Das Hotelportal dient der Modernisierung des Travelmanagements der Bundeswehr mit dem Ziel der Senkung der direkten und indirekten Reisekosten sowie der Verbesserung der Services für Reisende. Neben Maßnahmen der internen Optimierung, ist die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes. Die Leistungen des Hotelportals umfassen im Wesentlichen die Anpassung, Bereitstellung, Pflege und Wartung sowie den Betrieb desselben. Sämtliche Übernachtungsmöglichkeiten sollen daher über das Hotelportal gelistet werden. Neben Hotels mit Marktraten (Bruttoraten) werden Hotels mit Nettoraten der Leistungsberechtigten sowie bundeswehreigene Unterkünften aufgeführt. Der unter den Nummern II.1.4 und II.2.1 aufgeführte Auftragswert ist als fiktiver Auftragswert anzusehen. Durch den Auftraggeber erfolgt keine Vergütung der Dienstleistung. Die Vergütung ist abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell des Auftragnehmers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-24.
Auftragsbekanntmachung (2014-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang: Ca. 120 000 Übernachtungen von Reisenden der Bundeswehr pro Jahr.2 195 000
Gesamtwert des Auftrags: 2 195 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr -DL I 2-
Postanschrift: Fontainengraben 200
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.iud.bundeswehr.de/Ausschreibungen🌏
E-Mail: baiudbwdli2@bundeswehr.org📧
Telefon: +49 228123055📞
Fax: +49 228123520 📠
Das Hotelportal dient der Modernisierung des Travelmanagements der Bundeswehr mit dem Ziel der Senkung der direkten und indirekten Reisekosten sowie der Verbesserung der Services für Reisende. Neben Maßnahmen der internen Optimierung, ist die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes.
Das Hotelportal dient der Modernisierung des Travelmanagements der Bundeswehr mit dem Ziel der Senkung der direkten und indirekten Reisekosten sowie der Verbesserung der Services für Reisende. Neben Maßnahmen der internen Optimierung, ist die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes.
Die Leistungen des Hotelportals umfassen im Wesentlichen die Anpassung, Bereitstellung, Pflege und Wartung sowie den Betrieb desselben.
Sämtliche Übernachtungsmöglichkeiten sollen daher über das Hotelportal gelistet werden. Neben Hotels mit Marktraten (Bruttoraten) werden Hotels mit Nettoraten der Leistungsberechtigten sowie bundeswehreigene Unterkünften aufgeführt.
Der unter den Nummern II.1.4 und II.2.1 aufgeführte Auftragswert ist als fiktiver Auftragswert anzusehen. Durch den Auftraggeber erfolgt keine Vergütung der Dienstleistung. Die Vergütung ist abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell des Auftragnehmers.
Der unter den Nummern II.1.4 und II.2.1 aufgeführte Auftragswert ist als fiktiver Auftragswert anzusehen. Durch den Auftraggeber erfolgt keine Vergütung der Dienstleistung. Die Vergütung ist abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell des Auftragnehmers.
Menge oder Umfang: Ca. 120 000 Übernachtungen von Reisenden der Bundeswehr pro Jahr.
Beschreibung der Optionen: Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten Dauer sind vorgesehen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 1/DLI2/DV033
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Formblatt Eigenerklärungen Teil A (Anlage 3 zu 1/DLI2/DV033));
Formblatt Eigenerklärungen Teil B (Anlage 4 zu 1/DLI2/DV033).
Kopie Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung der o. g. Ausschreibung) oder vergleichbares Dokument des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat (Anlage 10 zu 1/DLI2/DV033));
Bankauskunft (nicht älter als 1 Jahr, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung der o.g. Ausschreibung (Anlage 7 zu 1/DLI2/DV033));
Bescheinigung Finanzamt/Steuerberater/Wirtschaftsberatungsunternehmen (nicht älter als 1 Jahr, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung der o.g. Ausschreibung (Anlage 11zu 1/DLI2/DV033))
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.) Erklärung des Bieters betreffend seines Vermögens u. seiner Solvenz;
2.) Angabe der Beschäftigtenzahl des Unternehmens / Bieters;
3.) Angabe des Jahresumsatzes in den letzten beiden Geschäftsjahren getrennt nach Geschäftsjahren in Euro;
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Referenzliste über die seit dem Geschäftsjahr 2011 wesentlichen erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen für öffentl. oder private Auftraggeber
Die Vergabestelle behält sich die Abforderung folgender Unterlagen zur weitergehenden Eignungsprüfung vor:
1.) Benennung evtl. Nachunternehmer;
2.) Nachweis gemäß III.2.3) in Bezug auf eingesetzte Nachunternehmer.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache zu erbringen soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bundeshaushaltsordnung, Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur VOL/B (ZVB/BMVg).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform: Gemeinsame Bieter haben einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Außerdem ist eine Liste aller Mitglieder beizufügen. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine besondere Rechtsform: Gemeinsame Bieter haben einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Außerdem ist eine Liste aller Mitglieder beizufügen. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 51
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Der vierjährigen Laufzeit ist eine dreimonatige Implementierungs- und Testphase sowie der Rollout vorangestellt.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-04-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Hause
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-08-01 📅
Datum des Endes: 2016-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1/DLI2/DV033
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www-bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Im Hinblick auf § 101 b Abs. 2, S.1 GWB wird darauf hingewiesen, dass die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahrens i.S.d. §§ 107 ff. GWB nur festgestellt werden kann, wenn die Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Im Hinblick auf § 101 b Abs. 2, S.1 GWB wird darauf hingewiesen, dass die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahrens i.S.d. §§ 107 ff. GWB nur festgestellt werden kann, wenn die Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Im Hinblick auf § 101 b Abs. 2, S.2 GWB wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet, wenn der Auftraggeber diese im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Im Hinblick auf § 101 b Abs. 2, S.2 GWB wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet, wenn der Auftraggeber diese im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat.
Im Hinblick auf § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens i.S.d. §§ 107 ff GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer vom Bieter bzw. Bewerber erhobenen Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Im Hinblick auf § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens i.S.d. §§ 107 ff GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer vom Bieter bzw. Bewerber erhobenen Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die entsprechenden Anträge sind bei der unter Punkt VI.4.1 benannten Stelle einzureichen.