Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit geeigneten Wirtschaftsteilnehmern für festgelegte Fachlose zur Erbringung verschiedener Dienstleistungen, welche den erst im Einzelfall zu konkretisierenden Bedarf an Dienstleistungen in unterschiedlichen Anforderungsbereichen decken sollen. Die Ausschreibung ist in 5 Lose (Los 1: Analyse, Planung und Konzeptionierung, Beratung, Los 2: SW-Anforderungsmanagement, Los 3: SW-Realisierung, Los 4: Pflege, Wartung, Betrieb von IT-Verfahren und Los 5: IT-Projektmanagement) aufgeteilt. Bezugsberechtigt ist auch die BWI Informationstechnik GmbH. Dies gilt nicht für das Los 5.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang: 46 500 Personentage bezogen auf 48 Monate und alle 5 Lose gesamt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Services GmbH
Postanschrift: Gebäude 17, 4.OG, Raum 413, Balanstraße 73
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi-services-gmbh.de/index.php?id=54🌏
E-Mail: bwi.fp.ausschreibungen@bwi-services.de📧
Telefon: +49 22259886746📞
Fax: +49 22259883502 📠
Wichtige Hinweise:
Die Anzahl der für den Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen vorgesehenen Wirtschaftsteilnehmer ist unbegrenzt. Die angegebene Zahl „999“ in Ziffer II.1.4) ist der Tatsache geschuldet, dass dieses Formular im Zusammenhang mit dem Auswahlfeld „Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern“ zwingend eine Mengenangabe im besagten Feld fordert. Die Angabe der Zahl „999“ ist fiktiv und hat keinerlei weitere Bedeutung.
Zusätzliche Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden unter „http://www.bwi-services-gmbh.de/fileadmin/bwi-services/redaktion/Dokumente/IT_DL_BWI_S/Vergabeunterlagen_IT-DL_BWI_S_2014.zip“ zum Download zur Verfügung gestellt. Bei inhaltlichen Widersprüchen haben die Vergabeunterlagen samt Anlagen Vorrang vor dem Inhalt des Bekanntmachungstextes.
Bezugsberechtigt ist auch die BWI Informationstechnik GmbH. Dies gilt nicht für das Los 5.
Hinweise zur Angebotsprüfung und -bewertung:
Formale Prüfung.
Die Angebote werden auf Einhaltung der formalen Kriterien geprüft. Hierunter fallen insbesondere das fristgemäße Vorliegen aller notwendigen Dokumente, Unterschriften und Erklärungen. Bei final negativer Formalprüfung wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Auf § 19 EG VOL/A wird hingewiesen.
Eignungsprüfung.
Allgemeines Vorgehen.
Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Eignung wie folgt vor:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Feststellung der Eignung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A) – Ausschlusskriterium,
(B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet).
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig bejahend/bestätigend beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Hinweis:
Es ist erforderlich, zum jeweiligen A-Kriterium im Falle der Erfüllung eines A-Kriteriums, dieses in der Übersichtsmatrix mit „Ja“ zu kennzeichnen. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) des jeweiligen Kriteriums stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung).
Für die Prüfung der Eignung werden sowohl die mit diesen Bewerbungsbedingungen eingeforderten Eigenerklärungen (vgl. Abschnitt 4.3) als auch die gemäß Abschnitt 4.1 dieser Unterlage zu leistenden Angaben herangezogen.
Die Unterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft. Die weitere Prüfung erfolgt über die persönliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand dieser Unterlagen.
Eignungsbewertung und Ermittlung der geeigneten Bieter pro Fachlos.
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
0 bis 3 Punkte Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung.
4 bis 7 Punkte Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht.
8 bis 10 Punkte Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht.
Die Summe der Eignungspunkte ermittelt sich wie folgt:
Alle Angebote werden hinsichtlich der Eignung anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Eignungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
Die Angebote werden in Bezug auf die spezifische Eignung pro Fachlos bewertet. Aus diesem Grunde wird in Bezug auf die Eignung pro Fachlos eine Mindestpunktzahl festgelegt, die vom Bieter zu erreichen ist.
Vom Bieter sind sämtliche in Bezug auf die Eignung festgelegten A-Kriterien zu erfüllen. Die Eignung für ein Fachlos ist gegeben, wenn die Eignungskriterien (Erreichung Mindestpunktzahl und Erfüllung aller A-Kriterien) erfüllt sind.
Mindestpunktzahl:
In Bezug auf die Eignung je Fachlos ist eine Mindestpunktzahl der Eignungspunkte zu erreichen. Erreicht der Bieter weniger als den entsprechenden Mindestwert der möglichen Eignungspunkte je Los wird sein Angebot – für das betreffende Los – aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Es gelten für die Lose 1-5 folgende Mindestpunktzahlen:
— Los 1: 50 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 4500 Eignungspunkten),
— Los 2: 60 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 5400 Eignungspunkten),
— Los 3: 60 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 5400 Eignungspunkten),
— Los 4: 60 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 5400 Eignungspunkten),
— Los 5: 50 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 4500 Eignungspunkten).
Ermittlung der Eignung je Fachlos.
Zur Bewertung und Ermittlung der geeigneten Bieter werden folgende Schritte je Los angewandt:
— Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen,
— Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot,
— Ermittlung der Eignungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (Siehe Abschnitt 3.2.2)).
Hinweis:
Im Rahmen der auf der Grundlage der zu schließenden Rahmenvereinbarung(en) stattfindenden Mini-Wettbewerbe wird eine ergänzende Eignungsprüfung insoweit stattfinden, als dass Personal- bzw. Mitarbeiterprofile mit bestimmten Qualifikationen und Erfahrungen abgefragt/angefordert werden, die von den sich am Mini-Wettbewerb beteiligenden Unternehmen nachzuweisen bzw. anzubieten sind, um ihre Eignung im konkreten Einzelfall (Einzelabruf) nachzuweisen.
Zur Durchführung des Mini-Wettbewerbs an sich vgl. Ziffer 2.1.3). in den Dokumenten „Anlage 5.6_Leistungsbeschreibung_Los-1“ bis „Anlage 5.10_Leistungsbeschreibung_Los-5“.
Preis- bzw. Auskömmlichkeitsprüfung:
Eine Preis- bzw. Auskömmlichkeitsprüfung findet im Rahmen des EU-weiten Vergabeverfahrens nicht statt, da von den Bietern zunächst keine Preisangaben eingefordert werden.
Angebote mit konkreten Preisen werden erst im Rahmen der jeweiligen Mini-Wettbewerbe eingefordert werden. Dort findet dann eine Berücksichtigung des Preises bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nach den vergaberechtlichen Vorgaben statt.
In der Regel werden in den Mini-Wettbewerben dann Aufwandssätze (Stunden- bzw. Tagessätze) für die jeweils geforderte Leistung anzugeben sein. In vereinzelten Fällen können auch Festpreise im Rahmen von Angeboten mit Erfolgsverantwortung anzugeben sein.
Vorgehen bei der Angebotsbewertung:
Die Leistungsanforderungen für den Abschluss der gegenständlichen Rahmenvereinbarung sind in den Dokumenten „Anlage 5.6_Leistungsbeschreibung_Los-1“ bis „Anlage 5.10_Leistungs-beschreibung_Los-5“ enthalten.
Im Rahmen der späteren Mini-Wettbewerbe wird die Auftragsvergabe – bei Erfüllen der dann notwendigen Eignungsanforderungen (s. o.) – nach verschiedenen Parametern erfolgen. Dabei sind entweder die Leistungsparameter abschließend vorgegeben, so dass alleinig der Preis zur Differenzierung der Angebote herangezogen wird. Bei Bedarf können aber auch weitere Zuschlagskriterien hinzukommen (z. B. Lösen von Fachaufgaben), die dann mit dem angebotenen Preis in ein dann noch näher zu bestimmendes Verhältnis gesetzt werden, um das wirtschaftlichste Angebot im Mini-Wettbewerb zu bestimmen.
Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote:
Sofern auf das Angebot auf Abschluss der Rahmenvereinbarung kein Zuschlag erfolgen soll, wird dies dem betreffenden Bieter vor dem beabsichtigten Zuschlag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mitgeteilt.
Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss:
Nach Ablauf der Informationsfrist nach § 101a GWB wird mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot/e der Zuschlag zum Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt werden soll, eine Vertragsurkunde (vgl. die den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwürfe) ausgefertigt.
Die Anzahl der für den Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen vorgesehenen Wirtschaftsteilnehmer ist unbegrenzt. Die angegebene Zahl „999“ in Ziffer II.1.4) ist der Tatsache geschuldet, dass dieses Formular im Zusammenhang mit dem Auswahlfeld „Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern“ zwingend eine Mengenangabe im besagten Feld fordert. Die Angabe der Zahl „999“ ist fiktiv und hat keinerlei weitere Bedeutung.
Zusätzliche Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden unter „http://www.bwi-services-gmbh.de/fileadmin/bwi-services/redaktion/Dokumente/IT_DL_BWI_S/Vergabeunterlagen_IT-DL_BWI_S_2014.zip“ zum Download zur Verfügung gestellt. Bei inhaltlichen Widersprüchen haben die Vergabeunterlagen samt Anlagen Vorrang vor dem Inhalt des Bekanntmachungstextes.
Bezugsberechtigt ist auch die BWI Informationstechnik GmbH. Dies gilt nicht für das Los 5.
Hinweise zur Angebotsprüfung und -bewertung:
Formale Prüfung.
Die Angebote werden auf Einhaltung der formalen Kriterien geprüft. Hierunter fallen insbesondere das fristgemäße Vorliegen aller notwendigen Dokumente, Unterschriften und Erklärungen. Bei final negativer Formalprüfung wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Auf § 19 EG VOL/A wird hingewiesen.
Eignungsprüfung.
Allgemeines Vorgehen.
Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Eignung wie folgt vor:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Feststellung der Eignung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A) – Ausschlusskriterium,
(B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet).
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig bejahend/bestätigend beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Hinweis:
Es ist erforderlich, zum jeweiligen A-Kriterium im Falle der Erfüllung eines A-Kriteriums, dieses in der Übersichtsmatrix mit „Ja“ zu kennzeichnen. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) des jeweiligen Kriteriums stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung).
Für die Prüfung der Eignung werden sowohl die mit diesen Bewerbungsbedingungen eingeforderten Eigenerklärungen (vgl. Abschnitt 4.3) als auch die gemäß Abschnitt 4.1 dieser Unterlage zu leistenden Angaben herangezogen.
Die Unterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft. Die weitere Prüfung erfolgt über die persönliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand dieser Unterlagen.
Eignungsbewertung und Ermittlung der geeigneten Bieter pro Fachlos.
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
0 bis 3 Punkte Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung.
4 bis 7 Punkte Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht.
8 bis 10 Punkte Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht.
Die Summe der Eignungspunkte ermittelt sich wie folgt:
Alle Angebote werden hinsichtlich der Eignung anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Eignungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
Die Angebote werden in Bezug auf die spezifische Eignung pro Fachlos bewertet. Aus diesem Grunde wird in Bezug auf die Eignung pro Fachlos eine Mindestpunktzahl festgelegt, die vom Bieter zu erreichen ist.
Vom Bieter sind sämtliche in Bezug auf die Eignung festgelegten A-Kriterien zu erfüllen. Die Eignung für ein Fachlos ist gegeben, wenn die Eignungskriterien (Erreichung Mindestpunktzahl und Erfüllung aller A-Kriterien) erfüllt sind.
Mindestpunktzahl:
In Bezug auf die Eignung je Fachlos ist eine Mindestpunktzahl der Eignungspunkte zu erreichen. Erreicht der Bieter weniger als den entsprechenden Mindestwert der möglichen Eignungspunkte je Los wird sein Angebot – für das betreffende Los – aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Es gelten für die Lose 1-5 folgende Mindestpunktzahlen:
— Los 1: 50 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 4500 Eignungspunkten),
— Los 2: 60 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 5400 Eignungspunkten),
— Los 3: 60 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 5400 Eignungspunkten),
— Los 4: 60 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 5400 Eignungspunkten),
— Los 5: 50 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 4500 Eignungspunkten).
Ermittlung der Eignung je Fachlos.
Zur Bewertung und Ermittlung der geeigneten Bieter werden folgende Schritte je Los angewandt:
— Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen,
— Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot,
— Ermittlung der Eignungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (Siehe Abschnitt 3.2.2)).
Hinweis:
Im Rahmen der auf der Grundlage der zu schließenden Rahmenvereinbarung(en) stattfindenden Mini-Wettbewerbe wird eine ergänzende Eignungsprüfung insoweit stattfinden, als dass Personal- bzw. Mitarbeiterprofile mit bestimmten Qualifikationen und Erfahrungen abgefragt/angefordert werden, die von den sich am Mini-Wettbewerb beteiligenden Unternehmen nachzuweisen bzw. anzubieten sind, um ihre Eignung im konkreten Einzelfall (Einzelabruf) nachzuweisen.
Zur Durchführung des Mini-Wettbewerbs an sich vgl. Ziffer 2.1.3). in den Dokumenten „Anlage 5.6_Leistungsbeschreibung_Los-1“ bis „Anlage 5.10_Leistungsbeschreibung_Los-5“.
Preis- bzw. Auskömmlichkeitsprüfung:
Eine Preis- bzw. Auskömmlichkeitsprüfung findet im Rahmen des EU-weiten Vergabeverfahrens nicht statt, da von den Bietern zunächst keine Preisangaben eingefordert werden.
