Rahmenvertrag über die Lieferung von Schutzausrüstung
Es ist beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Schutzbekleidung für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu vergeben. Die Schutzbekleidung beinhaltet die entsprechende Oberbekleidung sowie die Sicherheitsschuhe. Die Behörde umfasst die zentralen Geschäftsbereiche sowie 13 regionale Geschäftsbereiche, verteilt auf ganz Niedersachsen. Zu jedem Geschäftsbereich gehören mehrere Straßen-, bzw. Autobahnmeistereien, insgesamt 76 Standorte (s. Anlage 1 Übersicht AM – SM).
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Schutzbekleidung und Sicherheitsschuhen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) mit einer Laufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitigen Vertragsverlängerungen zu höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG).
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um höchstens zwölf weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich mitgeteilt.
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 3 NTVergG nach den Regelungen des Abschnittes 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A-EG). Des Weiteren wird auf einige Grundsatzregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere § 97 Abs. 1 bis 5 GWB, verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-22.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-08-22
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Auftragsbekanntmachung
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