Die Technische Universität Dresden schreibt im Rahmen des offenen Verfahrens handelsübliche PC-Systeme zum Einsatz in PC-Pools für die Lehre, in der Verwaltung und als Wissenschaftlerarbeitsplätze aus. Auftragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Standard-PCs über die Dauer von 18 Monaten. Es ist beabsichtigt, noch im Jahre 2014 einen Absatzvolumen von mindestens 300 000 EUR(inkl. MwSt.) zu erreichen. Der Zuschlagsbieter verpflichtet sich, in der Laufzeit des Rahmenvertrags PC-Systeme zu den gleichen Konditionen zu liefern. Die Ausstattung der PC-Systeme wird dazu alle drei Monate dem technischen Fortschritt angepasst. Die folgenden Hochschulen können neben der TU Dresden ebenfalls zu Konditionen aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung PC-Systeme abrufen: Universität Leipzig TU Chemnitz TU Bergakademie Freiberg HTW Dresden HS Mittweida WH Zwickau HTWK Leipzig HS Zittau Görlitz HS für Musik Dresden HGB Leipzig HMT Leipzig HFBK-Dresden
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personalcomputer
Menge oder Umfang:
Leistung bestehend aus:Die erste Charge umfasst ein garantiertes Auftragsvolumen von 300 000 EUR (inkl. MwSt.) Sie wird direkt nach Zuschlag des Angebots beaufragt und muss innerhalb von 3 Wochen, aber noch vor dem 15. Dezember 2014 geliefert und in Rechnung gestellt werden.Während der Restlaufzeit des Rahmenvertrages haben die bezugsberechtigten Instituitonen die Möglichkeit, einzelne Systeme oder größere Stückzahlen zu den aktuellen Konditionen dieses Rahmenvertrags abzurufen. Eine gleichmäßige Abnahme wird angestrebt, kann aber nicht garantiert werden, da der Bedarf der Endabnehmer ausschlaggebend ist. Für einen Zeitraum von 18 Monaten wird ein Auftragsvolumen von weiteren 300 000 EUR (inkl. MwSt.). zugesagt, sofern der Vertrag nicht vorzeitig aufgelöst wird.Für alle gelieferten Komponenten wie auch für das Gesamtsystem wird eine 36-monatige Garantie gefordert.Es werden 3 Jahre Vor-Ort-Service gefordert (Vor-Ort-Austauschservice oder Vor-Ort-Reparaturservice durch einen Techniker aber kein eigenhändiger Austausch zugeschickter Ersatzteile durch den Nutzer). Die Reaktionszeit darf maximal bis zum Ende des folgenden Werktags („next business day“) dauern, die Wiederherstellungszeit maximal 3 Werktage. Die Garantie- und Service-Fristen beginnen mit dem Tag der Auslieferung. Alle Garantie- und Service-Leistungen müssen im kalkulierten Angebotspreis enthalten sein. Die Abwicklung der Geschäftsvorgänge muss in deutscher Sprache erfolgen. Die Service-Leistungen, der Ablauf in einem Garantiefall und die Kontaktmöglichkeiten (Hot-lines/Helpdesk) sind detailliert in einem Support-Konzept zu beschreiben.672 268,91840 336,13
Leistung bestehend aus:Die erste Charge umfasst ein garantiertes Auftragsvolumen von 300 000 EUR (inkl. MwSt.) Sie wird direkt nach Zuschlag des Angebots beaufragt und muss innerhalb von 3 Wochen, aber noch vor dem 15. Dezember 2014 geliefert und in Rechnung gestellt werden.Während der Restlaufzeit des Rahmenvertrages haben die bezugsberechtigten Instituitonen die Möglichkeit, einzelne Systeme oder größere Stückzahlen zu den aktuellen Konditionen dieses Rahmenvertrags abzurufen. Eine gleichmäßige Abnahme wird angestrebt, kann aber nicht garantiert werden, da der Bedarf der Endabnehmer ausschlaggebend ist. Für einen