Realbrandausbildung – RBA (Beschaffung von Dienstleistungen zur Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns in einer holzbefeuerten Brandübungsanlage)

Landesfeuerwehrverband Bayern e. V.

Der Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. als Auftraggeber beabsichtigt, im Ergebnis dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf der Grundlage eines Dienstvertrages abzuschließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Schulungs-/Ausbildungsleistungen im Rahmen einer sog. „Realbrandausbildung“ (RBA) in einem feststoffbefeuerten Brandcontainer in Theorie und Praxis für die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-12 Auftragsbekanntmachung
2014-05-26 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Feuerwehr
Menge oder Umfang:
Dauer der Leistung:Die Vertragslaufzeit umfasst vier Jahre ab Zuschlag mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um bis zu 9 Monate. Letztere dient dem Zweck, eine Dauer der Maßnahme ab Maßnahmenbeginn – nicht ab Zuschlag (= Vertragsschluss) – für 4 Jahre bzw. die vollumfängliche Nutzung der Fördermittel im Sinne der Maßnahme sicherzustellen. Zugleich ist dies auch aufgrund der vom Auftragnehmer zu tätigenden Investitionen (insbesondere der Fertigung der Brandübungsanlage) angezeigt.Umfang der Leistung:Der Auftraggeber plant aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit mit einem Abruf von 40 bis maximal 44 Leistungseinheiten (vgl. Abschnitt 2.1.3). Ein Anspruch auf Abnahme in dieser Höhe für den Auftragnehmer wird hierdurch nicht begründet.Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ab Beginn der Maßnahme (also nicht ab Zuschlag) pro Jahr mindestens 30 Leistungseinheiten (vgl. Abschnitt 2.1.3) abzurufen (Mindestabnahmemenge). Hierauf hat der Bieter einen Anspruch.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Feuerwehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesfeuerwehrverband Bayern e. V.
Postanschrift: Carl-von-Linde-Str. 42
Postleitzahl: 85716
Postort: Unterschleißheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfv-bayern.de 🌏
E-Mail: info@infora-rag.de 📧
Telefon: +49 89451088960 📞
Fax: +49 89451088969 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 053-088519
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
3.1 Vorgehen bei der Angebotsprüfung 3.1.1 Ausschlussgründe (Formale Prüfung) Die Angebote werden auf Einhaltung der formalen Kriterien bzw. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen geprüft. Hierunter fallen insbesondere das fristgemäße Vorliegen aller notwendigen Dokumente, Unterschriften , Preisangaben und Erklärungen. Bei final negativer Formalprüfung wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Auf § 19 EG VOL/A wird hingewiesen. 3.1.2 Eignungsprüfung Für die Prüfung der Eignung werden sowohl die mit diesen Bewerbungsbedingungen eingeforderten Eigenerklärungen (vgl. Abschnitt 4.2) als auch die gemäß Abschnitt 4.1 dieser Unterlage zu leistenden Angaben herangezogen. Die Unterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft (s. o.). Die weitere Prüfung erfolgt über die persönliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde sowie die Zuverlässigkeit anhand dieser Unterlagen. Mindestpunktzahl: Werden nicht mindestens 66 % der maximal zu vergebenden Eignungspunkte erreicht, so wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 3.1.3 Preisprüfung Ein Angebot muss auskömmlich sein. Angebote, deren deutlich niedrigerer Preis lediglich dem wettbewerbswidrigen Zwecke der Verdrängung von Mitbewerbern dient, werden ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für wucherische Angebote. Unterpreisangebote werden vom Auftraggeber entsprechend geprüft. Ggf. wird der betreffende Bieter bzw. die betreffende Bietergemeinschaft zur Erläuterung des Zustandekommens des fraglichen Preises (Kalkulationsgrundlage) aufgefordert. Kommt der Auftraggeber nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu dem Schluss, dass das Angebot nicht auskömmlich erscheint, der Bieter also nicht überzeugend darstellen kann, die Leistungserbringung über die Vertragslaufzeit sicherzustellen, führt dies ebenfalls zum Ausschluss des Angebots. Auf das Verbot unzulässiger Mischkalkulationen wird hingewiesen. 3.1.4 Wirtschaftlichkeitsprüfung, Leistungsbewertung Schließlich wird geprüft, welches Angebot unter Berücksichtigung von Leistung und Preis das wirtschaftlichste ist. Siehe hierzu Abschnitt 3.2. 3.2 Vorgehen bei der Angebotsbewertung 3.2.1 Zuschlagskriterien und Gewichtung Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Angebote wie folgt vor: Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben. Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben: (A) – Ausschlusskriterium. (B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet). Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig bejahend/bestätigend beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält. Hinweis: Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A). 3.2.2 Leistungsbewertung Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur: 0 bis 3 Punkte Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. 4 bis 7 Punkte Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht. 8 bis 10 Punkte Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht. Tabelle 3.1: Bewertungsstruktur Die Summe der Leistungspunkte ermittelt sich wie folgt: Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen. Mindestpunktzahl: Werden nicht mindestens 66 % der maximal zu vergebenden Leistungspunkte erreicht, so wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 3.2.3 Ermittlung des Angebotspreises Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreise der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft (s. o.). Der Gesamtpreis wird anhand des entsprechenden Dokumentes „Preisblatt“ ermittelt. 3.2.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wendet der Auftraggeber die folgende Wertungsmethode an: — Formale Prüfungen der Angebote. — Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen. — Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot. — Ermittlung der Leistungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (siehe Abschnitt 3.2.2). — Ermittlung des Angebotspreises (siehe Abschnitt 3.2.3). — Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der Leistungspunkte dividiert durch den Angebotspreis). — anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus der Kennzahl des führenden Angebots und einer weiteren Kennzahl ermittelt, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % ergibt. — Im nächsten Schritt werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. — Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die Leistung (gemäß Preisblatt). — Entscheidung über den Zuschlag und entsprechende schriftliche Begründung (Information gemäß § 101a GWB). — Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss. Wichtige Hinweise: Zusätzliche Unterlagen: Die Vergabeunterlagen werden unter „http://www.lfv-bayern.de/Aktuelles/Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt. Bei inhaltlichen Widersprüchen haben die Vergabeunterlagen samt Anlagen Vorrang vor dem Inhalt des Bekanntmachungstextes. Inhalt des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen samt Anlagen entsprechen. Der Auftraggeber kann unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen. Rückfragen: Von Rückfragen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Kontaktstelle (vgl. Anhang ## der EU-Bekanntmachung) zu richten. Form: Bei Abweichungen von den Formvorgaben der Vergabeunterlagen kann der Auftraggeber die betreffenden Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen. Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 14.4.2014, 17:00 Uhr an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: info@infora-rag.de Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der in Abschnitt I.1) der EU-Bekanntmachung angegebenen Internetadresse des Auftraggebers eingestellt. Die Bieterfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls. Unterstützung des Auftraggebers: Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Bewertung der Angebote von einem Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieses Beratungsunternehmens zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Bieter der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung unterzeichnet, die sie entsprechend verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert. Der Auftraggeber trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.). Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. als Auftraggeber beabsichtigt, im Ergebnis dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf der Grundlage eines Dienstvertrages abzuschließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Schulungs-/Ausbildungsleistungen im Rahmen einer sog. „Realbrandausbildung“ (RBA) in einem feststoffbefeuerten Brandcontainer in Theorie und Praxis für die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern.
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Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in der Leistungsbeschreibung.
Menge oder Umfang:
Dauer der Leistung:
Die Vertragslaufzeit umfasst vier Jahre ab Zuschlag mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um bis zu 9 Monate. Letztere dient dem Zweck, eine Dauer der Maßnahme ab Maßnahmenbeginn – nicht ab Zuschlag (= Vertragsschluss) – für 4 Jahre bzw. die vollumfängliche Nutzung der Fördermittel im Sinne der Maßnahme sicherzustellen. Zugleich ist dies auch aufgrund der vom Auftragnehmer zu tätigenden Investitionen (insbesondere der Fertigung der Brandübungsanlage) angezeigt.
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Umfang der Leistung:
Der Auftraggeber plant aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit mit einem Abruf von 40 bis maximal 44 Leistungseinheiten (vgl. Abschnitt 2.1.3). Ein Anspruch auf Abnahme in dieser Höhe für den Auftragnehmer wird hierdurch nicht begründet.
Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ab Beginn der Maßnahme (also nicht ab Zuschlag) pro Jahr mindestens 30 Leistungseinheiten (vgl. Abschnitt 2.1.3) abzurufen (Mindestabnahmemenge). Hierauf hat der Bieter einen Anspruch.
Beschreibung der Optionen:
Dauer der Leistung:
Die Vertragslaufzeit umfasst 4 Jahre ab Zuschlag mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um bis zu 9 Monate. Letztere dient dem Zweck, eine Dauer der Maßnahme ab Maßnahmenbeginn – nicht ab Zuschlag (= Vertragsschluss) – für 4 Jahre bzw. die vollumfängliche Nutzung der Fördermittel im Sinne der Maßnahme sicherzustellen. Zugleich ist dies auch aufgrund der vom Auftragnehmer zu tätigenden Investitionen (insbesondere der Fertigung der Brandübungsanlage) angezeigt.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 9 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Realbrandausbildung (RBA)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
** Hinweis: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen, Beschreibungen etc. finden sich in dem Dokument „LFV_RBA_Bewerbungsbedingungen“. Dieses wird unter „http://www.lfv-bayern.de/Aktuelles/Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
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Soweit in dieser Bekanntmachung auf "Abschnitte" verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf das Dokument „LFV_RBA_Bewerbungsbedingungen“.**
A.1.1 Zusage der Leistungserbringung
Können Sie zusichern, dass Ihr Unternehmen/Ihre Bietergemeinschaft aufgrund Ihrer technischen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja/Nein“).
A.1.2 Eigenerklärungen gemäß Abschnitt 4.2
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht haben?
4.2 Eigenerklärungen – Vordrucke für die Erstellung des Angebotes
Die in der folgenden, abschließenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen. Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die Erklärung auszufüllen hat (Bieter, Nachunternehmer, einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft).
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Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen und werden nicht berücksichtigt.
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Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebots.
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Hinweis:
Auch konzernangehörige Unternehmen und freie Mitarbeiter sind Dritte im Sinne der Nachunternehmerschaft und von Bietergemeinschaften.
Final fehlende Vordrucke oder nicht unterschriebene Vordrucke führen zum Ausschluss des Angebots.
Eigenerklärungen:
4.2.1 Zuverlässigkeit/Sozialversicherung (auch von Nachunternehmer auszufüllen).
4.2.2 Berufshaftpflichtversicherung.
4.2.3 Erklärungen der Bietergemeinschaft.
4.2.4 Bevollmächtigung der Bietergemeinschaft.
4.2.5 Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen (von Nachunternehmer auszufüllen).
4.2.6 Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit (auch von Nachunternehmer auszufüllen).
4.2.7 Übersicht Nachunternehmer.
4.2.8 Datenschutzrechtliche Einwilligung (auch von Nachunternehmer auszufüllen).
4.2.9 Scientology-Schutzerklärung (auch von Nachunternehmer auszufüllen).
**** HINWEIS ****
Die Eigenerklärung 4.2.2 – Berufshaftpflichtversicherung enthält einen Mindeststandard:
Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. jeweils 500 000 EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Angebotsabgabe abgeschlossen haben wird (= Mindeststandard).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
B.2.1 Mitarbeiter
Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (vgl. Kriterium B.3.2.2) zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern (= auch freie Mitarbeiter) sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
Bewertung: siehe Bewerbungsbedingungen.
Mindeststandards:
Mindestpunktzahl:
Werden nicht mindestens 66 % der maximal zu vergebenden Eignungspunkte erreicht, so wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4.1.3.1 Unternehmensbezogene Anforderungen (KG 3.1)
A.3.1.1 Deutsche Sprache
Bestätigen Sie, dass alle zur Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber und den entsprechenden Feuerwehren eingesetzten Personen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und anwenden werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“).
B.3.1.2 Leistungsportfolio
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand kurz dar. Beschreiben Sie alle Nachunternehmer oder Unternehmen der Bietergemeinschaft. Gehen Sie dabei auch auf alle auftragsbezogenen Beteiligungsverhältnisse aller sich bewerbender Unternehmen sowie die Leistungsspektren je beteiligtem Unternehmen (auch bei Bietergemeinschaften und dem Einsatz von Nachunternehmern) ein.
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Stellen Sie in diesem Rahmen die besonderen Kompetenzen dar, die Ihre Eignung bzw. die Eignung der einzelnen beteiligten Unternehmen (auch bei Bietergemeinschaften und dem Einsatz von Nachunternehmern) hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur vorliegenden Ausschreibung unterstreichen.
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Hinweis: Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt auf 4 DIN A4 Seiten, Schriftgrad Arial 11 Punkt, Zeilenabstand 1,5, Seitenrand links 2,5, Seitenrand rechts 1,5.
Bewertung: siehe Bewerbungsbedingungen.
B.3.1.3 Referenzprojekte
Benennen Sie bis zu drei mit dem Auftragsgegenstand in qualitativer (vgl. Leistungsbeschreibung) – nicht zwingend quantitativer – Hinsicht vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 3 Jahren.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind mindestens erforderlich:
—— Kurzbeschreibung des Auftrags, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen, insbesondere
— Kurzdarstellung der Schulungsinhalte in Theorie und Praxis,
— Zeitabläufe der Ausbildung (Was während der Ausbildung hat wie lange gedauert?).
—— Darstellung der Vergleichbarkeit mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen, insbesondere
— Dauer,
— Teilnehmerzahl insgesamt,
— Teilnehmer pro Übungstag und Ausbildungseinheit,
— Anzahl der Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Theorie und Praxis.
—— Angabe eines Ansprechpartners beim Referenzkunden, der inhaltlich über den Auftrag Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei bereits abgeschlossenen Referenzprojekten das Ende der genannten Projekte bzw. das Ende Ihrer Beteiligung an diesen nicht länger als 3 Jahre – gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist – zurückliegen darf.
Hinweis: Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung auf zwei DIN A4 Seiten pro Referenzprojekt und 6 DIN A4 Seiten insgesamt, d. h. alle Angaben zu diesem Kriterium (exklusive Deckblatt). Verwenden Sie Schriftgrad Arial 11 Punkt, Zeilenabstand 1,5. Sofern Sie die maximale Seitenzahl überschreiten, führt dies zu einer Abwertung um einen Punkt je angefangene drei Seiten zu viel. Gleiches gilt, wenn in der Referenz auf Anlagen verwiesen wird oder der Referenz Anlagen beigefügt sind und in Summe die maximale Seitenzahl überschritten wird.
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Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zur Abwertung oder zum Ausschluss des Antrages führen. Es wird der fachliche Ansprechpartner des Referenzkunden verlangt. Die Benennung des bewerberseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
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4.1.4 Anforderungsprofile Ausbilder (KG 3.2)
Die vom künftigen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind durch entsprechend qualifizierte Personen, wie im Verlauf dieses Kapitels beschrieben, zu erbringen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden Mindestanforderungen an Mitarbeiterzahl und Qualifikationsgrad für das Unternehmen gestellt. Der Bieter weist mittels Personalprofilen nach, dass er entsprechende Mitarbeiter im Projekt einsetzen kann und wird.
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Die jeweils nachfolgenden Bewertungskriterien dienen der Verifikation der angebotenen Profile und werden im Hinblick auf inhaltliche Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit bewertet. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zur Abwertung oder zum Ausschluss des Angebots führen.
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Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, bei Unklarheiten in den Qualifikationsprofilen Rücksprache mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft zu halten, um Aufklärung zu betreiben. Sollte sich – auch über das gegenständliche Vergabeverfahren hinaus – im weiteren Verlauf herausstellen, dass angebotene Anforderungsprofile (oder gleichwertige) nicht vorhanden und vom Auftragnehmer nicht eingesetzt werden können, berechtigt dies den Auftraggeber zur Minderung der Entgeltung und/oder außerordentlichen Kündigung der Rahmenvereinbarung.
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Der Bieter muss nachweisen, dass er in der Lage ist, Mitarbeiter in der benannten Anzahl mit den geforderten Qualifikationen zur Verfügung zu stellen.
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Wir bitten Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen, die Daten der einzelnen angebotenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Angebotsabgabe so zu neutralisieren, dass diese nicht identifiziert werden können.
Gleichwohl behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens, etwa vor Zuschlagserteilung und Ausfertigung der Vertragsurkunde, die Personalisierung der zunächst anonymisierten Profile einzufordern.
A.3.2.1 Anforderung Mitarbeiter – Ausbilder Realbrandausbildung (I)
Bestätigen Sie, dass die von Ihnen im Falle des Zuschlags eingesetzten Mitarbeiter mindestens die nachfolgend (B.3.2.2) dargestellten, geforderten Qualifikationen aufweisen?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja/Nein“).
B.3.2.2 Mitarbeiterprofil – Ausbilder Realbrandausbildung (II)
Benennen Sie bis zu drei Mitarbeiterprofile „Ausbilder Realbrandausbildung“.
Zum Nachweis der Kenntnisse und Erfahrungen sind bis zu 2 Referenzprojekte je Profil aus den letzten 3 Jahren zu den Anforderungen zu referenzieren (bestehend aus Auftragsbezeichnung, Dauer, Umfang, Kundenumfeld und Kurzbeschreibung der Tätigkeiten in Bezug zu den gelisteten Anforderungen).
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— Mehrjährige (Mindestanforderung: drei Jahre) Einsatzerfahrung als Atemschutzgeräteträger.
— Erfahrung als Ausbilder im auftragsgegenständlichen Leistungs-/Tätigkeitsbereich (sowohl Erwachsenenbildung, als auch Realbrandausbildung im gegenständlichen Sinne).
— Lehrgang Gruppenführer nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 2 (FIII) oder Hauptbrandmeister nach AGBF-RiLi/Laufbahnverordnung (B III).
— Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Ausbilder für Atemschutzgeräteträger“.
— Atemschutzgeräteträgertauglichkeit nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz (G) 26.3.
— Tauglichkeit für Hitzearbeiten nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz (G) 30.
— Nach erfolgtem Ausbilderlehrgang (s. o.) mindestens fünf absolvierte Ausbildungseinheiten (Theorie & Praxis) als eigenverantwortlicher Ausbilder unter Aufsicht eines erfahrenen Ausbilders durchgeführt.
— Rettungsdiensthelfer (oder gleichwertig).
— Ausbildung Frühdefibrillation.
Bewertung: Es wirkt sich bei der Bewertung umso positiver aus, je größer die angegebenen Werte – etwa bei Erfahrungen und der Dauer von Tätigkeiten – sind.
Auch führt eine höherwertigere Qualifikation zu mehr Bewertungspunkten.
Hinweis: Bitte halten Sie sich hinsichtlich der schriftlichen Darstellung an den beigefügten Vordruck „LFV_Vordruck_Mitarbeiterprofile“ und beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung der Profile je Profil (inkl. Referenzprojekte) auf maximal 2 DIN A4-Seiten (Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5). Sofern Sie die maximale Seitenzahl überschreiten, führt dies zu einer Abwertung um einen Punkt je angefangene 3 Seiten zu viel.
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Orientieren Sie sich an der Reihenfolge der aufgelisteten Anforderungen und der Gruppierung in Themenbereiche. Bitte achten Sie auf ein ausgewogenes Verhältnis (etwa 50 : 50) in der Darstellung der Erfahrungen und Kenntnisse einerseits sowie der Referenzprojekte andererseits.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine, aber gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber ist Voraussetzung für Vertragsschluss.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Willy-Brandt-Platz 6, 81829 München
RA Günther Pinkenburg, LL.M.
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
URL der Dokumente: http://www.lfv-bayern.de/Aktuelles/Ausschreibungen 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Realbrandausbildung (RBA)
Zusätzliche Informationen
3.1 Vorgehen bei der Angebotsprüfung
3.1.1 Ausschlussgründe (Formale Prüfung)
Die Angebote werden auf Einhaltung der formalen Kriterien bzw. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen geprüft. Hierunter fallen insbesondere das fristgemäße Vorliegen aller notwendigen Dokumente, Unterschriften , Preisangaben und Erklärungen. Bei final negativer Formalprüfung wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Auf § 19 EG VOL/A wird hingewiesen.
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3.1.2 Eignungsprüfung
Für die Prüfung der Eignung werden sowohl die mit diesen Bewerbungsbedingungen eingeforderten Eigenerklärungen (vgl. Abschnitt 4.2) als auch die gemäß Abschnitt 4.1 dieser Unterlage zu leistenden Angaben herangezogen.
Die Unterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft (s. o.). Die weitere Prüfung erfolgt über die persönliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde sowie die Zuverlässigkeit anhand dieser Unterlagen.
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Mindestpunktzahl:
Werden nicht mindestens 66 % der maximal zu vergebenden Eignungspunkte erreicht, so wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
3.1.3 Preisprüfung
Ein Angebot muss auskömmlich sein. Angebote, deren deutlich niedrigerer Preis lediglich dem wettbewerbswidrigen Zwecke der Verdrängung von Mitbewerbern dient, werden ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für wucherische Angebote. Unterpreisangebote werden vom Auftraggeber entsprechend geprüft. Ggf. wird der betreffende Bieter bzw. die betreffende Bietergemeinschaft zur Erläuterung des Zustandekommens des fraglichen Preises (Kalkulationsgrundlage) aufgefordert. Kommt der Auftraggeber nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu dem Schluss, dass das Angebot nicht auskömmlich erscheint, der Bieter also nicht überzeugend darstellen kann, die Leistungserbringung über die Vertragslaufzeit sicherzustellen, führt dies ebenfalls zum Ausschluss des Angebots.
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Auf das Verbot unzulässiger Mischkalkulationen wird hingewiesen.
3.1.4 Wirtschaftlichkeitsprüfung, Leistungsbewertung
Schließlich wird geprüft, welches Angebot unter Berücksichtigung von Leistung und Preis das wirtschaftlichste ist. Siehe hierzu Abschnitt 3.2.
3.2 Vorgehen bei der Angebotsbewertung
3.2.1 Zuschlagskriterien und Gewichtung
Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Angebote wie folgt vor:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
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Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A) – Ausschlusskriterium.
(B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet).
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig bejahend/bestätigend beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
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Hinweis:
Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A).
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3.2.2 Leistungsbewertung
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
0 bis 3 Punkte Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung.
4 bis 7 Punkte Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht.
8 bis 10 Punkte Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht.
Tabelle 3.1: Bewertungsstruktur
Die Summe der Leistungspunkte ermittelt sich wie folgt:
Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
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Werden nicht mindestens 66 % der maximal zu vergebenden Leistungspunkte erreicht, so wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
3.2.3 Ermittlung des Angebotspreises
Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreise der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft (s. o.). Der Gesamtpreis wird anhand des entsprechenden Dokumentes „Preisblatt“ ermittelt.
3.2.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wendet der Auftraggeber die folgende Wertungsmethode an:
— Formale Prüfungen der Angebote.
— Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen.
— Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot.
— Ermittlung der Leistungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (siehe Abschnitt 3.2.2).
— Ermittlung des Angebotspreises (siehe Abschnitt 3.2.3).
— Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der Leistungspunkte dividiert durch den Angebotspreis).
— anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus der Kennzahl des führenden Angebots und einer weiteren Kennzahl ermittelt, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % ergibt.
— Im nächsten Schritt werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet.
— Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die Leistung (gemäß Preisblatt).
— Entscheidung über den Zuschlag und entsprechende schriftliche Begründung (Information gemäß § 101a GWB).
— Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss.
Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden unter „http://www.lfv-bayern.de/Aktuelles/Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt. Bei inhaltlichen Widersprüchen haben die Vergabeunterlagen samt Anlagen Vorrang vor dem Inhalt des Bekanntmachungstextes.
Inhalt des Angebotes:
Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen samt Anlagen entsprechen.
Der Auftraggeber kann unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen.
Rückfragen:
Von Rückfragen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Kontaktstelle (vgl. Anhang ## der EU-Bekanntmachung) zu richten.
Form:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben der Vergabeunterlagen kann der Auftraggeber die betreffenden Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 14.4.2014, 17:00 Uhr an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: info@infora-rag.de
Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der in Abschnitt I.1) der EU-Bekanntmachung angegebenen Internetadresse des Auftraggebers eingestellt.
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Die Bieterfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls.
Unterstützung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Bewertung der Angebote von einem Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieses Beratungsunternehmens zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Bieter der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung unterzeichnet, die sie entsprechend verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert.
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Der Auftraggeber trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
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Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Vergabestelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern –Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2014/S 053-088519 (2014-03-12)
Ergänzende Angaben (2014-05-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 102-178829
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 53-088519
ABl. S-Ausgabe: 102
Quelle: OJS 2014/S 102-178829 (2014-05-26)