Lieferung von div. Eisenprodukten und Natriumaluminatlösung: — Los 1: ca. 2 430 to / a Eisen-(III)-Chloridlösung (Formel: FeCl3) im 24-Tonnen bzw. 16-Tonnen Tankfahrzeug, — Los 2: ca. 62 to / a Eisen-(III)-Chloridlösung (Formel: FeCl3) im 1to Mehrweg-/ Leih Container / Gebinde, — Los 3: ca. 325 to / a Eisen-(III)-Chloridsulfatlösung (Formel: FeClSO4), — Los 4: ca. 1 250 to / a Eisen-(II)-Chloridlösung (Formel: FeCl2), — Los 5: ca. 3 778 to / a Natriumaluminatlösung 7 % (Formel: NaAl(OH)4), — Los 6: ca. 1 800 to / a Eisen-(II)-Sulfat (Grünsalz als Schüttgut) (Formel: FeSO4 7 H2O) für den Zeitraum vom 1.6.2014 bis 31.5.2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Chemikalien für die Wasseraufbereitung
Menge oder Umfang:
Lieferung von div. Eisenprodukten und Natriumaluminatlösung:— Los 1: ca. 2 430 to / a Eisen-(III)-Chloridlösung (Formel: FeCl3) im 24-Tonnen bzw. 16-Tonnen Tankfahrzeug,— Los 2: ca. 62 to / a Eisen-(III)-Chloridlösung (Formel: FeCl3) im 1to Mehrweg-/ Leih Container / Gebinde,— Los 3: ca. 325 to / a Eisen-(III)-Chloridsulfatlösung (Formel: FeClSO4),— Los 4: ca. 1 250 to / a Eisen-(II)-Chloridlösung (Formel: FeCl2),— Los 5: ca. 3 778 to / a Natriumaluminatlösung 7 % (Formel: NaAl(OH)4),— Los 6: ca. 1 800 to / a Eisen-(II)-Sulfat (Grünsalz als Schüttgut) (Formel: FeSO4 7 H2O).
Lieferung von div. Eisenprodukten und Natriumaluminatlösung:— Los 1: ca. 2 430 to / a Eisen-(III)-Chloridlösung (Formel: FeCl3) im 24-Tonnen bzw. 16-Tonnen Tankfahrzeug,— Los 2: ca. 62 to / a Eisen-(III)-Chloridlösung (Formel: FeCl3) im 1to Mehrweg-/ Leih Container / Gebinde,— Los 3: ca. 325 to / a Eisen-(III)-Chloridsulfatlösung (Formel: FeClSO4),— Los 4: ca. 1 250 to / a Eisen-(II)-Chloridlösung (Formel: FeCl2),— Los 5: ca. 3 778 to / a Natriumaluminatlösung 7 % (Formel: NaAl(OH)4),— Los 6: ca. 1 800 to / a Eisen-(II)-Sulfat (Grünsalz als Schüttgut) (Formel: FeSO4 7 H2O).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Chemikalien für die Wasseraufbereitung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserverband Eifel-Rur
Postanschrift: Eisenbahnstr. 5
Postleitzahl: 52353
Postort: Düren
Kontakt
Internetadresse: http://www.wver.de🌏
E-Mail: zentralevergabe@wver.de📧
Telefon: +49 24214941133📞
Fax: +49 24214941509 📠
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden,
a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen,
b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,
c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. Der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 5.8.2003 zum Vertragsinhalt zu machen,
e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur
1. für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und
2. für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000,00 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000,00 EUR.
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden,
a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen,
b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,
c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. Der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 5.8.2003 zum Vertragsinhalt zu machen,
e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur
1. für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und
2. für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000,00 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000,00 EUR.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von div. Eisenprodukten und Natriumaluminatlösung:
— Los 1: ca. 2 430 to / a Eisen-(III)-Chloridlösung (Formel: FeCl3) im 24-Tonnen bzw. 16-Tonnen Tankfahrzeug,
— Los 2: ca. 62 to / a Eisen-(III)-Chloridlösung (Formel: FeCl3) im 1to Mehrweg-/ Leih Container / Gebinde,
— Los 3: ca. 325 to / a Eisen-(III)-Chloridsulfatlösung (Formel: FeClSO4),
— Los 4: ca. 1 250 to / a Eisen-(II)-Chloridlösung (Formel: FeCl2),
— Los 5: ca. 3 778 to / a Natriumaluminatlösung 7 % (Formel: NaAl(OH)4),
— Los 6: ca. 1 800 to / a Eisen-(II)-Sulfat (Grünsalz als Schüttgut) (Formel: FeSO4 7 H2O)
für den Zeitraum vom 1.6.2014 bis 31.5.2018.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Eisen-(III)-Chloridlösung (Formel: FeCl3)
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Eisen-(III)-Chloridlösung (Formel: FeCl3) im 24-Tonnen bzw. 16-Tonnen Tankfahrzeug.
Menge oder Umfang: Ca. 2 430 to / a.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Eisen-(III)-Chloridlösung (Formel: FeCl3) im 1to Mehrweg-/ Leih Container / Gebinde.
Menge oder Umfang: Ca. 62 to / a.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Eisen-(III)-Chloridsulfatlösung (Formel: FeClSO4)
Kurze Beschreibung: Eisen-(III)-Chloridsulfatlösung (Formel: FeClSO4).
Menge oder Umfang: Ca. 325 to / a.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Eisen-(II)-Chloridlösung (Formel: FeCl2)
Kurze Beschreibung: Eisen-(II)-Chloridlösung (Formel: FeCl2).
Menge oder Umfang: Ca. 1 250 to / a.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Natriumaluminatlösung 7 % (Formel: NaAl(OH)4)
Kurze Beschreibung: Natriumaluminatlösung 7 % (Formel: NaAl(OH)4).
Menge oder Umfang: Ca. 3 778 to / a.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Eisen-(II)-Sulfat (Grünsalz als Schüttgut) (Formel: FeSO4 7 H2O)
Kurze Beschreibung: Eisen-(II)-Sulfat (Grünsalz als Schüttgut) (Formel: FeSO4 7 H2O).
Menge oder Umfang: Ca. 1 800 to / a.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Lieferung von div. Eisenprodukten und Natriumaluminatlösung:
— Los 1: ca. 2 430 to / a Eisen-(III)-Chloridlösung (Formel: FeCl3) im 24-Tonnen bzw. 16-Tonnen Tankfahrzeug,
— Los 2: ca. 62 to / a Eisen-(III)-Chloridlösung (Formel: FeCl3) im 1to Mehrweg-/ Leih Container / Gebinde,
— Los 3: ca. 325 to / a Eisen-(III)-Chloridsulfatlösung (Formel: FeClSO4),
— Los 4: ca. 1 250 to / a Eisen-(II)-Chloridlösung (Formel: FeCl2),
— Los 5: ca. 3 778 to / a Natriumaluminatlösung 7 % (Formel: NaAl(OH)4),
— Los 6: ca. 1 800 to / a Eisen-(II)-Sulfat (Grünsalz als Schüttgut) (Formel: FeSO4 7 H2O).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandsgebiet des WVER.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweise/ eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen,
— Nachweis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig entrichten wurden (§ 7 Abs. 1 TVgG NRW).
Soweit dies nicht durch eine gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erfolgt, kann der Nachweis durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als 1 Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten.
Soweit dies nicht durch eine gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erfolgt, kann der Nachweis durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als 1 Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten.
— Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG NRW nicht vorliegen,
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer geprüft werden,
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer geprüft werden,
— Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweise/ eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen,
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer geprüft werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer geprüft werden.
Mindeststandards:
— Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 000 000 EUR (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung v. Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz).
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 101a GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden!
— KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 100 000 000 EUR (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR) für die eingesetzten Fahrzeuge.
— KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 100 000 000 EUR (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR) für die eingesetzten Fahrzeuge.
Die Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Leistung erbracht werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweise/ eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen,
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer geprüft werden.
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer geprüft werden.
Mindeststandards:
— Vorlage eines aktuellen EG-Sicherheitsdatenblattes,
— Vorlage eines Analysezertifikates,
— Angaben des Aktenzeichen der Genehmigung bzw. seines Lieferanten nach Bundesimmissionsschutzgesetz unter Angabe der Genehmigungsbehörde und des Genehmigungsdatums,
— Erklärung, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ausschließlich das Produkt aus der vorstehend genannten Produktionsstätte geliefert wird,
— Erklärung, dass sowohl eine funktionsfähige ANA als auch die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist und beim Befüllvorgang genutzt wird. Dies gilt auch für die eingesetzten Subunternehmer.
Die Angaben zu den Referenzen müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Leistung erbracht werden kann.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Sicherheiten gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen nach tatsächlich gelieferter Abrufmenge. Auf allen Rechnungen ist die Angabe der WVER-Bestell-Nummer erforderlich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters sowie der einzelnen Mitglieder mit dem Angebot.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Zahlungsweise für die Unterlagen:
1.) Download:
Die Vergabeunterlagen stehen ab sofort auf dem Ausschreibungsportal des WVER unter https://vergabe.wver.de zum kostenlosen Download bereit.
2.) schriftliche Anforderung:
Alternativ können die Unterlagen 1-fach schriftlich (per Brief oder Fax), dies jedoch kostenpflichtig,
Im Verwendungszweck sind der Firmenname sowie der Vermerk „KST 910.101“ zu nennen. Der schriftlichen Anforderung der Verdingungsunterlagen ist die Einzahlungsquittung beizufügen.
Die eingezahlte Gebühr wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-05-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-03-04 📅
Öffnungsort:
Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, Poststelle, 52353 Düren. Verspätet eingehende Angebote, auch bei Postzustellung, können nicht gewertet werden.
Ort des Eröffnungstermins: Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, Poststelle, 52353 Düren. Verspätet eingehende Angebote, auch bei Postzustellung, können nicht gewertet werden.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabe
Frau Wolff
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-06-01 📅
Datum des Endes: 2018-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-15 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 222-386125
Zusätzliche Informationen
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden,
a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen,
b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,
b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,
c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. Der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 5.8.2003 zum Vertragsinhalt zu machen,
d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. Der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 5.8.2003 zum Vertragsinhalt zu machen,
e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur
3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur
1. für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und
2. für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000,00 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000,00 EUR.
Gem. § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wiederkehrender Auftrag
Januar 2018.
Quelle: OJS 2014/S 018-027394 (2014-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Flockungsmittel
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Flockungsmittel📦
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-05-09 📅
Name: Kemira Germany Sales GmbH
Postanschrift: Main Airport Center/Unterschweinstiege 2-14
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@kemira.com📧
Internetadresse: www.kemira.com🌏