Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch.
Die Beschaffung der vorbenannten Leistungen (gemäß Ziffer I.3 erfolgt für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) sowie für die Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG) und die Flughafen Energie & Wasser GmbH (FEW). Die vorbenannten Gesellschaften sind Vertragspartner und somit Auftraggeber der zu beschaffenden Leistungen. Die FBB wird als Konzerngesellschaft ihre 100 %-igen Töchter im o. g. Ausschreibungsverfahren vertreten.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (ein Original und 2 Kopien, die Unterlagen sind entsprechend zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen.
Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle das Formular Nr. 1a „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ auf ihrer Internetseite
https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von der Bewerbergemeinschaft möglichst genutzt werden soll. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist, auf die Festlegungen in Ziffer III.1.3) wird verwiesen.
Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Vergabestelle ebenfalls ein Formular „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ (Formular Nr. 1b) auf ihrer Internetseite
https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ bereit, das von Einzelbewerbern möglichst genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem Vertreter zu unterzeichnen.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen eingereicht werden (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr. 7.) verwendet werden, der ebenfalls auf der benannten Internetseite allen Bewerbern zur Verfügung steht.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) an die E-Mailadresse
einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 11 Tage (16.5. bis zum 26.5.2014) vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 11-Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Checkliste der ggf. einzureichenden Formulare – als Arbeitshilfe) und die Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der folgenden Internetseite veröffentlichen:
https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Für Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.3) verwiesen.
Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten vorliegenden Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
3. Wertung der Teilnahmeanträge
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge pro Einzellos anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen.
Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften für die einzelnen Lose in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3))
2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung und der Angaben zum Qualitätsmanagement (vgl. Ziffer III.2.3)).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen je Los, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten je Los, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber pro Einzellos die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes pro Einzellos aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.2.2) und III.2.3) der Bewerber/Bewerbergemeinschaften bewertet wird. In Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Hierbei kann ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte je Los erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen:
— max. 100 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2). Bewertet wird der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2010, 2011, 2012 abgeschlossen wurden, mit dem Gewichtungsfaktor 10 sowie die Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung mit dem Gewichtungsfaktor 10,
— max. 525 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit - Referenzen gemäß Ziff. III.2.3),
Punkt 1. Bewertet wird die Aktualität/Kontinuität und Anzahl der vergleichbaren Leistungen der Referenzen ab den 1.1.2009 mit dem Gewichtungsfaktor 5, die Art und Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 60, der Umfang und die Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 40,
— max. 375 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die personelle und technische Ausstattung gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 3. Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals (Projektleiter, Bauleiter) mit dem Gewichtungsfaktor 30, die Angaben über die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung mit dem Gewichtungsfaktor 25 und die Angaben über Qualitätssicherung, Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement/ggf. Zertifizierung mit dem Gewichtungsfaktor 10.
Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wider.
3.1 Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.2.2)
Der Inhalt der aktuellen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft soll weiteren Aufschluss über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Der Inhalt der jeweiligen Bankauskünfte wird mit der nachfolgend beschriebenen Punkteskala von 0-5 Punkten bewertet. Sofern die Bankauskunft von Bewerbergemeinschaften bewertet wird, wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft durch die Bildung einer Durchschnittsnote nach Auswertung der jeweiligen Bankauskunft des einzelnen Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ermittelt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze finden auch Anwendung bei der Benennung von Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen durch die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit entsprechend Anwendung, sofern der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft die geforderte Verpflichtungserklärung für die jeweils benannten Nachunternehmer/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen zum Teilnahmeantrag vorgelegt hat. Nach Auffassung der Vergabestelle sind aber die vorgelegten Unterlagen der seitens des/der Bewerbers/Bewerbergemeinschaft benannten Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft auf Grund einer nicht bestehenden direkten vertraglichen Beziehung zwischen dem Auftraggeber und den benannten Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen nicht gleichwertig zu den Unterlagen im Bezug auf die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die die Bewerber oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft selbst vorlegen. Insoweit ist nach Auffassung der Vergabestelle im Rahmen der Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft/des Bewerbers in der vorbenannten Konstellation eine angemessene Abwertung gerechtfertigt.
Darüber hinaus hat sich die Vergabestelle entschlossen, die Angaben zum Gesamtumsatz im Rahmen der Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers wie folgt zu bewerten:
Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Wert für den Gesamtumsatz erhält die Höchstpunktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahl für den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit einem niedrigeren Wert wird ins Verhältnis gesetzt und wie folgt ermittelt:
Punktzahl Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY = Wert des Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY x 5/höchster Wert
Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes einer Bewerbergemeinschaft wird der jeweilige Umsatz der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Ermittlung des wertenden Gesamtumsatzes der Bewerbergemeinschaft oder der benannten Dritten etc., sofern die geforderte Verpflichtungserklärung vorgelegt wird, addiert.
3.2 Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit - Referenzen gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 1 und 1.1
Die Vergabestelle wird die seitens der Bewerber vorgelegten Referenzen nach Anzahl sowie nach dem Grad der Erfüllung der Art und des Umfanges der im Veröffentlichungstext beschriebenen vergleichbaren Leistungen, sowie der Aktualität/Kontinuität und Anzahl der Erbringung der vergleichbaren Leistungen bezogen auf den unter Ziffer III.2.3) genannten Leistungsbeginn/Anzahl der Referenzen mit vergleichbaren Leistungen mit der nachfolgend beschriebenen Punkteskala (0 bis 5 Punkte) bewerten. Bei der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit von Bewerbergemeinschaften ist die Vergabestelle der Auffassung, dass nicht alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaften die im Veröffentlichungstext geforderten Anforderungen erfüllen müssen. Vielmehr reicht es nach Auffassung der Vergabestelle in diesem Fall, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die im Veröffentlichungstext geforderten Anforderungen erfüllt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze bzgl. der Erfüllung der Einhaltung der Anforderungen im Rahmen der Wertung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft finden auch entsprechend Anwendung im Rahmen der Bewertung der Referenzen der einzelnen Mitglieder einer Bewerbungsgemeinschaft oder bei Benennung von Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen mit der nachfolgenden Punkteskala.
Die Vergabestelle geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber, die jeweils 3 Referenzen über die Erbringung der in der Bekanntmachung beschriebenen jeweiligen vergleichbaren Leistungen zum Nachweis der Erfüllung des geforderten Bewertungskriteriums „Art und Anzahl der vergleichbaren Leistungen“ und „Umfang und Anzahl der vergleichbaren Leistungen“ vorlegen können und in den vorgelegten Referenzen der Beginn der jeweiligen Leistungserbringung ab dem unter Ziffer III.2.3) genannten Leistungsbeginn erfolgt ist, im Regelfall eine Bewertung mit 5 Punkten in den vorbenannten jeweiligen Kriterien durch die Vergabestelle erhalten werden.
Die Vergabestelle geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber, die ab dem unter Ziffer III.2.3) genannten Leistungsbeginn kontinuierlich, d. h. über den vorbenannten Zeitraum kontinuierlich verteilt, jeweils 3 Referenzen über die Erbringung der im Veröffentlichungstext beschriebenen vergleichbaren Leistungen erbracht haben, im Rahmen der Bewertung des Kriteriums „Aktualität/Kontinuität und Anzahl der Erbringung der vergleichbaren Leistungen “ im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten sind.
Alle weiteren Bewertungskriterien werden wie folgt bewertet:
Das jeweilige Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet und mit den zugeordneten Gewichtungen multipliziert
Die Punkteverteilung der vorgenannten Kriterien erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel:
— 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält,
— 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält,
— 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt,
Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.3) Nr. 2.1.1)
Die Vergabestelle geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber, deren durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern/-innen
für Los 1: für Angestellte ≥ 2 und für Gewerbliche ≥ 5
für Los 2: für Angestellte ≥ 6 und für Gewerbliche ≥ 24
beträgt, im Rahmen der Bewertung des vorbenannten Kriteriums im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten ist. Bei einer Unterschreitung der vorbenannten Anzahl der Mitarbeiterinnen wird die Vergabestelle im Rahmen des ihr zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums angemessen Punktabzüge vornehmen.
4. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die pro Einzellos ausgewählten 5 Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen die folgenden Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen durchgeführt werden.
Der Auftraggeber wird mit bis zu 3 Bietern einen Rahmenvertrag abschließen. Die wirtschaftlichsten Bieter des Ausschreibungsverfahrens werden nach dem günstigsten Gesamtangebotspreis ermittelt. Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus der Addition der von den Bietern anzubietenden Einheitspreisen, die mit den vom Auftraggeber vorgegebenen Leistungsmengen pro LV-Position multipliziert werden.
Die Beauftragung der Leistungen im Wege von Einzelabrufen durch den Auftraggeber erfolgt nach freiem Ermessen des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich aber vor, in Einzelfällen einen Wettbewerb zwischen den beauftragten Rahmenvertragspartnern zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots durchzuführen.