Der Beschaffungsbedarf unterteilt sich wie folgt: — Fibre Channel Switche des Herstellers Brocade —— verschiedene Modelle von FC Switchen, —— Lizenzerweiterungen und Einbauoptionen für weitere Ports, —— Transceiver-Module zum Anschluss von Lichtwellenleiter-Kabeln, —— Wartungs- und Supportleistungen. — Lizenz für ein Upgrade der vorhandenen Management-Software —— Supportleistungen für die vorhandene Management-Software, —— Supportleistungen für die neu zu beschaffende Management-Software. — Dienstleistungen —— Dienstleistungen zur Installation, Konfiguration und Anpassung der FC Switche inkl. der Enterprise Funktionen, —— Dienstleistungen zur Auditierung der Fibre Channel SAN Infrastrukturen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-06.
Auftragsbekanntmachung (2014-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerkinfrastruktur
Menge oder Umfang:
Eine detaillierte Aufstellung der Positionen und Zubehörkomponenten befindet sich im Leistungsverzeichnis.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerkinfrastruktur📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: itsc GmbH
Postanschrift: Hannoversche Str. 149
Postleitzahl: 30627
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.itsc.de🌏
E-Mail: einkauf@itsc.de📧
Fax: +49 51127071555577 📠
—— Lizenzerweiterungen und Einbauoptionen für weitere Ports,
—— Transceiver-Module zum Anschluss von Lichtwellenleiter-Kabeln,
—— Wartungs- und Supportleistungen.
— Lizenz für ein Upgrade der vorhandenen Management-Software
—— Supportleistungen für die vorhandene Management-Software,
—— Supportleistungen für die neu zu beschaffende Management-Software.
— Dienstleistungen
—— Dienstleistungen zur Installation, Konfiguration und Anpassung der FC Switche inkl. der Enterprise Funktionen,
—— Dienstleistungen zur Auditierung der Fibre Channel SAN Infrastrukturen.
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: BA 6203
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezugsberechtigte Stellen, im Einzelnen in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung Zuverlässigkeit
Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
h) § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
h) § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir die Ausschlussgründe zur Kenntnis genommen habe/n, diese bei mir/uns nicht vorliegen und ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen.
Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Qualitätssicherung.
Mindeststandards:
Als "Mindestanforderung" für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto)…
… des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR.
… mit FC SAN Switchen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens 500 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Qualitätssicherung.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren wird eine zum Leistungsgegenstand vergleichbare Referenz hinsichtlich Stückzahl oder Gesamtvertragsvolumen aus den letzten 3 Jahren mit einer Laufzeit von mindestens 36 Kalendermonaten erwartet, in der FC Komponenten über eine Rahmenvertragsvereinbarung durch den Bieter beigestellt wurden.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren wird eine zum Leistungsgegenstand vergleichbare Referenz hinsichtlich Stückzahl oder Gesamtvertragsvolumen aus den letzten 3 Jahren mit einer Laufzeit von mindestens 36 Kalendermonaten erwartet, in der FC Komponenten über eine Rahmenvertragsvereinbarung durch den Bieter beigestellt wurden.
Mindestanforderung ist je eine zertifizierte Partner Autorisierung des Hardware Herstellers Brocade für die Lieferung, Implementierung und den Support der IT-SAN-Komponenten bzw. die Angabe, dass es sich beim Bieter selbst um den Hersteller handelt.
Mindestens zwei qualifizierte Mitarbeiter mit Kenntnissen der deutschen Sprache, die zur Realisierung der ausgeschriebenen Leistungen befähigt und in der Lage sind, die Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß zu erbringen zum Fachthema:
Mindestens zwei qualifizierte Mitarbeiter mit Kenntnissen der deutschen Sprache, die zur Realisierung der ausgeschriebenen Leistungen befähigt und in der Lage sind, die Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß zu erbringen zum Fachthema:
— Installation der abgeforderten Switche und Optionen, Integration in das Management-System Brocade Network Advisor Professional Plus und Konfiguration und Anpassung der Enterprise Bundle Funktionen sowie Analyse und Behebung von Störungen. Als Mindestanforderung gilt die Zertifizierung als Brocade Certified Fabric Professional oder eine vergleichbare Brocade Zertifizierung für diese Mitarbeiter.
— Installation der abgeforderten Switche und Optionen, Integration in das Management-System Brocade Network Advisor Professional Plus und Konfiguration und Anpassung der Enterprise Bundle Funktionen sowie Analyse und Behebung von Störungen. Als Mindestanforderung gilt die Zertifizierung als Brocade Certified Fabric Professional oder eine vergleichbare Brocade Zertifizierung für diese Mitarbeiter.
Qualifizierte Mitarbeiter mit Kenntnissen der deutschen Sprache, die zur Realisierung der ausgeschriebenen Leistungen befähigt und in der Lage sind, die Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß zu erbringen zum Fachthema: Hardware Assemblierung und Rackintegration der abgeforderten Switche und Optionen, ordnungsgemäße Verkabelung und Überprüfung der Betriebsbereitschaft.
Qualifizierte Mitarbeiter mit Kenntnissen der deutschen Sprache, die zur Realisierung der ausgeschriebenen Leistungen befähigt und in der Lage sind, die Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß zu erbringen zum Fachthema: Hardware Assemblierung und Rackintegration der abgeforderten Switche und Optionen, ordnungsgemäße Verkabelung und Überprüfung der Betriebsbereitschaft.
Als Mindestanforderung setzt der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 ein, welches den Mindestanforderungen der Norm entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Als Mindestanforderung setzt der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 ein, welches den Mindestanforderungen der Norm entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter der angebotenen IT Hardware Komponenten muss als Mindestanforderung ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Der Bieter der angebotenen IT Hardware Komponenten muss als Mindestanforderung ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-07-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat Zentraler Einkauf
Vergabestelle
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BA 6203
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen Beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt GWB § 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 110-193865 (2014-06-06)