Rahmenvertrag in 12 Losen über Postdienstleistungen (ohne Päckchen und Pakete) für die Dienststellen des Landes Niedersachsen

Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb-, Außenstelle Hannover

Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung.
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen („teilnehmende Behörden/Dienststellen“) eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g in insgesamt zwölf Losen aus. Für jedes Los wählt das LZN jeweils einen Vertragspartner aus. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Bundesnetzagentur gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) erbracht werden.
Zu den Postsendungen zählen:
— Briefe aller Formate,
— Postkarten,
— Nachweispflichtige Sendungen (Einschreiben),
— Postzustellungsaufträge,
— Infopost.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die abgehenden Briefsendungen der einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung bei Bedarf und auf deren schriftliches Verlangen mit einem Wunschklischee zu bedrucken. Der Auftraggeber ist jederzeit einseitig berechtigt, diese Leistung beim Auftragnehmer mit einmonatiger Vorlaufzeit schriftlich anzufordern.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.8.2014. Die Umstellungsphase auf das jeweils bezuschlagte Unternehmen beginnt ebenfalls zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns. Der beabsichtigte Umstellungstermin, d. h. der Termin der vollen Betriebsaufnahme, ist nach derzeitigem Stand voraussichtlich der 1.1.2015.
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens bis 15. Februar eines jeden Jahres, erstmals im Jahr 2016, schriftlich mitgeteilt.
Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur ausschließlichen Beförderung und Zustellung von Briefsendungen durch den Auftragnehmer wird durch den Auftrag nicht begründet. Der Auftragnehmer ist zur Beförderung aller übergebenen Briefsendungen verpflichtet.
Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Der Auftragnehmer muss Lizenznehmer nach §§ 5 ff. PostG (Postgesetz) und Inhaber einer Entgeltgenehmigung nach § 34 Satz 4 PostG sowie gegebenenfalls nach §§ 19 ff PostG der Bundesnetzagentur (BNetzA) sein. Die Nachweise (nicht beglaubigte Kopien) über die Lizenz nach §§ 5 ff. Post G und die Entgeltgenehmigung nach § 34 Satz 4 PostG und ggf. nach §§ 19 ff der BNetzA sind zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
Zusätzlich hat der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht beglaubigte Kopie) der BNetzA vorzulegen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 2 Monate ist und aus der hervorgeht, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist.
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Entgeltgenehmigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, das nach dem Angebot förmliche Zustellungen gem. §§ 33, 34 PostG vornehmen wird.
Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung zu Los 1 („Outputcenter OFD NI“) für die vom Bieter verwendeten Postbehälter einen Funktionstest durchzuführen. Mit dem Funktionstest soll die technische Funktionsfähigkeit der Postbehälter überprüft werden, die der für den Zuschlag in Aussicht genommene Bieter in seinem Angebot vorsieht. Der Test wird im Outputcenter der OFD NI in Lüneburg durchgeführt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-14 Auftragsbekanntmachung
2014-06-11 Ergänzende Angaben
2014-08-04 Ergänzende Angaben
2014-08-11 Ergänzende Angaben
2014-11-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-05-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Menge oder Umfang:
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt 45 905 Stück Postkarten, 23 318 661 Stück BV I, 4 526 666 Stück BV II, 3 387 520 Stück BV III, 321 807 Stück BV IV, 15 963 Stück Einschreiben Einwurf, 10 054 Stück Einschreiben Eigenhändig, 44 619 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 2 184 030 Stück Postzustellungsaufträge und 859 036 Stück Infopost.Im Rahmen der Bedarfsermittlung wurden 353 repräsentative Behörden und Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen aufgefordert, ihren Bedarf zu melden. Repräsentativ ist eine Behörde/Dienststelle, deren jährliche Kosten für die ausgeschriebenen Postdienstleistungen über 10 000 EUR (netto) liegen. Der Zeitraum der Erfassung war vom 1.7.2012 bis 30.6.2013. Da zur Ermittlung des Auftragsvolumens der Lose 4 bis 12 nicht alle Behörden und Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen angeschrieben wurden, sondern nur die repräsentativen Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, ist davon auszugehen, dass während der Vertragslaufzeit noch weitere kleinere Behörden und Dienststellen hinzukommen, deren Bedarf nicht erfasst wurde. Die Behörden der Lose 1, 2 und 3 haben zudem einige der hier abgefragten Leistungen nicht oder nur in sehr geringen Mengen abgefragt. Auch hier ist eine geringfügig gesteigerte Nachfrage nicht auszuschließen. Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, für Teile der Sendungsmengen sämtlicher Lose die Anbringung von Wunschklischees sowie – in Abhängigkeit von dem jeweiligen Los – weitere optionale Leistungen zu beauftragen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Anhang B dieser Bekanntmachung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb-, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistr. 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: beate.reifert@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848299 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-14 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 094-164917
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31.10.2013. Berücksichtigung finden nur Dienstleistungen, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen durchgeführt werden. Des Weiteren müssen die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Die Erklärungen hinsichtlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sind in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1) dieser EU-Bekanntmachung) Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben. Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung.
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen („teilnehmende Behörden/Dienststellen“) eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g in insgesamt zwölf Losen aus. Für jedes Los wählt das LZN jeweils einen Vertragspartner aus. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Bundesnetzagentur gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) erbracht werden.
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Zu den Postsendungen zählen:
— Briefe aller Formate,
— Postkarten,
— Nachweispflichtige Sendungen (Einschreiben),
— Postzustellungsaufträge,
— Infopost.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die abgehenden Briefsendungen der einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung bei Bedarf und auf deren schriftliches Verlangen mit einem Wunschklischee zu bedrucken. Der Auftraggeber ist jederzeit einseitig berechtigt, diese Leistung beim Auftragnehmer mit einmonatiger Vorlaufzeit schriftlich anzufordern.
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Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.8.2014. Die Umstellungsphase auf das jeweils bezuschlagte Unternehmen beginnt ebenfalls zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns. Der beabsichtigte Umstellungstermin, d. h. der Termin der vollen Betriebsaufnahme, ist nach derzeitigem Stand voraussichtlich der 1.1.2015.
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Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens bis 15. Februar eines jeden Jahres, erstmals im Jahr 2016, schriftlich mitgeteilt.
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Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur ausschließlichen Beförderung und Zustellung von Briefsendungen durch den Auftragnehmer wird durch den Auftrag nicht begründet. Der Auftragnehmer ist zur Beförderung aller übergebenen Briefsendungen verpflichtet.
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Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Der Auftragnehmer muss Lizenznehmer nach §§ 5 ff. PostG (Postgesetz) und Inhaber einer Entgeltgenehmigung nach § 34 Satz 4 PostG sowie gegebenenfalls nach §§ 19 ff PostG der Bundesnetzagentur (BNetzA) sein. Die Nachweise (nicht beglaubigte Kopien) über die Lizenz nach §§ 5 ff. Post G und die Entgeltgenehmigung nach § 34 Satz 4 PostG und ggf. nach §§ 19 ff der BNetzA sind zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
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Zusätzlich hat der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht beglaubigte Kopie) der BNetzA vorzulegen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 2 Monate ist und aus der hervorgeht, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist.
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Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Entgeltgenehmigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, das nach dem Angebot förmliche Zustellungen gem. §§ 33, 34 PostG vornehmen wird.
Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung zu Los 1 („Outputcenter OFD NI“) für die vom Bieter verwendeten Postbehälter einen Funktionstest durchzuführen. Mit dem Funktionstest soll die technische Funktionsfähigkeit der Postbehälter überprüft werden, die der für den Zuschlag in Aussicht genommene Bieter in seinem Angebot vorsieht. Der Test wird im Outputcenter der OFD NI in Lüneburg durchgeführt.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich „Oberfinanzdirektion Niedersachsen – Outputcenter“
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1.000 g im Zuständigkeitsbereich „Oberfinanzdirektion Niedersachsen –
Outputcenter“.Folgende Leistungen sind verpflichtend vom Auftragnehmer anzubieten. Die einzelnen Behörde und Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sind jederzeit einseitig berechtigt, diese optionalen Leistungen beim Auftragnehmer schriftlich abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Weitere Angaben zu Art und Umfang der verpflichtend anzubietenden Optionen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.a) Option – Postfach LieferserviceDiese Leistung umfasst das werktägliche (Montag bis Freitag) Abholen aller Sendungen, die für die teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, die diese optionale Leistung in Anspruch nehmen, in den Postfächern der jeweiligen Filialen der Deutschen Post AG bzw. den Standorten der Postfächer vorliegen (u. a. auch Einschreiben) und die Anlieferung in den jeweiligen Poststellen dieser Behörden/Dienststellen. Dieses umfasst auch die Briefsendungen zu einer Großkundenpostleitzahl.b) Option – Sendungsverfolgung bei nicht nachweispflichtigen SendungenDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung eine Sendungsverfolgung von einzelnen Briefsendungen (Briefvarianten BV I bis BV IV; unabhängig von Format und Gewichtsgröße; nicht nachweispflichtige Sendungen) zu ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss durch technische Mittel (z. B. RFID-Chips o. ä.) eine fortlaufende Kontrolle des Laufweges der einzelnen Briefsendungen ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss für die Behörden/Dienststellen des Weiteren auf webbasiertem Wege in einem vor unbefugten Zugriffen geschützten IT-Umfeld über einen handelsüblichen Browser mit Internetanschluss oder auf anderen gleich geeigneten Wegen abrufbar sein.c) Option – EilzustellungDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung die Versendung von Briefen mit Eilzustellung zu ermöglichen.d) Option – DV-Freimachung durch den Auftragnehmer (nur Los 1)In der Regel erfolgt die DV-Freimachung bereits durch das Outputcenter der OFD NI. Das Outputcenter der OFD NI kann jedoch in Ausnahmefällen entscheiden, ob eine DV-Freimachung durch den Auftragnehmer erfolgen soll. Das Outputcenter der OFD NI teilt dem Auftragnehmer kurzfristig den gewünschten Zeitpunkt der Inanspruchnahme mit.e) Option - Verlagerung der Produktion ins Druck- und Kuvertierzentrum Altenholz (nur Los 1)Der Druckoutput für die niedersächsische Steuerverwaltung erfolgt in der Regel durch das Outputcenter der OFD NI. In Ausnahmefällen (Backup, große Sonderaktionen) kann das Produktionsoutput auch in das Druck- und Kuvertierzentrum in Altenholz (bei Kiel) verlagert werden.
Outputcenter“.
Folgende Leistungen sind verpflichtend vom Auftragnehmer anzubieten. Die einzelnen Behörde und Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sind jederzeit einseitig berechtigt, diese optionalen Leistungen beim Auftragnehmer schriftlich abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Weitere Angaben zu Art und Umfang der verpflichtend anzubietenden Optionen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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a) Option – Postfach Lieferservice
Diese Leistung umfasst das werktägliche (Montag bis Freitag) Abholen aller Sendungen, die für die teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, die diese optionale Leistung in Anspruch nehmen, in den Postfächern der jeweiligen Filialen der Deutschen Post AG bzw. den Standorten der Postfächer vorliegen (u. a. auch Einschreiben) und die Anlieferung in den jeweiligen Poststellen dieser Behörden/Dienststellen. Dieses umfasst auch die Briefsendungen zu einer Großkundenpostleitzahl.
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b) Option – Sendungsverfolgung bei nicht nachweispflichtigen Sendungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung eine Sendungsverfolgung von einzelnen Briefsendungen (Briefvarianten BV I bis BV IV; unabhängig von Format und Gewichtsgröße; nicht nachweispflichtige Sendungen) zu ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss durch technische Mittel (z. B. RFID-Chips o. ä.) eine fortlaufende Kontrolle des Laufweges der einzelnen Briefsendungen ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss für die Behörden/Dienststellen des Weiteren auf webbasiertem Wege in einem vor unbefugten Zugriffen geschützten IT-Umfeld über einen handelsüblichen Browser mit Internetanschluss oder auf anderen gleich geeigneten Wegen abrufbar sein.
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c) Option – Eilzustellung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung die Versendung von Briefen mit Eilzustellung zu ermöglichen.
d) Option – DV-Freimachung durch den Auftragnehmer (nur Los 1)
In der Regel erfolgt die DV-Freimachung bereits durch das Outputcenter der OFD NI. Das Outputcenter der OFD NI kann jedoch in Ausnahmefällen entscheiden, ob eine DV-Freimachung durch den Auftragnehmer erfolgen soll. Das Outputcenter der OFD NI teilt dem Auftragnehmer kurzfristig den gewünschten Zeitpunkt der Inanspruchnahme mit.
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e) Option - Verlagerung der Produktion ins Druck- und Kuvertierzentrum Altenholz (nur Los 1)
Der Druckoutput für die niedersächsische Steuerverwaltung erfolgt in der Regel durch das Outputcenter der OFD NI. In Ausnahmefällen (Backup, große Sonderaktionen) kann das Produktionsoutput auch in das Druck- und Kuvertierzentrum in Altenholz (bei Kiel) verlagert werden.
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Menge oder Umfang: Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 6 724 000 Stück BV I, 820 000 Stück BV II, 16 Stück BV III, 100 Stück BV IV, 100 Stück Postzustellungsaufträge und 820 000 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013)Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 6 724 000 Stück BV I, 820 000 Stück BV II, 16 Stück BV III, 100 Stück BV IV, 100 Stück Postzustellungsaufträge und 820 000 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013)
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Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich „IT.Niedersachsen – Outputcenter"
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1.000 g im Zuständigkeitsbereich „IT.Niedersachsen –
Outputcenter".Folgende Leistungen sind verpflichtend vom Auftragnehmer anzubieten. Die einzelnen Behörde und Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sind jederzeit einseitig berechtigt, diese optionalen Leistungen beim Auftragnehmer schriftlich abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Weitere Angaben zu Art und Umfang der verpflichtend anzubietenden Optionen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.a) Option - Postfach LieferserviceDiese Leistung umfasst das werktägliche (Montag bis Freitag) Abholen aller Sendungen, die für die teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, die diese optionale Leistung in Anspruch nehmen, in den Postfächern der jeweiligen Filialen der Deutschen Post AG bzw. den Standorten der Postfächer vorliegen (u. a. auch Einschreiben) und die Anlieferung in den jeweiligen Poststellen dieser Behörden/Dienststellen. Dieses umfasst auch die Briefsendungen zu einer Großkundenpostleitzahl.b) Option – Sendungsverfolgung bei nicht nachweispflichtigen SendungenDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden / Dienststellen der unmmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung eine Sendungsverfolgung von einzelnen Briefsendungen (Briefvarianten BV I bis BV IV; unabhängig von Format und Gewichtsgröße; nicht nachweispflichtige Sendungen) zu ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss durch technische Mittel (z. B. RFID-Chips o. ä.) eine fortlaufende Kontrolle des Laufweges der einzelnen Briefsendungen ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss für die Behörden/Dienststellen des Weiteren auf webbasiertem Wege in einem vor unbefugten Zugriffen geschützten IT-Umfeld über einen handelsüblichen Browser mit Internetanschluss oder auf anderen gleich geeigneten Wegen abrufbar sein.c) Option – EilzustellungDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung die Versendung von Briefen mit Eilzustellung zu ermöglichen.
Outputcenter".
a) Option - Postfach Lieferservice
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden / Dienststellen der unmmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung eine Sendungsverfolgung von einzelnen Briefsendungen (Briefvarianten BV I bis BV IV; unabhängig von Format und Gewichtsgröße; nicht nachweispflichtige Sendungen) zu ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss durch technische Mittel (z. B. RFID-Chips o. ä.) eine fortlaufende Kontrolle des Laufweges der einzelnen Briefsendungen ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss für die Behörden/Dienststellen des Weiteren auf webbasiertem Wege in einem vor unbefugten Zugriffen geschützten IT-Umfeld über einen handelsüblichen Browser mit Internetanschluss oder auf anderen gleich geeigneten Wegen abrufbar sein.
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Menge oder Umfang: Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 2 923 647 Stück BV I, 11 864 Stück BV II, 100 Stück BV III, 100 Stück BV IV und 1 221 956 Stück Postzustellungsaufträge. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013)Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 2 923 647 Stück BV I, 11 864 Stück BV II, 100 Stück BV III, 100 Stück BV IV und 1 221 956 Stück Postzustellungsaufträge. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013)
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich „ZMG“
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g im Zuständigkeitsbereich „ZMG“ (Zentrales
Mahngericht).Folgende Leistungen sind verpflichtend vom Auftragnehmer anzubieten. Die einzelnen Behörde und Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sind jederzeit einseitig berechtigt, diese optionalen Leistungen beim Auftragnehmer schriftlich abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Weitere Angaben zu Art und Umfang der verpflichtend anzubietenden Optionen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.a) Option – Postfach LieferserviceDiese Leistung umfasst das werktägliche (Montag bis Freitag) Abholen aller Sendungen, die für die teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, die diese optionale Leistung in Anspruch nehmen, in den Postfächern der jeweiligen Filialen der Deutschen Post AG bzw. den Standorten der Postfächer vorliegen (u. a. auch Einschreiben) und die Anlieferung in den jeweiligen Poststellen dieser Behörden/Dienststellen. Dieses umfasst auch die Briefsendungen zu einer Großkundenpostleitzahl.b) Option – Sendungsverfolgung bei nicht nachweispflichtigen SendungenDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung eine Sendungsverfolgung von einzelnen Briefsendungen (Briefvarianten BV I bis BV IV; unabhängig von Format und Gewichtsgröße; nicht nachweispflichtige Sendungen) zu ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss durch technische Mittel (z. B. RFID-Chips o. ä.) eine fortlaufende Kontrolle des Laufweges der einzelnen Briefsendungen ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss für die Behörden/Dienststellen des Weiteren auf webbasiertem Wege in einem vor unbefugten Zugriffen geschützten IT-Umfeld über einen handelsüblichen Browser mit Internetanschluss oder auf anderen gleich geeigneten Wegen abrufbar sein.c) Option – EilzustellungDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden / Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung die Versendung von Briefen mit Eilzustellung zu ermöglichen.
Mahngericht).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden / Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung die Versendung von Briefen mit Eilzustellung zu ermöglichen.
Menge oder Umfang: Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 100 Stück Postkarten, 64 637 Stück BV I, 16 832 Stück BV II, 24 932 Stück BV III, 1 750 Stück BV IV, 100 Stück Einschreiben Einwurf, 100 Stück Einschreiben Eigenhändig, 829 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 20 000 Stück Postzustellungsaufträge und 100 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013)Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 100 Stück Postkarten, 64 637 Stück BV I, 16 832 Stück BV II, 24 932 Stück BV III, 1 750 Stück BV IV, 100 Stück Einschreiben Einwurf, 100 Stück Einschreiben Eigenhändig, 829 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 20 000 Stück Postzustellungsaufträge und 100 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013)
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Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich „Leitregion 21“
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g im Zuständigkeitsbereich „Leitregion
21“.Folgende Leistungen sind verpflichtend vom Auftragnehmer anzubieten. Die einzelnen Behörde und Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sind jederzeit einseitig berechtigt, diese optionalen Leistungen beim Auftragnehmer schriftlich abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Weitere Angaben zu Art und Umfang der verpflichtend anzubietenden Optionen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.a) Option – Postfach LieferserviceDiese Leistung umfasst das werktägliche (Montag bis Freitag) Abholen aller Sendungen, die für die teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, die diese optionale Leistung in Anspruch nehmen, in den Postfächern der jeweiligen Filialen der Deutschen Post AG bzw. den Standorten der Postfächer vorliegen (u. a. auch Einschreiben) und die Anlieferung in den jeweiligen Poststellen dieser Behörden/Dienststellen. Dieses umfasst auch die Briefsendungen zu einer Großkundenpostleitzahl.b) Option – Sendungsverfolgung bei nicht nachweispflichtigen SendungenDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung eine Sendungsverfolgung von einzelnen Briefsendungen (Briefvarianten BV I bis BV IV; unabhängig von Format und Gewichtsgröße; nicht nachweispflichtige Sendungen) zu ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss durch technische Mittel (z. B. RFID-Chips o. ä.) eine fortlaufende Kontrolle des Laufweges der einzelnen Briefsendungen ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss für die Behörden/Dienststellen des Weiteren auf webbasiertem Wege in einem vor unbefugten Zugriffen geschützten IT-Umfeld über einen handelsüblichen Browser mit Internetanschluss oder auf anderen gleich geeigneten Wegen abrufbar sein.c) Option – EilzustellungDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung die Versendung von Briefen mit Eilzustellung zu ermöglichen.
21“.
Menge oder Umfang: Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 3 205 Stück Postkarten, 1 101 235 Stück BV I, 319 235 Stück BV II, 302 820 Stück BV III, 44 725 Stück BV IV, 1 988 Stück Einschreiben Einwurf, 2 686 Stück Einschreiben Eigenhändig, 6 119 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 84 956 Stück Postzustellungsaufträge und 2 000 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013)Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 3 205 Stück Postkarten, 1 101 235 Stück BV I, 319 235 Stück BV II, 302 820 Stück BV III, 44 725 Stück BV IV, 1 988 Stück Einschreiben Einwurf, 2 686 Stück Einschreiben Eigenhändig, 6 119 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 84 956 Stück Postzustellungsaufträge und 2 000 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013)
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Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich „Leitregion 29“
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g im Zuständigkeitsbereich „Leitregion
29“.Folgende Leistungen sind verpflichtend vom Auftragnehmer anzubieten. Die einzelnen Behörde und Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sind jederzeit einseitig berechtigt, diese optionalen Leistungen beim Auftragnehmer schriftlich abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Weitere Angaben zu Art und Umfang der verpflichtend anzubietenden Optionen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.a) Option – Postfach LieferserviceDiese Leistung umfasst das werktägliche (Montag bis Freitag) Abholen aller Sendungen, die für die teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, die diese optionale Leistung in Anspruch nehmen, in den Postfächern der jeweiligen Filialen der Deutschen Post AG bzw. den Standorten der Postfächer vorliegen (u. a. auch Einschreiben) und die Anlieferung in den jeweiligen Poststellen dieser Behörden/Dienststellen. Dieses umfasst auch die Briefsendungen zu einer Großkundenpostleitzahl.b) Option – Sendungsverfolgung bei nicht nachweispflichtigen SendungenDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung eine Sendungsverfolgung von einzelnen Briefsendungen (Briefvarianten BV I bis BV IV; unabhängig von Format und Gewichtsgröße; nicht nachweispflichtige Sendungen) zu ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss durch technische Mittel (z. B. RFID-Chips o. ä.) eine fortlaufende Kontrolle des Laufweges der einzelnen Briefsendungen ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss für die Behörden/Dienststellen des Weiteren auf webbasiertem Wege in einem vor unbefugten Zugriffen geschützten IT-Umfeld über einen handelsüblichen Browser mit Internetanschluss oder auf anderen gleich geeigneten Wegen abrufbar sein.c) Option – EilzustellungDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden / Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung die Versendung von Briefen mit Eilzustellung zu ermöglichen.
29“.
Menge oder Umfang: Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 463 Stück Postkarten, 1 567 036 Stück BV I, 215 783 Stück BV II, 194 220 Stück BV III, 10 981 Stück BV IV, 5 708 Stück Einschreiben Einwurf, 126 Stück Einschreiben Eigenhändig, 2 414 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 44 412 Stück Postzustellungsaufträge und 2 566 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013).Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 463 Stück Postkarten, 1 567 036 Stück BV I, 215 783 Stück BV II, 194 220 Stück BV III, 10 981 Stück BV IV, 5 708 Stück Einschreiben Einwurf, 126 Stück Einschreiben Eigenhändig, 2 414 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 44 412 Stück Postzustellungsaufträge und 2 566 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013).
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Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich „Leitregion 26“
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g im Zuständigkeitsbereich „Leitregion
26“.Folgende Leistungen sind verpflichtend vom Auftragnehmer anzubieten. Die einzelnen Behörde und Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sind jederzeit einseitig berechtigt, diese optionalen Leistungen beim Auftragnehmer schriftlich abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Weitere Angaben zu Art und Umfang der verpflichtend anzubietenden Optionen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.a) Option – Postfach LieferserviceDiese Leistung umfasst das werktägliche (Montag bis Freitag) Abholen aller Sendungen, die für die teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, die diese optionale Leistung in Anspruch nehmen, in den Postfächern der jeweiligen Filialen der Deutschen Post AG bzw. den Standorten der Postfächer vorliegen (u. a. auch Einschreiben) und die Anlieferung in den jeweiligen Poststellen dieser Behörden/Dienststellen. Dieses umfasst auch die Briefsendungen zu einer Großkundenpostleitzahl.b) Option – Sendungsverfolgung bei nicht nachweispflichtigen SendungenDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung eine Sendungsverfolgung von einzelnen Briefsendungen (Briefvarianten BV I bis BV IV; unabhängig von Format und Gewichtsgröße; nicht nachweispflichtige Sendungen) zu ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss durch technische Mittel (z. B. RFID-Chips o. ä.) eine fortlaufende Kontrolle des Laufweges der einzelnen Briefsendungen ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss für die Behörden/Dienststellen des Weiteren auf webbasiertem Wege in einem vor unbefugten Zugriffen geschützten IT-Umfeld über einen handelsüblichen Browser mit Internetanschluss oder auf anderen gleich geeigneten Wegen abrufbar sein.c) Option – EilzustellungDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung die Versendung von Briefen mit Eilzustellung zu ermöglichen.
26“.
Menge oder Umfang: Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 2 304 Stück Postkarten, 2 042 618 Stück BV I, 685 031 Stück BV II, 695 073 Stück BV III, 66 999 Stück BV IV, 2 401 Stück Einschreiben Einwurf, 620 Stück Einschreiben Eigenhändig, 8 926 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 160 846 Stück Postzustellungsaufträge und 5 463 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013).Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 2 304 Stück Postkarten, 2 042 618 Stück BV I, 685 031 Stück BV II, 695 073 Stück BV III, 66 999 Stück BV IV, 2 401 Stück Einschreiben Einwurf, 620 Stück Einschreiben Eigenhändig, 8 926 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 160 846 Stück Postzustellungsaufträge und 5 463 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013).
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Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich „Leitregion 27 + 28“
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g im Zuständigkeitsbereich „Leitregion 27 +
28“.Folgende Leistungen sind verpflichtend vom Auftragnehmer anzubieten. Die einzelnen Behörde und Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sind jederzeit einseitig berechtigt, diese optionalen Leistungen beim Auftragnehmer schriftlich abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Weitere Angaben zu Art und Umfang der verpflichtend anzubietenden Optionen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.a) Option – Postfach LieferserviceDiese Leistung umfasst das werktägliche (Montag bis Freitag) Abholen aller Sendungen, die für die teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, die diese optionale Leistung in Anspruch nehmen, in den Postfächern der jeweiligen Filialen der Deutschen Post AG bzw. den Standorten der Postfächer vorliegen (u. a. auch Einschreiben) und die Anlieferung in den jeweiligen Poststellen dieser Behörden/Dienststellen. Dieses umfasst auch die Briefsendungen zu einer Großkundenpostleitzahl.b) Option – Sendungsverfolgung bei nicht nachweispflichtigen SendungenDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung eine Sendungsverfolgung von einzelnen Briefsendungen (Briefvarianten BV I bis BV IV; unabhängig von Format und Gewichtsgröße; nicht nachweispflichtige Sendungen) zu ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss durch technische Mittel (z. B. RFID-Chips o. ä.) eine fortlaufende Kontrolle des Laufweges der einzelnen Briefsendungen ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss für die Behörden/Dienststellen des Weiteren auf webbasiertem Wege in einem vor unbefugten Zugriffen geschützten IT-Umfeld über einen handelsüblichen Browser mit Internetanschluss oder auf anderen gleich geeigneten Wegen abrufbar sein.c) Option – EilzustellungDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung die Versendung von Briefen mit Eilzustellung zu ermöglichen.
28“.
Menge oder Umfang: Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 2 244 Stück Postkarten, 947 416 Stück BV I, 350 682 Stück BV II, 292 183 Stück BV III, 21 107 Stück BV IV, 192 Stück Einschreiben Einwurf, 146 Stück Einschreiben Eigenhändig, 2 931 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 104 498 Stück Postzustellungsaufträge und 240 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013).Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 2 244 Stück Postkarten, 947 416 Stück BV I, 350 682 Stück BV II, 292 183 Stück BV III, 21 107 Stück BV IV, 192 Stück Einschreiben Einwurf, 146 Stück Einschreiben Eigenhändig, 2 931 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 104 498 Stück Postzustellungsaufträge und 240 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013).