Zeitraum von 18 Monaten wird ein Auftragsvolumen von weiteren 300 000 EUR (inkl. MwSt.). zugesagt, sofern der Vertrag nicht vorzeitig aufgelöst wird.Für alle gelieferten Komponenten wie auch für das Gesamtsystem wird eine 36-monatige Garantie gefordert.Es werden 3 Jahre Vor-Ort-Service gefordert (Vor-Ort-Austauschservice oder Vor-Ort-Reparaturservice durch einen Techniker aber kein eigenhändiger Austausch zugeschickter Ersatzteile durch den Nutzer). Die Reaktionszeit darf maximal bis zum Ende des folgenden Werktags („next business day“) dauern, die Wiederherstellungszeit maximal 3 Werktage. Die Garantie- und Service-Fristen beginnen mit dem Tag der Auslieferung. Alle Garantie- und Service-Leistungen müssen im kalkulierten Angebotspreis enthalten sein. Die Abwicklung der Geschäftsvorgänge muss in deutscher Sprache erfolgen. Die Service-Leistungen, der Ablauf in einem Garantiefall und die Kontaktmöglichkeiten (Hot-lines/Helpdesk) sind detailliert in einem Support-Konzept zu beschreiben.672 268,91840 336,13
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Dresden
Postanschrift: Helmholtzstraße 10
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-dresden.de🌏
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Telefon: +49 35146334223📞
Fax: +49 35146337102 📠
Bewertungssystematik: Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V Version 2.0 (Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses).
Zugang zu den Vergabeunterlagen: Ausschließlich postalische Zusendung der Vergabeunterlagen (bitte unbedingt postalische Adresse zur Versendung mit Abforderung angeben); Bestellung per E-Mail (via beschaffung@tu-dresden.de), Post oder Fax unter Angabe des Aktenzeichens AZ 025029/14.
Bewertungssystematik: Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V Version 2.0 (Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses).
Zugang zu den Vergabeunterlagen: Ausschließlich postalische Zusendung der Vergabeunterlagen (bitte unbedingt postalische Adresse zur Versendung mit Abforderung angeben); Bestellung per E-Mail (via beschaffung@tu-dresden.de), Post oder Fax unter Angabe des Aktenzeichens AZ 025029/14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 672 268,91 💰
840 336,13 💰
Kurze Beschreibung:
Die Technische Universität Dresden schreibt im Rahmen des offenen Verfahrens handelsübliche PC-Systeme zum Einsatz in PC-Pools für die Lehre, in der Verwaltung und als Wissenschaftlerarbeitsplätze aus. Auftragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Standard-PCs über die Dauer von 18 Monaten. Es ist beabsichtigt, noch im Jahre 2014 einen Absatzvolumen von mindestens 300 000 EUR(inkl. MwSt.) zu erreichen. Der Zuschlagsbieter verpflichtet sich, in der Laufzeit des Rahmenvertrags PC-Systeme zu den gleichen Konditionen zu liefern.
Die Technische Universität Dresden schreibt im Rahmen des offenen Verfahrens handelsübliche PC-Systeme zum Einsatz in PC-Pools für die Lehre, in der Verwaltung und als Wissenschaftlerarbeitsplätze aus. Auftragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Standard-PCs über die Dauer von 18 Monaten. Es ist beabsichtigt, noch im Jahre 2014 einen Absatzvolumen von mindestens 300 000 EUR(inkl. MwSt.) zu erreichen. Der Zuschlagsbieter verpflichtet sich, in der Laufzeit des Rahmenvertrags PC-Systeme zu den gleichen Konditionen zu liefern.
Die Ausstattung der PC-Systeme wird dazu alle drei Monate dem technischen Fortschritt angepasst. Die folgenden Hochschulen können neben der TU Dresden ebenfalls zu Konditionen aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung PC-Systeme abrufen:
Universität Leipzig
TU Chemnitz
TU Bergakademie Freiberg
HTW Dresden
HS Mittweida
WH Zwickau
HTWK Leipzig
HS Zittau Görlitz
HS für Musik Dresden
HGB Leipzig
HMT Leipzig
HFBK-Dresden
Menge oder Umfang:
Leistung bestehend aus:
Die erste Charge umfasst ein garantiertes Auftragsvolumen von 300 000 EUR (inkl. MwSt.) Sie wird direkt nach Zuschlag des Angebots beaufragt und muss innerhalb von 3 Wochen, aber noch vor dem 15. Dezember 2014 geliefert und in Rechnung gestellt werden.
Die erste Charge umfasst ein garantiertes Auftragsvolumen von 300 000 EUR (inkl. MwSt.) Sie wird direkt nach Zuschlag des Angebots beaufragt und muss innerhalb von 3 Wochen, aber noch vor dem 15. Dezember 2014 geliefert und in Rechnung gestellt werden.
Während der Restlaufzeit des Rahmenvertrages haben die bezugsberechtigten Instituitonen die Möglichkeit, einzelne Systeme oder größere Stückzahlen zu den aktuellen Konditionen dieses Rahmenvertrags abzurufen. Eine gleichmäßige Abnahme wird angestrebt, kann aber nicht garantiert werden, da der Bedarf der Endabnehmer ausschlaggebend ist. Für einen Zeitraum von 18 Monaten wird ein Auftragsvolumen von weiteren 300 000 EUR (inkl. MwSt.). zugesagt, sofern der Vertrag nicht vorzeitig aufgelöst wird.
Während der Restlaufzeit des Rahmenvertrages haben die bezugsberechtigten Instituitonen die Möglichkeit, einzelne Systeme oder größere Stückzahlen zu den aktuellen Konditionen dieses Rahmenvertrags abzurufen. Eine gleichmäßige Abnahme wird angestrebt, kann aber nicht garantiert werden, da der Bedarf der Endabnehmer ausschlaggebend ist. Für einen Zeitraum von 18 Monaten wird ein Auftragsvolumen von weiteren 300 000 EUR (inkl. MwSt.). zugesagt, sofern der Vertrag nicht vorzeitig aufgelöst wird.
Für alle gelieferten Komponenten wie auch für das Gesamtsystem wird eine 36-monatige Garantie gefordert.
Es werden 3 Jahre Vor-Ort-Service gefordert (Vor-Ort-Austauschservice oder Vor-Ort-Reparaturservice durch einen Techniker aber kein eigenhändiger Austausch zugeschickter Ersatzteile durch den Nutzer). Die Reaktionszeit darf maximal bis zum Ende des folgenden Werktags („next business day“) dauern, die Wiederherstellungszeit maximal 3 Werktage. Die Garantie- und Service-Fristen beginnen mit dem Tag der Auslieferung. Alle Garantie- und Service-Leistungen müssen im kalkulierten Angebotspreis enthalten sein. Die Abwicklung der Geschäftsvorgänge muss in deutscher Sprache erfolgen. Die Service-Leistungen, der Ablauf in einem Garantiefall und die Kontaktmöglichkeiten (Hot-lines/Helpdesk) sind detailliert in einem Support-Konzept zu beschreiben.
Es werden 3 Jahre Vor-Ort-Service gefordert (Vor-Ort-Austauschservice oder Vor-Ort-Reparaturservice durch einen Techniker aber kein eigenhändiger Austausch zugeschickter Ersatzteile durch den Nutzer). Die Reaktionszeit darf maximal bis zum Ende des folgenden Werktags („next business day“) dauern, die Wiederherstellungszeit maximal 3 Werktage. Die Garantie- und Service-Fristen beginnen mit dem Tag der Auslieferung. Alle Garantie- und Service-Leistungen müssen im kalkulierten Angebotspreis enthalten sein. Die Abwicklung der Geschäftsvorgänge muss in deutscher Sprache erfolgen. Die Service-Leistungen, der Ablauf in einem Garantiefall und die Kontaktmöglichkeiten (Hot-lines/Helpdesk) sind detailliert in einem Support-Konzept zu beschreiben.
Dauer: 18 Monate
Referenznummer: 025029/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden, Chemnitz, Freiberg, Mittweida, Zwickau, Leipzig, Görlitz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.2.1.1: Auszug aus dem Strafregister (Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein),
III.2.1.2: eine Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt,
oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch Eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch Eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1: Vorlage einer amtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Nachweis über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben)
III.2.2.2: eine Eigenerklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Mindeststandards:
zu III.2.2.1: Die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes kann als Kopie dem Angebot beigelegt werden.
Alternativ zu III.2.2.1. kann dem Angebot eine Eigenerklärung (Original mit Unterschrift) über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung beigelegt werden.
zu III.2.2.2: Die Eigenerklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung kann auch als Kopie dem Angebot beigelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3: Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
III.2.3: Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
Mindeststandards:
zu III.2.3: Mindestens drei vergleichbare Referenzen über die erfolgreiche Lieferung und Rollout von PC-Systemen in vergleichbarer Größenordnung sowie für die Erbringung vergleichbarer Serviceleistungen. Vergleichbar sind abgeschlossene Referenzen, die im Zuge einer Beauftragung des Bieters durch einen Auftraggeber, die Lieferung und Rollout von mindestens 1.000 PC-Systeme an mindestens fünf verschiedene Standorte eines Auftraggebers beinhalten und mindestens drei Jahre Vor-Ort-Service (Vor-Ort-Austauschservice oder Vor-Ort-Reparatur im Garantiefall) bieten. Die Bieter haben hierzu den Auftraggeber, einen diesbezüglich kompetenten, auskunftsfähigen und aktuellen Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Position/Funktion und telefonische Kontaktdaten), die Anzahl und Art der ausgelieferten PC-Systeme sowie die Auslieferungsstandorte und den Ausführungszeitraum anzugeben.
zu III.2.3: Mindestens drei vergleichbare Referenzen über die erfolgreiche Lieferung und Rollout von PC-Systemen in vergleichbarer Größenordnung sowie für die Erbringung vergleichbarer Serviceleistungen. Vergleichbar sind abgeschlossene Referenzen, die im Zuge einer Beauftragung des Bieters durch einen Auftraggeber, die Lieferung und Rollout von mindestens 1.000 PC-Systeme an mindestens fünf verschiedene Standorte eines Auftraggebers beinhalten und mindestens drei Jahre Vor-Ort-Service (Vor-Ort-Austauschservice oder Vor-Ort-Reparatur im Garantiefall) bieten. Die Bieter haben hierzu den Auftraggeber, einen diesbezüglich kompetenten, auskunftsfähigen und aktuellen Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Position/Funktion und telefonische Kontaktdaten), die Anzahl und Art der ausgelieferten PC-Systeme sowie die Auslieferungsstandorte und den Ausführungszeitraum anzugeben.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Laut Vergabebedingungen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 18
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Herrn Beuthner
Internetadresse: www.tu-dresden.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 025029/14
Zusätzliche Informationen
Bewertungssystematik: Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V Version 2.0 (Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses).
Zugang zu den Vergabeunterlagen: Ausschließlich postalische Zusendung der Vergabeunterlagen (bitte unbedingt postalische Adresse zur Versendung mit Abforderung angeben); Bestellung per E-Mail (via beschaffung@tu-dresden.de), Post oder Fax unter Angabe des Aktenzeichens AZ 025029/14.
Zugang zu den Vergabeunterlagen: Ausschließlich postalische Zusendung der Vergabeunterlagen (bitte unbedingt postalische Adresse zur Versendung mit Abforderung angeben); Bestellung per E-Mail (via beschaffung@tu-dresden.de), Post oder Fax unter Angabe des Aktenzeichens AZ 025029/14.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771402📞
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Helmholtzstraße 10
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01062
Telefon: +49 35146334223📞
Fax: +49 35146337102 📠
Quelle: OJS 2014/S 175-308621 (2014-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 840 336,13 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-14 📅
Name: Bechtle GmbH & Co. KG
Postanschrift: Tharandter Str. 13
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.