Mit rund 1,8 Millionen Versicherten ist die AOK Nordost die größte Krankenkasse in der Region. Ihre Größe ist die Grundlage für Sicherheit in bewegten Zeiten, exzellenten Service, innovative Leistungen und höchste Kompetenz in allen Gesundheitsfragen. Ziel der AOK ist es, den Wachstumskurs beizubehalten, die zahlreichen qualitätsgesicherten Gesundheitsprogramme weiter zu entwickeln und durch Innovation viele Vorteile im Wettbewerb zu sichern. In dieser Eigenschaft schreibt die AOK Nordost den vorliegenden Rahmenvertrag strategische Lösungsberatung, Kommunikationslösungen und Integrationsleistungen im Wege des Offenen Verfahrens aus. Ziel des zu schließenden Vertrages ist, innerhalb der Vertragslaufzeit für die AOK Nordost den Bedarf an IT-Kommunikationslösungen einschließlich verbundener Leistungen, insbesondere auch systemische Beratungsleistungen abzudecken. Die Bedarfsdeckung erfolgt während der Laufzeit des Rahmenvertrages auf der Grundlage von Einzelabrufen. Die AOK Nordost beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung Aufträge für Leistungen in den Bereichen Kommunikationslösungen im lokalen Netzwerk, Sicherheitstechnik im lokalen Netzwerk und systemische Beratungsleistungen zu vergeben. Schwerpunkt ist die Lieferung von Lösungen, nicht nur Konzepten, einschließlich der zu ihrem Betrieb notwendigen Hard- und Software. Hinzu kommen damit zusammenhängende Service-, Schulungs- und Beratungsleistungen, insbesondere auch Beratungsleistungen zu innovativen und zukunftsweisenden Technologien sowie deren Einsatz bei der AOK Nordost. Hierfür erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einseitiger Verlängerungsoption für die AOK Nordost um ein weiteres Jahr. Die AOK Nordost betreibt ein IP-Netzwerk als Kommunikationsgrundlage für alle IT-Anwendungen, Fachverfahren und Applikationen, das einer kontinuierlichen Dynamik hinsichtlich seiner Struktur sowie seiner Leistungsfähigkeit unterworfen ist. Dieses existierende System soll unter Berücksichtigung innovativer Lösungsansätze, die der Auftragnehmer zu eruieren hat, weiterentwickelt werden. Daraus ergibt sich für die AOK Nordost die Notwendigkeit, in unregelmäßigen Abständen verbrauchte Komponenten zu substituieren und entsprechend nachzubeschaffen, aber auch Komponenten für zu etablierende innovative Kommunikationslösungen, die kompatibel zur existierenden Infrastruktur sein müssen, neu zu beschaffen. Mit dem Rahmenvertrag soll die geforderte Hochverfügbarkeit hinsichtlich des IT-Betriebes sichergestellt und innovative Kommunikationslösungen ermöglicht werden. Durch die AOK Nordost werden überwiegend Erweiterungen bzw. Teilerneuerungen des bestehenden Datennetzes angestrebt. Aus diesem Grund müssen die vorhandenen Netzstrukturen und insbesondere die vorhandene umfangreiche Netztechnik berücksichtigt werden. Zur Sicherung einer hohen Betriebseffizienz wird eine möglichst durchgängige Homogenität der Infrastruktur angestrebt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, Deutschland.
(2) Die Vergabe des Auftrags erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG.
(3) Die Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, zu richten.
(4) Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen.
Diese können unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/heruntergeladen werden.
(5) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. In den Angeboten sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
Die geforderten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) (1) und (2) sowie Ziffer III.2.2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(6) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der EU-Bekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen.
Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen.
Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Dies gilt entsprechend für die Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer und Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, Deutschland.
(2) Die Vergabe des Auftrags erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG.
(3) Die Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, zu richten.
(4) Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. In den Angeboten sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
Die geforderten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) (1) und (2) sowie Ziffer III.2.2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(6) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der EU-Bekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen.
Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen.
Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Dies gilt entsprechend für die Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer und Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit rund 1,8 Millionen Versicherten ist die AOK Nordost die größte Krankenkasse in der Region. Ihre Größe ist die Grundlage für Sicherheit in bewegten Zeiten, exzellenten Service, innovative Leistungen und höchste Kompetenz in allen Gesundheitsfragen. Ziel der AOK ist es, den Wachstumskurs beizubehalten, die zahlreichen qualitätsgesicherten Gesundheitsprogramme weiter zu entwickeln und durch Innovation viele Vorteile im Wettbewerb zu sichern.
