Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien auf der Basis der nachfolgenden Leistungsbeschreibung im Wege eines EU-weiten Ausschreibungsverfahren (§ 3 EG VOL/A) Rahmenvereinbarungen abzuschließen. Dabei handelt es sich um die Ausschreibung von Dienstleistungen zur Umsetzung eines Finanzierungsmoduls. Für exportinteressierte EE-Unternehmen stellt die Finanzierung oftmals eine wesentliche Hürde bei der Umsetzung von Projekten im Ausland dar. Daher bietet die Exportinitiative für ausgewählte Länder eine Beratung zu Finanzierungsfragen an. Diese Beratung beinhaltet die Erstellung einer länderspezifischen Finanzierungs-Kurzstudie, einen Fachvortrag sowie die persönliche Beratung und Betreuung der Unternehmen. Zusätzlich soll eine Beratungsleistung zu regionalen Finanzierungsangeboten erfolgen. Die Ausschreibung erfolgt in Losen (vgl. Vereinbarungsentwurf). Die Lose stellen regionale Schwerpunkte dar. Alle Lose werden einzeln vergeben. Eine Bewerbung auf mehrere Lose ist möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafa.de🌏
E-Mail: eee@bafa.bund.de📧
Die Angebote sind in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache zu erstellen. Bei der Angebotserstellung sind die Bedingungen der zu schließenden Rahmenvereinbarung (vgl. Vereinbarungsentwurf einschließlich sämtlicher Anlagen), jeweils in der dem/ der Bieter/-in zuletzt vom BAFA übersandten Fassung, als maßgeblich zugrunde zu legen.
Der/Die Bieter/-in unterschreibt rechtsverbindlich sein/ ihr Angebot sowie den Vereinbarungsentwurf zur Rahmenvereinbarung. Abweichungen vom Vereinbarungsentwurf oder der dazugehörigen Anlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Ebenso ausgeschlossen sind allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des/r Bieters/-in.
Zusätzlich hat der/die Bieter/-in eine Rahmenvereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (vgl. Anlage 5 zum Vereinbarungsentwurf) rechtsverbindlich zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Vorhandene Datenschutz-/Datensicherheitskonzepte des/r Bieters/-in sowie Datenschutzzertifikate (z. B. ISO 27001) sind ebenfalls mit dem Angebot zu übersenden. Der/Die Bieter/-in hat auf einem entsprechenden Formblatt (Erklärung) den Namen seiner/s Datenschutzbeauftragte/n einschließlich deren/ dessen Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail, Fax) anzugeben.
Mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigt der/ die Bieter/-in die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm/ihm erklärten Angaben.
Das rechtsverbindlich unterschriebene Angebot, die Rahmenvereinbarung sowie die Rahmenvereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung sind in Papierform in einem Umschlag mit der Aufschrift „Rahmenvereinbarung Finanzierungsmodul 2015-16 Exportinitiative Erneuerbare Energien des BMWi“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einem zweiten Briefumschlag mit dem Absender des/r Bieters/-in einzulegen und dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
Ausschreibungen Exportinitiative Erneuerbare Energien,
Referat 414,
Frankfurter Straße 29-35,
65760 Eschborn,
Deutschland
zuzusenden.
Das Angebot muss spätestens am 22.12.2014 bei der o. g. Stelle eingehen.
Am 23. Dezember 2014 ist das vollständige Angebot in elektronischer Fassung (PDF-Format) an folgende E-Mail-Adresse: eee@bafa.bund.de zu senden. Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und sämtlichen Schriftverkehr.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/s ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Die Angebote sind in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache zu erstellen. Bei der Angebotserstellung sind die Bedingungen der zu schließenden Rahmenvereinbarung (vgl. Vereinbarungsentwurf einschließlich sämtlicher Anlagen), jeweils in der dem/ der Bieter/-in zuletzt vom BAFA übersandten Fassung, als maßgeblich zugrunde zu legen.
Der/Die Bieter/-in unterschreibt rechtsverbindlich sein/ ihr Angebot sowie den Vereinbarungsentwurf zur Rahmenvereinbarung. Abweichungen vom Vereinbarungsentwurf oder der dazugehörigen Anlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Ebenso ausgeschlossen sind allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des/r Bieters/-in.
