Rahmenvertrag über die Durchführung von IT-Dienstleistungen
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
Rahmenvertrag über die Durchführung von IT-Dienstleistungen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-21.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Rhein-Sieg-Kreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-07-21 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-11-27 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Computerunterstützung
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Computerunterstützung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Telefon: +49 2241132937 📞
Fax: +49 2241133165 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 140-251491
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag über die Durchführung von IT-Dienstleistungen.
Menge oder Umfang:
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siegburg und Nebenstellen des Rhein-Sieg-Kreises im Kreisgebiet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2016-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0329-10-14-VOL
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211472120 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 140-251491 (2014-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Computerunterstützung
Menge oder Umfang:
Erbringung von Dienstleistungen in der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) für die Dauer von 24 MonatenGeschätzter Bedarf an TuI-Dienstleistungspersonal:0,5 - 1,5 Personenjahren (Pj./Jahr).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Computerunterstützung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Telefon: +49 2241132937 📞
Fax: +49 2241133165 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 140-251491
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden.
Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotformulars sowie der zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen in Papierform einzureichen. Eine Veränderung der vorgegebenen Texte ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Vergabestelle behält sich - mit Ausnahme der "Bietergemeinschaftserklärung" und des Formblattes "Unternehmerleistungen" - vor, fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1, III.2.1 - III.2.3 dieser Bekanntmachung unter angemessener Frist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung. Unvollständig oder nicht fristgerecht vorgelegte Unterlagen führen zum Angebotsausschluss.
Außerdem ist der Auftraggeber vor Auftragsvergabe verpflichtet, eine Auskunft bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein - Westfalen sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Dortige Einträge können ebenfalls zum Angebotsausschluss führen.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein- Sieg- Kreises. Die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Vertragsbestandteil.
Rückfragen zum Vergabeverfahren, zur Leistungsbeschreibung oder den sonstigen Vergabeunterlagen sowie zu den abzugebenden Verpflichtungserklärungen sind rechtzeitig per Telefax (02241 / 13-3165) oder E-Mail (zvs@rhein-sieg-kreis.de) an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYRJ4
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag über die Durchführung von IT-Dienstleistungen.
Menge oder Umfang:
Erbringung von Dienstleistungen in der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) für die Dauer von 24 Monaten
Geschätzter Bedarf an TuI-Dienstleistungspersonal:
0,5 - 1,5 Personenjahren (Pj./Jahr).
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate bis längstens bis zum 31.10.2019.
Referenznummer: 0329-10-14-VOL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siegburg und Nebenstellen des Rhein-Sieg-Kreises im Kreisgebiet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeines:
1. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe die notwendigen Angaben für den Onlineabruf der Eignungsnachweise (Präqualifikationsverzeichnis, Präqualifizierungsnummer) anzugeben. In diesen Fällen sind nur die Erklärungen abzugeben bzw. die Nachweise zu erbringen, die im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt bzw. ablesbar sind. Dies gilt auch für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein - Sieg-Kreises registriert sind.
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2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/ oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angebotsabgabe zu erfolgen. Die Bietergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständige ausgefüllte oder von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabemarktplatz Rheinland eingesehen und heruntergeladen werden.
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Beim Einsatz von Nachunternehmern ist die Eignung des Nachunternehmers mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
B. Die geforderten Eignungsnachweise bzgl. Ziffer III.2.1 im Einzelnen:
Erklärungen, die mit Angebotsabgabe abzugeben sind:
1. Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG
2. Bietergemeinschaftserklärung (nur für Bietergemeinschaften)
Erklärungen und Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
1. Verpflichtungserklärung "Tariftreue"
2. Verpflichtungserklärung "Frauenförderung sowie Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie"
Erklärungen und Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle fristgerecht vorzulegen sind:
1. Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
1. Erklärungen, die mit Angebotsabgabe abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Erklärung zu Referenzprojekten (unter namentlicher Benennung der für die Durchführung des Auftrages vorgesehenen Mitarbeiter, Angabe des Auftraggebers, des zuständigen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten, Name des eingesetzten Personals, Anzahl der betreuten Arbeitsplätze, Bezeichnung des eingesetzten Managementproduktes, Ausführungszeitraum). Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
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Für die Abgabe der Erklärungen wird die Verwendung des Formblattes "Referenzen" empfohlen. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen (Referenzen) ist nicht zulässig.
2. Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— Nachweise zu Verwaltungserfahrung (Ziffer 1 des Formblattes "Referenzen"), Software-, User- und Devicemanagement (Ziffer 2 des Formblattes "Referenzen" sowie Kommunikationstechnik (Ziffer 3 des Formblattes "Referenzen") mit einer entsprechenden Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers.
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— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
1. Verwaltungserfahrung
Das zum Einsatz vorgesehene Personal muss in den letzten 5 Jahren mindestens 48 volle Monate in Kommunalverwaltungen mit einer vergleichbar großen Anzahl (> 1000) an IT-gestützte Arbeitsplätzen als System- und Anwenderbetreuer eingesetzt worden sein bzw. gearbeitet haben.
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2. Software-, User- und Devicemanagement
Das zum Einsatz vorgesehene Personal muss in den letzten 5 Jahren mindestens 48 volle Monate eine IT-Infrastruktur (Server und Clients inklusive Software) und deren Benutzer mit einem entsprechenden Managementprodukt verwaltet haben.
3. Kommunikationstechnik
Das zum Einsatz vorgesehene Personal muss während der letzten 5 Jahre mindestens 24 Monate Grundlagenwissen in der Administration und Entwicklung umfassender Kommunikationstechnik mit Mailing- und Message-Routing-Systemen, Telefonanlagen, Mobile Devices erworben und in der Praxis angewendet haben.
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Die o.g. Eignungskriterien können durch eine oder mehrere Referenzprojekte nachgewiesen werden.
Zusätzliche Mindestanforderung an das zum Einsatz vorgesehene Personal:
Das zum Einsatz vorgesehene Personal muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sicher mit ihr umgehen können.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen sind durch Vorlage eines Monatsausdrucks aus dem Zeiterfassungssystem des Rhein-Sieg-Kreises bzw. anhand eines Fahrtenbuchauszuges für den Abrechnungsmonat nachzuweisen.
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Die Rechnungszahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Eingang.
Bietergemeinschaften sind nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zwingende Voraussetzungen für die Auftragsvergabe
a) Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst -und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein - Westfalen (TVgG-NRW),
b) Abgabe der Verpflichtungserklärung zur "Frauenförderung sowie der Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie" (jeweils) nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein - Westfalen (TVgGNRW) und der dazu erlassenen Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW).
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Die Erklärungen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. Zudem ist der Abschluss eines Integritätsvertrags zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung.
Die geforderten Erklärungen sowie der Vertragsentwurf können unter www.rhein-sieg-kreis.de (Bürgerservice/Vergabestelle) eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2016-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0329-10-14-VOL
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden.
Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotformulars sowie der zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen in Papierform einzureichen. Eine Veränderung der vorgegebenen Texte ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
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Die Vergabestelle behält sich - mit Ausnahme der "Bietergemeinschaftserklärung" und des Formblattes "Unternehmerleistungen" - vor, fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1, III.2.1 - III.2.3 dieser Bekanntmachung unter angemessener Frist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung. Unvollständig oder nicht fristgerecht vorgelegte Unterlagen führen zum Angebotsausschluss.
Mehr anzeigen
Außerdem ist der Auftraggeber vor Auftragsvergabe verpflichtet, eine Auskunft bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein - Westfalen sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Dortige Einträge können ebenfalls zum Angebotsausschluss führen.
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Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein- Sieg- Kreises. Die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Vertragsbestandteil.
Rückfragen zum Vergabeverfahren, zur Leistungsbeschreibung oder den sonstigen Vergabeunterlagen sowie zu den abzugebenden Verpflichtungserklärungen sind rechtzeitig per Telefax (02241 / 13-3165) oder E-Mail (zvs@rhein-sieg-kreis.de) an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
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Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYRJ4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211472120 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 430 575 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Telefon: +49 2241133543 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 230-406341
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 140-251491
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY6LV.
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreishaus Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-30 📅
Name: Bender Digitec
Postort: Windeck
Postleitzahl: 51570
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Wolter-Michaelis
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 230-406341 (2014-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 430 575 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Telefon: +49 2241133543 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 230-406341
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 140-251491
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY6LV.
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreishaus Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-30 📅
Name: Bender Digitec
Postort: Windeck
Postleitzahl: 51570
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Wolter-Michaelis
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101 b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf § 107 GWB verwiesen.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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