Mit rund 1,8 Millionen Versicherten ist die AOK Nordost die größte Krankenkasse in der Region. Ihre Größe ist die Grundlage für Sicherheit in bewegten Zeiten, exzellenten Service, innovative Leistungen und höchste Kompetenz in allen Gesundheitsfragen. Ziel der AOK ist es, den Wachstumskurs beizubehalten, die zahlreichen qualitätsgesicherten Gesundheitsprogramme weiter zu entwickeln und durch Innovation viele Vorteile im Wettbewerb zu sichern.
In dieser Eigenschaft schreibt die AOK Nordost den vorliegenden Rahmenvertrag strategische Lösungsberatung, Kommunikationslösungen und Integrationsleistungen im Wege des Offenen Verfahrens aus. Ziel des zu schließenden Vertrages ist, innerhalb der Vertragslaufzeit für die AOK Nordost den Bedarf an IT-Kommunikationslösungen einschließlich verbundener Leistungen, insbesondere auch systemische Beratungsleistungen abzudecken. Die Bedarfsdeckung erfolgt während der Laufzeit des Rahmenvertrages auf der Grundlage von Einzelabrufen.
In dieser Eigenschaft schreibt die AOK Nordost den vorliegenden Rahmenvertrag strategische Lösungsberatung, Kommunikationslösungen und Integrationsleistungen im Wege des Offenen Verfahrens aus. Ziel des zu schließenden Vertrages ist, innerhalb der Vertragslaufzeit für die AOK Nordost den Bedarf an IT-Kommunikationslösungen einschließlich verbundener Leistungen, insbesondere auch systemische Beratungsleistungen abzudecken. Die Bedarfsdeckung erfolgt während der Laufzeit des Rahmenvertrages auf der Grundlage von Einzelabrufen.
Die AOK Nordost beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung Aufträge für Leistungen in den Bereichen Kommunikationslösungen im lokalen Netzwerk, Sicherheitstechnik im lokalen Netzwerk und systemische Beratungsleistungen zu vergeben.
Schwerpunkt ist die Lieferung von Lösungen, nicht nur Konzepten, einschließlich der zu ihrem Betrieb notwendigen Hard- und Software. Hinzu kommen damit zusammenhängende Service-, Schulungs- und Beratungsleistungen, insbesondere auch Beratungsleistungen zu innovativen und zukunftsweisenden Technologien sowie deren Einsatz bei der AOK Nordost. Hierfür erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einseitiger Verlängerungsoption für die AOK Nordost um ein weiteres Jahr.
Schwerpunkt ist die Lieferung von Lösungen, nicht nur Konzepten, einschließlich der zu ihrem Betrieb notwendigen Hard- und Software. Hinzu kommen damit zusammenhängende Service-, Schulungs- und Beratungsleistungen, insbesondere auch Beratungsleistungen zu innovativen und zukunftsweisenden Technologien sowie deren Einsatz bei der AOK Nordost. Hierfür erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einseitiger Verlängerungsoption für die AOK Nordost um ein weiteres Jahr.
Die AOK Nordost betreibt ein IP-Netzwerk als Kommunikationsgrundlage für alle IT-Anwendungen, Fachverfahren und Applikationen, das einer kontinuierlichen Dynamik hinsichtlich seiner Struktur sowie seiner Leistungsfähigkeit unterworfen ist. Dieses existierende System soll unter Berücksichtigung innovativer Lösungsansätze, die der Auftragnehmer zu eruieren hat, weiterentwickelt werden. Daraus ergibt sich für die AOK Nordost die Notwendigkeit, in unregelmäßigen Abständen verbrauchte Komponenten zu substituieren und entsprechend nachzubeschaffen, aber auch Komponenten für zu etablierende innovative Kommunikationslösungen, die kompatibel zur existierenden Infrastruktur sein müssen, neu zu beschaffen. Mit dem Rahmenvertrag soll die geforderte Hochverfügbarkeit hinsichtlich des IT-Betriebes sichergestellt und innovative Kommunikationslösungen ermöglicht werden.
Die AOK Nordost betreibt ein IP-Netzwerk als Kommunikationsgrundlage für alle IT-Anwendungen, Fachverfahren und Applikationen, das einer kontinuierlichen Dynamik hinsichtlich seiner Struktur sowie seiner Leistungsfähigkeit unterworfen ist. Dieses existierende System soll unter Berücksichtigung innovativer Lösungsansätze, die der Auftragnehmer zu eruieren hat, weiterentwickelt werden. Daraus ergibt sich für die AOK Nordost die Notwendigkeit, in unregelmäßigen Abständen verbrauchte Komponenten zu substituieren und entsprechend nachzubeschaffen, aber auch Komponenten für zu etablierende innovative Kommunikationslösungen, die kompatibel zur existierenden Infrastruktur sein müssen, neu zu beschaffen. Mit dem Rahmenvertrag soll die geforderte Hochverfügbarkeit hinsichtlich des IT-Betriebes sichergestellt und innovative Kommunikationslösungen ermöglicht werden.
Durch die AOK Nordost werden überwiegend Erweiterungen bzw. Teilerneuerungen des bestehenden Datennetzes angestrebt. Aus diesem Grund müssen die vorhandenen Netzstrukturen und insbesondere die vorhandene umfangreiche Netztechnik berücksichtigt werden. Zur Sicherung einer hohen Betriebseffizienz wird eine möglichst durchgängige Homogenität der Infrastruktur angestrebt.
Durch die AOK Nordost werden überwiegend Erweiterungen bzw. Teilerneuerungen des bestehenden Datennetzes angestrebt. Aus diesem Grund müssen die vorhandenen Netzstrukturen und insbesondere die vorhandene umfangreiche Netztechnik berücksichtigt werden. Zur Sicherung einer hohen Betriebseffizienz wird eine möglichst durchgängige Homogenität der Infrastruktur angestrebt.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag spätestens 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit einmalig um maximal ein Jahr zu verlängern.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Kopie eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate), Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(1) Kopie eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate), Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A-EG.
Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
— Für Sachschäden je Schadensereignis 1 000 000 EUR, maximal 2 000 000 EUR über die gesamte Vertragslaufzeit.
— Für Vermögensschäden je Schadensereignis 1 500 000 EUR, maximal 3 000 000 EUR über die gesamte Vertragslaufzeit.
Erfüllt der beigefügte Nachweis des Versicherers nicht die eben genannte Ausgestaltung, hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/es innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erfüllt der beigefügte Nachweis des Versicherers nicht die eben genannte Ausgestaltung, hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/es innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe von mindestens jeweils einer Referenz aus den folgenden Kategorien über innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbrachte Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind:
(a) Kategorie 1: Lieferung von Netzwerk-, Security- und IP-Videoendgeräten.
(b) Kategorie 2: Systemintegration von Netzwerk-, Security- und IP-Videoendgeräten.
(c) Kategorie 3: Betreuung von Netzwerk-, Security- und IP-Videoendgeräten.
(d) Kategorie 4: Schulungen zu Netzwerk-, Security- und IP-Videoendgeräten.
(e) Kategorie 5: Planungsleistungen von Netzwerk-, Security- und IP-Videoendgeräten.
(f) Kategorie 6: Lösungsberatung zum Thema Digitale Transformation, Teilaspekt Innovationskonzept.
(g) Kategorie 7: Lösungsberatung zum Thema Digitale Transformation, Teilaspekt Technisches Feinkonzept.
(h) Kategorie 8: Lösungsberatung zum Thema Digitale Transformation, Teilaspekt Migration und Interimsbetrieb.
Mit einem Referenzprojekt können mehrere Kategorien abgedeckt werden.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden. Die jeweiligen öffentlichen und/oder privaten Auftraggeber sind unter Benennung eines Ansprechpartners unter Angabe der entsprechenden Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) anzugeben.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden. Die jeweiligen öffentlichen und/oder privaten Auftraggeber sind unter Benennung eines Ansprechpartners unter Angabe der entsprechenden Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) anzugeben.
(2) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen der beruflichen Befähigung des Projektteams, welches für die Durchführung des Auftrags vorgesehen ist:
(a) Qualifikation des Servicepersonals
Die Erbringung der Serviceleistungen hat durch qualifizierte und zertifizierte Systemtechniker, Systemadministratoren und Systemspezialisten des Auftragnehmers zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss für die angebotene Technik über eine Mindestanzahl zertifizierter Mitarbeiter verfügen. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot eine Liste einzureichen, in der die Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen namentlich benannt sind:
Die Erbringung der Serviceleistungen hat durch qualifizierte und zertifizierte Systemtechniker, Systemadministratoren und Systemspezialisten des Auftragnehmers zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss für die angebotene Technik über eine Mindestanzahl zertifizierter Mitarbeiter verfügen. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot eine Liste einzureichen, in der die Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen namentlich benannt sind:
aa) Drei zertifizierte Mitarbeiter für die angebotene Netzwerktechnik im LAN, davon ein Mitarbeiter mit dem höchsten vom Hersteller vorgesehenen Zertifizierungsstatus,
bb) Zwei zertifizierte Mitarbeiter für die angebotene Netzwerktechnik im WLAN,
cc) Zwei zertifizierte Mitarbeiter für die angebotene Sicherheitstechnik,
dd) Drei zertifizierte Mitarbeiter für die angebotene IP-Videotechnik im LAN, davon zwei Mitarbeiter mit dem höchsten vom Hersteller vorgesehenen Zertifizierungsstatus.
In der Liste ist für jeden Mitarbeiter anzugeben, über welche Zertifizierung(en) er verfügt. Die Zertifizierung ist durch entsprechende Nachweise (Kopie) nachzuweisen.
(b) Qualifikationen des Planungspersonals
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er für die Erbringung der Planungsleistungen über entsprechend geschulte und qualifizierte Planungsingenieure verfügt. Er hat mit seinem Angebot die folgenden Mitarbeiter namentlich zu benennen, die geforderten Qualifikationen durch die Vorlage von Kurzlebensläufen zu belegen und die geforderten Zertifizierungen in Kopie nachzuweisen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er für die Erbringung der Planungsleistungen über entsprechend geschulte und qualifizierte Planungsingenieure verfügt. Er hat mit seinem Angebot die folgenden Mitarbeiter namentlich zu benennen, die geforderten Qualifikationen durch die Vorlage von Kurzlebensläufen zu belegen und die geforderten Zertifizierungen in Kopie nachzuweisen:
aa) Network Consulting Engineer (NCE)
Der NCE muss vom Hersteller eine entsprechende Zertifizierung für die durch den Auftragnehmer angebotene Technik/Technologie vorweisen (Vorlage eines Nachweises in Kopie) und soll über ein abgeschlossenes Studium der Informatik/Ingenieurwesen oder eine vergleichbare Qualifikation sowie eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren in der Administration von IT-Netzwerken verfügen
Der NCE muss vom Hersteller eine entsprechende Zertifizierung für die durch den Auftragnehmer angebotene Technik/Technologie vorweisen (Vorlage eines Nachweises in Kopie) und soll über ein abgeschlossenes Studium der Informatik/Ingenieurwesen oder eine vergleichbare Qualifikation sowie eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren in der Administration von IT-Netzwerken verfügen
bb) Lead Network Consulting Engineer (Lead NCE)
Der Lead NCE muss vom Hersteller eine entsprechende Zertifizierung für die durch den Auftragnehmer angebotene Technik/Technologie vorweisen (Vorlage eines Nachweises in Kopie) und soll über ein abgeschlossenes Studium der Informatik/Ingenieurwesen oder eine vergleichbare Qualifikation sowie eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der Planung von IT-Netzwerken und fachliche Führung von Netzwerkprojekten verfügen.
Der Lead NCE muss vom Hersteller eine entsprechende Zertifizierung für die durch den Auftragnehmer angebotene Technik/Technologie vorweisen (Vorlage eines Nachweises in Kopie) und soll über ein abgeschlossenes Studium der Informatik/Ingenieurwesen oder eine vergleichbare Qualifikation sowie eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der Planung von IT-Netzwerken und fachliche Führung von Netzwerkprojekten verfügen.
cc) Project Manager (PM) Technik
Der PM muss von einer anerkannten Projektmanagement-Organisation eine entsprechende Zertifizierung vorweisen (Vorlage eines Nachweises in Kopie) und soll über ein abgeschlossenes Studium möglichst des Ingenieurwesens sowie eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der Steuerung von Projekten verfügen.
Der PM muss von einer anerkannten Projektmanagement-Organisation eine entsprechende Zertifizierung vorweisen (Vorlage eines Nachweises in Kopie) und soll über ein abgeschlossenes Studium möglichst des Ingenieurwesens sowie eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der Steuerung von Projekten verfügen.
c) Qualifikation des Beratungspersonals
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er für die Erbringung der strategischen IT-Lösungsberatung über entsprechend geschulte und qualifizierte Mitarbeiter verfügt. Er hat mit seinem Angebot für jede der beschriebenen Rollen (= Mitarbeiter-Typ) einen Mitarbeiter namentlich zu benennen und die jeweils geforderten Qualifikationen und Kompetenzen durch die Vorlage von Kurzlebensläufen bzw. Zertifikaten in Kopie zu belegen.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er für die Erbringung der strategischen IT-Lösungsberatung über entsprechend geschulte und qualifizierte Mitarbeiter verfügt. Er hat mit seinem Angebot für jede der beschriebenen Rollen (= Mitarbeiter-Typ) einen Mitarbeiter namentlich zu benennen und die jeweils geforderten Qualifikationen und Kompetenzen durch die Vorlage von Kurzlebensläufen bzw. Zertifikaten in Kopie zu belegen.
Verfügt ein Lösungsberater nicht über alle geforderten Einzelkompetenzen, so können diese durch einen anderen Lösungsberater erbracht werden. Dies gilt entsprechend sofern mehrere, jedoch maximal zwei, Einzelkompetenzen bei einem Lösungsberater nicht vorhanden sind. In beiden Fällen ist ausdrücklich auf die Ersetzung der geforderten Einzelkompetenz/en hinzuweisen und dies in den Bewerbungsunterlagen deutlich kenntlich zu machen. Ein Lösungsberater kann ersatzweise Einzelkompetenzen für maximal zwei andere Lösungsberater erbringen.
Verfügt ein Lösungsberater nicht über alle geforderten Einzelkompetenzen, so können diese durch einen anderen Lösungsberater erbracht werden. Dies gilt entsprechend sofern mehrere, jedoch maximal zwei, Einzelkompetenzen bei einem Lösungsberater nicht vorhanden sind. In beiden Fällen ist ausdrücklich auf die Ersetzung der geforderten Einzelkompetenz/en hinzuweisen und dies in den Bewerbungsunterlagen deutlich kenntlich zu machen. Ein Lösungsberater kann ersatzweise Einzelkompetenzen für maximal zwei andere Lösungsberater erbringen.
Mit „Z“ gekennzeichnete Einzelkompetenzen sind durch Kopien entsprechender Zertifikate und mit „E“ gekennzeichnete Einzelkompetenzen durch Verweis auf entsprechende Angaben/Referenzen im Kurzlebenslauf zu belegen.
aa) Lösungsberater Typ 1: Projektmanagement
(Einsatzbereich: Programm- und Projektmanagement, Operative Leitung, Stakeholder Management, Unternehmensarchitektur, Kontinuierliches Wertemanagement für technologiebasierte Transformation).
Für den Lösungsberater Typ 1 sind die folgenden Kompetenzen nachzuweisen:
— MSP (Managing Successful Programmes) oder ähnlich [Z];
— ITILv3 und TOGAF 9 Zertifizierungen oder ähnlich [Z].
bb) Lösungsberater Typ 2: Vorstandssupport
(Einsatzbereich: Portfolio- und Budgetmanagement, Stakeholder Management, Innovationsmanagement, Unternehmensarchitektur, Scope-Management).
Für den Lösungsberater Typ 2 sind die folgenden Kompetenzen nachzuweisen:
— Management von Strategie-, Netzwerk-, Infrastruktur und Applikationsportfolios und -budgets [E];
— Tiefergehende Erfahrungen im Bereich Technologieinnovation [E];
— Programmmanagement und -steuerung von internationalen und komplexen Großprojekten [E];
— Leitung eines Projektbüros zur Kontrolle und Steuerung [E];
— Leitung von großen IT-Abteilungen [E];
— Leitung von Applikationsentwicklung und -betrieb [E].
cc) Lösungsberater Typ 3: Digitale Strategie
(Einsatzbereich: Unternehmensanforderungen seitens AOK Nordost für eine digitale Strategie, Vermittlung von neuen Technologietrends an das Unternehmens-Management, Bereiche Vertrieb und Service, interne Verwaltung, Bereich IT, Konzept für Digitalisierung)
(Einsatzbereich: Unternehmensanforderungen seitens AOK Nordost für eine digitale Strategie, Vermittlung von neuen Technologietrends an das Unternehmens-Management, Bereiche Vertrieb und Service, interne Verwaltung, Bereich IT, Konzept für Digitalisierung)
Für den Lösungsberater Typ 3 sind die folgenden Kompetenzen nachzuweisen:
— Erfahrungen und tiefes Verständnis von Auswirkungen der Technologie auf Unternehmensstrategien [E];
— Tiefergehende Erfahrungen mit der Analyse, Bewertung und Konzeption des Kundenkanal-Mix, der Omni-Kanalfähigkeit, der wichtigsten Kundenereignisse und des Kundenerlebnisses für die Bereiche Service und Vertrieb [E];
— Tiefergehende Erfahrungen mit der Erfassung der wichtigsten internen Verwaltungsabläufe und Charakterisierung von internen Rollen bzgl. präferiertem Kanal- und Produktmix [E];
— Kompetenz bezüglich Identifikation der größten Barrieren für effizientes internes Arbeiten in den einzelnen Verwaltungsabläufen [E];
— Kompetenz bezüglich Analyse und Bewertung des Mitarbeitererlebnisses in allen unterschiedlichen Kanälen und Anforderungen sowie Bewertung des heutigen Grads an Self-Service etc. [E];
— Expertise mit der Identifikation und Bewertung von digitalen Innovationen für die Bereiche Vertrieb, Service und Verwaltung [E];
— Tiefe Kompetenz bezüglich Erfassung der heute genutzten Technologien in den unterschiedlichen Kanälen [E].
dd) Lösungsberater Typ 4: Informationstechnologie
(Einsatzbereich: Unternehmensarchitektur, insbesondere Unternehmensanforderungen seitens AOK Nordost und Anforderungen der digitalen Strategie an die IT, Vermittlung von neuen Technologietrends an das Unternehmens- Management, Bereich IT, Konzept für Digitalisierung, Technologieinnovation)
(Einsatzbereich: Unternehmensarchitektur, insbesondere Unternehmensanforderungen seitens AOK Nordost und Anforderungen der digitalen Strategie an die IT, Vermittlung von neuen Technologietrends an das Unternehmens- Management, Bereich IT, Konzept für Digitalisierung, Technologieinnovation)
Für den Lösungsberater Typ 4 sind die folgenden Kompetenzen nachzuweisen:
— TOGAF Zertifizierung oder ähnlich [Z];
— Erfahrungen mit und tiefes Verständnis von Auswirkungen der Technologie auf Unternehmensstrategien [E];
— Analyse, Bewertung und Konzeption von IT-Management in den Komponenten: Governance, Architektur, Standards, Organisation & Prozesse, SLAs, sowie IT-Services (zentral und von Dienstleistern erbracht) [E];
— Analyse und Bewertung der IT-Landschaft in den Komponenten: Architekturen, Systeme und Applikationen, IT CMF Zertifizierung [E];
— Tiefe IT-Servicekompetenz basierend auf langjähriger Erfahrung mit IT-Servicemodellen [E] „ITIL Zertifizierung" [Z];
— Kompetenz bzgl. Analyse, Bewertung und Konzeption…
… der IT-Vergabestrategie (Sourcing Strategy) zur Steuerung von externen Dienstleistern [E];
… im Bereich Mutisourcing Service Integration [E];
— Expertise bzgl. Analyse, Bewertung und Konzeption im Bereich IT-Security: Zertifizierung CISSP von ISC2 oder ähnlich [Z];
— Erfahrungen zu Analyse und Bewertung der IT-Unterstützung von wesentlichen Geschäftsprozessen [E].
ee) Lösungsberater Typ 5: Enterprise Architekt
(Einsatzbereich: Unternehmensarchitektur, IT- und Lösungs-Architektur, Technologieinnovation, Logische Architektur).
Für den Lösungsberater Typ 5 sind die folgenden Kompetenzen nachzuweisen:
— Erfahrungen bzgl. Erstellung von kundenspezifischen Rahmenwerken [E];
— Tiefgehende Expertise bzgl. Erstellung einer logischen Architektur und Abbildung von kritischen Geschäftsanforderungen in technische Möglichkeiten. Sicherstellung, dass die definierten Charakteristiken, Prinzipien und Wechselbeziehungen akkurat reflektiert werden [E];
— Tiefgehende Expertise bzgl. Erstellung einer logischen Architektur und Abbildung von kritischen Geschäftsanforderungen in technische Möglichkeiten. Sicherstellung, dass die definierten Charakteristiken, Prinzipien und Wechselbeziehungen akkurat reflektiert werden [E];
— Tiefe IT-Servicekompetenz basierend auf vielfacher Erfahrung mit IT-Servicemodellen, IT-Serviceleistung und -qualität, [E] „ITIL Zertifizierung“ [Z];
— Open Group Certified Architect (Open CA) oder ähnlich [Z].
ff) Lösungsberater Typ 6: Technologische Innovationsthemen
(Einsatzbereich: Vermittlung von neuen Technologietrends an das Unternehmens-Management: Innovationen und Technologien für Digitalisierung, Technologieinnovation).
Für den Lösungsberater Typ 6 sind die folgenden Kompetenzen nachzuweisen:
— Tiefes Verständnis bzgl. Trends und Innovationen zum Thema Internet-of-things („Internet der Dinge“) [E];
— Erarbeitung von Beispielen und „use cases“ identifizierte Innovationen [E];
— Erfahrungen mit der Erstellung bzw. Verfeinerung einer logischen Architektur für jede Innovationsdomäne [E];
d) Qualifikation der Lösungsarchitekten
Ferner hat der Bieter nachzuweisen, dass er auch für die Verifikationsphase (Erstellung und Beweis eines technischen Feinkonzeptes) und die Entwicklung von Migrationskonzepten über entsprechend geschulte und qualifizierte Mitarbeiter verfügt. Er hat mit seinem Angebot für jede der beschriebenen Rollen einen Mitarbeiter namentlich zu benennen (Mitarbeiter-Typ) und die geforderten Qualifikationen und Kompetenzen durch die Vorlage von Kurzlebensläufen bzw. Zertifikaten in Kopie zu belegen.
Ferner hat der Bieter nachzuweisen, dass er auch für die Verifikationsphase (Erstellung und Beweis eines technischen Feinkonzeptes) und die Entwicklung von Migrationskonzepten über entsprechend geschulte und qualifizierte Mitarbeiter verfügt. Er hat mit seinem Angebot für jede der beschriebenen Rollen einen Mitarbeiter namentlich zu benennen (Mitarbeiter-Typ) und die geforderten Qualifikationen und Kompetenzen durch die Vorlage von Kurzlebensläufen bzw. Zertifikaten in Kopie zu belegen.
Verfügt ein Lösungsarchitekt nicht über alle geforderten Einzelkompetenzen, so können diese durch einen anderen Lösungsarchitekten erbracht werden. Dies gilt entsprechend sofern mehrere, jedoch maximal zwei, Einzelkompetenzen bei einem Lösungsarchitekten nicht vorhanden sind. In beiden Fällen ist ausdrücklich auf die Ersetzung der geforderten Einzelkompetenz/en hinzuweisen und dies in den Bewerbungsunterlagen deutlich kenntlich zu machen. Ein Lösungsarchitekt kann ersatzweise Einzelkompetenzen für maximal zwei andere Lösungsarchitekten erbringen.
Verfügt ein Lösungsarchitekt nicht über alle geforderten Einzelkompetenzen, so können diese durch einen anderen Lösungsarchitekten erbracht werden. Dies gilt entsprechend sofern mehrere, jedoch maximal zwei, Einzelkompetenzen bei einem Lösungsarchitekten nicht vorhanden sind. In beiden Fällen ist ausdrücklich auf die Ersetzung der geforderten Einzelkompetenz/en hinzuweisen und dies in den Bewerbungsunterlagen deutlich kenntlich zu machen. Ein Lösungsarchitekt kann ersatzweise Einzelkompetenzen für maximal zwei andere Lösungsarchitekten erbringen.
Mit „Z“ gekennzeichnete Einzelkompetenzen sind durch Kopien entsprechender Zertifikate und mit „E“ gekennzeichnete Einzelkompetenzen durch Verweis auf entsprechende Referenzen/Angaben im Kurzlebenslauf zu belegen.
aa) Lösungsarchitekt Typ 1: Bereich Datacenter/Applikationen
(Einsatzbereich, IT- und Lösungs-Architektur, Rechenzentrums-Konzepte, Automatisierungskonzepte zur Kostenoptimierung, Hybrid – und Privat Cloud Konzepte).