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Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich „Leitregion 30“
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g im Zuständigkeitsbereich „Leitregion
30“.Folgende Leistungen sind verpflichtend vom Auftragnehmer anzubieten. Die einzelnen Behörde und Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sind jederzeit einseitig berechtigt, diese optionalen Leistungen beim Auftragnehmer schriftlich abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Weitere Angaben zu Art und Umfang der verpflichtend anzubietenden Optionen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.a) Option – Postfach LieferserviceDiese Leistung umfasst das werktägliche (Montag bis Freitag) Abholen aller Sendungen, die für die teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, die diese optionale Leistung in Anspruch nehmen, in den Postfächern der jeweiligen Filialen der Deutschen Post AG bzw. den Standorten der Postfächer vorliegen (u. a. auch Einschreiben) und die Anlieferung in den jeweiligen Poststellen dieser Behörden/Dienststellen. Dieses umfasst auch die Briefsendungen zu einer Großkundenpostleitzahl.b) Option – Sendungsverfolgung bei nicht nachweispflichtigen SendungenDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung eine Sendungsverfolgung von einzelnen Briefsendungen (Briefvarianten BV I bis BV IV; unabhängig von Format und Gewichtsgröße; nicht nachweispflichtige Sendungen) zu ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss durch technische Mittel (z. B. RFID-Chips o. ä.) eine fortlaufende Kontrolle des Laufweges der einzelnen Briefsendungen ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss für die Behörden/Dienststellen des Weiteren auf webbasiertem Wege in einem vor unbefugten Zugriffen geschützten IT-Umfeld über einen handelsüblichen Browser mit Internetanschluss oder auf anderen gleich geeigneten Wegen abrufbar sein.c) Option – EilzustellungDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung die Versendung von Briefen mit Eilzustellung zu ermöglichen.
30“.
Menge oder Umfang: Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 34 665 Stück Postkarten, 3 222 176 Stück BV I, 647 974 Stück BV II, 576 615 Stück BV III, 47 467 Stück BV IV, 1 253 Stück Einschreiben Einwurf, 3 351 Stück Einschreiben Eigenhändig, 3 185 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 122 400 Stück Postzustellungsaufträge und 16 156 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013).Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 34 665 Stück Postkarten, 3 222 176 Stück BV I, 647 974 Stück BV II, 576 615 Stück BV III, 47 467 Stück BV IV, 1 253 Stück Einschreiben Einwurf, 3 351 Stück Einschreiben Eigenhändig, 3 185 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 122 400 Stück Postzustellungsaufträge und 16 156 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013).
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Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich „Leitregion 31“
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g im Zuständigkeitsbereich „Leitregion
31“.Folgende Leistungen sind verpflichtend vom Auftragnehmer anzubieten. Die einzelnen Behörde und Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sind jederzeit einseitig berechtigt, diese optionalen Leistungen beim Auftragnehmer schriftlich abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Weitere Angaben zu Art und Umfang der verpflichtend anzubietenden Optionen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.a) Option – Postfach LieferserviceDiese Leistung umfasst das werktägliche (Montag bis Freitag) Abholen aller Sendungen, die für die teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, die diese optionale Leistung in Anspruch nehmen, in den Postfächern der jeweiligen Filialen der Deutschen Post AG bzw. den Standorten der Postfächer vorliegen (u. a. auch Einschreiben) und die Anlieferung in den jeweiligen Poststellen dieser Behörden/Dienststellen. Dieses umfasst auch die Briefsendungen zu einer Großkundenpostleitzahl.b) Option – Sendungsverfolgung bei nicht nachweispflichtigen SendungenDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung eine Sendungsverfolgung von einzelnen Briefsendungen (Briefvarianten BV I bis BV IV; unabhängig von Format und Gewichtsgröße; nicht nachweispflichtige Sendungen) zu ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss durch technische Mittel (z. B. RFID-Chips o. ä.) eine fortlaufende Kontrolle des Laufweges der einzelnen Briefsendungen ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss für die Behörden/Dienststellen des Weiteren auf webbasiertem Wege in einem vor unbefugten Zugriffen geschützten IT-Umfeld über einen handelsüblichen Browser mit Internetanschluss oder auf anderen gleich geeigneten Wegen abrufbar sein.c) Option – EilzustellungDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung die Versendung von Briefen mit Eilzustellung zu ermöglichen.
31“.
Menge oder Umfang: Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 1 266 Stück Postkarten, 1 285 672 Stück BV I, 409 423 Stück BV II, 341 040 Stück BV III, 43 451 Stück BV IV, 1 381 Stück Einschreiben Einwurf, 1 137 Stück Einschreiben Eigenhändig, 5 063 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 135 738 Stück Postzustellungsaufträge und 511 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013)Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 1 266 Stück Postkarten, 1 285 672 Stück BV I, 409 423 Stück BV II, 341 040 Stück BV III, 43 451 Stück BV IV, 1 381 Stück Einschreiben Einwurf, 1 137 Stück Einschreiben Eigenhändig, 5 063 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 135 738 Stück Postzustellungsaufträge und 511 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013)
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Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich „Leitregion 34 + 37“
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g im Zuständigkeitsbereich „Leitregion 34 +
37“.Folgende Leistungen sind verpflichtend vom Auftragnehmer anzubieten. Die einzelnen Behörde und Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sind jederzeit einseitig berechtigt, diese optionalen Leistungen beim Auftragnehmer schriftlich abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Weitere Angaben zu Art und Umfang der verpflichtend anzubietenden Optionen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.a) Option – Postfach LieferserviceDiese Leistung umfasst das werktägliche (Montag bis Freitag) Abholen aller Sendungen, die für die teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, die diese optionale Leistung in Anspruch nehmen, in den Postfächern der jeweiligen Filialen der Deutschen Post AG bzw. den Standorten der Postfächer vorliegen (u. a. auch Einschreiben) und die Anlieferung in den jeweiligen Poststellen dieser Behörden/Dienststellen. Dieses umfasst auch die Briefsendungen zu einer Großkundenpostleitzahl.b) Option – Sendungsverfolgung bei nicht nachweispflichtigen SendungenDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung eine Sendungsverfolgung von einzelnen Briefsendungen (Briefvarianten BV I bis BV IV; unabhängig von Format und Gewichtsgröße; nicht nachweispflichtige Sendungen) zu ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss durch technische Mittel (z. B. RFID-Chips o. ä.) eine fortlaufende Kontrolle des Laufweges der einzelnen Briefsendungen ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss für die Behörden/Dienststellen des Weiteren auf webbasiertem Wege in einem vor unbefugten Zugriffen geschützten IT-Umfeld über einen handelsüblichen Browser mit Internetanschluss oder auf anderen gleich geeigneten Wegen abrufbar sein.c) Option – EilzustellungDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden / Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung die Versendung von Briefen mit Eilzustellung zu ermöglichen.
37“.
Menge oder Umfang: Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 434 Stück Postkarten, 706 266 Stück BV I, 246 364 Stück BV II, 206 070 Stück BV III, 21 718 Stück BV IV, 1 100 Stück Einschreiben Einwurf, 278 Stück Einschreiben Eigenhändig, 2 683 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 44 035 Stück Postzustellungsaufträge und 750 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013).Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 434 Stück Postkarten, 706 266 Stück BV I, 246 364 Stück BV II, 206 070 Stück BV III, 21 718 Stück BV IV, 1 100 Stück Einschreiben Einwurf, 278 Stück Einschreiben Eigenhändig, 2 683 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 44 035 Stück Postzustellungsaufträge und 750 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013).
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Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich „Leitregion 38“
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g im Zuständigkeitsbereich „Leitregion
38“.Folgende Leistungen sind verpflichtend vom Auftragnehmer anzubieten. Die einzelnen Behörde und Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sind jederzeit einseitig berechtigt, diese optionalen Leistungen beim Auftragnehmer schriftlich abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Weitere Angaben zu Art und Umfang der verpflichtend anzubietenden Optionen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.a) Option – Postfach LieferserviceDiese Leistung umfasst das werktägliche (Montag bis Freitag) Abholen aller Sendungen, die für die teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, die diese optionale Leistung in Anspruch nehmen, in den Postfächern der jeweiligen Filialen der Deutschen Post AG bzw. den Standorten der Postfächer vorliegen (u. a. auch Einschreiben) und die Anlieferung in den jeweiligen Poststellen dieser Behörden/Dienststellen. Dieses umfasst auch die Briefsendungen zu einer Großkundenpostleitzahl.b) Option – Sendungsverfolgung bei nicht nachweispflichtigen SendungenDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung eine Sendungsverfolgung von einzelnen Briefsendungen (Briefvarianten BV I bis BV IV; unabhängig von Format und Gewichtsgröße; nicht nachweispflichtige Sendungen) zu ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss durch technische Mittel (z. B. RFID-Chips o. ä.) eine fortlaufende Kontrolle des Laufweges der einzelnen Briefsendungen ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss für die Behörden/Dienststellen des Weiteren auf webbasiertem Wege in einem vor unbefugten Zugriffen geschützten IT-Umfeld über einen handelsüblichen Browser mit Internetanschluss oder auf anderen gleich geeigneten Wegen abrufbar sein.c) Option – EilzustellungDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden / Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung die Versendung von Briefen mit Eilzustellung zu ermöglichen.
38“.
Menge oder Umfang: Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 731 Stück Postkarten, 1 306 367 Stück BV I, 392 338 Stück BV II, 375 218 Stück BV III, 29 119 Stück BV IV, 607 Stück Einschreiben Einwurf, 413 Stück Einschreiben Eigenhändig, 4 043 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 103 995 Stück Postzustellungsaufträge und 11 000 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013).Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 731 Stück Postkarten, 1 306 367 Stück BV I, 392 338 Stück BV II, 375 218 Stück BV III, 29 119 Stück BV IV, 607 Stück Einschreiben Einwurf, 413 Stück Einschreiben Eigenhändig, 4 043 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 103 995 Stück Postzustellungsaufträge und 11 000 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013).
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Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich „Leitregion 48 + 49“
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g im Zuständigkeitsbereich „Leitregion 48 +
49“.Folgende Leistungen sind verpflichtend vom Auftragnehmer anzubieten. Die einzelnen Behörde und Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sind jederzeit einseitig berechtigt, diese optionalen Leistungen beim Auftragnehmer schriftlich abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Weitere Angaben zu Art und Umfang der verpflichtend anzubietenden Optionen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.a) Option – Postfach LieferserviceDiese Leistung umfasst das werktägliche (Montag bis Freitag) Abholen aller Sendungen, die für die teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, die diese optionale Leistung in Anspruch nehmen, in den Postfächern der jeweiligen Filialen der Deutschen Post AG bzw. den Standorten der Postfächer vorliegen (u. a. auch Einschreiben) und die Anlieferung in den jeweiligen Poststellen dieser Behörden/Dienststellen. Dieses umfasst auch die Briefsendungen zu einer Großkundenpostleitzahl.b) Option – Sendungsverfolgung bei nicht nachweispflichtigen SendungenDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung eine Sendungsverfolgung von einzelnen Briefsendungen (Briefvarianten BV I bis BV IV; unabhängig von Format und Gewichtsgröße; nicht nachweispflichtige Sendungen) zu ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss durch technische Mittel (z. B. RFID-Chips o. ä.) eine fortlaufende Kontrolle des Laufweges der einzelnen Briefsendungen ermöglichen. Die Sendungsverfolgung muss für die Behörden/Dienststellen des Weiteren auf webbasiertem Wege in einem vor unbefugten Zugriffen geschützten IT-Umfeld über einen handelsüblichen Browser mit Internetanschluss oder auf anderen gleich geeigneten Wegen abrufbar sein.c) Option – EilzustellungDer Auftragnehmer verpflichtet sich, den einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung die Versendung von Briefen mit Eilzustellung zu ermöglichen.
49“.
Menge oder Umfang: Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 493 Stück Postkarten, 1 427 591 Stück BV I, 411 140 Stück BV II, 379 233 Stück BV III, 34 290 Stück BV IV, 1 233 Stück Einschreiben Einwurf, 1 197 Stück Einschreiben Eigenhändig, 8 426 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 141 094 Stück Postzustellungsaufträge und 250 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013).Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt für dieses Los ca. 493 Stück Postkarten, 1 427 591 Stück BV I, 411 140 Stück BV II, 379 233 Stück BV III, 34 290 Stück BV IV, 1 233 Stück Einschreiben Einwurf, 1 197 Stück Einschreiben Eigenhändig, 8 426 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 141 094 Stück Postzustellungsaufträge und 250 Stück Infopost. (Zeitraum der Erfassung: 1.7.2012 bis 30.6.2013).
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Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt 45 905 Stück Postkarten, 23 318 661 Stück BV I, 4 526 666 Stück BV II, 3 387 520 Stück BV III, 321 807 Stück BV IV, 15 963 Stück Einschreiben Einwurf, 10 054 Stück Einschreiben Eigenhändig, 44 619 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 2 184 030 Stück Postzustellungsaufträge und 859 036 Stück Infopost.
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Im Rahmen der Bedarfsermittlung wurden 353 repräsentative Behörden und Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen aufgefordert, ihren Bedarf zu melden. Repräsentativ ist eine Behörde/Dienststelle, deren jährliche Kosten für die ausgeschriebenen Postdienstleistungen über 10 000 EUR (netto) liegen. Der Zeitraum der Erfassung war vom 1.7.2012 bis 30.6.2013. Da zur Ermittlung des Auftragsvolumens der Lose 4 bis 12 nicht alle Behörden und Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen angeschrieben wurden, sondern nur die repräsentativen Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, ist davon auszugehen, dass während der Vertragslaufzeit noch weitere kleinere Behörden und Dienststellen hinzukommen, deren Bedarf nicht erfasst wurde. Die Behörden der Lose 1, 2 und 3 haben zudem einige der hier abgefragten Leistungen nicht oder nur in sehr geringen Mengen abgefragt. Auch hier ist eine geringfügig gesteigerte Nachfrage nicht auszuschließen. Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, für Teile der Sendungsmengen sämtlicher Lose die Anbringung von Wunschklischees sowie – in Abhängigkeit von dem jeweiligen Los – weitere optionale Leistungen zu beauftragen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Anhang B dieser Bekanntmachung.
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Beschreibung der Optionen:
2 einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 03.23–02714–GPJ–024/2013

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1)-III.2.3)):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG (Dritte) nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
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Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen - , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. Dieser Vordruck beinhaltet u. a. Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zur Qualifikation des Personals, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Tariftreue und zum Mindestlohn, zur Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen), zum Umsatz, zu den Referenzen, zu den gewerblichen Schutzrechten und zur Kenntnisnahme des § 111 GWB (Akteneinsicht). (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt),
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— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von wesentlichen Subunternehmern. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer wesentlichen/r Subunternehmer(s) vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt),
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— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt),
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— Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) über die Eintragung im Handels- und Berufsregister. Dieser Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein,
— Bescheinigungen zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft, sowie der Krankenkasse, bei der die Mehrheit der Beschäftigten krankenversichert ist) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist (§ 7 Abs. 8 VOL/A-EG). Diese Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein,
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— Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Ausstattung. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt),
— Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1))
— gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns). Eine entsprechende Erklärung ist in dem Vordruck „Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Ausstattung“ enthalten (siehe Ziffer III.2.1). Die Haftpflichtversicherung umfasst die Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der Auftragsdurchführung entstanden sind. Die Deckungssumme der Versicherung sollte sich möglichst an der Haftungsgrenze orientieren und beträgt für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR, sowie für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) in Höhe von 250 000 EUR umfasst,
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— Urkalkulation. Dem Angebot ist für das jeweilige Los eine Urkalkulation in einem separaten und versiegelten Umschlag beizulegen. Die Urkalkulation hat den Lohnkostenanteil und die Höhe des jeweiligen Stundenlohnes objektiv nachvollziehbar auszuweisen. Bieter, die für mehrere Lose ein Angebot abgeben wollen, bei denen jeweils der gleiche Stundenlohn und der gleiche Lohnkostenanteil gelten, können mit einer entsprechenden Kennzeichnung die Urkalkulation in einem gemeinsamen Umschlag übergeben. Hierbei ist wichtig, dass der ungeöffnete Umschlag erkennen lassen muss, für welche Lose diese gilt. Es ist auch zugelassen, die geforderten Kalkulationen bei einem Notar oder einer anderen neutralen Stelle zu hinterlegen. Hier muss das Protokoll der Hinterlegung den Angebotsunterlagen beifügt werden. Die Urkalkulation wird von der Vergabestelle nur bei Bedarf geöffnet. Der Bieter wird vor der Öffnung in Kenntnis gesetzt. (siehe Ziffer 1.10 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1)).
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Zusatz für die Referenzen: Bei den Referenzen sind nur vergleichbare Referenzprojekte der letzten drei Jahre anzugeben, die eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben/hatten, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Als inhaltlich vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung und deutschlandweite Zustellung von Briefsendungen. Vom Umfang her vergleichbar sind Aufträge, die mindestens 80% des Volumens des jeweiligen Loses ausmachen, sofern mindestens 60 % des jeweiligen Leistungsumfangs bereits erbracht wurden. Bei der Einbeziehung von Nachunternehmern gilt, dass der Bieter das jeweils geforderte Sendungsvolumen mit den für den ausgeschriebenen Auftrag vorgesehenen Nachunternehmern bewältigt hat. Dieses soll dem Auftraggeber eine Einschätzung ermöglichen, ob die vorgesehenen Unternehmen gemeinsam in der Lage sind, den hohen logistischen Anforderungen des Auftrags gerecht zu werden.
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— Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der nach §§ 5 ff Postgesetz (PostG) erforderlichen Lizenzen,
— Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht beglaubigte Kopie) der Bundesnetzagentur, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 2 Monate ist und aus der hervorgeht, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 bis 2 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, dass sie ihrem mit dem Auftrag betrautem Personal bei der Ausführung des Auftrags Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder dem Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) zahlen. Bei Fehlen eines Mindestentgeltes nach den Regelungen des AentG und des MiArbG oder für den Fall, dass das tariflich zu zahlende Mindestentgelt geringer ist, als das in § 5 Abs. 1 NTVergG geregelte Mindestentgelt, hat der Bieter gem. § 5 Abs. 1 NTVergG eine Verpflichtungserklärung abzugeben, dass er seinem mit dem Auftrag betrautem Personal bei der Ausführung des Auftrags ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto die Stunde zahlt. Setzt ein Bieter bei der Auftragserfüllung Nachunternehmen ein, verpflichtet er sich gem. § 13 NTVergG, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärung nach § 4 Abs. 1, 2 oder § 5 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
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Des Weiteren darf nur Personal eingesetzt werden, das sich dem Datenschutz schriftlich verpflichtet hat. Ein Entwurf der Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) sowie eine Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit sind den Vergabeunterlagen ebenfalls beigefügt. Der Entwurf der Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied, sowie bei der Inanspruchnahme von den wesentlichen Subunternehmern von diesen zu unterschreiben und zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
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Der Bieter hat dem Angebot folgende Konzepte beizufügen. Die Konzepte müssen schriftlich sowie schlüssig und nachvollziehbar sein.
1. Konzept über den Umgang mit Versandspitzen
Für den Fall kurzfristiger hoher Stückzahlen und Versandspitzen soll ein ordnungsgemäßer Beförderungsablauf gewährleistet sein.
Aus dem Konzept muss schlüssig und nachvollziehbar hervorgehen,
a. welche organisatorischen Vorkehrungen getroffen werden, um auf Versandspitzen reagieren zu können,
b. welche Maschinen und Mitarbeiterzahl vorgehalten werden, mit denen auftretende Versandspitzen bewältigt werden können.
2. Konzept über das Störungsmanagement
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass er für verschiedene Störungen der Geschäftsprozesse über entsprechende Notfallkonzepte verfügt.
3. Qualitätssicherungskonzept
Der Bieter hat ein Konzept zur Qualitätssicherung während der Durchführung des Auftrages zu erstellen. Das Konzept soll insbesondere die folgenden Punkte beinhalten:
a. Angaben zum Kontrollunternehmen oder zur Kontrolleinrichtung,
b. Angaben zur Anzahl der Kontrollen,
c. Angaben zum Zeitabstand zwischen den Kontrollen,
d. Angaben zum Kontrollschema zur Überprüfung der Brieflaufzeit,
e. Angaben zur Umsetzungskontrolle zur Überprüfung des Fehlerbeseitigungs- und Korrekturverhalten des Bieters,
f. Angaben über die Art und Weise der Überprüfung der anderen vereinbarten konstitutiven Leistungselemente,
g. Angaben zur Organisation der Zustellung an Postfachanschriften,
h. Angaben zur Art und Weise Sendungsverfolgung bei nachweispflichtigen Sendungen,
i. Angaben über mögliche Varianten zur elektronischen Übermittlung der korrigierten Adressangaben, sowie die Benennung der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten (diese sind jedoch nicht Bestandteil der Angebotssumme).
Sofern der Auftragnehmer im Angebotsvordruck einen CO2-neutralen Versand angeboten hat, ist er verpflichtet, sämtliche nationalen Briefsendungen CO2-neutral zu versenden. D. h. er ist verpflichtet, den Carbon-Footprint (die CO2-Bilanz) seines Unternehmens und der von ihm transportierten Briefsendungen von einem unabhängigen Institut ermitteln zu lassen. Hierbei ist der gesamte Prozess von der Abholung bis zur Zustellung der Sendungen unter Berücksichtigung etwaig eingeschalteter Nachunternehmer bzw. kooperierender Unternehmen einzubeziehen. Dies kann auch im Wege einer von einem unabhängigen Institut durchgeführten oder überprüften, statistisch unterlegten und belastbaren Hochrechnung geschehen. Der Nachweis einer zusätzlichen Zertifizierung der etwaig eingeschalteten Nachunternehmen bzw. kooperierender Unternehmen selbst ist nicht erforderlich. Die im Rahmen der Auftragsausführung anfallenden CO2-Emmissionen müssen von dem Auftragnehmer auf dessen Kosten durch Aufkauf der jeweils angebotenen CO2-Zertifikate vollständig kompensiert werden. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber in diesem Fall erstmalig spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung und anschließend alle 12 Monate den Erwerb der jeweiligen CO2-Zertifikate der Klimaschutzprojekte nachweisen, mit dem er die bei der Auftragsausführung anfallenden CO2- Emmissionen kompensieren will. Darüber hinaus muss er dem Auftraggeber erstmalig spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung und anschließend alle 12 Monate die unabhängige Ermittlung des Carbon-Footprint (die CO2-Bilanz) des Unternehmens und der transportierten Briefsendungen durch jeweils aktuelle Zertifizierungen eines unabhängigen Institutes nachweisen. Zusammen mit dem Angebot hat der Bieter, sofern er im Angebotsvordruck einen CO2-neutralen Versand angeboten hat, schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, wie er alle Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung hierzu einhält. Des Weiteren hat er drei Referenzprojekte zur Emissionsreduktion unter Nennung des Projektnamens und des Ortes sowie der Gold-Standard-CDM-Projektnummer bzw. der UNFCCC/CDM Referenznummer für die CDM Projekte ohne Goldstandard zu nennen, mit denen er die CO2-Immissionen im Rahmen der Leistungserbringung ausgleichen will. Ferner hat er ebenfalls schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, wie er den „Carbon Footprint“ (CO2-Bilanz) seines Unternehmens bzw. der einzeln zu versendenden Briefe ermittelt. Zudem hat er schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, wie der CO2-Ausstoß, der bei etwaig eingeschalteten Subunternehmen oder kooperierenden Unternehmen anfällt, berücksichtigt wird. Der Bieter hat außerdem sein von einem unabhängigen Institut durchgeführtes oder überprüftes, belastbares statistisches Hochrechnungsverfahren für das Gesamt-CO2-Aufkommen, das die Basis für die Kompensation bildet, vorzustellen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Reifert
URL der Dokumente: http://vergabe.niedersachsen.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 03.23–02714–GPJ–024/2013
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31.10.2013.
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Berücksichtigung finden nur Dienstleistungen, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen durchgeführt werden. Des Weiteren müssen die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Die Erklärungen hinsichtlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sind in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1) dieser EU-Bekanntmachung)
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Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
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Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
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Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Quelle: OJS 2014/S 094-164917 (2014-05-14)
Ergänzende Angaben (2014-06-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 113-198943
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 94-164917
ABl. S-Ausgabe: 113
Quelle: OJS 2014/S 113-198943 (2014-06-11)
Ergänzende Angaben (2014-08-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 152-272602
ABl. S-Ausgabe: 152
Quelle: OJS 2014/S 152-272602 (2014-08-04)
Ergänzende Angaben (2014-08-11)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 155-278635
ABl. S-Ausgabe: 155
Quelle: OJS 2014/S 155-278635 (2014-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 216-382727
ABl. S-Ausgabe: 216

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 03.23 – 02714 – GPJ – 024 / 2013

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (75)
2. Ausführungskonzept (15)
3. CO2-neutraler Versand (10)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-28 📅
Name: Citipost GmbH
Postanschrift: Lilienthalstr. 19
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Name: Citipost Nordwest GmbH & Co. KG
Postanschrift: Wilhelmshavener Heerstr. 276
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26125

4️⃣
Name: Postcon Konsolidierung GmbH
Postanschrift: Komturstr. 18A
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099

5️⃣

6️⃣

7️⃣

8️⃣

9️⃣

1️⃣0️⃣

1️⃣1️⃣

1️⃣2️⃣
Name: CPO Citipost Osnabrück GmbH & Co. KG
Postanschrift: Weiße Breite 4
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49084

1️⃣3️⃣
Name: Deutsche Post AG
Postanschrift: Hallesches Ufer 60
Postleitzahl: 10963

1️⃣4️⃣

1️⃣5️⃣

1️⃣6️⃣

1️⃣7️⃣

1️⃣8️⃣

1️⃣9️⃣

2️⃣0️⃣

2️⃣1️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
4
3
1
2

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 113-198943
2014/S 152-272602
2014/S 155-278635
Quelle: OJS 2014/S 216-382727 (2014-11-06)