Angebote mit konkreten Preisen werden erst im Rahmen der jeweiligen Mini-Wettbewerbe eingefordert werden. Dort findet dann eine Berücksichtigung des Preises bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nach den vergaberechtlichen Vorgaben statt.
In der Regel werden in den Mini-Wettbewerben dann Aufwandssätze (Stunden- bzw. Tagessätze) für die jeweils geforderte Leistung anzugeben sein. In vereinzelten Fällen können auch Festpreise im Rahmen von Angeboten mit Erfolgsverantwortung anzugeben sein.
Vorgehen bei der Angebotsbewertung:
Die Leistungsanforderungen für den Abschluss der gegenständlichen Rahmenvereinbarung sind in den Dokumenten „Anlage 5.6_Leistungsbeschreibung_Los-1“ bis „Anlage 5.10_Leistungs-beschreibung_Los-5“ enthalten.
Im Rahmen der späteren Mini-Wettbewerbe wird die Auftragsvergabe – bei Erfüllen der dann notwendigen Eignungsanforderungen (s. o.) – nach verschiedenen Parametern erfolgen. Dabei sind entweder die Leistungsparameter abschließend vorgegeben, so dass alleinig der Preis zur Differenzierung der Angebote herangezogen wird. Bei Bedarf können aber auch weitere Zuschlagskriterien hinzukommen (z. B. Lösen von Fachaufgaben), die dann mit dem angebotenen Preis in ein dann noch näher zu bestimmendes Verhältnis gesetzt werden, um das wirtschaftlichste Angebot im Mini-Wettbewerb zu bestimmen.
Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote:
Sofern auf das Angebot auf Abschluss der Rahmenvereinbarung kein Zuschlag erfolgen soll, wird dies dem betreffenden Bieter vor dem beabsichtigten Zuschlag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mitgeteilt.
Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss:
Nach Ablauf der Informationsfrist nach § 101a GWB wird mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot/e der Zuschlag zum Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt werden soll, eine Vertragsurkunde (vgl. die den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwürfe) ausgefertigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit geeigneten Wirtschaftsteilnehmern für festgelegte Fachlose zur Erbringung verschiedener Dienstleistungen, welche den erst im Einzelfall zu konkretisierenden Bedarf an Dienstleistungen in unterschiedlichen Anforderungsbereichen decken sollen.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit geeigneten Wirtschaftsteilnehmern für festgelegte Fachlose zur Erbringung verschiedener Dienstleistungen, welche den erst im Einzelfall zu konkretisierenden Bedarf an Dienstleistungen in unterschiedlichen Anforderungsbereichen decken sollen.
Die Ausschreibung ist in 5 Lose (Los 1: Analyse, Planung und Konzeptionierung, Beratung, Los 2: SW-Anforderungsmanagement, Los 3: SW-Realisierung, Los 4: Pflege, Wartung, Betrieb von IT-Verfahren und Los 5: IT-Projektmanagement) aufgeteilt.
Bezugsberechtigt ist auch die BWI Informationstechnik GmbH. Dies gilt nicht für das Los 5.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Analyse, Planung und Konzeptionierung, Beratung
Kurze Beschreibung:
Analyse, Planung, Konzeptionierung und/oder fachliche Beratung in Bezug auf IT-Infrastrukturlösungen, Leistungsprozesse sowie Kern- und Stützprozesse der BWI, sowie in Bezug auf weitere fachliche Themen zu internen und externen Aufgabestellungen der BWI. Erstellung von Konzepten und Beschreibungen in Dokumentationsform.
Analyse, Planung, Konzeptionierung und/oder fachliche Beratung in Bezug auf IT-Infrastrukturlösungen, Leistungsprozesse sowie Kern- und Stützprozesse der BWI, sowie in Bezug auf weitere fachliche Themen zu internen und externen Aufgabestellungen der BWI. Erstellung von Konzepten und Beschreibungen in Dokumentationsform.
Menge oder Umfang: 12 000 Personentage.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 – SW-Anforderungsmanagement/Testmanagement
Kurze Beschreibung:
Koordinierung und Systematisierung der Anforderungen in Bezug auf bestehende oder neue Software-Lösungen. Erstellung von Anforderungsspezifikationen (Lastenheft, Fachkonzept) und Management von Change Requests (CRs).
Menge oder Umfang: 8 500 Personentage.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3 – SW-Realisierung
Kurze Beschreibung:
Erstellung von Pflichtenheften/Lösungsdesigns auf Basis von Fachkonzepten/Lastenheften/Anforderungsspezifikationen. Entwicklung/Anpassung von Software – Anwendungen/Software – Lösungen. Migration von Daten von Alt- auf Neusysteme, Datensicherung.
Menge oder Umfang: 9 000 Personentage.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4 – Pflege, Wartung, Betrieb und Support von IT-Verfahren
Kurze Beschreibung:
Wartung, Pflege, Betrieb und Support von IT-Verfahren basierend auf der bei der BWI IT eingesetzten Systemsoftware und weiteren Software-Anwendungen.
Menge oder Umfang: 10 000 Personentage.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5 – IT-Projektmanagement
Kurze Beschreibung:
Projektmanagementunterstützung in Bezug auf IT-Infrastrukturlösungen, IT-Leistungsprozesse sowie in Bezug auf weitere fachliche Themen zu internen und externen Aufgabestellungen der BWI.
Menge oder Umfang: 7 000 Personentage.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Die BWI Informationstechnik GmbH ist in diesem Los 5 nicht bezugsberechtigt.
Beschreibung der Optionen: Option auf Verlängerung der Vertragslaufzeit (3 mal um jeweils 12 Monate).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: IT-DL BWI S 2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Firmensitz der BWI Services GmbH in 53340 Meckenheim sowie weitere Standorte in der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die vorgenannten Dokumente.
Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. jeweils 1 000 000 EUR je Schadensfall für:
— Personen-,
— Sach-
— und Vermögensschäden oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Zuschlagserteilung abgeschlossen haben wird.
Bitte bestätigen Sie, dass Sie ein Qualitätsmanagementsystem beschrieben und implementiert haben oder über geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen verfügen.
(A.1.3) Informationspflicht des Auftragnehmers bei Vergabeverfahren.
Über die Vertragslaufzeit hinweg ist nicht auszuschließen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des späteren Auftragnehmers im Rahmen der Leistungserbringung (z. B. bei der Erstellung von technischen Unterlagen) bei Vergabeverfahren der BWI mitwirken. In solchen Fällen kann es für die BWI zwingend erforderlich sein, bestimmte Informationen seitens des Auftragnehmers zu erhalten, um über den (weiteren) Einsatz des Auftragnehmers bzw. von ihm eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren entscheiden zu können (auf § 16 VgV, § 42 VSVgV und §§ 6 Abs. 6, 6 EG Abs. 7 VOL/A wird hingewiesen). Bestätigen Sie, dass Sie dieser Regelung zustimmen. (A.1.3).
Über die Vertragslaufzeit hinweg ist nicht auszuschließen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des späteren Auftragnehmers im Rahmen der Leistungserbringung (z. B. bei der Erstellung von technischen Unterlagen) bei Vergabeverfahren der BWI mitwirken. In solchen Fällen kann es für die BWI zwingend erforderlich sein, bestimmte Informationen seitens des Auftragnehmers zu erhalten, um über den (weiteren) Einsatz des Auftragnehmers bzw. von ihm eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren entscheiden zu können (auf § 16 VgV, § 42 VSVgV und §§ 6 Abs. 6, 6 EG Abs. 7 VOL/A wird hingewiesen). Bestätigen Sie, dass Sie dieser Regelung zustimmen. (A.1.3).
Bitte beschreiben Sie, welches Qualitätsmanagementsystem und/oder welche Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Ihnen implementiert sind.
Eigenerklärungen – Vordrucke für die Erstellung des Angebotes:
Sämtliche in der folgenden, abschließenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind vom Bieter/Bietergemeinschaft auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die Erklärung auszufüllen und zu unterschreiben hat (Bieter, Nachunternehmer, einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft).
Sämtliche in der folgenden, abschließenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind vom Bieter/Bietergemeinschaft auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die Erklärung auszufüllen und zu unterschreiben hat (Bieter, Nachunternehmer, einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft).
Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, Unterschrift und ggf. Firmenstempel versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten, zusätzlichen Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, Unterschrift und ggf. Firmenstempel versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten, zusätzlichen Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebots.
Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebots.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, die inhaltliche Richtigkeit der vom Bieter gemachten Angaben und Nachweise zu überprüfen. In Zweifelsfällen wird der Bieter zur Stellungnahme aufgefordert. Nicht nachgewiesene Angaben und Nachweise führen zum Ausschluss.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, die inhaltliche Richtigkeit der vom Bieter gemachten Angaben und Nachweise zu überprüfen. In Zweifelsfällen wird der Bieter zur Stellungnahme aufgefordert. Nicht nachgewiesene Angaben und Nachweise führen zum Ausschluss.
Hinweis: Auch konzernangehörige Unternehmen und freie Mitarbeiter sind Dritte im Sinne der Nachunternehmerschaft und von Bietergemeinschaften.
Erforderliche Eigenerklärungen/Vordrucke:
4.2.0 Vordruck Eigenerklärungen und Checkliste,
4.2.1 Zuverlässigkeit/Sozialversicherung,
4.2.2 Berufshaftpflichtversicherung,
4.2.3 Erklärungen der Bietergemeinschaft,
4.2.4 Bevollmächtigung der Bietergemeinschaft,
4.2.5 Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen,
4.2.6 Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit,
4.2.7 Übersicht Nachunternehmer,
4.2.8 Datenschutzrechtliche Einwilligung,
4.2.9 Vordruck Referenzprojekte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geben Sie einen Nachweis Ihrer Bonität über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, ab, der eine mindestens „befriedigende bzw. noch gute Bonität“ bescheinigt (z. B. bei Creditreform würden die Risikoklasse I, II, III die Anforderungen erfüllen) und nicht älter als 6 Monate ist (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geben Sie einen Nachweis Ihrer Bonität über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, ab, der eine mindestens „befriedigende bzw. noch gute Bonität“ bescheinigt (z. B. bei Creditreform würden die Risikoklasse I, II, III die Anforderungen erfüllen) und nicht älter als 6 Monate ist (Ausschlusskriterium).
(A.2.2) Mindestanforderung Jahresumsatz bezogen auf Auftragsgegenstand.
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in EUR an. Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr von 500 000 EUR bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in EUR an. Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr von 500 000 EUR bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Ausschlusskriterium).
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
Mindeststandards:
Hierzu wird auf die nebenstehend genannten Ausschlusskriterien verwiesen.
Vom Bieter sind sämtliche in Bezug auf die Eignung festgelegten A-Kriterien zu erfüllen. Die Eignung für ein Fachlos ist gegeben, wenn die Eignungskriterien (Erreichung Mindestpunktzahl und Erfüllung aller A-Kriterien) erfüllt sind.
Mindestpunktzahl:
In Bezug auf die Eignung je Fachlos ist eine Mindestpunktzahl der Eignungspunkte zu erreichen. Erreicht der Bieter weniger als den entsprechenden Mindestwert der möglichen Eignungspunkte je Los wird sein Angebot – für das betreffende Los – aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
In Bezug auf die Eignung je Fachlos ist eine Mindestpunktzahl der Eignungspunkte zu erreichen. Erreicht der Bieter weniger als den entsprechenden Mindestwert der möglichen Eignungspunkte je Los wird sein Angebot – für das betreffende Los – aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Es gelten für die Lose 1-5 folgende Mindestpunktzahlen:
— Los 1: 50 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 4 500 Eignungspunkten),
— Los 2: 60 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 5 400 Eignungspunkten),
— Los 3: 60 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 5 400 Eignungspunkten),
— Los 4: 60 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 5 400 Eignungspunkten),
— Los 5: 50 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 4 500 Eignungspunkten).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(A.3.1) Deutsche Sprache:
Bestätigen Sie, dass alle zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rahmen dessen anwenden werden; dies umfasst auch alle etwaig zu erstellenden – also nicht bereits vorhandene technische Dokumentationen oder ähnliches – Unterlagen – Ausschlusskriterium.
Bestätigen Sie, dass alle zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rahmen dessen anwenden werden; dies umfasst auch alle etwaig zu erstellenden – also nicht bereits vorhandene technische Dokumentationen oder ähnliches – Unterlagen – Ausschlusskriterium.
(A.3.2) Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftragnehmer des anderes Loses:
Bestätigen Sie, dass Sie sich im Falle des Zuschlags an unterschiedliche Auftragnehmer für die verschiedenen Lose nach bestem Wissen und Möglichkeiten mit dem Auftragnehmer des/der anderen Lose/s – unter Einbeziehung des Auftraggebers – abstimmen und mit diesem im Sinne einer insgesamt bestmöglichen Leistungserbringung konstruktiv zusammenarbeiten werden – Ausschlusskriterium.
Bestätigen Sie, dass Sie sich im Falle des Zuschlags an unterschiedliche Auftragnehmer für die verschiedenen Lose nach bestem Wissen und Möglichkeiten mit dem Auftragnehmer des/der anderen Lose/s – unter Einbeziehung des Auftraggebers – abstimmen und mit diesem im Sinne einer insgesamt bestmöglichen Leistungserbringung konstruktiv zusammenarbeiten werden – Ausschlusskriterium.
(A.3.3) Mindestanforderung Mitarbeiter:
Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von fünf (5) fest angestellten Mitarbeitern bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes – Ausschlusskriterium.
Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von fünf (5) fest angestellten Mitarbeitern bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes – Ausschlusskriterium.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
(B.3.4) Bewertung: Darstellung des Unternehmens in Bezug auf das Leistungsportfolio:
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen, Ihr Leistungsportfolio und die zugehörige Organisationsstruktur bezogen auf den losspezifischen Ausschreibungsgegenstand kurz dar. Beschreiben Sie ggf. alle Nachunternehmer oder Unternehmen der Bietergemeinschaft. Gehen Sie dabei auch auf alle losspezifischen Beteiligungsverhältnisse aller bietenden Unternehmen ein. Stellen Sie in diesem Rahmen die besonderen Kompetenzen dar, die Ihre Eignung hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur vorliegenden Ausschreibung losbezogen unterstreichen.
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen, Ihr Leistungsportfolio und die zugehörige Organisationsstruktur bezogen auf den losspezifischen Ausschreibungsgegenstand kurz dar. Beschreiben Sie ggf. alle Nachunternehmer oder Unternehmen der Bietergemeinschaft. Gehen Sie dabei auch auf alle losspezifischen Beteiligungsverhältnisse aller bietenden Unternehmen ein. Stellen Sie in diesem Rahmen die besonderen Kompetenzen dar, die Ihre Eignung hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur vorliegenden Ausschreibung losbezogen unterstreichen.
(B.3.5) (Bewertung) Referenzprojekte:
Benennen Sie bis zu 3 mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus dem Zeitraum 2011 bis 2014.
Die Referenzen je Los müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber beziehen.
Bewertet wird der Inhalt und Leistungsumfang der eingereichten Referenzen. Reicht ein Bewerber mehr als 3 Referenzen ein, werden die drei Referenzen gewertet, die den höchsten Grad an Übereinstimmung aufweisen.
Hierbei gilt, dass ein Referenzprojekt mindestens den je Los geforderten Beauftragungsumfang umfassen muss.
(B.3.6) Bewertung: Projekte mit öffentlichen Auftraggebern:
Bitte geben Sie an, welchen Erfahrungsgrad Sie mit der Durchführung von Projekten bei öffentlichen Auftraggebern in Bezug auf den Auftragsgegenstand aus dem Zeitraum 2011 bis 2014 haben und begründen Sie diesen mit der Angabe zu den erfolgten Projekten. BWI Verbundunternehmen werden als solche verstanden.
Bitte geben Sie an, welchen Erfahrungsgrad Sie mit der Durchführung von Projekten bei öffentlichen Auftraggebern in Bezug auf den Auftragsgegenstand aus dem Zeitraum 2011 bis 2014 haben und begründen Sie diesen mit der Angabe zu den erfolgten Projekten. BWI Verbundunternehmen werden als solche verstanden.
(A.3.7) Losspezifisches In-house-Know-how:
Bitte bestätigen Sie, dass Sie in Ihrem Haus bzw. im Rahmen Ihrer Bieterkonstellation die Mindestanforderung in Bezug auf die Qualifikationsanforderungen sowie die Mindestanforderung in Bezug auf die Erfahrungsanforderungen („In-house-Know-how“), welche in der Anlage Eignungsanforderung des jeweiligen Loses, auf das Sie sich bewerben, aufgeführt sind, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes erfüllen und über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung mittels entsprechendem Personal aufrecht erhalten werden – Ausschlusskriterium.
Bitte bestätigen Sie, dass Sie in Ihrem Haus bzw. im Rahmen Ihrer Bieterkonstellation die Mindestanforderung in Bezug auf die Qualifikationsanforderungen sowie die Mindestanforderung in Bezug auf die Erfahrungsanforderungen („In-house-Know-how“), welche in der Anlage Eignungsanforderung des jeweiligen Loses, auf das Sie sich bewerben, aufgeführt sind, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes erfüllen und über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung mittels entsprechendem Personal aufrecht erhalten werden – Ausschlusskriterium.
Geben Sie in Ihrem Angebot zudem an, welche der vorgenannten Qualifikations- bzw. Erfahrungsanforderungen Sie erfüllen. Nehmen Sie dabei Bezug auf die in dem Dokument Eignungsanforderung genannte Bezeichnung und Nummerierung – Ausschlusskriterium.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Bietergemeinschaft erklärt, dass:
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und
— der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nicht anderes vereinbart ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 999
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: IT-DL BWI S 2014
Zusätzliche Informationen
Wichtige Hinweise:
Die Anzahl der für den Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen vorgesehenen Wirtschaftsteilnehmer ist unbegrenzt. Die angegebene Zahl „999“ in Ziffer II.1.4) ist der Tatsache geschuldet, dass dieses Formular im Zusammenhang mit dem Auswahlfeld „Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern“ zwingend eine Mengenangabe im besagten Feld fordert. Die Angabe der Zahl „999“ ist fiktiv und hat keinerlei weitere Bedeutung.
Die Anzahl der für den Abschluss dieser Rahmenvereinbarungen vorgesehenen Wirtschaftsteilnehmer ist unbegrenzt. Die angegebene Zahl „999“ in Ziffer II.1.4) ist der Tatsache geschuldet, dass dieses Formular im Zusammenhang mit dem Auswahlfeld „Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern“ zwingend eine Mengenangabe im besagten Feld fordert. Die Angabe der Zahl „999“ ist fiktiv und hat keinerlei weitere Bedeutung.
Zusätzliche Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden unter „http://www.bwi-services-gmbh.de/fileadmin/bwi-services/redaktion/Dokumente/IT_DL_BWI_S/Vergabeunterlagen_IT-DL_BWI_S_2014.zip“ zum Download zur Verfügung gestellt. Bei inhaltlichen Widersprüchen haben die Vergabeunterlagen samt Anlagen Vorrang vor dem Inhalt des Bekanntmachungstextes.
Die Vergabeunterlagen werden unter „http://www.bwi-services-gmbh.de/fileadmin/bwi-services/redaktion/Dokumente/IT_DL_BWI_S/Vergabeunterlagen_IT-DL_BWI_S_2014.zip“ zum Download zur Verfügung gestellt. Bei inhaltlichen Widersprüchen haben die Vergabeunterlagen samt Anlagen Vorrang vor dem Inhalt des Bekanntmachungstextes.
Bezugsberechtigt ist auch die BWI Informationstechnik GmbH. Dies gilt nicht für das Los 5.
Hinweise zur Angebotsprüfung und -bewertung:
Formale Prüfung.
Die Angebote werden auf Einhaltung der formalen Kriterien geprüft. Hierunter fallen insbesondere das fristgemäße Vorliegen aller notwendigen Dokumente, Unterschriften und Erklärungen. Bei final negativer Formalprüfung wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Auf § 19 EG VOL/A wird hingewiesen.
Die Angebote werden auf Einhaltung der formalen Kriterien geprüft. Hierunter fallen insbesondere das fristgemäße Vorliegen aller notwendigen Dokumente, Unterschriften und Erklärungen. Bei final negativer Formalprüfung wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Auf § 19 EG VOL/A wird hingewiesen.
Eignungsprüfung.
Allgemeines Vorgehen.
Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Eignung wie folgt vor:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Feststellung der Eignung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Feststellung der Eignung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A) – Ausschlusskriterium,
(B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet).
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig bejahend/bestätigend beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig bejahend/bestätigend beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Hinweis:
Es ist erforderlich, zum jeweiligen A-Kriterium im Falle der Erfüllung eines A-Kriteriums, dieses in der Übersichtsmatrix mit „Ja“ zu kennzeichnen. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) des jeweiligen Kriteriums stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung).
Es ist erforderlich, zum jeweiligen A-Kriterium im Falle der Erfüllung eines A-Kriteriums, dieses in der Übersichtsmatrix mit „Ja“ zu kennzeichnen. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) des jeweiligen Kriteriums stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung).
Für die Prüfung der Eignung werden sowohl die mit diesen Bewerbungsbedingungen eingeforderten Eigenerklärungen (vgl. Abschnitt 4.3) als auch die gemäß Abschnitt 4.1 dieser Unterlage zu leistenden Angaben herangezogen.
Die Unterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft. Die weitere Prüfung erfolgt über die persönliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand dieser Unterlagen.
Eignungsbewertung und Ermittlung der geeigneten Bieter pro Fachlos.
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
0 bis 3 Punkte Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung.
4 bis 7 Punkte Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht.
8 bis 10 Punkte Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht.
Die Summe der Eignungspunkte ermittelt sich wie folgt:
Alle Angebote werden hinsichtlich der Eignung anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Eignungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
Alle Angebote werden hinsichtlich der Eignung anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Eignungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
Die Angebote werden in Bezug auf die spezifische Eignung pro Fachlos bewertet. Aus diesem Grunde wird in Bezug auf die Eignung pro Fachlos eine Mindestpunktzahl festgelegt, die vom Bieter zu erreichen ist.
Vom Bieter sind sämtliche in Bezug auf die Eignung festgelegten A-Kriterien zu erfüllen. Die Eignung für ein Fachlos ist gegeben, wenn die Eignungskriterien (Erreichung Mindestpunktzahl und Erfüllung aller A-Kriterien) erfüllt sind.
Mindestpunktzahl:
In Bezug auf die Eignung je Fachlos ist eine Mindestpunktzahl der Eignungspunkte zu erreichen. Erreicht der Bieter weniger als den entsprechenden Mindestwert der möglichen Eignungspunkte je Los wird sein Angebot – für das betreffende Los – aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
In Bezug auf die Eignung je Fachlos ist eine Mindestpunktzahl der Eignungspunkte zu erreichen. Erreicht der Bieter weniger als den entsprechenden Mindestwert der möglichen Eignungspunkte je Los wird sein Angebot – für das betreffende Los – aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Es gelten für die Lose 1-5 folgende Mindestpunktzahlen:
— Los 1: 50 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 4500 Eignungspunkten),
— Los 2: 60 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 5400 Eignungspunkten),
— Los 3: 60 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 5400 Eignungspunkten),
— Los 4: 60 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 5400 Eignungspunkten),
— Los 5: 50 % der maximalen Eignungspunkte (entspricht 4500 Eignungspunkten).
Ermittlung der Eignung je Fachlos.
Zur Bewertung und Ermittlung der geeigneten Bieter werden folgende Schritte je Los angewandt:
— Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen,
— Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot,
— Ermittlung der Eignungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (Siehe Abschnitt 3.2.2)).
Im Rahmen der auf der Grundlage der zu schließenden Rahmenvereinbarung(en) stattfindenden Mini-Wettbewerbe wird eine ergänzende Eignungsprüfung insoweit stattfinden, als dass Personal- bzw. Mitarbeiterprofile mit bestimmten Qualifikationen und Erfahrungen abgefragt/angefordert werden, die von den sich am Mini-Wettbewerb beteiligenden Unternehmen nachzuweisen bzw. anzubieten sind, um ihre Eignung im konkreten Einzelfall (Einzelabruf) nachzuweisen.
Im Rahmen der auf der Grundlage der zu schließenden Rahmenvereinbarung(en) stattfindenden Mini-Wettbewerbe wird eine ergänzende Eignungsprüfung insoweit stattfinden, als dass Personal- bzw. Mitarbeiterprofile mit bestimmten Qualifikationen und Erfahrungen abgefragt/angefordert werden, die von den sich am Mini-Wettbewerb beteiligenden Unternehmen nachzuweisen bzw. anzubieten sind, um ihre Eignung im konkreten Einzelfall (Einzelabruf) nachzuweisen.
Zur Durchführung des Mini-Wettbewerbs an sich vgl. Ziffer 2.1.3). in den Dokumenten „Anlage 5.6_Leistungsbeschreibung_Los-1“ bis „Anlage 5.10_Leistungsbeschreibung_Los-5“.
Preis- bzw. Auskömmlichkeitsprüfung:
Eine Preis- bzw. Auskömmlichkeitsprüfung findet im Rahmen des EU-weiten Vergabeverfahrens nicht statt, da von den Bietern zunächst keine Preisangaben eingefordert werden.
Angebote mit konkreten Preisen werden erst im Rahmen der jeweiligen Mini-Wettbewerbe eingefordert werden. Dort findet dann eine Berücksichtigung des Preises bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nach den vergaberechtlichen Vorgaben statt.
Angebote mit konkreten Preisen werden erst im Rahmen der jeweiligen Mini-Wettbewerbe eingefordert werden. Dort findet dann eine Berücksichtigung des Preises bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nach den vergaberechtlichen Vorgaben statt.
In der Regel werden in den Mini-Wettbewerben dann Aufwandssätze (Stunden- bzw. Tagessätze) für die jeweils geforderte Leistung anzugeben sein. In vereinzelten Fällen können auch Festpreise im Rahmen von Angeboten mit Erfolgsverantwortung anzugeben sein.
In der Regel werden in den Mini-Wettbewerben dann Aufwandssätze (Stunden- bzw. Tagessätze) für die jeweils geforderte Leistung anzugeben sein. In vereinzelten Fällen können auch Festpreise im Rahmen von Angeboten mit Erfolgsverantwortung anzugeben sein.
Vorgehen bei der Angebotsbewertung:
Die Leistungsanforderungen für den Abschluss der gegenständlichen Rahmenvereinbarung sind in den Dokumenten „Anlage 5.6_Leistungsbeschreibung_Los-1“ bis „Anlage 5.10_Leistungs-beschreibung_Los-5“ enthalten.
Im Rahmen der späteren Mini-Wettbewerbe wird die Auftragsvergabe – bei Erfüllen der dann notwendigen Eignungsanforderungen (s. o.) – nach verschiedenen Parametern erfolgen. Dabei sind entweder die Leistungsparameter abschließend vorgegeben, so dass alleinig der Preis zur Differenzierung der Angebote herangezogen wird. Bei Bedarf können aber auch weitere Zuschlagskriterien hinzukommen (z. B. Lösen von Fachaufgaben), die dann mit dem angebotenen Preis in ein dann noch näher zu bestimmendes Verhältnis gesetzt werden, um das wirtschaftlichste Angebot im Mini-Wettbewerb zu bestimmen.
Im Rahmen der späteren Mini-Wettbewerbe wird die Auftragsvergabe – bei Erfüllen der dann notwendigen Eignungsanforderungen (s. o.) – nach verschiedenen Parametern erfolgen. Dabei sind entweder die Leistungsparameter abschließend vorgegeben, so dass alleinig der Preis zur Differenzierung der Angebote herangezogen wird. Bei Bedarf können aber auch weitere Zuschlagskriterien hinzukommen (z. B. Lösen von Fachaufgaben), die dann mit dem angebotenen Preis in ein dann noch näher zu bestimmendes Verhältnis gesetzt werden, um das wirtschaftlichste Angebot im Mini-Wettbewerb zu bestimmen.
Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote:
Sofern auf das Angebot auf Abschluss der Rahmenvereinbarung kein Zuschlag erfolgen soll, wird dies dem betreffenden Bieter vor dem beabsichtigten Zuschlag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mitgeteilt.
Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss:
Nach Ablauf der Informationsfrist nach § 101a GWB wird mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot/e der Zuschlag zum Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt werden soll, eine Vertragsurkunde (vgl. die den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwürfe) ausgefertigt.
Nach Ablauf der Informationsfrist nach § 101a GWB wird mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot/e der Zuschlag zum Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt werden soll, eine Vertragsurkunde (vgl. die den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwürfe) ausgefertigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Vergabestelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Vergabestelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 092-161734 (2014-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-21 📅
Name: (1) 7P Solutions & Consulting AG in Köln, (2) Accenture GmbH in Kronberg im Taunus, (3) ACT Consulting & Services AG in Niederkassel, (4) Alpha-Engineering GmbH & Co. KG in Bubenreuth, (5) Assure Consulting GmbH in Wehrheim, (6) Atos IT Solutions and Services GmbH in Köln, (7) Blu Gruppe AG in Garching, (8) Cancom NSG GmbH in München, (9) Cassini Consulting GmbH in Berlin, (10) CGI Germany GmbH & Co. KG in Hennef, (11) Compusafe Data Systems AG in München, (12) Computacenter AG & Co. OHG in Ratingen, (13) Conet Solutions GmbH in Hennef, (14) Conovum GmbH & Co. KG in München, (15)CPC Unternehmensmanagement AG in Frankfurt am Main, (16) Dcon Software & Service AG in Kaiserslautern, (17) ESG GmbH in Fürstenfeldbruck, (18) Hays AG in Köln, (19) Human Internet Consult AG in Ludwigsburg, (20) Infora GmbH in Köln, (21) IS4IT GmbH in Nürnberg, (22) Isarnet AG in München, (23) Licetus GmbH & Co. KG in Leipheim, (24) Materna GmbH Dortmund, (25) MicroStrategy Deutschland GmbH in Köln, (26) MID GmbH in Nürnberg, (27) ML Consulting Schulung, Service & Support GmbH in Köln, (28) MSG Systems AG in Eschborn, (29) OFF Telekommunikation GmbH in Börwang, (30) Persicon AG in Berlin, (31) Raynet GmbH in Paderborn, (32) RDS Consulting GmbH in Düsseldorf, (33) SAG Deutschland GmbH in Darmstadt, (34) Schmidt + Partner GmbH in Hürth-Efferen, (35) Steria Mummert Consulting GmbH in Hamburg, (36) SVA GmbH in Berlin, (37) Syncwork AG in Berlin, (38) Tecops Personal GmbH in München, (39) Tintschl Communications AG in Erlangen, (40) Topalis AG in Korntal-Münchingen, (41) Top itservices AG in Unterhaching, (42) T-Systems International GmbH in Bonn, (43) Unternehmensberatung H & D GmbH in Weißenthurm, (44) Vega Deutschland GmbH in Köln, (45) Xiopia GmbH in Unterföhring
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: (1) 4Soft GmbH in München, (2) 7P Solutions & Consulting AG in Köln, (3) Accenture GmbH in Kronberg im Taunus, (4) Alpha-Engineering GmbH & Co. KG in Bubenreuth, (5) Assure Consulting GmbH in Wehrheim, (6) Atos IT Solutions and Services GmbH in Köln, (7) Blu Gruppe AG in Garching, (8) Cancom NSG GmbH in München, (9) Cassini Consulting GmbH in Berlin, (10) CGI Germany GmbH & Co. KG in Hennef, (11) Compusafe Data Systems AG in München, (12) Computacenter AG & Co. OHG in Ratingen, (13) Conet Solutions GmbH in Hennef, (14) Conovum GmbH & Co. KG in München, (15) CPC Unternehmensmanagement AG in Frankfurt am Main, (16) CSC Deutschland Solutions GmbH in Köln, (17) Dcon Software & Service AG in Kaiserslautern, (18) ESG GmbH in Fürstenfeldbruck, (19) Hays AG in Köln, (20) Infora GmbH in Köln, (21) MCF GmbH & Co. KG in Erlangen, (22) MicroStrategy Deutschland GmbH in Köln, (23) MID GmbH in Nürnberg, (24) Mindbusiness GmbH in Alzenau, (25) ML Consulting Schulung, Service & Support GmbH in Köln, (26) MSG Systems AG in Eschborn, (27) Raynet GmbH in Paderborn, (28) RDS Consulting GmbH in Düsseldorf, (29) SAG Deutschland GmbH in Darmstadt, (30) Schmidt + Partner GmbH in Hürth-Efferen, (31) Spirit/21 AG in Böblingen, (32) Steria Mummert Consulting GmbH in Hamburg, (33) Syncwork AG in Berlin, (34) Top itservices AG in Unterhaching, (35) T-Systems International GmbH in Bonn, (36) Unternehmensberatung H & D GmbH in Weißenthurm, (37) Vega Deutschland GmbH in Köln, (38) Vision Consulting Goup GmbH & Co. KG in Berlin, (39) Xiopia GmbH in Unterföhring
3️⃣
Name: (1) 7P Solutions & Consulting AG in Köln, (2) Accenture GmbH in Kronberg im Taunus, (3) Alpha-Engineering GmbH & Co. KG in Bubenreuth, (4) Assure Consulting GmbH in Wehrheim, (5) Atos IT Solutions and Services GmbH in Köln, (6) AW-Systems GmbH in Salzgitter, (7) Blu Gruppe AG in Garching, (8) Cancom NSG GmbH in München, (9) CGI Germany GmbH & Co. KG in Hennef, (10) Comparex AG in Leipzig, (11) Compusafe Data Systems AG in München, (12) Computacenter AG & Co. OHG in Ratingen, (13) Conet Solutions GmbH in Hennef, (14) Conovum GmbH & Co. KG in München, (15) CSC Deutschland Solutions GmbH in Köln, (16) Dr.Hagen & Partner GmbH in Erlangen, (17) Hays AG in Köln, (18) Materna GmbH Dortmund, (19) MicroStrategy Deutschland GmbH in Köln, (20) MID GmbH in Nürnberg, (21) Mindbusiness GmbH in Alzenau, (22) ML Consulting Schulung, Service & Support GmbH in Köln, (23) MSG Systems AG in Eschborn, (24) MT AG in Ratingen, (25) Raynet GmbH in Paderborn, (26) RDS Consulting GmbH in Düsseldorf, (27) SAG Deutschland GmbH in Darmstadt, (28) Schmidt + Partner GmbH in Hürth-Efferen, (29) Spirit/21 AG in Böblingen, (30) Steria Mummert Consulting GmbH in Hamburg, (31) Syncwork AG in Berlin, (32) Tintschl Communications AG in Erlangen, (33) Top itservices AG in Unterhaching, (34) Trout GmbH in Kassel, (35) T-Systems International GmbH in Bonn, (36) Unternehmensberatung H & D GmbH in Weißenthurm, (37) Vega Deutschland GmbH in Köln, (38) Xiopia GmbH in Unterföhring
4️⃣
Name: (1) Accenture GmbH in Kronberg im Taunus, (2) ACT Consulting & Services AG in Niederkassel, (3) Alpha-Engineering GmbH & Co. KG in Bubenreuth, (4) Atos IT Solutions and Services GmbH in Köln, (5) Babiel GmbH in Düsseldorf, (6) Blu Gruppe AG in Garching, (7) Cancom NSG GmbH in München, (8) CGI Germany GmbH & Co. KG in Hennef, (9) Compusafe Data Systems AG in München, (10) Computacenter AG & Co. OHG in Ratingen, (11) Conet Solutions GmbH in Hennef, (12) Conovum GmbH & Co. KG in München, (13) Dr.Hagen & Partner GmbH in Erlangen, (14) Human Internet Consult AG in Ludwigsburg, (15) Licetus GmbH & Co. KG in Leipheim, (16) Materna GmbH in Dortmund, (17) MCF GmbH & Co. KG in Erlangen, (18) MicroStrategy Deutschland GmbH in Köln, (19) Mindbusiness GmbH in Alzenau, (20) ML Consulting Schulung, Service & Support GmbH in Köln, (21) MT AG in Ratingen, (22) RDS Consulting GmbH in Düsseldorf, (23) SAG Deutschland GmbH in Darmstadt, (24) Steria Mummert Consulting GmbH in Hamburg, (25) Tecops Personal GmbH in München, (26) Tintschl Communications AG in Erlangen, (27) Topalis AG in Korntal-Münchingen, (28) Top itservices AG in Unterhaching, (29) T-Systems International GmbH in Bonn, (30) Unternehmensberatung H & D GmbH in Weißenthurm, (31) Vega Deutschland GmbH in Köln, (32) Xiopia GmbH in Unterföhring
5️⃣
Name: (1) 42Virtual Business Services GmbH in Wien, (2)7P Solutions & Consulting AG in Köln, (3) Accenture GmbH in Kronberg im Taunus, (4) ACT Consulting & Services AG in Niederkassel, (5) Alpha-Engineering GmbH & Co. KG in Bubenreuth, (6) ARF GmbH in Nürnberg, (7) Assure Consulting GmbH in Wehrheim, (8) Atos IT Solutions and Services GmbH in Köln, (9) Babiel GmbH in Düsseldorf, (10) Blu Gruppe AG in Garching, (11) Cancom NSG GmbH in München, (12) Cassini Consulting GmbH in Berlin, (13) CGI Germany GmbH & Co. KG in Hennef, (14) Comconsult Beratung und Planung GmbH in Aachen, (15) Compusafe Data Systems AG in München, (16) Computacenter AG & Co. OHG in Ratingen, (17) Conet Solutions GmbH in Hennef, (18) Conovum GmbH & Co. KG in München, (19) CPC Unternehmensmanagement AG in Frankfurt am Main, (20) CSC Deutschland Solutions GmbH in Köln, (21) ESG GmbH in Fürstenfeldbruck, (22) Hays AG in Köln, (23) Human Internet Consult AG in Ludwigsburg, (24) IndiTango AG in Hamburg, (25) Infodas GmbH in Köln, (26) Infora GmbH in Köln, (27) IS4IT GmbH in Nürnberg, (28) Licetus GmbH & Co. KG in Leipheim, (29) Materna GmbH Dortmund, (30) MicroStrategy Deutschland GmbH in Köln, (31) Mindbusiness GmbH in Alzenau, (32) ML Consulting Schulung, Service & Support GmbH in Köln, (33) MSG Systems AG in Eschborn, (34) OFF Telekommunikation GmbH in Börwang, (35) Persicon AG in Berlin, (36) RDS Consulting GmbH in Düsseldorf, (37) Scheer Management GmbH in Saarbrücken, (38) Schmidt + Partner GmbH in Hürth-Efferen, (39) Schwerhoff Consultants GmbH in Hamburg, (40) Spirit/21 AG in Böblingen, (41) Steria Mummert Consulting GmbH in Hamburg, (42) SVA GmbH in Berlin, (43) Syncwork AG in Berlin, (44) Tecops Personal GmbH in München, (45) Tintschl Communications AG in Erlangen, (46) Topalis AG in Korntal-Münchingen, (47) Top itservices AG in Unterhaching, (48) Trout GmbH in Kassel, (49) T-Systems International GmbH in Bonn, (50) Vega Deutschland GmbH in Köln, (51) Vision Consulting Goup GmbH & Co. KG in Berlin, (52) Xiopia GmbH in Unterföhring
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 46
41
42
35
54
Quelle: OJS 2014/S 156-281321 (2014-08-13)