Für den Lösungsarchitekten Typ 1 sind die folgenden Kompetenzen nachzuweisen:
— Tiefgehende Expertise im Bereich Datacenter-Konzepte [E];
— Erfahrungen bzgl. Erstellung von kundenspezifischen IT-Lösungen [E];
— Erfahrungen bzgl. Entwicklung von alternativen Lösungskonzepten auf Basis von Anforderungen [E];
— Tiefgehende Erfahrungen bzgl. Vorbereitung und Durchführung eines proof-of-concept [E].
bb) Lösungsarchitekt Typ 2: Bereich Datacenter Migration
(Einsatzbereich: Konsolidierung und Migration komplexer Datenumgebung im Rechenzentrum).
Für den Lösungsarchitekten Typ 2 sind die folgenden Kompetenzen nachzuweisen:
— Tiefgehende Kompetenz bzgl. Analyse und Erfassung von komplexen Datenumgebungen [E];
— Expertise in der Darstellung von Anwendungsabhängigkeiten (NetFlow basiertes Application Dependency Mapping) [E];
— Erfahrungen mit der Realisierung auf Basis anerkannter Vorgehensmodelle und Prozessanalyse auf Basis von ITIL [E];
— Finanzielle Bewertung von Szenarien durch TCO/ROI Konzepte [E];
cc) Lösungsarchitekt Typ 3: Bereich multimediale Kommunikation und Kollaboration,
(Einsatzbereich; Umsetzung strategischer Unternehmensanforderungen, Konzepte zur Integration in Business Applikationen (SAP, CRM, Social Media, etc.), Gesamtarchitektur über übliche Kommunikationskanäle wie Video, Audio, Instant Messaging, Präsenz, Audio-, Video-, Web Conferencing).
(Einsatzbereich; Umsetzung strategischer Unternehmensanforderungen, Konzepte zur Integration in Business Applikationen (SAP, CRM, Social Media, etc.), Gesamtarchitektur über übliche Kommunikationskanäle wie Video, Audio, Instant Messaging, Präsenz, Audio-, Video-, Web Conferencing).
Für den Lösungsarchitekten Typ 3 sind die folgenden Kompetenzen nachzuweisen:
— Erfahrungen bzgl. Erstellung von kundenspezifischen Kommunikations-Lösungen [E];
— Entwicklung von alternativen Lösungskonzepten auf Basis von Anforderungen [E];
dd) Lösungsarchitekt Typ 4: Bereich Security
(Einsatzbereich, IT- und Lösungs-Architektur, IT Security, Security Lösungen).
Für den Lösungsarchitekten Typ 4 sind die folgenden Kompetenzen nachzuweisen:
— Tiefgehende Erfahrung mit der Identifizierung von Lösungen, um Security Lücken in Systemen und Design zu identifizieren [E];
— Tiefgehende Erfahrungen bzgl. Analyse und Konzeption von Unternehmens IT-Security Prozessen und Standards, besonders ISO27001 [E];
— Tiefgehende Erfahrungen bzgl. Vorbereitung und Durchführung eines proof-of-concept [E];
— CISSP Zertifizierungen oder ähnlich [Z];
— Leitlinienkompetenz für den Prozess bis zur Definition der Lösung [E].
ee) Lösungsarchitekt Typ 5: Netzwerk (Einsatzbereich Infrastruktur und Netz-werkdesign und -konfiguration, enge Verzahnung mit den Architekten in der Designphase, technische und kaufmännische Bewertung von Konzepten, Erstellung des finalen IT-Konzeptes).
ee) Lösungsarchitekt Typ 5: Netzwerk (Einsatzbereich Infrastruktur und Netz-werkdesign und -konfiguration, enge Verzahnung mit den Architekten in der Designphase, technische und kaufmännische Bewertung von Konzepten, Erstellung des finalen IT-Konzeptes).
Für den Lösungsarchitekten Typ 5 sind die folgenden Kompetenzen nachzuweisen:
— Erfahrungen mit der Erstellung hochkomplexer Designs [E];
— Erfahrung bezüglich der Mitarbeit in komplexen Teams [E];
Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder anzunehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
(1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
(2) Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer und Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33a
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Kontakt
Kontaktperson: Silke Beckmann
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, Deutschland.
(2) Die Vergabe des Auftrags erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG.
(3) Die Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, zu richten.
(4) Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. In den Angeboten sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. In den Angeboten sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
Die geforderten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) (1) und (2) sowie Ziffer III.2.2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(6) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der EU-Bekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der EU-Bekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen.
Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen.
Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Dies gilt entsprechend für die Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer und Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2014/S 246-433656 (2014-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge