Regionalbusleistungen im Kreis Steinburg

Zweckverband ÖPNV Steinburg

Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr. Betroffen sind im Teilnetz Nord die heutigen Linien 10, 11, 14, 3270, 6710 und 6720. Im Teilnetz Ost sind betroffen die heutigen Linien 15, 6552, 6553 und 7620 (der Auftraggeber behält sich vor, die Linie 7620 nur auf dem Abschnitt Itzehoe bis Wrist zu vergeben).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband ÖPNV Steinburg
Postanschrift: Karlstraße 13
Postleitzahl: 25524
Postort: Itzehoe
Kontakt
Telefon: +49 482169502 📞
Fax: +49 482169476 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 049-080672
ABl. S-Ausgabe: 49
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung beim Kreis Steinburg als zuständige Genehmigungsbehörde zu stellen.Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die im Folgenden dargestellten Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG verbunden: — Die beiden Teilnetze bilden jeweils eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. — Einhaltung der heutigen Fahrpläne mit dem gesamten Linienweg ggf. mit grenzüberschreitenden Streckenabschnitten (unter https://www.steinburg.de/194_6290.htm als Download abrufbar); in den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind. — Anwendung des jeweils geltenden SH-Tarifs (http://www.nah.sh/nah-sh/fahrkarten-preise/der-sh-tarif/); auf dem Abschnitt Wrist bis Bad Bramstedt der Linie 7620 zusätzlich des jeweils geltenden HVV-Tarifs (http://www.hvv.de/fahrkarten/gemeinschaftstarif/) — Verwendung des jeweils geltenden Corporate Designs (CD) des Nahverkehrs Schleswig-Holstein (nah.sh) in Bezug auf den hier betroffenen Verkehr für sämtliche Publikationen des Verkehrsunternehmens sowie für die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit nah.sh-Logo.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Regionalbusleistungen im Kreis Steinburg.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr. Betroffen sind im Teilnetz Nord die heutigen Linien 10, 11, 14, 3270, 6710 und 6720. Im Teilnetz Ost sind betroffen die heutigen Linien 15, 6552, 6553 und 7620 (der Auftraggeber behält sich vor, die Linie 7620 nur auf dem Abschnitt Itzehoe bis Wrist zu vergeben).
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Menge oder Umfang:
Teilnetz Nord ca. 450 000 Fahrplankilometer/Jahr und Teilnetz Ost ca. 410 000 Fahrplankilometer/Jahr.
Dauer: 96 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Steinburg.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Martin Scholz

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung beim Kreis Steinburg als zuständige Genehmigungsbehörde zu stellen.Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die im Folgenden dargestellten Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG verbunden:
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— Die beiden Teilnetze bilden jeweils eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG.
— Einhaltung der heutigen Fahrpläne mit dem gesamten Linienweg ggf. mit grenzüberschreitenden Streckenabschnitten (unter https://www.steinburg.de/194_6290.htm als Download abrufbar); in den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind.
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— Anwendung des jeweils geltenden SH-Tarifs (http://www.nah.sh/nah-sh/fahrkarten-preise/der-sh-tarif/); auf dem Abschnitt Wrist bis Bad Bramstedt der Linie 7620 zusätzlich des jeweils geltenden HVV-Tarifs (http://www.hvv.de/fahrkarten/gemeinschaftstarif/)
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— Verwendung des jeweils geltenden Corporate Designs (CD) des Nahverkehrs Schleswig-Holstein (nah.sh) in Bezug auf den hier betroffenen Verkehr für sämtliche Publikationen des Verkehrsunternehmens sowie für die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit nah.sh-Logo.
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Quelle: OJS 2014/S 049-080672 (2014-03-05)
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