Gesucht wird eine geeignete Auftragnehmerin für den Satz und die technische Erstellung der Druckvorlage der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte". Zu den Aufgaben der Auftragnehmerin gehört auch die Aufbereitung der Druckdaten in digitaler Form (barrierefreie PDF-Dateien, ePUB-3-Dateien und Texte als XML-Datei mit DTD, Grafiken und Bilder im TIF- oder JPG-Format). Mit der Auftragnehmerin wird ein Rahmenvertrag für den Zeitraum vom 01.03.2015 bis 28.02.2019 geschlossen. Die Auftraggeberin garantiert keine bestimmten Auftragsvolumina. Es handelt sich um einen Vertrag ohne bestimmte Abnahmemenge. Details siehe Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Druckgewerbes
Menge oder Umfang:
„Aus Politik und Zeitgeschichte“ - die Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“, wird von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) herausgegeben. Die Wochenzeitung „Das Parlament“ mit der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ erscheint mit zurzeit 27, ggf. auch mit 28 Ausgaben im Jahr. Die Beilage hat jeweils einen Umfang von 32, 40,48, 56 oder 64 Seiten. Zusätzlich erscheint einmal im Jahr das Jahresinhaltsverzeichnis des Vorjahres sowie eine digitale Version des Jahresbands.
„Aus Politik und Zeitgeschichte“ - die Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“, wird von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) herausgegeben. Die Wochenzeitung „Das Parlament“ mit der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ erscheint mit zurzeit 27, ggf. auch mit 28 Ausgaben im Jahr. Die Beilage hat jeweils einen Umfang von 32, 40,48, 56 oder 64 Seiten. Zusätzlich erscheint einmal im Jahr das Jahresinhaltsverzeichnis des Vorjahres sowie eine digitale Version des Jahresbands.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.beschaffungsamt.de🌏
E-Mail: jasmin.mahler@bescha.bund.de📧
Telefon: +49 2289961031📞
Fax: +49 228991061031 📠
a) Bietergemeinschaften
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.1). Der Leistungsumfang der einzelnen Mitglieder ist anzugeben und zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung: Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen einzureichen.
b) Beteiligung von Unterauftragnehmern
Beabsichtigt der Bieter, die Leistung oder wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er dies angeben und die Unterauftragnehmer soweit möglich mit dem Angebot benennen. Die Auftragnehmerin trägt die alleinige Verantwortung für die vertragsgemäße und fachgerechte Ausführung aller Leistungen. Als wesentlich gilt für die ausgeschriebene Leistung der Satz und die Druckvorlagenerstellung der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ der Bundeszentrale für politische Bildung und dem dazugehörigen Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Aufbereitung der Druckdaten in digitaler Form.
Die Unterauftragnehmer sind, wenn und soweit möglich, mit dem Angebot zu benennen. Zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer sind für deren Leistungsumfang die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen, Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen). Werden die Unterauftragnehmer nicht bei der Angebotsabgabe benannt oder werden die Nachweise nicht mit dem Angebot vorgelegt, ist das Beschaffungsamt berechtigt, die Bieter vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung unter Fristsetzung zur Vorlage der Unterlagen aufzufordern.
Der Bieter ist mit Ablauf der Angebotsfrist an die benannten Unterauftragnehmer gebunden und kann ohne Zustimmung der Auftraggeberin weder andere noch zusätzliche benennen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Weitere Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.2.
c) Relevanz der Nachweise
Relevanz der unter Nummer III.2.1), III.2.2), III.2.3) und VI.3) geforderten Nachweise: Wenn die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot eingereicht werden, kann die Vergabestelle nach Ermessen entscheiden, ob diese Nachweise einmalig nachgefordert werden. Fordert die Vergabestelle diese Nachweise nicht nach, so werden solche Angebote nicht berücksichtigt.
d) Durchführung des Verfahrens/Angebotsabgabe
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für die Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden sich unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Die Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Angebotes mit den geforderten Nachweisen erfolgt ausschließlich elektronisch.
e) Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Auf der letzten Seite des Angebotsformulares ist im Feld "VERJÄHRUNGSFRIST FÜR MÄNGELANSPRÜCHE" 6 Monate festgelegt. Eine Unterschreitung dieser Vorgabe ist
nicht zulässig und führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. d VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
f) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.1). Der Leistungsumfang der einzelnen Mitglieder ist anzugeben und zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung: Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen einzureichen.
b) Beteiligung von Unterauftragnehmern
Beabsichtigt der Bieter, die Leistung oder wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er dies angeben und die Unterauftragnehmer soweit möglich mit dem Angebot benennen. Die Auftragnehmerin trägt die alleinige Verantwortung für die vertragsgemäße und fachgerechte Ausführung aller Leistungen. Als wesentlich gilt für die ausgeschriebene Leistung der Satz und die Druckvorlagenerstellung der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ der Bundeszentrale für politische Bildung und dem dazugehörigen Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Aufbereitung der Druckdaten in digitaler Form.
Die Unterauftragnehmer sind, wenn und soweit möglich, mit dem Angebot zu benennen. Zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer sind für deren Leistungsumfang die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen, Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen). Werden die Unterauftragnehmer nicht bei der Angebotsabgabe benannt oder werden die Nachweise nicht mit dem Angebot vorgelegt, ist das Beschaffungsamt berechtigt, die Bieter vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung unter Fristsetzung zur Vorlage der Unterlagen aufzufordern.
Der Bieter ist mit Ablauf der Angebotsfrist an die benannten Unterauftragnehmer gebunden und kann ohne Zustimmung der Auftraggeberin weder andere noch zusätzliche benennen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Weitere Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.2.
c) Relevanz der Nachweise
Relevanz der unter Nummer III.2.1), III.2.2), III.2.3) und VI.3) geforderten Nachweise: Wenn die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot eingereicht werden, kann die Vergabestelle nach Ermessen entscheiden, ob diese Nachweise einmalig nachgefordert werden. Fordert die Vergabestelle diese Nachweise nicht nach, so werden solche Angebote nicht berücksichtigt.
d) Durchführung des Verfahrens/Angebotsabgabe
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für die Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden sich unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Die Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Angebotes mit den geforderten Nachweisen erfolgt ausschließlich elektronisch.
e) Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Auf der letzten Seite des Angebotsformulares ist im Feld "VERJÄHRUNGSFRIST FÜR MÄNGELANSPRÜCHE" 6 Monate festgelegt. Eine Unterschreitung dieser Vorgabe ist
nicht zulässig und führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. d VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
f) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesucht wird eine geeignete Auftragnehmerin für den Satz und die technische Erstellung der Druckvorlage der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte". Zu den Aufgaben der Auftragnehmerin gehört auch die Aufbereitung der Druckdaten in digitaler Form (barrierefreie PDF-Dateien, ePUB-3-Dateien und Texte als XML-Datei mit DTD, Grafiken und Bilder im TIF- oder JPG-Format). Mit der Auftragnehmerin wird ein Rahmenvertrag für den Zeitraum vom 01.03.2015 bis 28.02.2019 geschlossen. Die Auftraggeberin garantiert keine bestimmten Auftragsvolumina. Es handelt sich um einen Vertrag ohne bestimmte Abnahmemenge. Details siehe Vergabeunterlagen.
Gesucht wird eine geeignete Auftragnehmerin für den Satz und die technische Erstellung der Druckvorlage der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte". Zu den Aufgaben der Auftragnehmerin gehört auch die Aufbereitung der Druckdaten in digitaler Form (barrierefreie PDF-Dateien, ePUB-3-Dateien und Texte als XML-Datei mit DTD, Grafiken und Bilder im TIF- oder JPG-Format). Mit der Auftragnehmerin wird ein Rahmenvertrag für den Zeitraum vom 01.03.2015 bis 28.02.2019 geschlossen. Die Auftraggeberin garantiert keine bestimmten Auftragsvolumina. Es handelt sich um einen Vertrag ohne bestimmte Abnahmemenge. Details siehe Vergabeunterlagen.
Referenznummer: B 17.31 - 9220/14/VV : 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist der Vordruck „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ einzureichen. Der Vordruck ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot ist der ausgefüllte Vordruck „Angaben zur Unternehmensgröße und -umsatz“ einzureichen. Der Vordruck ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Aus der Unternehmensdarstellung muss ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal und die technische Ausstattung sowie über ausreichende Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Aus der Unternehmensdarstellung muss ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal und die technische Ausstattung sowie über ausreichende Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.
b) Referenzen
Referenzobjekt 1
Vom Bieter ist im Angebot nachzuweisen, dass er einschlägige Erfahrungen mit wissenschaftlichem Satz für vergleichbare Publikationen (inklusive technische Herstellung von Druckvorlagen, barrierefreier PDF-Dateien und XML-Dateien) wie die bisherigen Ausgaben der Zeitungsbeilage „Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ)“ besitzt. Vom Bieter sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte zu benennen. Dabei müssen die Publikationen einen Seitenumfang von mindestens 40 Seiten haben und die Leistungserbringung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Vom Bieter ist im Angebot nachzuweisen, dass er einschlägige Erfahrungen mit wissenschaftlichem Satz für vergleichbare Publikationen (inklusive technische Herstellung von Druckvorlagen, barrierefreier PDF-Dateien und XML-Dateien) wie die bisherigen Ausgaben der Zeitungsbeilage „Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ)“ besitzt. Vom Bieter sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte zu benennen. Dabei müssen die Publikationen einen Seitenumfang von mindestens 40 Seiten haben und die Leistungserbringung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Referenzobjekt 2 (Nachweis für Kompetenz barrierefreie Online-PDFs)
Vom Bieter ist mindestens eine Referenz für barrierefreie Online-PDFs zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
— die barrierefreie PDF-Datei hat einen Umfang von mindestens 24 Seiten und enthält Tabellen und Bildmaterial. Die Tabellen und das Bildmaterial müssen zugänglich sein,
— die barrierefreie PDF-Datei muss den Anforderungen der Leistungsbeschreibung unter „2.9“ entsprechen,
— die Leistungserbringung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Einzureichen sind die barrierefreie Online-Version und zusätzlich ein Prüfbericht, der die Einhaltung der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV2.0 dokumentiert. Geeignete Prüfberichte sind z.B.:
der Adobe Acrobat Ein-/Ausgabehilfebericht, der abschließende BITV-Test oder das BITV-Selbstbewertungsformular, Einzelheiten siehe http://www.bitvtest.de/bitvtest.html.
Zu den Referenzobjekten 1 und 2 sind folgende Angaben zu machen:
— Zeitpunkt der Leistungserbringung,
— Beschreibung der durchgeführten Arbeiten (z.B. Beratung, Beschaffung und Bearbeitung von Bildmaterial, Satz und (Druck-)Vorlagenherstellung, Produktionsabwicklung etc.),
— Wer für die Leistungserbringung vom vorgesehenen Ansprechpartner beteiligt war,
— Wurden Unterauftragnehmer beteiligt, und wenn ja, für welche Leistungsteile,
— Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Anschrift und Telefonnummer.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine Kautionen oder Sicherheiten erforderlich.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (AGB) in der Fassung vom 03. Februar 2014 und Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B Ausgabe 2003).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat B 17
Jasmin Mahler
Internetadresse: www.beschaffungsamt.de🌏
Name: e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de (Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt)
e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt)
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 17.31 - 9220/14/VV : 1
Zusätzliche Informationen
a) Bietergemeinschaften
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.1). Der Leistungsumfang der einzelnen Mitglieder ist anzugeben und zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung: Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen einzureichen.
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.1). Der Leistungsumfang der einzelnen Mitglieder ist anzugeben und zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung: Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen einzureichen.
b) Beteiligung von Unterauftragnehmern
Beabsichtigt der Bieter, die Leistung oder wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er dies angeben und die Unterauftragnehmer soweit möglich mit dem Angebot benennen. Die Auftragnehmerin trägt die alleinige Verantwortung für die vertragsgemäße und fachgerechte Ausführung aller Leistungen. Als wesentlich gilt für die ausgeschriebene Leistung der Satz und die Druckvorlagenerstellung der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ der Bundeszentrale für politische Bildung und dem dazugehörigen Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Aufbereitung der Druckdaten in digitaler Form.
Beabsichtigt der Bieter, die Leistung oder wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er dies angeben und die Unterauftragnehmer soweit möglich mit dem Angebot benennen. Die Auftragnehmerin trägt die alleinige Verantwortung für die vertragsgemäße und fachgerechte Ausführung aller Leistungen. Als wesentlich gilt für die ausgeschriebene Leistung der Satz und die Druckvorlagenerstellung der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ der Bundeszentrale für politische Bildung und dem dazugehörigen Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Aufbereitung der Druckdaten in digitaler Form.
Die Unterauftragnehmer sind, wenn und soweit möglich, mit dem Angebot zu benennen. Zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer sind für deren Leistungsumfang die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen, Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen). Werden die Unterauftragnehmer nicht bei der Angebotsabgabe benannt oder werden die Nachweise nicht mit dem Angebot vorgelegt, ist das Beschaffungsamt berechtigt, die Bieter vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung unter Fristsetzung zur Vorlage der Unterlagen aufzufordern.
Die Unterauftragnehmer sind, wenn und soweit möglich, mit dem Angebot zu benennen. Zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer sind für deren Leistungsumfang die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen, Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen). Werden die Unterauftragnehmer nicht bei der Angebotsabgabe benannt oder werden die Nachweise nicht mit dem Angebot vorgelegt, ist das Beschaffungsamt berechtigt, die Bieter vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung unter Fristsetzung zur Vorlage der Unterlagen aufzufordern.
Der Bieter ist mit Ablauf der Angebotsfrist an die benannten Unterauftragnehmer gebunden und kann ohne Zustimmung der Auftraggeberin weder andere noch zusätzliche benennen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Weitere Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.2.
Der Bieter ist mit Ablauf der Angebotsfrist an die benannten Unterauftragnehmer gebunden und kann ohne Zustimmung der Auftraggeberin weder andere noch zusätzliche benennen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Weitere Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.2.
c) Relevanz der Nachweise
Relevanz der unter Nummer III.2.1), III.2.2), III.2.3) und VI.3) geforderten Nachweise: Wenn die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot eingereicht werden, kann die Vergabestelle nach Ermessen entscheiden, ob diese Nachweise einmalig nachgefordert werden. Fordert die Vergabestelle diese Nachweise nicht nach, so werden solche Angebote nicht berücksichtigt.
Relevanz der unter Nummer III.2.1), III.2.2), III.2.3) und VI.3) geforderten Nachweise: Wenn die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot eingereicht werden, kann die Vergabestelle nach Ermessen entscheiden, ob diese Nachweise einmalig nachgefordert werden. Fordert die Vergabestelle diese Nachweise nicht nach, so werden solche Angebote nicht berücksichtigt.
d) Durchführung des Verfahrens/Angebotsabgabe
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für die Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden sich unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Die Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Angebotes mit den geforderten Nachweisen erfolgt ausschließlich elektronisch.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für die Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden sich unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Die Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Angebotes mit den geforderten Nachweisen erfolgt ausschließlich elektronisch.
e) Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Auf der letzten Seite des Angebotsformulares ist im Feld "VERJÄHRUNGSFRIST FÜR MÄNGELANSPRÜCHE" 6 Monate festgelegt. Eine Unterschreitung dieser Vorgabe ist
nicht zulässig und führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. d VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
f) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Quelle: OJS 2014/S 178-314920 (2014-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der unter V.4) angegebenene Auftragswert basiert auf einem fiktiven Bedarf, der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters festgelegt wurde und entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 25 062,60 💰
50 262 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-12 📅
Name: le-tex publishing services GmbH
Postanschrift: Weißenfelser Straße 84
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04229
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.le-tex.de/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kanns chriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Deutschland gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 101b GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kanns chriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Deutschland gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 101b GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.