„Reinigungsleistungen – Objektvergabe und Mantelvertrag“

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der wissenschaften e. V. – vertreten durch den Geschäftsführenden Direktor, hier handelnd

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist:
a) die konkrete, verbindliche Einzelbeauftragung von Reinigungsdienstleistungen;
b) die Vergabe eines Mantelvertrages je Los. Dieser jeweilige Mantelvertrag ermöglicht, berechtigten Einrichtungen des Auftraggebers im Wege des Verhandlungsverfahrens mit dem, den Zuschlag erhaltenden Bieter über die Beauftragung gleichartiger Leistungen zu verhandeln.
Auftraggeber für den Mantelvertrag(b) ist die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., vertreten durch Geschäftsführenden Direktor des Max-Planck-Instituts für Infektionsbiologie, Berlin.
Auftraggeber für die mit Zuschlag auf den Mantelvertrag gleichzeitig verbindlich erteilte Einzelbeauftragung (a) ist die Auftraggebergemeinschaft aus dem Max-Planck-Institut für Infektionsbiologie (MPIIB) und dem Deutschen Rheumaforschungszentrum Berlin (DRFZ).
Ad a) konkrete, verbindliche Einzelbeauftragung:
Primär umfasst die vorliegende Ausschreibung die Vergabe von Unterhalts-, Käfig-, Glasreinigungsleistungen in 2 Losen der nachfolgenden beiden Einrichtungen in Auftraggebergemeinschaft, da diese gemeinsam in dem in Rede stehenden Gebäude untergebracht sind:
- Max-Planck-Instituts für Infektionsbiologie
- Deutsches Rheumaforschungszentrum.
Insofern stellt das Deutsche Rheumaforschungszentrum explizit seinen zur Vergabe anstehenden Leistungsanteil hiermit ausdrücklich mit in den Wettbewerb und ist somit diesbezüglich auftragsberechtigt.
Die konkrete Auftragserteilung dieser beschriebenen Einzelbeauftragung wird durch beide Rechtspersonen unterzeichnet; die Vertragsdurchführung, die Abwicklung etwaiger Leistungsstörungen etc. erfolgt durch beide Einrichtungen völlig unabhängig voneinander.
Die zu vergebende Leistung ist in zwei Lose unterteilt, wobei die Vergabe in der Gesamtheit beider Lose oder getrennt nach einzelnen Losen erfolgen kann.
Los 1: Unterhalts- und Käfigreinigung
Los 2: Glasreinigung
Ad b) Mantelvertrag:
Je Los wird ein Mantelvertrag geschlossen, der die in dieser Veröffentlichung aufgeführten Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. berechtigt, entsprechende Werkverträge über gleichartige Leistungen an ihren Instituten im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens an den Mantelvertragspartner zu vergeben.
Dabei wird exemplarisch für die zu erbringenden Leistungen die mit Zuschlag auf den Mantelvertrag zugleich zu vergebende Einzelbeauftragung gemäß a) detailliert in diesen Wettbewerb gestellt (=Grundentwurf). Gegebenenfalls weitere Einzelbeauftragungen bestehen in der Wiederholung gleichartiger Leistungen und entsprechen diesem Grundentwurf der unter a) zu vergebenden Einzelbeauftragung. Gemäß § 3EG Abs. (4) lit. g) VOL/ A behält sich der Auftraggeber vor, weitere Einzelbeauftragungen über gleichartige Leistungen jeweils im Wege eines Verhandlungsverfahrens für seine nachfolgend aufgeführten, rechtlich nicht selbständigen Einrichtungen zu vergeben:
1. Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik
Wissenschaftspark Potsdam-Golm
Am Mühlenberg 1
14476 Potsdam
2. MPI für Kolloid- und Grenzflächenforschung
Wissenschaftspark Potsdam-Golm
Am Mühlenberg 1 OT Golm
14476 Potsdam
3. Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie
Wissenschaftspark Potsdam-Golm
Am Mühlenberg 1
14476 Potsdam
4. Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte
Boltzmannstraße 22
14195 Berlin
5. Max-Planck-Institut für Bildungsforschung
Lentzeallee 94
14195 Berlin
Diese vorgenannten fünf Einrichtungen haben das Recht, mit dem durch diese Ausschreibung ermittelten Auftragnehmer nach Auslaufen ihrer derzeitigen Verträge während der Laufzeit des Mantelvertrages in Verhandlungen über eine entsprechende Leistungserbringung nach Maßgabe des Mantelvertrages einzutreten; korrespondierend hiermit hat der Auftragnehmer die Chance, durch einen erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen vergaberechtskonform entsprechende Aufträge – die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen - zu generieren.
Die Leistungsverzeichnisse für diese genannten Einrichtungen stehen ebenfalls im Rahmen dieses Wettbewerbs zur Verfügung.
Für die o. g. Einrichtungen bestehen "keine entsprechenden Verpflichtungen", insbesondere besteht keine Verpflichtung, aufgenommene Verhandlungen durch Vertragsschluss zu beenden.
Mit Angebotsabgabe sichert der Bieter zu, die Konzeption des Mantelvertrages anzuerkennen. Er erklärt damit ferner, neben der Erfüllung der verbindlich zu vergeben beabsichtigten Einzelbeauftragung zu Gunsten der Auftraggebergemeinschaft im Falle positiver Vertragsverhandlungen auch für die o.g. Liegenschaften der 5 Berechtigten, anforderungsgerecht bei entsprechender Beauftragung die vereinbarten Reinigungsleistungen erbringen zu können und zu wollen.
Im Rahmen einer konkret erfolgten Einzelbeauftragung ( siehe a) sowie ggfls. weitere Einzelbeauftragungen unter dem Mantelvertrag behält sich der Auftraggeber vor, das konkrete Leistungsspektrum erforderlichenfalls um einschlägige weitere Leistungen, gemäß § 3 EG Abs. (4) lit. g) VOL/ A im Wege des Verhandlungsverfahrens an den Auftragnehmer zu vergeben. Beispielhaft wäre ein solcher Fall dann gegeben, wenn der Auftraggeber seine Liegenschaft unwesentlich vergrößert und diese Ergänzung mit in den Leistungsumfang einzuschließen ist.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-22.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-22 Auftragsbekanntmachung
2015-07-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-04-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge