Rahmenvertrag Isolatoren für Oberleitungsanlagen

DB AG Konzernleitung (Bukr 10)

Lieferung und Bereitstellung von Isolatoren für Oberleitungsanlagen gemäß Regelzeichnungen der Deutschen Bahn AG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Isolatoren
Menge oder Umfang: 460 000
Gesamtwert des Auftrags: 460 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Isolatoren 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: silvia.miller@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 8913085657 📞
Fax: +49 8913082573 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 179-316657
ABl. S-Ausgabe: 179

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Bereitstellung von Isolatoren für Oberleitungsanlagen gemäß Regelzeichnungen der Deutschen Bahn AG.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung um ein Jahr nach 12 Monaten möglich. Ebenso Prüfung, ob Neuausschreibung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 14TEI12415
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
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— Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre keine rechtskräftig festgestellten schweren Verfehlungen (z. B. Korruption oder andere schwerwiegende im Geschäftsverkehr begangene Straftaten) der für ihn handelnden Personen vorliegen,
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— Erklärung, dass keine Steuer- und Abgabeschulden bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Material (Isolatoren) für die Oberleitungsanlagen von der Deutschen Bahn AG technisch freigegeben (Betriebserprobung). Vor Abschluss eines Rahmenvertrages erfolgt eine Überprüfung der Firma seitens Qualitätsmanagements und Fertigung der Materialen durch die Deutsche Bahn AG (Q1-Lieferant).
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Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 2
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (85)
2. Termintreue/Lieferzeit (15)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Miller, Silvia
Schmidt, Ulrich

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-02-01 📅
Datum des Endes: 2016-01-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2014/S 179-316657 (2014-09-15)