Rahmenvertrag über die Lieferung von Betonfertigteilen

Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts

Dataport benötigt für das Sondervermögen der Freien und Hansestadt Hamburg und für eigene Bedarfe diverse Betonfertigteile. Aus diesem Grunde soll ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Betonfertigteilen (Kabel- und Muffenschächte, Schachtabdeckungen) für den Zeitraum vom 1.10.2014 bis 30.9.2016 vergeben werden.
Die benötigten Produkte und Mengen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt. Bei den Mengen handelt es sich um geschätzte Richtwerte für einen 2-Jahresbedarf. Für die Lieferung maßgebend ist der tatsächliche Bedarf des Auftraggebers.
Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-11 Auftragsbekanntmachung
2014-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schächte
Menge oder Umfang: Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schächte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
E-Mail: dataportvergabe2596@dataport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 134-240145
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Ziffer 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs. 8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport benötigt für das Sondervermögen der Freien und Hansestadt Hamburg und für eigene Bedarfe diverse Betonfertigteile. Aus diesem Grunde soll ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Betonfertigteilen (Kabel- und Muffenschächte, Schachtabdeckungen) für den Zeitraum vom 1.10.2014 bis 30.9.2016 vergeben werden.
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Die benötigten Produkte und Mengen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt. Bei den Mengen handelt es sich um geschätzte Richtwerte für einen 2-Jahresbedarf. Für die Lieferung maßgebend ist der tatsächliche Bedarf des Auftraggebers.
Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Schachtabdeckungen
Kurze Beschreibung: Diverse Schachtabdeckungen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Abzweigkästen AzK 83
Kurze Beschreibung: Diverse Abzweigkästen AzK 83
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Kleinkabelschächte
Kurze Beschreibung: Diverse Kleinkabelschächte.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Kabelschächte 82 L
Kurze Beschreibung: Diverse Kabelschächte 82 L
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Muffenschächte
Kurze Beschreibung: Diverse Muffenschächte.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Zubehör
Kurze Beschreibung: Diverse Kabelhalter u.a.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: OV RE2/2596/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Projektsprache deutsch;
— Unternehmensbeschreibung;
— Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen gemäß §§ 6 Abs. 5 VOL/A, 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A;
— Scientology-Erklärung;
— Liste privilegierter Nachunternehmer;
— Erklärung Nachunternehmer;
— Erklärung Bietergemeinschaften;
— Erklärung zum Mindestlohn;
Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Personalkennzahlen;
— Umsatzkennzahlen;
Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste;
— Qualitätsmanagement;
Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
— Erklärung über Kenntnis der deutschen Sprache bei zum Einsatz kommenden Personen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle
URL der Teilnahme: http://www.dataport.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV RE2/2596/14
Zusätzliche Informationen
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
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Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Ziffer 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs. 8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231448 📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zusenden.
Quelle: OJS 2014/S 134-240145 (2014-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 179-315981
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 134-240145
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Ziffer 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs.8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-15 📅
Name: Mönninghoff GmbH & Co. KG
Postanschrift: Industriestraße 10
Postort: Senden
Postleitzahl: 48308
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣

4️⃣

5️⃣

6️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2014/S 179-315981 (2014-09-16)