Revitalisierung des Theaterquartiers

Stadt Schleswig

Die Stadt Schleswig beabsichtigt eine Revitalisierung ihres Theaterquartiers am Lollfuß.
Die Stadt ist Eigentümerin des Grundstücks Lollfuß 49 in Schleswig, auf dem sich das im 19. Jahrhundert gegründete und vom Schleswig-Holsteinischen Landestheater bespielte Theater am Lollfuß befindet, das im Jahr 2011 aufgrund Einsturzgefahr teilweise geschlossen werden musste (das „Kerntheater“). Das Kerntheater soll nach vollständigem Rückbau von der Stadt Schleswig mit öffentlichen Mitteln wiederaufgebaut werden. Derzeit wird in einem Strategiefindungsprozess des Landestheaters wirtschaftlich untersucht, ob Schleswig weiterhin vollwertige Produktions- und Spielstätte des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters bleibt. Die Ergebnisse hierzu sollen im Frühjahr 2015 vorliegen und können die derzeitigen städtischen Planungen zum Kerntheater noch beeinflussen. Unabhängig davon ist der Rückbau des alten und der Wiederaufbau eines neuen Kerntheaters nicht Teil der vorliegen-den Ausschreibung.
Die vorliegende Ausschreibung betrifft vielmehr ein ebenfalls im Eigentum der Stadt Schleswig stehendes Nachbargrundstück (Lollfuß 51, das „Projektgrundstück“). Die Stadt Schleswig sucht einen privaten Investor, der das Projektgrundstück erwirbt und einer Bebauung zuführt. Für die Stadt Schleswig steht dabei die Errichtung von Nebenräumlichkeiten für das Kerntheater (v. a. Büros, Probebühne, Werkstätten, Künstlergarderoben, Fundus, ggf. auch Kammerspiele, die „Theaternebenflächen“) durch den Privatinvestor im Mittelpunkt, die zu unter Marktniveau liegenden Konditionen an die Betreibergesellschaft des Kerntheaters vermietet werden sollen. Im Gegenzug ist die Stadt Schleswig bereit, die Stadtbücherei sowie die Volkshochschule in ein von dem Privatinvestor zu errichtendes Gebäude auf dem Projektgrundstück zu verlagern und die hierfür benötigten Flächen als Ankermieter zu marktüblichen Konditionen anzumieten. Ferner wird dem Investor die Möglichkeit eröffnet, weitere Teile des Projektgrundstücks nach seinen Vorstellungen zu bebauen. Eine von der Stadt Schleswig hierfür in Auftrag gegebene und im September 2014 der Öffentlichkeit vorgestellte Konzeptstudie empfiehlt insoweit einen Nutzungsmix zur Flächenrevitalisierung, der neben der Errichtung eines Kulturhauses (in dem insbesondere die Theaternebenflächen, die Stadtbibliothek und die Volkshochschule untergebracht werden sollen) den Bau eines Hotels sowie einer barrierefreien Wohnanlage auf dem zum Ostseefjord Schlei belegenen Areal vorsehen könnte. Die Vorstellung alternativer Nutzungsmöglichkeiten ist willkommen, der Privatinvestor ist – bei Berücksichtigung der Theaternebenflächen – in seiner weiteren Projektentwicklung frei.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-04 Auftragsbekanntmachung
2015-04-01 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-11-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf oder Verkauf von Grundstücken
Menge oder Umfang:
Verkauf eines rechtlich noch vom Kerntheaterareal abzutrennenden Grundstücks (knapp 7 850 m²) an einen Privatinvestor mit der Auflage, das Grundstück anhand eines von dem Privatinvestor zu entwerfenden und mit der Stadt Schleswig zu vereinbarenden Konzepts zu bebauen und Teile davon an die Stadt Schleswig bzw. an von ihr bestimmte Dritte zu festgelegten Konditionen zu vermieten.Die von der Stadt Schleswig anzumietenden Theaternebenflächen sollen eine Größe von minimal 750 m² und bestenfalls 1 800 m² aufweisen. Die Stadtbücherei benötigt mindestens 800 m² und die Volkshochschule gut 700 m² Mietfläche.Nach derzeitigem Planungsstand soll das Projektgrundstück geräumt übergeben werden. Weiterhin wird sich die Stadt Schleswig – unbeschadet des Zustimmungserfordernisses der zuständigen Gremien – darum bemühen, durch Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans die erforderlichen baurechtlichen Grundlagen für die Bebauung des verkauften Grundstücks zu schaffen, das Aufstellungsverfahren hierfür ist bereits eingeleitet.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kauf oder Verkauf von Grundstücken 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Schleswig
Postanschrift: Rathausmarkt 1
Postleitzahl: 24837
Postort: Schleswig
Kontakt
Internetadresse: http://www.schleswig.de 🌏
E-Mail: dr.pfannkuch@schleswig.de 📧
Telefon: +49 4621814300 📞
Fax: +49 4621814309 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 215-380124
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
a) Auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen. b) Bewerber, die die nach Ziffer III. dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen. c) Die Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Während des Teilnahmewettbewerbs können die Bewerber jedoch ein Kurzprofil bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1)) anfordern (per Post, Telefax oder E-Mail möglich). Die Abforderung der Unterlage ist keine Voraussetzung der Bewerbung. d) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren. Dies gilt auch im Hinblick auf den jeweiligen Teilnahmeantrag bzw. das jeweilige Angebot. e) Zu Ziffer II.1.9): Ob in der Angebotsphase Alternativangebote zugelassen werden, hängt vom Ergebnis der Verhandlungsgespräche ab und steht daher noch nicht fest. Die Bieter erhalten diesbezüglich rechtzeitig eine Mitteilung über einen Verfahrensbrief. f) Zu Ziffer IV.1.3): Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Teilnehmer/Bieter und der zu erörternden Angebote ist vorbehalten. Ob, wann und in welcher Form (endgültig/Zurückstellung) davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet die Auftraggeberin nach ihrem Verfahrens-Ermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf der Grundlage der Zuschlagskriterien. g) Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten bei der Auftraggeberin ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann die Auftraggeberin auch sonst bei an sie gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind daher nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge oder Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. h) Teilnahmeanträge und Angebote sind – in zweifacher Ausfertigung – ausschließlich auf dem Postweg oder direkt an die unter I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis mit einer elektronischen Kopie auf Datenträger einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Revitalisierung Theaterquartier. Poststelle: Nicht öffnen.“). Dies gilt für später im Verfahren einzureichende Angebote entsprechend. i) Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen (insbesondere aus wirtschaftlichen) Gründen aufzuheben. Sachliche Gründe können auch darin liegen, dass die Finanzierung bzw. Realisierung des Wiederaufbaus des Kerntheaters nicht gesichert erscheint. Ersatzansprüche der Bewerber/Bieter sind bei einer Aufhebung aus sachlichen Gründen ausgeschlossen. j) Für die Bearbeitung und das Einreichen der Teilnahmeanträge und/oder Angebote wird keine Entschädigung gewährt. Eine Erstattung der Kosten, die dem Bewerber/Bieter für die Erstellung der Vergabeunterlagen entstanden sind, entfällt. k) Die Abgabe divergierender Hauptangebote im Rahmen der indikativen Angebotsphase ist zulässig. l) Der Abschluss der Verträge (Zuschlag) bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Ratsversammlung der Stadt Schleswig. m) Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag sowie im Angebot – soweit diese im jeweiligen Verfahrensstadium noch nicht bekannt sind – zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise und Erklärungen für die Nachunternehmer müssen zunächst nicht eingereicht werden. Es müssen nur der Fremdleistungsanteil und die Leistungsbestandteile angegeben werden, für die der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist. Nur Bewerber bzw. Bieter, die von der Eignungsleihe nach § 6 EG Abs. 8 VOB/A Gebrauch machen (unzulässig für das Kriterium der Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer in ihrem Teilnahmeantrag bzw. Angebot sofort benennen und haben die unter Ziffer III.2) aufgeführten Nachweise und Erklärungen auch für ihre Nachunternehmer einzureichen. n) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter, die Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jedoch noch nicht benannt wurden, vor Zuschlagserteilung aufzufordern, diese Nachunternehmer zu benennen und für deren Leistungsanteil die unter Ziffer III.2) benannten Nachweise und Eigenerklärungen vorzulegen. o) Mit Angebotsabgabe (also noch nicht während des jetzigen Teilnahmewettbewerbs) werden die Bieter folgende Eigenerklärungen auf Formblättern abzugeben haben: — Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4TTG. — Verpflichtungserklärung gemäß § 18 TTG zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen. Die Formblätter werden den Vergabeunterlagen beigefügt sein. Sie sind zwingend zu verwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 TTG hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von 9,18 EUR/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen. p) Gemäß § 8 Abs. 1 TTG wird darauf hingewiesen, dass neben dem Bieter selbst auch Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bereits bekannt sind, die mit der Angebotsabgabe geforderte Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung vorzulegen haben. Auf § 9 Abs. 3 TTG wird bereits jetzt hingewiesen. q) Die Bewerber werden bereits jetzt darauf hingewiesen, dass an den späteren Auftragnehmer zusätzliche Anforderungen gestellt werden können, die soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte betreffen, wenn diese in sachlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus den Vergabeunterlagen ergeben. Diese enthalten hierzu nähere Informationen. r) Beteiligt sich eine Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren oder wird ihr der Zuschlag erteilt, so gelten die Verpflichtungen der Bieter und Auftragnehmer nach dem TTG für die Bietergemeinschaft und für deren Mitglieder. Dies gilt entsprechend für Bewerber im Rahmen von Teilnahmewettbewerben (vgl. § 14 TTG). s) Um die Akzeptanz und damit auch die Auswahlentscheidung des späteren Investors insgesamt zu erhöhen, sollen die politischen Gremien der Stadt Schleswig im Rahmen des Verhandlungsverfahrens angemessen beteiligt werden. Bei der Bewertung der indikativen und verbindlichen Angebote wird die Stadt Schleswig durch einen Beirat unterstützt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schleswig beabsichtigt eine Revitalisierung ihres Theaterquartiers am Lollfuß.
Die Stadt ist Eigentümerin des Grundstücks Lollfuß 49 in Schleswig, auf dem sich das im 19. Jahrhundert gegründete und vom Schleswig-Holsteinischen Landestheater bespielte Theater am Lollfuß befindet, das im Jahr 2011 aufgrund Einsturzgefahr teilweise geschlossen werden musste (das „Kerntheater“). Das Kerntheater soll nach vollständigem Rückbau von der Stadt Schleswig mit öffentlichen Mitteln wiederaufgebaut werden. Derzeit wird in einem Strategiefindungsprozess des Landestheaters wirtschaftlich untersucht, ob Schleswig weiterhin vollwertige Produktions- und Spielstätte des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters bleibt. Die Ergebnisse hierzu sollen im Frühjahr 2015 vorliegen und können die derzeitigen städtischen Planungen zum Kerntheater noch beeinflussen. Unabhängig davon ist der Rückbau des alten und der Wiederaufbau eines neuen Kerntheaters nicht Teil der vorliegen-den Ausschreibung.
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Die vorliegende Ausschreibung betrifft vielmehr ein ebenfalls im Eigentum der Stadt Schleswig stehendes Nachbargrundstück (Lollfuß 51, das „Projektgrundstück“). Die Stadt Schleswig sucht einen privaten Investor, der das Projektgrundstück erwirbt und einer Bebauung zuführt. Für die Stadt Schleswig steht dabei die Errichtung von Nebenräumlichkeiten für das Kerntheater (v. a. Büros, Probebühne, Werkstätten, Künstlergarderoben, Fundus, ggf. auch Kammerspiele, die „Theaternebenflächen“) durch den Privatinvestor im Mittelpunkt, die zu unter Marktniveau liegenden Konditionen an die Betreibergesellschaft des Kerntheaters vermietet werden sollen. Im Gegenzug ist die Stadt Schleswig bereit, die Stadtbücherei sowie die Volkshochschule in ein von dem Privatinvestor zu errichtendes Gebäude auf dem Projektgrundstück zu verlagern und die hierfür benötigten Flächen als Ankermieter zu marktüblichen Konditionen anzumieten. Ferner wird dem Investor die Möglichkeit eröffnet, weitere Teile des Projektgrundstücks nach seinen Vorstellungen zu bebauen. Eine von der Stadt Schleswig hierfür in Auftrag gegebene und im September 2014 der Öffentlichkeit vorgestellte Konzeptstudie empfiehlt insoweit einen Nutzungsmix zur Flächenrevitalisierung, der neben der Errichtung eines Kulturhauses (in dem insbesondere die Theaternebenflächen, die Stadtbibliothek und die Volkshochschule untergebracht werden sollen) den Bau eines Hotels sowie einer barrierefreien Wohnanlage auf dem zum Ostseefjord Schlei belegenen Areal vorsehen könnte. Die Vorstellung alternativer Nutzungsmöglichkeiten ist willkommen, der Privatinvestor ist – bei Berücksichtigung der Theaternebenflächen – in seiner weiteren Projektentwicklung frei.
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Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Verkauf eines rechtlich noch vom Kerntheaterareal abzutrennenden Grundstücks (knapp 7 850 m²) an einen Privatinvestor mit der Auflage, das Grundstück anhand eines von dem Privatinvestor zu entwerfenden und mit der Stadt Schleswig zu vereinbarenden Konzepts zu bebauen und Teile davon an die Stadt Schleswig bzw. an von ihr bestimmte Dritte zu festgelegten Konditionen zu vermieten.
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Die von der Stadt Schleswig anzumietenden Theaternebenflächen sollen eine Größe von minimal 750 m² und bestenfalls 1 800 m² aufweisen. Die Stadtbücherei benötigt mindestens 800 m² und die Volkshochschule gut 700 m² Mietfläche.
Nach derzeitigem Planungsstand soll das Projektgrundstück geräumt übergeben werden. Weiterhin wird sich die Stadt Schleswig – unbeschadet des Zustimmungserfordernisses der zuständigen Gremien – darum bemühen, durch Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans die erforderlichen baurechtlichen Grundlagen für die Bebauung des verkauften Grundstücks zu schaffen, das Aufstellungsverfahren hierfür ist bereits eingeleitet.
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Beschreibung der Optionen: Siehe Unterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs (Verfahrensbriefe).
Referenznummer: II/III 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Schleswig, Kreis Schleswig-Flensburg, Land Schleswig-Holstein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung mit Angaben zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
b) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich (kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges) in den letzten 3 Jahren.
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter sein als sechs Monate gerechnet vom Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
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d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOB/A vorliegen und sich der Bewerber nicht im Insolvenzverfahren oder in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, die folgenden Nachweise von den Bewerbern ggf. nachzufordern (müssen noch nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden):
— Aktueller Auszug (Nachweis) aus einem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (eine Kopie ist ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter sein als drei Monate gerechnet vom Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
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— Eigenerklärung zu Haftungs- und Schadensfällen in den letzten 5 Jahren.
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben im Übrigen jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Zur Vorlage von Nachweisen von Nachunternehmern vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten des Bewerbers (Nachweis).
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
c) Vorlage der Jahresabschlüsse für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist und diese bereits veröffentlicht wurden sowie – soweit vorhanden – Geschäftsberichte.
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Falls keine Publizitätspflicht besteht, hat der Bewerber nach Aufforderung durch und in Absprache mit der Auftraggeberin seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in geeigneter Form nachzuweisen. Die Unterlagen müssen von den Bewerbern bzw. mindestens einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
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Bewerber können sich auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht jedoch auf die Zuverlässigkeit) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Nachunternehmers, o. ä.) berufen. In diesem Fall hat der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag sowie später in seinem Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass er über die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens verfügen kann. Dies geschieht durch eine Verpflichtungserklärung. Für das „verleihende“ Unternehmen muss die Eignung für den betreffenden Leistungsbestandteil nachgewiesen werden; hierzu sind alle Unterlagen vorzulegen, die für den betreffenden Leistungsbestandteil auch vom Bieter gefordert werden. Zur Vorlage von Nachweisen von Nachunternehmern vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Eigenerklärung/ Referenzliste (Zeitraum: letzte 3 Jahre) über die wesentlichen abgeschlossenen und laufenden Projekte im Bereich der Planung, Entwicklung und Vermarktung vergleichbarer Objekte, unter Angabe des Projektvolumens, der Projektbeschreibung, des Auftraggebers sowie dessen Ansprechpartner. Bitte reichen Sie nach Möglichkeit nicht mehr als 6 Referenzen ein und sortieren Sie die Referenzen nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit den Ausschreibungsgegenständen.
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b) Eigenerklärung/Referenzliste (Zeitraum: letzte 3 Jahre) des vom Investor vorgesehenen architektonischen Planungspartners (Architekturbüro) über dessen wesentlichen abgeschlossenen und laufenden Projekte im Bereich der Entwicklung und Planung von vergleichbaren Objekten. Bitte reichen Sie nach Möglichkeit nicht mehr als 6 Referenzen ein und sortieren Sie die Referenzen nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand.
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Die Unterlagen müssen von den Bewerbern bzw. mindestens einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Bewerber können sich auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht jedoch auf die Zuverlässigkeit) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Nachunternehmers, o. ä.) berufen. In diesem Fall hat der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag sowie später in seinem Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass er über die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens verfügen kann. Dies geschieht durch eine Verpflichtungserklärung. Für das „verleihende“ Unternehmen muss die Eignung für den betreffenden Leistungsbestandteil nachgewiesen werden; hierzu sind alle Unterlagen vorzulegen, die für den betreffenden Leistungsbestandteil auch vom Bieter gefordert werden.
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Zur Vorlage von Nachweisen von Nachunternehmern vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung. Kann ein Bewerber aus einem sachlichen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Stadt Schleswig behält sich vor, eine Vertragserfüllungsbürgschaft bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens in angemessener Höhe zu verlangen. Im übrigen sind die Einzelheiten den (späteren) Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt durch den Auftragnehmer. Eine gesicherte Finanzierung ist gegebenenfalls nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften bzw. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bietergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe für die Zusammenarbeit darzulegen. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt, und zu erklären, wer in der Bietergemeinschaft die Aufgabe des Konsortialführers übernimmt.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bietergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) belegen.
Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder als verantwortlicher Nachunternehmer – an diesem Verfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben.
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Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls dann nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
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Sonstige besondere Bedingungen:
In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind ertragsanpassungs- und Vertragsänderungsklauseln über die Laufzeit (z. B. Preis- und Entgeltanpassungsklauseln, Klauseln zur Vertragsübernahme etc.) vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Im Übrigen sind die Einzelheiten zu den sonstigen besonderen Bedingungen – insbesondere zum TTG (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein) – den Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu entnehmen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Entscheidend für die Bewertung der Eignung sind die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde.Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Ziffer III. dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Grundsätzliche Voraussetzung für die Eignung ist, dass alle in Ziffer III.2) geforderten Angaben und Nachweise sowie Erklärungen erbracht werden. Die Auftraggeberin wird zudem die Eignungsnachweise mit Punkten bewerten und wie folgt gewichten:
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a) Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter Ziff. III.2.1.c) und d) abgeforderten Eigenerklärungen festgestellt. Nur Bewerber, die die Erklärungen anforderungsgemäß abgeben, können als zuverlässig und damit insoweit geeignet betrachtet werden (K.O.-Kriterium).
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b) Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.2.1.a) und b) sowie ZifferIII.2.2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.2.3) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber zueinander auf der Grundlage einer fünfstufigen(Punkte-)Skala zwischen „ausreichend“ und „sehr gut“. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit/Fachkunde) können bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben werden:
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— 10 P. = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
— 8 P. = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich erkennbar über dem Durchschnitt,
— 6 P. = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittbereich,
— 4 P. = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
— 2 P. = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 Punkte, 5 Punkte, 7 Punkte, 9 Punkte), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit null Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was einen Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung pro Bewerbung erfolgt, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann aufaddiert wird.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-01-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Schleswig
Frau Dr. Julia Pfannkuch

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-08-03 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: II/III 2
Zusätzliche Informationen
a) Auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.
b) Bewerber, die die nach Ziffer III. dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
Mehr anzeigen
c) Die Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Während des Teilnahmewettbewerbs können die Bewerber jedoch ein Kurzprofil bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1)) anfordern (per Post, Telefax oder E-Mail möglich). Die Abforderung der Unterlage ist keine Voraussetzung der Bewerbung.
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d) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren. Dies gilt auch im Hinblick auf den jeweiligen Teilnahmeantrag bzw. das jeweilige Angebot.
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e) Zu Ziffer II.1.9): Ob in der Angebotsphase Alternativangebote zugelassen werden, hängt vom Ergebnis der Verhandlungsgespräche ab und steht daher noch nicht fest. Die Bieter erhalten diesbezüglich rechtzeitig eine Mitteilung über einen Verfahrensbrief.
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f) Zu Ziffer IV.1.3): Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Teilnehmer/Bieter und der zu erörternden Angebote ist vorbehalten. Ob, wann und in welcher Form (endgültig/Zurückstellung) davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet die Auftraggeberin nach ihrem Verfahrens-Ermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf der Grundlage der Zuschlagskriterien.
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g) Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten bei der Auftraggeberin ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann die Auftraggeberin auch sonst bei an sie gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind daher nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge oder Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
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h) Teilnahmeanträge und Angebote sind – in zweifacher Ausfertigung – ausschließlich auf dem Postweg oder direkt an die unter I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis mit einer
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elektronischen Kopie auf Datenträger einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Revitalisierung Theaterquartier. Poststelle: Nicht öffnen.“). Dies gilt für später im Verfahren einzureichende Angebote entsprechend.
i) Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen (insbesondere aus wirtschaftlichen) Gründen aufzuheben. Sachliche Gründe können auch darin liegen, dass die Finanzierung bzw. Realisierung des Wiederaufbaus des Kerntheaters nicht gesichert erscheint. Ersatzansprüche der Bewerber/Bieter sind bei einer Aufhebung aus sachlichen Gründen ausgeschlossen.
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j) Für die Bearbeitung und das Einreichen der Teilnahmeanträge und/oder Angebote wird keine Entschädigung gewährt. Eine Erstattung der Kosten, die dem Bewerber/Bieter für die Erstellung der Vergabeunterlagen entstanden sind, entfällt.
k) Die Abgabe divergierender Hauptangebote im Rahmen der indikativen Angebotsphase ist zulässig.
l) Der Abschluss der Verträge (Zuschlag) bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Ratsversammlung der Stadt Schleswig.
m) Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag sowie im Angebot – soweit diese im jeweiligen Verfahrensstadium noch nicht bekannt sind – zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise und Erklärungen für die Nachunternehmer müssen zunächst nicht eingereicht werden. Es müssen nur der Fremdleistungsanteil und die Leistungsbestandteile angegeben werden, für die der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist. Nur Bewerber bzw. Bieter, die von der Eignungsleihe nach § 6 EG Abs. 8 VOB/A Gebrauch machen (unzulässig für das Kriterium der Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer in ihrem Teilnahmeantrag bzw. Angebot sofort benennen und haben die unter Ziffer III.2) aufgeführten Nachweise und Erklärungen auch für ihre Nachunternehmer einzureichen.
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n) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter, die Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jedoch noch nicht benannt wurden, vor Zuschlagserteilung aufzufordern, diese Nachunternehmer zu benennen und für deren Leistungsanteil die unter Ziffer III.2) benannten Nachweise und Eigenerklärungen vorzulegen.
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o) Mit Angebotsabgabe (also noch nicht während des jetzigen Teilnahmewettbewerbs) werden die Bieter folgende Eigenerklärungen auf Formblättern abzugeben haben:
— Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4TTG.
— Verpflichtungserklärung gemäß § 18 TTG zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Die Formblätter werden den Vergabeunterlagen beigefügt sein. Sie sind zwingend zu verwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 TTG hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von 9,18 EUR/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
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p) Gemäß § 8 Abs. 1 TTG wird darauf hingewiesen, dass neben dem Bieter selbst auch Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bereits bekannt sind, die mit der Angebotsabgabe geforderte Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung vorzulegen haben. Auf § 9 Abs. 3 TTG wird bereits jetzt hingewiesen.
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q) Die Bewerber werden bereits jetzt darauf hingewiesen, dass an den späteren Auftragnehmer zusätzliche Anforderungen gestellt werden können, die soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte betreffen, wenn diese in sachlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus den Vergabeunterlagen ergeben. Diese enthalten hierzu nähere Informationen.
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r) Beteiligt sich eine Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren oder wird ihr der Zuschlag erteilt, so gelten die Verpflichtungen der Bieter und Auftragnehmer nach dem TTG für die Bietergemeinschaft und für deren Mitglieder. Dies gilt entsprechend für Bewerber im Rahmen von Teilnahmewettbewerben (vgl. § 14 TTG).
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s) Um die Akzeptanz und damit auch die Auswahlentscheidung des späteren Investors insgesamt zu erhöhen, sollen die politischen Gremien der Stadt Schleswig im Rahmen des Verhandlungsverfahrens angemessen beteiligt werden. Bei der Bewertung der indikativen und verbindlichen Angebote wird die Stadt Schleswig durch einen Beirat unterstützt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/MWAVT/DE/Wirtschaft/OeffentlichesAuftragswesen/ 🌏
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Gemäß § 101a GWB darf ein Vertrag frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
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b) § 107 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 215-380124 (2014-11-04)
Ergänzende Angaben (2015-04-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 066-114783
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 215-380124
ABl. S-Ausgabe: 66
Quelle: OJS 2015/S 066-114783 (2015-04-01)