Rahmenvertrag Telekommunikationstechnik

Landeshauptstadt München, IT@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Servicebereich Vergabe

Ausschreibung zum Abschuss eines Rahmenvertrages für die Überführung des Anlagenbestandes in ein Life-Cycle Management und weitere Leistungen für die Telekommunikationsinfrastruktur der Landeshauptstadt München. It@M betreibt als zentraler IT-Dienstleister der Landeshauptstadt München die Telekommunikationsinfrastruktur mit ca. 22 000 Nutzern im gesamten Stadtbereich und versorgt alle öffentlichen Verwaltungen und Schulen. Der TK-Netzverbund besteht zum großen Teil aus Anlagen und Anlagenteilen des Systemherstellers Unify GmbH & Co. KG (vormals Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG). Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Unify-Komponenten (Begründung hierzu siehe VI.3))

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-26 Auftragsbekanntmachung
2015-05-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsanlage
Menge oder Umfang:
Mit Erteilung des Zuschlags wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die Dauer von 4 Jahren abgeschlossen. Die zu erbringenden Leistungen sind vom Auftragnehmer mit Beginn der Vertragslaufzeit zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich am 1.3.2015 und endet voraussichtlich am 28.2.2019.10 000 000
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 10 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsanlage 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, IT@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Servicebereich Vergabe
Postanschrift: Herzogspitalstr. 24
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de/vgst3 🌏
E-Mail: itm.vergabe@muenchen.de 📧
Fax: +49 8923384990 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-26 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 231-407214
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
3.1 Vergabeunterlagen. Sämtliche die Ausschreibung betreffenden Unterlagen sowie eventuelle Konkretisierungen werden auf der Internetseite www.muenchen.de/vgst3 unter der Rubrik „Aktuelle Ausschreibungen“ zum download zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen setzen sich aus folgenden Dokumenten (ggf. mit jeweils weiteren Anlagen) zusammen: — Bewerbungsbedingungen, — Leistungsbeschreibung samt Anlagen, — Vertragsentwurf, — allen Eigenerklärungen nach Abschnitt 4 der Bewerbungsbedingungen, — Vordruck zu Abschnitt 5 „Preise und Unterschrift Angebot“, — ggf. der abschließende Fragen- und Antwortenkatalog zu den nach Abschnitt 2.3 der Bewerbungsbedingungen gestellten Bieterfragen (Konkretisierung). Grundsätzliche Bestimmungen: Die nachfolgenden allgemeinen Hinweise zu diesem Offenen Verfahren ergeben sich aus dem geltenden Vergaberecht und sollen den Bietern/Bietergemeinschaften innerhalb des Verfahrens helfen, ein wertbares Angebot abzugeben. Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Angebotes führen. Die Bieter müssen sich stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Evtl. Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten, Konkretisierungen oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können ausschließlich auf der Internetseite http://www.muenchen.de/vgst3 unter „Aktuelle Ausschreibungen“ abgerufen werden. Technische Störungen beim dortigen Abruf sind dem Servicebereich Vergabe unter itm.vergabe@muenchen.de umgehend per E-Mail mitzuteilen. Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der VOL/A wird ausdrücklich verwiesen. Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen des Angebotes sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Neben- sowie weitere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Kosten für die Vervielfältigung der Vergabeunterlagen fallen nicht an. Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung der Angebote wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Angebote samt Anlagen etc. gehen mit Eingang beim Auftraggeber in dessen alleiniges Eigentum über. Eine Rückgabe an die Bieter/Bietergemeinschaften ist ausgeschlossen. 3.2 Abweichung vom Grundsatz der Produktneutralität. In der vorliegenden Ausschreibung sollen Produkte des Herstellers Unify beschafft werden. Nachfolgend hierzu eine kurze zusammenfassende Begründung für diese Entscheidung. It@M ist der Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der Landeshauptstadt München. It@M betreibt die Telekommunikations-Infrastruktur mit ca. 22 000 Nutzern im gesamten Stadtbereich und versorgt alle öffentlichen Verwaltungen und Schulen. Der TK-Netzverbund besteht bis auf wenige Ausnahmen aus Anlagen- und Anlagenteilen des Systemhersteller Unify GmbH & Co. KG (vormals Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG). Der Prozess der Überführung in ein Life Cycle Management wurde bereits gestartet. Ca. die Hälfte der Systeme sind bereits überführt und auf dem geplanten Soft- und Hardwarestand. Die benötigte Beschaffung für das Upgrade der restlichen Systeme und Anlagenteile soll durch den Rahmenvertrag zeitlich beschleunigt werden. Im Zuge einer zentralen Beschaffung wurden bereits alle TK-Systeme (Hicom 300 und HiPath4000) kostenmäßig auf den neuen SW-Stand V6 als FlexLicence migriert. Neben wirtschaftlichen Gründen spricht vor allem für eine produktbezogene Ausschreibung, dass zahlreiche Funktionstätigkeiten nicht genutzt werden können, wenn Produkte verschiedener Hersteller in einem Verbund betrieben werden. 3.3 Abweichung vom Grundsatz der Losbildung. Die Landeshauptstadt München ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentliche Auftraggeberin nach § 2 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG den Beschaffungsgegentand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und auch Fachlosen selbständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind (Lux in: Müller-Wrede (Hrsg.), Kommentar zur VOL/A, 4. Aufl. 2014, § 2 EG Rdn. 95 ff. m. w. N.). Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Es wurde überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen würde. Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da es sich bei dem Leistungsgegenstand um eng zusammenhängende Inhalte handelt und potentielle Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen können. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Auf die Bildung von Mengenlosen wurde u. a. verzichtet, da mittelständische Interessen schon aufgrund des Auftragsvolumens gewahrt sind. Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der Landeshauptstadt München klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die Leistung wird daher im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung zum Abschuss eines Rahmenvertrages für die Überführung des Anlagenbestandes in ein Life-Cycle Management und weitere Leistungen für die Telekommunikationsinfrastruktur der Landeshauptstadt München. It@M betreibt als zentraler IT-Dienstleister der Landeshauptstadt München die Telekommunikationsinfrastruktur mit ca. 22 000 Nutzern im gesamten Stadtbereich und versorgt alle öffentlichen Verwaltungen und Schulen. Der TK-Netzverbund besteht zum großen Teil aus Anlagen und Anlagenteilen des Systemherstellers Unify GmbH & Co. KG (vormals Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG). Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Unify-Komponenten (Begründung hierzu siehe VI.3))
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang:
Mit Erteilung des Zuschlags wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die Dauer von 4 Jahren abgeschlossen. Die zu erbringenden Leistungen sind vom Auftragnehmer mit Beginn der Vertragslaufzeit zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich am 1.3.2015 und endet voraussichtlich am 28.2.2019.
Mehr anzeigen
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: ITM-Z4_DP_RV_TELEKOMMUNIKATIONSTECHNIK

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
2.1.1 Dokumente.
Bitte bestätigen Sie in Ihrem Angebot, dass sämtliche Dokumente (u. a. Arbeitspapiere, Monatsberichte) in deutscher Sprache verfasst und der LHM in digitaler Form (mindestens als *.pdf oder OpenOffice-Formate 3.x sowie OpenProj) zur Verfügung gestellt werden.
Mehr anzeigen
2.1.2 Deutsche Sprache.
Bitte bestätigen Sie in Ihrem Angebot, dass alle im Projekt eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Projekt anwenden werden.
2.1.3 Eigenerkärungen:
Die in der folgenden abschließenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Angebot beizulegen. Die auf den benannten Vordrucken geforderten Angaben, Erklärungen und Ausführungen sind zur Beurteilung der Eignung vollständig (Ausnahme Formblatt 4.2 und 4.4 – Erläuterung s.*) zu erbringen. Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die Erklärung auszufüllen hat (Bewerber, Nachunternehmer, einzelnes Mitglied einer Bietergemeinschaft). Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggfs. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken NICHT ersetzen. Fehlende oder nicht unterschriebene Vordrucke - ggfs. nach Nachforderung (vgl. Abschnitt 1.6.1 der Bewerbungsbedingungen) – führen zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen, Vordrucke, Referenzen etc. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. *Sofern Sie nicht Mitglied einer Bietergemeinschaft sind bzw. nicht auf die Ressourcen Dritter zurückgreifen sind die Vordrucke 4.1 und 4.3 an entsprechender Stelle anzukreuzen, zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen (die Formblätter 4.2 und 4.4 sind in diesem Fall nicht auszufüllen).
Mehr anzeigen
Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Original unter der Setzung einer Frist nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgreicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes.
Mehr anzeigen
Wichtiger Hinweis:
Auch konzernangehörige Unternehmen und freiberuflich Tätige sind Dritte im Sinne der Nachunternehmerschaft und von Bietergemeinschaften.
4.1 Eigenerklärung Bieterkonstellation.
4.2 Eigenerklärung Bevollmächtigung Bieterkonstellation.
4.3 Eigenerklärung Übersicht Nachunternehmer.
4.4 Eigenerklärung Bereitstellung Ressourcen.
4.5 Eigenerklärung Berufshaftpflicht.
4.6 Eigenerklärung Zuverlässigkeit – Sozialversicherung.
4.7 Eigenerklärung Datenschutz und Verschwiegenheit.
4.8 Eigenerklärung Datenschutzrechtliche Einwilligung.
Hinweis:
Die Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung 4.5 enthält einen Mindeststandard:
Der Auftraggeber fordert eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall.
Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR.
Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR.
Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand.
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2011, 2012 und 2013 bezogen auf den Auftragsgegenstand in Euro an. Gefordert wird hierbei ein Jahresumsatz von jeweils mindestens 5 000 000 EUR (Mindeststandard).
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmen werden die Angaben für die Wertung addiert. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss Ihres Angebotes führen.
2.2.2 bisherige Mitarbeiter(innen) bezogen auf den Auftragsgegenstand.
Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten bisherigen technischen Mitarbeiter bezogen auf den Auftragsgegenstand jeweils getrennt für die Jahre 2011, 2012 und 2013. Gefordert wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von jeweils mindestens 30 Personen (Mindeststandard).
Mehr anzeigen
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern werden die Angaben für die Wertung addiert. Angaben die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss Ihres Angebotes führen.
2.2.3 zukünftige Mitarbeiter(innen) bezogen auf den Auftragsgegenstand.
Der Auftragnehmer muss Produkte von Unify warten, betreuen und betreiben können. Das sind im Besonderen:
OpenScape 4000 Systeme V6, V7,
OpenScape Contact Center V8,
OpenScape Xpression,
OpenScape Unified Communikation V7,
Openscape Managementplattform,
OpenScape Voice.
Für die Umsetzung des Rahmenvertrages wird eine angemessene Anzahl von Mitarbeitern mit entsprechenden Kenntnissen benötigt. Die für dieses Projekt geplante Anzahl und Befähigung der Mitarbeiter ist in Ihrem Angebot zu bennen. Nach Vergabe benennt der Auftragnehmer aus den Personenkreis der Systemspezialisten Unify den Senior Architect und dessen Stellvertreter.
Mehr anzeigen
a) Projektleiter und Stellvertreter.
Anzahl jeweils 1 Zertifizierung als Projektleiter oder Erfahrungen in mindestes 2 Projekten (Mindeststandard) mit vergleichbarem Auftragsgegenstand.
b) Systemspezialist Unify mit Zertifikat Unify Certified Communication Professional (UCCP) mindestens 3 werden erwartet, davon 2 mit Ausrichtung in Voice HiPath 4000 und Unified Communication (UC).
Folgende Themen müssen abgedeckt sein:
— OpenScape (OS) 4000, OS Voice, OS UC,
— OS Xpression, OS Contact Center,
— Security, Verschlüsselung,
— Session Border Controller, Data Center LAN,
— VM-Ware Hardware und Betriebssystem.
c) Kommunikation-Techniker:
— mindestens 6 Techniker werden erwartet mit Herstellerzertifizierungen Unify mit Zertifikat Unifyed Communication Associate (UCCA),
— Montage und Programmierung von Anlagen und -teilen, die Aufnahme, Änderung und das Einbringen von Benutzerdaten,
— Inbetriebnahme und Funktionstests,
— Dokumentation,
— Service.
Je Mitarbeiter führen Sie bitte ein Profil auf einem gesonderten Dokument aus. Der Nachweis der Befähigung wird durch das Benennen von Zertifikaten und/oder bei den Projektleitern und Stellvertretern durch das Aufzeigen von vergleichbaren erbrachten Tätigkeiten geführt. Eine vergleichbare Tätigkeit ist durch Wiedergabe der aktuellen Arbeitsplatzbeschreibung oder durch Beschreibung von geleisteter Arbeit in Projekten zu belegen. Bitte geben Sie hierzu den Projektnamen, den Umfang des Projektes und die Rolle des Mitarbeiters im Projekt an. Für die Angebotsabgabe dürfen die Profile anonymisiert werden, bei Auftragsvergabe müssen die entsprechenden Namen benannt werden.
Mehr anzeigen
Je Mitarbeiter füllen sie bitte ein Profil auf einem gesonderten Dokument aus, das folgende Angaben enthält:
— Name des Unternehmens,
— Mitarbeiterprofil (Projektleiter/Netzwerk-System-Techniker/Systemspezialist),
— Name,
— geplante Funktion,
Ähnliche Projekte in gleicher Funktion (mind. 2 Projekte).
— Ausbildung und Abschluss,
— Zusatzausbildung/Weiterbildung.
Zertifizierung und/oder bei Projektleitern und Stellvertretern vergleichbar erbrachte Tätigkeitsbeschreibung (durch aktuelle Arbeitsplatzbeschreibung oder Benennung von geleisteter Arbeit (Projektname, Umfang, Rolle) in Projekten).
Die Zertifizierungen sind als Eigenerklärung nachzuweisen oder in Kopie den Angebotsunterlagen beizulegen. Bei Einreichung von Eigenerklärungen sind die Zertifikate innerhalb von vier Wochen nach Auftragsvergabe dem Auftraggeber vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern werden die Werte für die Wertung addiert. Angaben die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss Ihres Angebotes führen.
Mehr anzeigen
Für die Angebotsabgabe dürfen die Profile anonymisiert werden, bei Auftragsvergabe müssen die entsprechenden Namen benannt werden.
Mindeststandards:
Zwingend geforderte Mindeststandards:
— Jahresumsatz von jeweils mindestens 5 000 000 EUR – bezogen auf den Auftragsgegenstand – getrennt für die Jahre 2011, 2012, 2013,
— fest angestellte bisherige technische Mitarbeiter(innen) bezogen auf den Auftragsgegenstand von jeweils mindestens 30 Personen getrennt für die Jahre 2011, 2012 und 2013,
— Zertifizierung als Projektleiter oder Erfahrungen in mindestens 2 Projekten mit vergleichbarem Auftragsgegenstand,
— mindestens 3 Systemspezialisten Unify Certified Communication Professional (UCCP) Zertifikat, davon 2 mit Ausrichtung in Voice HiPath 4000 und Unified Communication (UC) mit den nebenstehend genannten Themen,
— mindestens 6 Techniker mit Herstellerzertifzierungen Unify mit Zertifikat Unify Certified Communication Associate (UCCA).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1 Qualitätssicherung.
Bitte stellen Sie in Ihrem Angebot zum Nachweis Ihrer Fachkunde dar, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Ihrem Unternehmen implementiert wurden. Geben Sie vorhandene Nachweise über Zertifizierungen bzw. sonstige Nachweise geprüfter Qualitätssicherungssysteme an. Hiermit sind Hersteller-, Produkt- und Qualitätsmanagementsysteme (DIN ISO9001 oder gleichwertig) gefragt (Mindeststandard).
Mehr anzeigen
2.3.2 Referenzprojekte.
Bitte bestätigen Sie, dass Sie 3 Referenzprojekte ab dem 1.1.2010 (MIndeststandard) bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand vorweisen können.
Die Referenzprojekte sind gemäß folgender Vorgaben bei Ihrem Angebot darzustellen. Angaben die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss Ihres Angebotes führen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
Mehr anzeigen
Folgende Angaben sind zum jeweiligen Referenzprojekt darzustellen:
Referenzprojektname.
Unternehmen (Bitte unbedingt angeben bei Bietergemeinschaften).
Kunde (Name und Anschrift).
Branche (Öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft).
Projektbeginn und -ende (jeweils Monat und Jahr).
Projektinhalte (Detaillierte Beschreibung des Projekts; bei Beteiligung mehrerer Unternehmen: Angabe der Aufgabenteilung und Ihrer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche; Darstellung des Zusammenwirkens sämtlicher Projektbeteiligter).
Auftragsvolumen in EUR (Angabe nur des eigenen Auftragsvolumens).
Aufgabenschwerpunkte (In welchen Bereichen des Auftragsgegenstandes waren Ihre Aufgabenschwerpunkte?).
Vergleichbarkeit (Ausführliche Darstellung der Vergleichbarkeit mit den hier zu vergebenden Leistungen unter Angabe der eingesetzten Personalstärke und -profile).
Ansprechpartner des Referenzkunden mit Name, Position, Tel. Nr. und E-Mail Adresse (Projektverantwortlicher Ansprechpartner).
Mindeststandards:
Zwingend erforderliche Mindeststandards:
— Hersteller-, Produkt und Qualitätsmanagementsysteme (DIN ISO9001 oder gleichwertig),
— 3 Referenzprojekte ab 1.1.2010 bezogen auf den Auftragsgegenstand.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B, ZV-VOL.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben ein einheitliches, gemeinsames Angebot einzureichen und in ihrem Angebot die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als Bevollmächtigten für die rechtsverbindliche Abgabe des Angebotes, den Abschluss und die Vertragsdurchführung, der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen zu benennen. Diesbezüglich sind Ihrem Antrag die Eigenerklärungen aus Abschnitt 4 der Bewerbungsbedingungen beizufügen.
Mehr anzeigen
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung, soweit sonstige gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
Mehr anzeigen
Sollte ein Bieter ein Angebot sowohl als Mitglied einer Bietergemeinschaft als auch als Einzelbieter stellen, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, werden der betreffende Bieter und die Bietergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen. Ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss beider Angebote. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
Mehr anzeigen

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dominic Possler
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ITM-Z4_DP_RV_TELEKOMMUNIKATIONSTECHNIK
Zusätzliche Informationen
3.1 Vergabeunterlagen.
Sämtliche die Ausschreibung betreffenden Unterlagen sowie eventuelle Konkretisierungen werden auf der Internetseite www.muenchen.de/vgst3 unter der Rubrik „Aktuelle Ausschreibungen“ zum download zur Verfügung gestellt.
Die Vergabeunterlagen setzen sich aus folgenden Dokumenten (ggf. mit jeweils weiteren Anlagen) zusammen:
— Bewerbungsbedingungen,
— Leistungsbeschreibung samt Anlagen,
— Vertragsentwurf,
— allen Eigenerklärungen nach Abschnitt 4 der Bewerbungsbedingungen,
— Vordruck zu Abschnitt 5 „Preise und Unterschrift Angebot“,
— ggf. der abschließende Fragen- und Antwortenkatalog zu den nach Abschnitt 2.3 der Bewerbungsbedingungen gestellten Bieterfragen (Konkretisierung).
Grundsätzliche Bestimmungen:
Die nachfolgenden allgemeinen Hinweise zu diesem Offenen Verfahren ergeben sich aus dem geltenden Vergaberecht und sollen den Bietern/Bietergemeinschaften innerhalb des Verfahrens helfen, ein wertbares Angebot abzugeben. Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Mehr anzeigen
Die Bieter müssen sich stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Evtl. Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten, Konkretisierungen oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können ausschließlich auf der Internetseite http://www.muenchen.de/vgst3 unter „Aktuelle Ausschreibungen“ abgerufen werden. Technische Störungen beim dortigen Abruf sind dem Servicebereich Vergabe unter itm.vergabe@muenchen.de umgehend per E-Mail mitzuteilen.
Mehr anzeigen
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der VOL/A wird ausdrücklich verwiesen. Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen des Angebotes sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Neben- sowie weitere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Kosten für die Vervielfältigung der Vergabeunterlagen fallen nicht an. Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung der Angebote wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Angebote samt Anlagen etc. gehen mit Eingang beim Auftraggeber in dessen alleiniges Eigentum über. Eine Rückgabe an die Bieter/Bietergemeinschaften ist ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
3.2 Abweichung vom Grundsatz der Produktneutralität.
In der vorliegenden Ausschreibung sollen Produkte des Herstellers Unify beschafft werden. Nachfolgend hierzu eine kurze zusammenfassende Begründung für diese Entscheidung. It@M ist der Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der Landeshauptstadt München. It@M betreibt die Telekommunikations-Infrastruktur mit ca. 22 000 Nutzern im gesamten Stadtbereich und versorgt alle öffentlichen Verwaltungen und Schulen. Der TK-Netzverbund besteht bis auf wenige Ausnahmen aus Anlagen- und Anlagenteilen des Systemhersteller Unify GmbH & Co. KG (vormals Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG).
Mehr anzeigen
Der Prozess der Überführung in ein Life Cycle Management wurde bereits gestartet. Ca. die Hälfte der Systeme sind bereits überführt und auf dem geplanten Soft- und Hardwarestand. Die benötigte Beschaffung für das Upgrade der restlichen Systeme und Anlagenteile soll durch den Rahmenvertrag zeitlich beschleunigt werden. Im Zuge einer zentralen Beschaffung wurden bereits alle TK-Systeme (Hicom 300 und HiPath4000) kostenmäßig auf den neuen SW-Stand V6 als FlexLicence migriert.
Mehr anzeigen
Neben wirtschaftlichen Gründen spricht vor allem für eine produktbezogene Ausschreibung, dass zahlreiche Funktionstätigkeiten nicht genutzt werden können, wenn Produkte verschiedener Hersteller in einem Verbund betrieben werden.
3.3 Abweichung vom Grundsatz der Losbildung.
Die Landeshauptstadt München ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentliche Auftraggeberin nach § 2 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG den Beschaffungsgegentand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und auch Fachlosen selbständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind (Lux in: Müller-Wrede (Hrsg.), Kommentar zur VOL/A, 4. Aufl. 2014, § 2 EG Rdn. 95 ff. m. w. N.).
Mehr anzeigen
Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Es wurde überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen würde.
Mehr anzeigen
Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da es sich bei dem Leistungsgegenstand um eng zusammenhängende Inhalte handelt und potentielle Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen können. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden.
Mehr anzeigen
Auf die Bildung von Mengenlosen wurde u. a. verzichtet, da mittelständische Interessen schon aufgrund des Auftragsvolumens gewahrt sind.
Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der Landeshauptstadt München klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die Leistung wird daher im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügefristen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter/Bietergemeinschaften Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Servicebereich Vergabe unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern /Bietergemeinschaften spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Servicebereich Vergabe zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter/Bietergemeinschaften für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Kammer anstreben können.
Mehr anzeigen
Sofern der Servicebereich Vergabe einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffenden Bieter/die Bietergemeinschaft nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2014/S 231-407214 (2014-11-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Marienplatz 8
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 097-175500
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 231-407214
ABl. S-Ausgabe: 97

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-04 📅
Name: Unify GmbH & Co. KG
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Georg Wächter
Quelle: OJS 2015/S 097-175500 (2015-05-19)