDPVO sowie des Rettungsdienstbereichsplans des Landkreises Meißen für den Notarztstandort der Stadt Riesa. Der Auftragnehmer ist selbst und unbeeinflusst für die Notarztplangestaltung sowie die Auswahl der Notärzte und Zuteilung für den Dienstleistungsstandort verantwortlich. Ein Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer. Ein Vertragsverhältnis zwischen den einzelnen Notärzten und der Auftraggeberin besteht nicht.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-19.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-19 Auftragsbekanntmachung
2015-02-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge