Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung.
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen („teilnehmende Behörden/Dienststellen“) eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g in insgesamt zwölf Losen aus. Für jedes Los wählt das LZN jeweils einen Vertragspartner aus. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Bundesnetzagentur gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) erbracht werden.
Zu den Postsendungen zählen:
— Briefe aller Formate,
— Postkarten,
— Nachweispflichtige Sendungen (Einschreiben),
— Postzustellungsaufträge,
— Infopost.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die abgehenden Briefsendungen der einzelnen teilnehmenden Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung bei Bedarf und auf deren schriftliches Verlangen mit einem Wunschklischee zu bedrucken. Der Auftraggeber ist jederzeit einseitig berechtigt, diese Leistung beim Auftragnehmer mit einmonatiger Vorlaufzeit schriftlich anzufordern.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.8.2014. Die Umstellungsphase auf das jeweils bezuschlagte Unternehmen beginnt ebenfalls zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns. Der beabsichtigte Umstellungstermin, d. h. der Termin der vollen Betriebsaufnahme, ist nach derzeitigem Stand voraussichtlich der 1.1.2015.
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens bis 15. Februar eines jeden Jahres, erstmals im Jahr 2016, schriftlich mitgeteilt.
Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur ausschließlichen Beförderung und Zustellung von Briefsendungen durch den Auftragnehmer wird durch den Auftrag nicht begründet. Der Auftragnehmer ist zur Beförderung aller übergebenen Briefsendungen verpflichtet.
Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Der Auftragnehmer muss Lizenznehmer nach §§ 5 ff. PostG (Postgesetz) und Inhaber einer Entgeltgenehmigung nach § 34 Satz 4 PostG sowie gegebenenfalls nach §§ 19 ff PostG der Bundesnetzagentur (BNetzA) sein. Die Nachweise (nicht beglaubigte Kopien) über die Lizenz nach §§ 5 ff. Post G und die Entgeltgenehmigung nach § 34 Satz 4 PostG und ggf. nach §§ 19 ff der BNetzA sind zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
Zusätzlich hat der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht beglaubigte Kopie) der BNetzA vorzulegen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 2 Monate ist und aus der hervorgeht, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist.
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Entgeltgenehmigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, das nach dem Angebot förmliche Zustellungen gem. §§ 33, 34 PostG vornehmen wird.
Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung zu Los 1 („Outputcenter OFD NI“) für die vom Bieter verwendeten Postbehälter einen Funktionstest durchzuführen. Mit dem Funktionstest soll die technische Funktionsfähigkeit der Postbehälter überprüft werden, die der für den Zuschlag in Aussicht genommene Bieter in seinem Angebot vorsieht. Der Test wird im Outputcenter der OFD NI in Lüneburg durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Menge oder Umfang:
“Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt 45 905 Stück Postkarten, 23 318 661 Stück BV I, 4 526 666 Stück BV II, 3 387 520 Stück BV III, 321...”
Menge oder Umfang
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen beträgt 45 905 Stück Postkarten, 23 318 661 Stück BV I, 4 526 666 Stück BV II, 3 387 520 Stück BV III, 321 807 Stück BV IV, 15 963 Stück Einschreiben Einwurf, 10 054 Stück Einschreiben Eigenhändig, 44 619 Stück Einschreiben Übergabe mit Rückschein, 2 184 030 Stück Postzustellungsaufträge und 859 036 Stück Infopost.Im Rahmen der Bedarfsermittlung wurden 353 repräsentative Behörden und Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen aufgefordert, ihren Bedarf zu melden. Repräsentativ ist eine Behörde/Dienststelle, deren jährliche Kosten für die ausgeschriebenen Postdienstleistungen über 10 000 EUR (netto) liegen. Der Zeitraum der Erfassung war vom 1.7.2012 bis 30.6.2013. Da zur Ermittlung des Auftragsvolumens der Lose 4 bis 12 nicht alle Behörden und Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen angeschrieben wurden, sondern nur die repräsentativen Behörden/Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, ist davon auszugehen, dass während der Vertragslaufzeit noch weitere kleinere Behörden und Dienststellen hinzukommen, deren Bedarf nicht erfasst wurde. Die Behörden der Lose 1, 2 und 3 haben zudem einige der hier abgefragten Leistungen nicht oder nur in sehr geringen Mengen abgefragt. Auch hier ist eine geringfügig gesteigerte Nachfrage nicht auszuschließen. Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, für Teile der Sendungsmengen sämtlicher Lose die Anbringung von Wunschklischees sowie – in Abhängigkeit von dem jeweiligen Los – weitere optionale Leistungen zu beauftragen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Anhang B dieser Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb-, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistr. 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: beate.reifert@lzn.de📧
Fax: +49 51189848299 📠
“Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Quelle: OJS 2014/S 094-164917 (2014-05-14)
Ergänzende Angaben (2014-06-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben