Reinigung nach dem Prinzip der „ergebnisorientierten“ Reinigung, Winterdienst und Graffitientfernung auf den 173 U-Bahnhöfen einschließlich der Gleisbereiche in 9 Losen
Lose 1-8, a bis c. Die Leistungserbringung erfolgt nach dem Prinzip der „ergebnisorientierten“ Reinigung, leistungsbezogene Komponenten dienen als Ergänzung oder Präzisierung dieses Konzeptes. Ziel ist es, die 173 U-Bahnhöfe der BVG den Fahrgästen in einem sauberen, graffitifreieren Zustand präsentieren zu können. Die 173 U-Bahnhöfe befinden sich im gesamten Berliner Stadtgebiet. a.) Prinzip der „ergebnisorientierten“ Reinigung – die Bahnhöfe sind in vorgegebene Qualitätsstandards eingeteilt, dieser Standard ist zu halten. Zum Leistungsgegenstand gehören U-Bahnanlagen, Bahnsteige, Wände, Decken, Säulen, Gänge, Unterführungen, Diensträume mit Einrichtungen und Bahnhofsausrüstungen (wie Bänke, Papierkörbe, Schilder, Fahrausweisautomaten, Entwerter, Beleuchtungskörper etc.). b.) Graffitientfernung auf allen Oberflächen. c.) Winterdienst: Schnee- und Glätte sind unverzüglich nach ihrem Entstehen, innerhalb der Betriebszeit der BVG auf allen U-Bahnhöfen, deren Zu- und Abgängen einschließlich Treppenanlagen zu beseitigen, so dass die Verkehrssicherheit in vollem Umfang gewährleistet wird (vom 1.11. bis 30.4.) Los 9. d.) Reinigung, Winterdienst und Graffitientfernung im Gleisbereich der 173 U-Bahnhöfe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-05.
Auftragsbekanntmachung (2014-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5) – 8 Lose für Reinigungsleistungen nach dem Prinzip der „ergebnisorientierten“ Reinigung (inkl. Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Flächen) auf den U-Bahnhöfen (siehe II.1.5) und Anhang B Lose 1-8) – 1 Los für Reinigung, Winterdienst und Graffitientfernung im Gleisbereich der 173 U-Bahnhöfe (siehe II.1.5) und Anhang B Los 9).
Siehe II.1.5) – 8 Lose für Reinigungsleistungen nach dem Prinzip der „ergebnisorientierten“ Reinigung (inkl. Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Flächen) auf den U-Bahnhöfen (siehe II.1.5) und Anhang B Lose 1-8) – 1 Los für Reinigung, Winterdienst und Graffitientfernung im Gleisbereich der 173 U-Bahnhöfe (siehe II.1.5) und Anhang B Los 9).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: einkauf.5@bvg.de📧
Telefon: +49 3025620263📞
Fax: +49 3025620348 📠
— Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
— Die Eignung von Subunternehmern, die im Teilnahmeantrag noch nicht benannt wurden, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.2.1)-III.2.3) genannten Eignungskriterien nachzuweisen.
— Bei Angebotsabgabe ist vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG für den Bieter sowie für seine Subunternehmer sowie eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) abzugeben.
— Im Rahmen der Ausführungsbedingungen wird von den Auftragnehmern verlangt werden, dass sie spätestens drei Monate nach Zuschlagserteilung einen gültigen Nachweis des RAL-Gütezeichens „Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe sowie Materialien zur Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe“ (RAL-GZ 841) oder einen gleichwertigen Nachweis vorlegen. Die Inhalte des RAL-GZ 841 sind verfügbar unter: http://www.ral-guetezeichen.de/gutezeichen-einzelanzeige.html?&gz_id=6
— Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 25.3.2015, 16:00 Uhr.
— Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
— Die Eignung von Subunternehmern, die im Teilnahmeantrag noch nicht benannt wurden, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.2.1)-III.2.3) genannten Eignungskriterien nachzuweisen.
— Bei Angebotsabgabe ist vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG für den Bieter sowie für seine Subunternehmer sowie eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) abzugeben.
— Im Rahmen der Ausführungsbedingungen wird von den Auftragnehmern verlangt werden, dass sie spätestens drei Monate nach Zuschlagserteilung einen gültigen Nachweis des RAL-Gütezeichens „Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe sowie Materialien zur Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe“ (RAL-GZ 841) oder einen gleichwertigen Nachweis vorlegen. Die Inhalte des RAL-GZ 841 sind verfügbar unter: http://www.ral-guetezeichen.de/gutezeichen-einzelanzeige.html?&gz_id=6
— Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 25.3.2015, 16:00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 14
Kurze Beschreibung:
Lose 1-8, a bis c.
Die Leistungserbringung erfolgt nach dem Prinzip der „ergebnisorientierten“ Reinigung, leistungsbezogene Komponenten dienen als Ergänzung oder Präzisierung dieses Konzeptes. Ziel ist es, die 173 U-Bahnhöfe der BVG den Fahrgästen in einem sauberen, graffitifreieren Zustand präsentieren zu können. Die 173 U-Bahnhöfe befinden sich im gesamten Berliner Stadtgebiet.
Die Leistungserbringung erfolgt nach dem Prinzip der „ergebnisorientierten“ Reinigung, leistungsbezogene Komponenten dienen als Ergänzung oder Präzisierung dieses Konzeptes. Ziel ist es, die 173 U-Bahnhöfe der BVG den Fahrgästen in einem sauberen, graffitifreieren Zustand präsentieren zu können. Die 173 U-Bahnhöfe befinden sich im gesamten Berliner Stadtgebiet.
a.) Prinzip der „ergebnisorientierten“ Reinigung – die Bahnhöfe sind in vorgegebene Qualitätsstandards eingeteilt, dieser Standard ist zu halten. Zum Leistungsgegenstand gehören U-Bahnanlagen, Bahnsteige, Wände, Decken, Säulen, Gänge, Unterführungen, Diensträume mit Einrichtungen und Bahnhofsausrüstungen (wie Bänke, Papierkörbe, Schilder, Fahrausweisautomaten, Entwerter, Beleuchtungskörper etc.).
a.) Prinzip der „ergebnisorientierten“ Reinigung – die Bahnhöfe sind in vorgegebene Qualitätsstandards eingeteilt, dieser Standard ist zu halten. Zum Leistungsgegenstand gehören U-Bahnanlagen, Bahnsteige, Wände, Decken, Säulen, Gänge, Unterführungen, Diensträume mit Einrichtungen und Bahnhofsausrüstungen (wie Bänke, Papierkörbe, Schilder, Fahrausweisautomaten, Entwerter, Beleuchtungskörper etc.).
b.) Graffitientfernung auf allen Oberflächen.
c.) Winterdienst: Schnee- und Glätte sind unverzüglich nach ihrem Entstehen, innerhalb der Betriebszeit der BVG auf allen U-Bahnhöfen, deren Zu- und Abgängen einschließlich Treppenanlagen zu beseitigen, so dass die Verkehrssicherheit in vollem Umfang gewährleistet wird (vom 1.11. bis 30.4.)
c.) Winterdienst: Schnee- und Glätte sind unverzüglich nach ihrem Entstehen, innerhalb der Betriebszeit der BVG auf allen U-Bahnhöfen, deren Zu- und Abgängen einschließlich Treppenanlagen zu beseitigen, so dass die Verkehrssicherheit in vollem Umfang gewährleistet wird (vom 1.11. bis 30.4.)
Los 9.
d.) Reinigung, Winterdienst und Graffitientfernung im Gleisbereich der 173 U-Bahnhöfe.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Reinigung nach dem Prinzip der „ergebnisorientierten“ Reinigung, Winterdienst und Graffitientfernung
Kurze Beschreibung:
Reinigung von 17 U-Bahnhöfen einschließlich aller Anlagen nach vorgegebenen definierten Qualitätsstandards inklusive Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Untergründen. Die Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Leistungskontrollen, die vom AN entsprechend der Häufigkeiten erfasst und bei den Leistungsklassen umzusetzen sind. Die Ergebnisse der Leistungskontrollen müssen in der vom AG vorgegebenen Tabellenform (derzeit Excel 2007) kompatibel durch den AN dem AG zur Verfügung gestellt werden.
Reinigung von 17 U-Bahnhöfen einschließlich aller Anlagen nach vorgegebenen definierten Qualitätsstandards inklusive Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Untergründen. Die Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Leistungskontrollen, die vom AN entsprechend der Häufigkeiten erfasst und bei den Leistungsklassen umzusetzen sind. Die Ergebnisse der Leistungskontrollen müssen in der vom AG vorgegebenen Tabellenform (derzeit Excel 2007) kompatibel durch den AN dem AG zur Verfügung gestellt werden.
Die Graffitibeseitigung umfasst die schriftliche und elektronische Erfassung der Graffitis, die Reinigung bzw. Beseitigung von Farbschmierereien (z.B.Graffiti), die Entfernung von Wildplakatierungen auf allen Oberflächen der vom AG bewirtschafteten U-Bahnhöfe einschließlich der Zugänge, Abgänge, Hochbahnviadukte und Umwehrungen (mit Ausnahme der VVR Wall GmbH- sowie Urbanis – Einrichtungen).
Die Graffitibeseitigung umfasst die schriftliche und elektronische Erfassung der Graffitis, die Reinigung bzw. Beseitigung von Farbschmierereien (z.B.Graffiti), die Entfernung von Wildplakatierungen auf allen Oberflächen der vom AG bewirtschafteten U-Bahnhöfe einschließlich der Zugänge, Abgänge, Hochbahnviadukte und Umwehrungen (mit Ausnahme der VVR Wall GmbH- sowie Urbanis – Einrichtungen).
Winterdienst: Schnee- und Glätte sind unverzüglich nach ihrem Entstehen, innerhalb der Betriebszeit der BVG auf allen u. g. U-Bahnhöfen zu beseitigen, so dass die Verkehrssicherheit in vollem Umfang gewährleistet wird (vom 1.11. bis 30.04. eines jeden Jahres).
Winterdienst: Schnee- und Glätte sind unverzüglich nach ihrem Entstehen, innerhalb der Betriebszeit der BVG auf allen u. g. U-Bahnhöfen zu beseitigen, so dass die Verkehrssicherheit in vollem Umfang gewährleistet wird (vom 1.11. bis 30.04. eines jeden Jahres).
Fußbodenfläche ca. 35 800 m², Steintreppen ca. 3 900 m², Sanitärräume ca. 500 m², Wandfläche ca.24 300 m², Aufzüge ca. 15 Stück, Fahrtreppen ca. 36 Stück, Abfallbehälter und Aschenbecher ca. 346 Stück usw. Graffitibeseitigung: ca. 86 000 m² im Jahr auf verschiedenen Untergründen
Fußbodenfläche ca. 35 800 m², Steintreppen ca. 3 900 m², Sanitärräume ca. 500 m², Wandfläche ca.24 300 m², Aufzüge ca. 15 Stück, Fahrtreppen ca. 36 Stück, Abfallbehälter und Aschenbecher ca. 346 Stück usw. Graffitibeseitigung: ca. 86 000 m² im Jahr auf verschiedenen Untergründen
Winterdienst – ca. 95 % Handarbeit
ca. 20 000 m², davon ca. 6 000 m² auf nicht überdachten Bahnsteigen
— Bahnsteige von offenen U-Bahnhöfen (ohne oder mit Teilüberdachung),
— Treppen der Ein-/Ausgänge (ca. 62) inkl. Schneefanggitter,
— Flächen in den Vorhallen,
— Sonderflächen (z. B. unter Viadukten sowie besondere Verbindungswege).
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Reinigung von 23 U-Bahnhöfen einschließlich aller Anlagen nach vorgegebenen definierten Qualitätsstandards inklusive Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Untergründen. Die Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Leistungskontrollen, die vom AN entsprechend der Häufigkeiten erfasst und bei den Leistungsklassen umzusetzen sind.
Reinigung von 23 U-Bahnhöfen einschließlich aller Anlagen nach vorgegebenen definierten Qualitätsstandards inklusive Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Untergründen. Die Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Leistungskontrollen, die vom AN entsprechend der Häufigkeiten erfasst und bei den Leistungsklassen umzusetzen sind.
Die Ergebnisse der Leistungskontrollen müssen in der vom AG vorgegebenen Tabellenform (derzeit Excel 2007) kompatibel durch den AN dem AG zur Verfügung gestellt werden.
Die Graffitibeseitigung umfasst die schriftliche und elektronische Erfassung der Graffitis, die Reinigung bzw. Beseitigung von Farbschmierereien (z.B.Graffiti), die Entfernung von Wildplakatierungen auf allen Oberflächen der vom AG bewirtschafteten U-Bahnhöfe einschließlich der Zugänge, Abgänge, Hochbahnviadukte und Umwehrungen (mit Ausnahme der VVR Wall GmbH- sowie Urbanis - Einrichtungen).
Die Graffitibeseitigung umfasst die schriftliche und elektronische Erfassung der Graffitis, die Reinigung bzw. Beseitigung von Farbschmierereien (z.B.Graffiti), die Entfernung von Wildplakatierungen auf allen Oberflächen der vom AG bewirtschafteten U-Bahnhöfe einschließlich der Zugänge, Abgänge, Hochbahnviadukte und Umwehrungen (mit Ausnahme der VVR Wall GmbH- sowie Urbanis - Einrichtungen).
Winterdienst: Schnee- und Glätte sind unverzüglich nach ihrem Entstehen, innerhalb der Betriebszeit der BVG auf allen u. g. U-Bahnhöfen zu beseitigen, so dass die Verkehrssicherheit in vollem Umfang gewährleistet wird (vom 1.11. bis 30.4. eines jeden Jahres).
Winterdienst: Schnee- und Glätte sind unverzüglich nach ihrem Entstehen, innerhalb der Betriebszeit der BVG auf allen u. g. U-Bahnhöfen zu beseitigen, so dass die Verkehrssicherheit in vollem Umfang gewährleistet wird (vom 1.11. bis 30.4. eines jeden Jahres).
Fußbodenfläche ca. 34 100 m², Steintreppen ca. 3 900 m², Sanitärräume ca. 300 m², Wandfläche ca. 22 300 m², Aufzüge ca. 21 Stück, Fahrtreppen ca. 20 Stück, Abfallbehälter und Aschenbecher ca. 378 Stück usw. Graffitibeseitigung: ca. 14 900 m² im Jahr auf verschiedenen Untergründen
Fußbodenfläche ca. 34 100 m², Steintreppen ca. 3 900 m², Sanitärräume ca. 300 m², Wandfläche ca. 22 300 m², Aufzüge ca. 21 Stück, Fahrtreppen ca. 20 Stück, Abfallbehälter und Aschenbecher ca. 378 Stück usw. Graffitibeseitigung: ca. 14 900 m² im Jahr auf verschiedenen Untergründen
ca. 18 000 m², davon ca. 5 000 m² auf nicht überdachten Bahnsteigen
— Treppen der Ein-/Ausgänge (ca. 84) inkl. Schneefanggitter,
— Sonderflächen (z. B. unter Viadukten sowie besondere Verbindungswege)
Pankow.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Reinigung nach dem Prinzip der "ergebnisorientierten" Reinigung, Winterdienst und Graffitientfernung
Kurze Beschreibung:
Reinigung von 13 U-Bahnhöfen einschließlich aller Anlagen nach vorgegebenen definierten Qualitätsstandards inklusive Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Untergründen. Die Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Leistungskontrollen, die vom AN entsprechend der Häufigkeiten erfasst und bei den Leistungsklassen umzusetzen sind.
Reinigung von 13 U-Bahnhöfen einschließlich aller Anlagen nach vorgegebenen definierten Qualitätsstandards inklusive Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Untergründen. Die Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Leistungskontrollen, die vom AN entsprechend der Häufigkeiten erfasst und bei den Leistungsklassen umzusetzen sind.
Fußbodenfläche ca. 21 500 m², Steintreppen ca. 1 800 m², Sanitärräume ca. 200 m², Wandfläche ca. 14 700 m², Aufzüge ca. 8 Stück, Fahrtreppen ca.13 Stück, Abfallbehälter und Aschenbecher ca. 181 Stück usw.
Graffitibeseitigung: ca. 8 600 m² im Jahr auf verschiedenen Untergründen
ca. 12 000 m², davon ca. 4 000 m² auf nicht überdachten Bahnsteigen
— Treppen der Ein-/Ausgänge (ca. 38) inkl. Schneefanggitter,
Fußbodenfläche ca. 69 600 m², Steintreppen ca. 6 700 m², Sanitärräume ca. 700 m², Wandfläche ca. 39 600 m², Aufzüge ca. 22 Stück, Fahrtreppen ca. 21 Stück, Abfallbehälter und Aschenbecher ca. 391 Stück usw.
Graffitibeseitigung: ca. 128 500 m² im Jahr auf verschiedenen Untergründen
ca. 47 000 m², davon ca. 16 000 m² auf nicht überdachten Bahnsteigen
— Treppen der Ein-/Ausgänge (ca. 95) inkl. Schneefanggitter,
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Reinigung von 26 U-Bahnhöfen einschließlich aller Anlagen nach vorgegebenen definierten Qualitätsstandards inklusive Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Untergründen. Die Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Leistungskontrollen, die vom AN entsprechend der Häufigkeiten erfasst und bei den Leistungsklassen umzusetzen sind.
Reinigung von 26 U-Bahnhöfen einschließlich aller Anlagen nach vorgegebenen definierten Qualitätsstandards inklusive Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Untergründen. Die Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Leistungskontrollen, die vom AN entsprechend der Häufigkeiten erfasst und bei den Leistungsklassen umzusetzen sind.
Fußbodenfläche ca. 34 500 m², Steintreppen ca. 3 400 m², Sanitärräume ca. 500 m², Wandfläche ca. 25 200 m², Aufzüge ca. 21 Stück, Fahrtreppen ca. 28 Stück, Abfallbehälter und Aschenbecher ca. 365 Stück usw.
Graffitibeseitigung: ca. 27 500 m² im Jahr auf verschiedenen Untergründen
ca. 19 000 m², davon ca. 3 000 m² auf nicht überdachten Bahnsteigen
— Bahnsteige von offenen U-Bahnhöfen (ohne oder mit Teilüberdachung)
— Treppen der Ein-/Ausgänge (ca. 97) inkl. Schneefanggitter
—Flächen in den Vorhallen
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Reinigung von 35 U-Bahnhöfen einschließlich aller Anlagen nach vorgegebenen definierten Qualitätsstandards inklusive Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Untergründen. Die Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Leistungskontrollen, die vom AN entsprechend der Häufigkeiten erfasst und bei den Leistungsklassen umzusetzen sind.
Reinigung von 35 U-Bahnhöfen einschließlich aller Anlagen nach vorgegebenen definierten Qualitätsstandards inklusive Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Untergründen. Die Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Leistungskontrollen, die vom AN entsprechend der Häufigkeiten erfasst und bei den Leistungsklassen umzusetzen sind.
Fußbodenfläche ca. 57 000 m², Steintreppen ca. 4 900 m², Sanitärräume ca. 900 m², Wandfläche ca. 47 900 m², Aufzüge ca. 23 Stück, Fahrtreppen ca. 114 Stück, Abfallbehälter und Aschenbecher ca. 575 Stück usw.
Graffitibeseitigung: ca. 47 500 m² im Jahr auf verschiedenen Untergründen
Winterdienst – ca. 95 % Handarbeit, ca. 29 000 m²
— Bahnsteige von offenen U-Bahnhöfen (ohne Teilüberdachung)
— Treppen der Ein-/Ausgänge (ca. 114) inkl. Schneefanggitter
— Flächen in den Vorhallen
—Sonderflächen (z. B. unter Viadukten sowie besondere Verbindungswege).
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Reinigung von 21 U-Bahnhöfen einschließlich aller Anlagen nach vorgegebenen definierten Qualitätsstandards inklusive Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Untergründen. Die Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Leistungskontrollen, die vom AN entsprechend der Häufigkeiten erfasst und bei den Leistungsklassen umzusetzen sind.
Reinigung von 21 U-Bahnhöfen einschließlich aller Anlagen nach vorgegebenen definierten Qualitätsstandards inklusive Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Untergründen. Die Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Leistungskontrollen, die vom AN entsprechend der Häufigkeiten erfasst und bei den Leistungsklassen umzusetzen sind.
Fußbodenfläche ca. 38 900 m², Steintreppen ca. 4 500 m², Sanitärräume ca. 600 m², Wandfläche ca. 31 200 m², Aufzüge ca. 17 Stück, Fahrtreppen ca. 71 Stück, Abfallbehälter und Aschenbecher ca. 441 Stück usw.
Graffitibeseitigung: ca. 38 600 m² im Jahr auf verschiedenen Untergründen
Winterdienst – ca. 95 % Handarbeit, ca. 23 000 m²
— Treppen der Ein-/Ausgänge (ca. 91) inkl. Schneefanggitter
— Sonderflächen (z.B. unter Viadukten sowie besondere Verbindungswege).
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Reinigung nach dem Prinzip der „ergebnisorientierten" Reinigung, Winterdienst und Graffitientfernung
Kurze Beschreibung:
Reinigung von 15 U-Bahnhöfen einschließlich aller Anlagen nach vorgegebenen definierten Qualitätsstandards inklusive Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Untergründen. Die Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Leistungskontrollen, die vom AN entsprechend der Häufigkeiten erfasst und bei den Leistungsklassen umzusetzen sind.
Reinigung von 15 U-Bahnhöfen einschließlich aller Anlagen nach vorgegebenen definierten Qualitätsstandards inklusive Winterdienst und Graffitibeseitigung auf allen Untergründen. Die Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Leistungskontrollen, die vom AN entsprechend der Häufigkeiten erfasst und bei den Leistungsklassen umzusetzen sind.
Fußbodenfläche ca. 35 300 m², Steintreppen ca. 3 100 m², Sanitärräume ca. 500 m², Wandfläche ca. 27 800 m², Aufzüge ca. 17 Stück, Fahrtreppen ca. 82 Stück, Abfallbehälter und Aschenbecher ca. 256 Stück usw.
Graffitibeseitigung: ca. 29 200 m² im Jahr auf verschiedenen Untergründen
Winterdienst – ca. 95 % Handarbeit, ca. 18 000 m²
— Treppen der Ein-/Ausgänge (ca. 63) inkl. Schneefanggitter
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Reinigungen im Gleisbereich für 173 U-Bahnhöfe
Kurze Beschreibung:
Reinigungen im Gleisbereich (Bereich zwischen Bahnsteig und Gleishinterwand), Reinigung der Wand- und Säulenflächen, Bohlenwege, Fußböden, Gleiströge, Schilder, Stützen, Beleuchtungskörper usw. inkl. Graffitibeseitigung und Winterdienst.
Die Graffitibeseitigung umfasst die schriftliche und elektronische Erfassung der Graffitis, die Reinigung bzw. Beseitigung von Farbschmierereien (z.B. Graffiti), die Entfernung von Wildplakatierungen auf allen Oberflächen.
Winterdienstleistung auf Bohlenwegen und Laufstegen im Gleisbereich.
Menge oder Umfang:
173 U-Bahnhöfe der BVG
Gleisbettfeinreinigung: ca. 46 900 lfm im Jahr in verschiedenen Intervallen
Wandflächen insgesamt ca. 128 000 m²– dazu zählen (Gleishinterwand, Gleishinterwand Fenster, Gleishinterwandfläche Ein-Ausfahrt, Gleishinterwandfläche Sockel, Gleishinterwand Nischen, Säulenfläche mit Sockel (Gleisbereich), Säulenfläche Gleisbereich, Stützen Gleisbereich einschl. Fundament
Wandflächen insgesamt ca. 128 000 m²– dazu zählen (Gleishinterwand, Gleishinterwand Fenster, Gleishinterwandfläche Ein-Ausfahrt, Gleishinterwandfläche Sockel, Gleishinterwand Nischen, Säulenfläche mit Sockel (Gleisbereich), Säulenfläche Gleisbereich, Stützen Gleisbereich einschl. Fundament
Stützen Gleisbereich ca. 432 Stück, Schilder Gleishinterwand ca. 1 046 Stück, Deckenverkleidung über Gleis ca. 700 m², Mittelbalustrade ca. 680 m², Gleisbettfeinreinigung + Tröge ca. 48 442,75 lfd m
Graffitibeseitigung: ca. 9 200 m² im Jahr auf verschiedenen Untergründen
Winterdienst: ca. 2 300 lfm. 100 % Handreinigung.
Beschreibung der Optionen:
2-malige Verlängerungsmöglichkeit für den Auftraggeber von jeweils maximal 12 Monaten, wobei die Optionsausübung bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende erfolgt.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 6 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: FEM-E5/3473/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle unter Ziff. III.2.1)-III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1 - 3", das unter einkauf.5@bvg.de erhältlich ist, zwingend zu verwenden. Dabei gilt
— Variante 2 für alle Bewerber, die im ULV-Berlin eingetragen sind,
— Variante 3 für alle Bewerber, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind und
— Variante 1 für alle Bewerber, die in keiner der genannten Datenbanken eingetragen sind.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen abzugeben.
Dasselbe gilt für Subunternehmer, die von einem Bewerber bereits im Teilnahmeantrag benannt werden.
Beabsichtigt ein Bewerber, sich für die Erlangung der Eignung auf Drittunternehmen zu berufen, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Bewerber über die in Frage kommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen.
Beabsichtigt ein Bewerber, sich für die Erlangung der Eignung auf Drittunternehmen zu berufen, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Bewerber über die in Frage kommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen.
Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Von den Bewerbern sind in der oben beschriebenen Form („Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3“) Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
— Kenntnis von etwaigen Eintragungen im Berliner Korruptionsregister
— Bestehen und Höhe einer Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
— Zugehörigkeit zu Handwerk, Industrie, Handel, Versorgungsunternehmen oder Sonstigem
— Insolvenz und Liquidation
— Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind
— Nicht-Vorliegen schwerer Verfehlungen
— Gewerberechtliche Zuverlässigkeit
— Anmeldung zur und Zahlung von Beiträgen an die Berufsgenossenschaft
— Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger
v Zahlung von Steuern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von den Bewerbern sind in der oben unter III.2.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1 - 3) Erklärungen abzugeben zu:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzgl. vergleichbarer Leistungen, d. h. Winterdienstleistungen, Graffitientfernung und Reinigung.
— Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Die Bewerber haben gültige Nachweise der ISO-Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001ff und DIN EN ISO 14001ff vorzulegen. Andere Nachweise über die Erfüllung von Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementanforderungen werden anerkannt, sofern sie sowohl im Hinblick auf die Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementmaßnahmen der o. g. DIN EN ISO-Normen als auch im Hinblick auf die Kontrolle durch eine unabhängige Prüfinstanz gleichwertig sind.
— Die Bewerber haben gültige Nachweise der ISO-Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001ff und DIN EN ISO 14001ff vorzulegen. Andere Nachweise über die Erfüllung von Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementanforderungen werden anerkannt, sofern sie sowohl im Hinblick auf die Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementmaßnahmen der o. g. DIN EN ISO-Normen als auch im Hinblick auf die Kontrolle durch eine unabhängige Prüfinstanz gleichwertig sind.
Ausländische Zertifikate und sonstige Nachweise sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
— Von den Bewerbern sind in der oben unter III.2.1 am Anfang beschriebenen Form Erklärungen zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind, wie folgt abzugeben:
— Von den Bewerbern sind in der oben unter III.2.1 am Anfang beschriebenen Form Erklärungen zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind, wie folgt abzugeben:
– Für die Lose 1 – 9 sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, von denen mindestens eine den Bereich Winterdienstleistungen, mindestens eine den Bereich Graffitientfernung und mindestens eine den Bereich erfolgsorientierte Reinigung betrifft.
– Für das Los 9 ist zusätzlich mindestens eine Referenz vorzulegen, die sich auf Arbeiten im Gleisbereich bezieht.
– Für den Bereich der erfolgsorientierten Reinigung genügt der Nachweis, dass der Bewerber bereits nach diesem Prinzip gearbeitet hat. Hier muss es sich nicht um eine dem Umfang nach vergleichbare Referenz handeln. Werden Erfahrungen mit erfolgsorientierter Reinigung nur in einem vergleichsweise geringeren Umfang nachgewiesen, so ist zusätzlich mindestens eine Referenz über Reinigungsleistungen, die dem Umfang nach dem Auftrag, um den ein Teilnehmer sich bewirbt, entspricht, vorzulegen.
– Für den Bereich der erfolgsorientierten Reinigung genügt der Nachweis, dass der Bewerber bereits nach diesem Prinzip gearbeitet hat. Hier muss es sich nicht um eine dem Umfang nach vergleichbare Referenz handeln. Werden Erfahrungen mit erfolgsorientierter Reinigung nur in einem vergleichsweise geringeren Umfang nachgewiesen, so ist zusätzlich mindestens eine Referenz über Reinigungsleistungen, die dem Umfang nach dem Auftrag, um den ein Teilnehmer sich bewirbt, entspricht, vorzulegen.
– Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit der ausgeschriebenen Leistung wird nach Art der Leistung (Winterdienst, Graffitientfernung und Reinigung) und Umfang (Flächen- sowie Umsatzvolumen) bezogen auf die jeweilige Losart (Lose 1-8 einerseits und Los 9 andererseits) und den jeweiligen Losumfang (Anzahl und Umfang der Lose), auf den sich ein Teilnahmeantrag bezieht, bemessen.
– Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit der ausgeschriebenen Leistung wird nach Art der Leistung (Winterdienst, Graffitientfernung und Reinigung) und Umfang (Flächen- sowie Umsatzvolumen) bezogen auf die jeweilige Losart (Lose 1-8 einerseits und Los 9 andererseits) und den jeweiligen Losumfang (Anzahl und Umfang der Lose), auf den sich ein Teilnahmeantrag bezieht, bemessen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, die eine gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter gewährleistet.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Dickow
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-04-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 107 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Unzulässig ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB auch dann, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 107 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Unzulässig ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB auch dann, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Entfällt
Quelle: OJS 2014/S 238-419871 (2014-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe/Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)