Zusätzlich hat der/die Bieter/-in eine Rahmenvereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (vgl. Anlage 5 zum Vereinbarungsentwurf) rechtsverbindlich zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Vorhandene Datenschutz-/Datensicherheitskonzepte des/r Bieters/-in sowie Datenschutzzertifikate (z. B. ISO 27001) sind ebenfalls mit dem Angebot zu übersenden. Der/Die Bieter/-in hat auf einem entsprechenden Formblatt (Erklärung) den Namen seiner/s Datenschutzbeauftragte/n einschließlich deren/ dessen Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail, Fax) anzugeben.
Mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigt der/ die Bieter/-in die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm/ihm erklärten Angaben.
Das rechtsverbindlich unterschriebene Angebot, die Rahmenvereinbarung sowie die Rahmenvereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung sind in Papierform in einem Umschlag mit der Aufschrift „Rahmenvereinbarung Finanzierungsmodul 2015-16 Exportinitiative Erneuerbare Energien des BMWi“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einem zweiten Briefumschlag mit dem Absender des/r Bieters/-in einzulegen und dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
Das Angebot muss spätestens am 22.12.2014 bei der o. g. Stelle eingehen.
Am 23. Dezember 2014 ist das vollständige Angebot in elektronischer Fassung (PDF-Format) an folgende E-Mail-Adresse: eee@bafa.bund.de zu senden. Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und sämtlichen Schriftverkehr.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/s ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien auf der Basis der nachfolgenden Leistungsbeschreibung im Wege eines EU-weiten Ausschreibungsverfahren (§ 3 EG VOL/A) Rahmenvereinbarungen abzuschließen. Dabei handelt es sich um die Ausschreibung von Dienstleistungen zur Umsetzung eines Finanzierungsmoduls. Für exportinteressierte EE-Unternehmen stellt die Finanzierung oftmals eine wesentliche Hürde bei der Umsetzung von Projekten im Ausland dar. Daher bietet die Exportinitiative für ausgewählte Länder eine Beratung zu Finanzierungsfragen an. Diese Beratung beinhaltet die Erstellung einer länderspezifischen Finanzierungs-Kurzstudie, einen Fachvortrag sowie die persönliche Beratung und Betreuung der Unternehmen. Zusätzlich soll eine Beratungsleistung zu regionalen Finanzierungsangeboten erfolgen.
Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien auf der Basis der nachfolgenden Leistungsbeschreibung im Wege eines EU-weiten Ausschreibungsverfahren (§ 3 EG VOL/A) Rahmenvereinbarungen abzuschließen. Dabei handelt es sich um die Ausschreibung von Dienstleistungen zur Umsetzung eines Finanzierungsmoduls. Für exportinteressierte EE-Unternehmen stellt die Finanzierung oftmals eine wesentliche Hürde bei der Umsetzung von Projekten im Ausland dar. Daher bietet die Exportinitiative für ausgewählte Länder eine Beratung zu Finanzierungsfragen an. Diese Beratung beinhaltet die Erstellung einer länderspezifischen Finanzierungs-Kurzstudie, einen Fachvortrag sowie die persönliche Beratung und Betreuung der Unternehmen. Zusätzlich soll eine Beratungsleistung zu regionalen Finanzierungsangeboten erfolgen.
Die Ausschreibung erfolgt in Losen (vgl. Vereinbarungsentwurf). Die Lose stellen regionale Schwerpunkte dar. Alle Lose werden einzeln vergeben. Eine Bewerbung auf mehrere Lose ist möglich.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Süd- und Zentralamerika
Kurze Beschreibung: Südamerika, Zentralamerika, Karibik.
Dauer: 24 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Asien
Kurze Beschreibung: Ost- und Südasien, Südostasien, Zentralasien und Kaukasus.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Mena
Kurze Beschreibung: Nordafrika, Nah- und mittlerer Osten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 414-62.2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Vereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Vereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Grundlage für die Auftragserteilung ist Leistungsbeschreibung und die Durchführungshinweise für die Umsetzung des Finanzierungsmoduls im Rahmen der Exportinititative Erneuerbare Energien. Die Leistungsbeschreibung und die Durchführungshinweise sowie alle weiteren Unterlagen zur Ausschreibung sind auf der Homepage des BAFA abrufbar (http://www.bafa.de/ausschreibungen).
Grundlage für die Auftragserteilung ist Leistungsbeschreibung und die Durchführungshinweise für die Umsetzung des Finanzierungsmoduls im Rahmen der Exportinititative Erneuerbare Energien. Die Leistungsbeschreibung und die Durchführungshinweise sowie alle weiteren Unterlagen zur Ausschreibung sind auf der Homepage des BAFA abrufbar (http://www.bafa.de/ausschreibungen).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat 414
Klaus Brunner
Name: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Kontaktperson: Ausschreibungen Exportinitiative Erneuerbare Energien
URL der Teilnahme: http://www.bafa.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 414-62.2
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache zu erstellen. Bei der Angebotserstellung sind die Bedingungen der zu schließenden Rahmenvereinbarung (vgl. Vereinbarungsentwurf einschließlich sämtlicher Anlagen), jeweils in der dem/ der Bieter/-in zuletzt vom BAFA übersandten Fassung, als maßgeblich zugrunde zu legen.
Die Angebote sind in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache zu erstellen. Bei der Angebotserstellung sind die Bedingungen der zu schließenden Rahmenvereinbarung (vgl. Vereinbarungsentwurf einschließlich sämtlicher Anlagen), jeweils in der dem/ der Bieter/-in zuletzt vom BAFA übersandten Fassung, als maßgeblich zugrunde zu legen.
Der/Die Bieter/-in unterschreibt rechtsverbindlich sein/ ihr Angebot sowie den Vereinbarungsentwurf zur Rahmenvereinbarung. Abweichungen vom Vereinbarungsentwurf oder der dazugehörigen Anlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Ebenso ausgeschlossen sind allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des/r Bieters/-in.
Der/Die Bieter/-in unterschreibt rechtsverbindlich sein/ ihr Angebot sowie den Vereinbarungsentwurf zur Rahmenvereinbarung. Abweichungen vom Vereinbarungsentwurf oder der dazugehörigen Anlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Ebenso ausgeschlossen sind allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des/r Bieters/-in.
Zusätzlich hat der/die Bieter/-in eine Rahmenvereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (vgl. Anlage 5 zum Vereinbarungsentwurf) rechtsverbindlich zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Vorhandene Datenschutz-/Datensicherheitskonzepte des/r Bieters/-in sowie Datenschutzzertifikate (z. B. ISO 27001) sind ebenfalls mit dem Angebot zu übersenden. Der/Die Bieter/-in hat auf einem entsprechenden Formblatt (Erklärung) den Namen seiner/s Datenschutzbeauftragte/n einschließlich deren/ dessen Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail, Fax) anzugeben.
Zusätzlich hat der/die Bieter/-in eine Rahmenvereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (vgl. Anlage 5 zum Vereinbarungsentwurf) rechtsverbindlich zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Vorhandene Datenschutz-/Datensicherheitskonzepte des/r Bieters/-in sowie Datenschutzzertifikate (z. B. ISO 27001) sind ebenfalls mit dem Angebot zu übersenden. Der/Die Bieter/-in hat auf einem entsprechenden Formblatt (Erklärung) den Namen seiner/s Datenschutzbeauftragte/n einschließlich deren/ dessen Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail, Fax) anzugeben.
Mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigt der/ die Bieter/-in die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm/ihm erklärten Angaben.
Das rechtsverbindlich unterschriebene Angebot, die Rahmenvereinbarung sowie die Rahmenvereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung sind in Papierform in einem Umschlag mit der Aufschrift „Rahmenvereinbarung Finanzierungsmodul 2015-16 Exportinitiative Erneuerbare Energien des BMWi“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einem zweiten Briefumschlag mit dem Absender des/r Bieters/-in einzulegen und dem
Das rechtsverbindlich unterschriebene Angebot, die Rahmenvereinbarung sowie die Rahmenvereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung sind in Papierform in einem Umschlag mit der Aufschrift „Rahmenvereinbarung Finanzierungsmodul 2015-16 Exportinitiative Erneuerbare Energien des BMWi“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einem zweiten Briefumschlag mit dem Absender des/r Bieters/-in einzulegen und dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
Das Angebot muss spätestens am 22.12.2014 bei der o. g. Stelle eingehen.
Am 23. Dezember 2014 ist das vollständige Angebot in elektronischer Fassung (PDF-Format) an folgende E-Mail-Adresse: eee@bafa.bund.de zu senden. Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und sämtlichen Schriftverkehr.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/s ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/s ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, die der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, die der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Quelle: OJS 2014/S 218-385796 (2014-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Kontakt
E-Mail: klaus.brunner@bafa.bund.de📧
Telefon: +49 6196908668📞
Fax: +49 6196908500 📠
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-20 📅
Name: Icon-Institut Engeneering GmbH
Postanschrift: Von-Groote-Str. 28
Postort: Köln
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-30 📅
Name: Project Finance International
Postanschrift: Josef Anton Burger Weg 7
Postort: Zell am Harmersbach
Postleitzahl: 77736
3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2