Rahmenvertrag IT Dienstleistungen für Beratung und Entwicklung von Fachanwendungen f.d. BMI

Beschaffungsamt des BMI

Das Beschaffungsamt des BMI beabsichtigt einen Rahmenvertrag für Beratung und Entwicklungsleistungen von IT- Fachanwendungen für das Bundesministerium des Innern abzuschließen.
Leistungen des Auftragnehmers sind:
1. Durchführung von Workshops mit Fachreferaten zur Erhebung von fachlichen Anforderungen.
Die Fachanwender sind in aller Regel Juristen und Verwaltungsbeamte, die keine hohe IT-Affinität besitzen. Es ist daher für den Auftragnehmer erforderlich, unter Einsatz entsprechender Interviewtechniken die Fachanforderungen aufzunehmen und in einer Form zu dokumentieren, dass der Fachanwender sich darin wiederfinden kann.
2. Umsetzung dieser Anforderungen in ein abnahmefähiges Pflichtenheft. Diese Dokumentation sollte in aller Regel in einem Pflichtenheft bestehen, das bereits abnahmerelevante Testfälle enthält.
3. Erstellung von technischen Konzepten unter Berücksichtigung technischer Rahmenbedingungen des Kunden in Zusammenarbeit mit dem IuK-Referat des BMI.
Die meisten zu erstellenden Anwendungen setzen nicht auf der grünen Wiese auf, sondern interagieren mit der bereits bestehenden IT-Infrastruktur. Diese Infrastruktur entspricht aufgrund der erhöhten Sicherheitsbedürfnisse des BMI häufig nicht den „normalen“ Gegebenheiten. Vor diesem Hintergrund ist eine intensive Kooperation mit dem IT-Referat des BMI während der Erstellung eines technischen Konzeptes erforderlich. Hierzu ist es teilweise erforderlich, das BMI in die technische Realisierung mit einzubeziehen.
4. Realisierung der Fachanwendung.
Auf Basis des in Zusammenarbeit mit dem IT-Referat entstandenen technischen Konzeptes ist die Anwendung vom Auftragnehmer zu realisieren. Der entste-hende Code ist nach dem Stand der Kunst zu dokumentieren und nach Fertigstellung dem IT-Referat in einer Form zu übergeben, die eine Auftraggeberseitige Versionsverwaltung und ein Deployment auf Auftraggeberseite ermöglichen. Die Realisierung wird in aller Regel auf Basis von .Net oder JAVA erfolgen. Aufgabenadäquat können jedoch nach Abstimmung zwischen Auftraggeber und -nehmer andere Entwicklungssprachen eingesetzt werden.
5. Durchführung und/oder Unterstützung der Fachtests.
Es wird davon ausgegangen, dass die Individualsoftware nach bereits absolvier-ten Funktionstests ausgeliefert wird. Je nach Einzelauftrag kann die Erstellung von Testfällen auf Basis des Pflichtenheftes und die Durchführung von Fachtests in der Zielumgebung mit beauftragt werden.
6. Pflege und Weiterentwicklung der so entstandenen Software.
Es wird die generelle Fähigkeit und Bereitschaft erwartet, die entstandene Software während ihres Lebenszyklus zu betreuen. Diese Betreuung beinhaltet Fehlerbehebung, funktionale Erweiterung auf Anwenderforderung sowie Anpas-sung an neue Versionen der Softwareumgebung.
7. Analyse und Weiterentwicklung bereits bestehender Individualsoftware.
Auf Basis vergleichbarer Verträge sind in den vergangenen Jahren bereits mehrere Softwareprodukte entstanden. Es wird die generelle Bereitschaft erwartet, sich in diese Produkte einzuarbeiten und die weitere Pflege des Codes zu übernehmen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-24.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-24 Auftragsbekanntmachung
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