Rahmenvertrag zur Lieferung von Schutzausrüstung für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr“
Es ist beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Schutzbekleidung für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Schutzbekleidung beinhaltet die entsprechende Oberbekleidung sowie die Sicherheitsschuhe. Die Behörde umfasst die zentralen Ge-schäftsbereiche sowie 13 regionale Geschäftsbereiche, verteilt auf ganz Niedersachsen. Zu jedem Geschäftsbereich gehören mehrere Straßen-, bzw. Autobahnmeistereien, insgesamt 76 Standorte (s. Anlage 1 und Anlage_GB-Mengen).
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Schutzbekleidung und Sicherheitsschuhen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) mit einer Laufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitigen Vertragsverlängerungen zu höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG).
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um höchstens zwölf weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich mitgeteilt.
Nach Aufforderung der Vergabestelle sind innerhalb von 21 Tagen zu Erprobungs- und Testzwecken sowie zur Bewertung Musterartikel zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat der Bieter von jeder Position des Angebotsvordruckes zu den Losen 1-10 jeweils zwei Exemplare in der Größe L einzureichen.
Für die Bemusterung zu Los 7 reicht jeweils ein Polo-Shirt in Größe L (50) (deutsche Bekleidungstabelle).
Für die Lose 8-10 hat der Bieter nach Aufforderung von jeder Position des Angebotsvordruckes jeweils zwei Exemplare in der Größe 43 einzureichen.
Sämtliche Muster sind mit dem Bieternamen zu beschriften und der entsprechenden Positionsnummer zu versehen.
Diese Testmuster sind leihweise zur Verfügung zu stellen. Nach Abschluss der Prüfung werden diese Muster an den Bieter zurück übersandt. Hierzu ist dem Angebot ein Retourenschein beizufügen. Eine Abholung der Muster seitens der Bieter ist auch möglich. Die gesamte Teststellung ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,00 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31.10.2013.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-15.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-04-15
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Auftragsbekanntmachung
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2014-07-31
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Ergänzende Angaben
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