Der Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Iffezheim durch Staustufen führte u. a. zu einem Verlust von 130 km² Überschwemmungsflächen mit der Folge, dass Rheinhochwasser heute schneller und höher ablaufen und sich zudem ungünstiger mit den Hochwasserwellen der Nebenflüsse überlagern. Während für die ausgebaute Rheinstrecke oberhalb Iffezheims aufgrund des für die baulichen Anlagen ausgewählten Bemessungshochwassers ein sehr hoher Hochwasserschutz erreicht wurde, hat sich für die Rheinanlieger unterhalb von Iffezheim die Situation wesentlich verschlechtert.
Zur Wiederherstellung eines Schutzniveaus gegen ein 200-jährliches Ereignis, wie es vor dem Ausbau des Oberrheins bestand, wurde das Integrierte Rheinprogramm (IRP), bestehend aus 13 Rückhalteräumen mit einem gesamten Rückhaltevolumen von 167,3 Mio. m³, im Januar 1996 vom Kabinett des Landes Baden-Württemberg beschlossen (UVM, 1996). Das IRP beinhaltet die umweltverträgliche Wiederherstellung des Hochwasserschutzes und möglichst gleichrangig die Erhaltung und Renaturierung der Auenlandschaft am Oberrhein.
Einer der 13 Rückhalteräume ist der Raum Elisabethenwört (Landkreis Karlsruhe und Landkreis Germersheim). Die Insel „Elisabethenwört“ (Rhein-km 380,8 bis 383,4) wird vom Rhein und dem Rußheimer Altrhein umschlossen und wurde ca. 1935 durch Deiche vom Rhein getrennt. Sie wird intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzt. Hier soll auf einer Fläche von min. 396 ha bis max. 590 ha ein Rückhaltevolumen von mindestens 11,9 Mio. m³ geschaffen werden. Vorhabenträger ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.1 - Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Planung.
Der Planungsraum liegt überwiegend im Landkreis Karlsruhe (Baden-Württemberg). Ein Teilgebiet im Nordwesten liegt im Landkreis Germersheim (Rheinland-Pfalz). Betroffen sind Gemarkungsflächen der Gemeinde Dettenheim OT Rußheim sowie der Städte Philippsburg und Germersheim.
Planungsrechtlich ist die Insel „Elisabethenwört“ mit dem umschließenden Rußheimer Altrhein in beiden Bundesländern jeweils als Naturschutzgebiet ausgewiesen und befindet sich innerhalb Europäischer Schutzgebiete des Natura 2000 -Netzes (Fauna-Flora-Habitat Gebiete (FFH) und Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas, SPA)).
Dies sind in Baden-Württemberg:
— FFH-Gebiet „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“ (Nr. 6816-341, 4 656 ha)
— SPA-Gebiet „Rheinniederung Karlsruhe – Rheinsheim“ (Nr. 6816-401, 5 114 ha)
— NSG „Rußheimer Altrhein – Elisabethenwört“ (Nr. 2 058, 538 ha)
sowie in Rheinland-Pfalz:
— FFH-Gebiet „Rheinniederung Germersheim-Speyer“ (Nr. 6716-301, 2 072 ha),
— SPA-Gebiet „Rußheimer Altrhein“ (Nr. 6716-403, 85 ha),
— NSG „Rußheimer Altrhein“ (Nr. 7334-060, 46,7 ha).
Innerhalb dieser Schutzgebiete liegen geschützte Biotope nach § 32 NatSchG.
In der Waldfunktionenkartierung der Landesforstverwaltung sind die Wälder im NSG „Elisabethenwört“ als Wasserschutzwald ausgewiesen. Verschiedene Teilflächen sind in der Waldbiotopkartierung als Biotope gemäß § 30 WaldG Baden-Württemberg erfasst. Der 1999 als Schutzgebiet ausgewiesene Bannwald „Elisabethenwört“ (Nr. 083, 17 ha) dient der ungestörten Entwicklung eines ehemaligen Mittelwaldes aus 100-150-jährigen Eichen mit Beimischungen anderer Baumarten in der nicht mehr überfluteten Altaue.
Im Planungsraum liegen klassifizierte Wasserkörper im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Hierzu gehören u.a. der Rhein, der Rußheimer Altrhein und der Rheinniederungskanal als Fließgewässer sowie der stillgelegte Baggersee „Rußheimer Altrhein (Minthesee)“ als eigenständiger Seewasserkörper (66 ha, im rechten Rheinvorland südlich der Insel). Letzterer ist Teil des rechtskräftigen Wasserschutzgebietes Nr. 215045, welches im Süden an den Planungsraum angrenzt.
Am Südrand des Planungsraumes grenzt ferner das LSG „Rheinaue nördlich von Karlsruhe" (Nr. 2.15.012) an. Auf rheinland-pfälzischem Gebiet überlagert sich das LSG „Pfälzische Rheinauen“ (Nr. 3.014).
Das geplante Vorhaben bedarf einer Planfeststellung gemäß § 68 Abs. 1 WHG. Die Raumordnungsbehörde hat auf Antrag des Vorhabenträgers im Dezember 2013 von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung und Planungsleitfaden („Leitfaden für eine neue Planungskultur“).
Für den Rückhalteraum liegen Voruntersuchungen und erste Vorplanungen aus dem Jahr 1992 vor. Untersucht wurden sowohl Deichrückverlegungen (ungesteuerter Rückhalteraum) als auch die Variante Polder (gesteuerter Rückhalteraum) mit jeweils drei verschiedenen Größen (kleine, große und mittlere Variante). Begleitend wurden in den Jahren 1989 bis 1992 auch intensive Untersuchungen zur Flora und Fauna durchgeführt, mit dem Ziel, die Umweltverträglichkeitsstudie für die Rückhalteraumplanung vorzubereiten. Im Jahr 2000 wurden sämtliche zum Rückhalteraum vorliegenden ökologischen Untersuchungen aus dem Zeitraum 1978 bis 1999 ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst. In den Jahren 1999 bis 2010 wurden weitere Erhebungen, u. a. für den Pflege- und Entwicklungsplan des FFH-Gebietes „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“ durchgeführt.
Der Abschlussbericht der Voruntersuchungen 1992 und der Erläuterungsbericht der Zusammenfassung der ökologischen Untersuchungen 2000 können unter der folgenden Internetadresse abgerufen werden: http://www.wat.de/rhr.elisabethenwoert.vof.Umweltplanung.html . Dort sind auch Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung einsehbar.
Der Vorhabenträger beabsichtigt, die o. g. 6 Varianten der Voruntersuchungen 1992 im Rahmen der Vorplanung ergebnisoffen zu überprüfen und mit früher aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit im Hinblick auf die Variantenentscheidung nach heutigen fachlichen und rechtlichen Maßstäben weiterführend zu untersuchen. Konkretere Festlegungen zu Art und Umfang der zu untersuchenden Varianten und deren Vergleich richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Das Auswahlverfahren wird transparent aufbereitet und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. Ziel ist die Erarbeitung der notwendigen Grundlagen für eine möglichst konsensfähige Lösungsfindung, die sowohl den rechtlichen Vorgaben als auch den zwingenden Rahmenbedingungen des Hochwasserschutzes und der Ökologie gerecht wird. Die Variantenentscheidung soll bis Ende 2017 getroffen werden. Nach erfolgter Variantenentscheidung durch den Vorhabenträger sollen dann in zwei weiteren Jahren die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden.
Das Vergabeverfahren umfasst die erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen für die Vorbereitung der Variantenentscheidung (Stufe I) und optional die spätere Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen für die ausgewählte Lösung (Stufe II). Die Leistungen der Umweltplanung in Stufe I umfassen die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit den hierzu erforderlichen ökologischen Bestandserhebungen und Fachbeiträgen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, der Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG sowie der schutzgebietsrechtlichen Beurteilung. Die optionalen Leistungen in Stufe II umfassen den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für die ausgewählte Lösung, einschließlich der hierfür erforderlichen Fortschreibungen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung (evtl. Ausnahmeprüfungen) sowie der Prüfung auf Umweltverträglichkeit nach UVPG.
Die für das Vorhaben erforderlichen Leistungen der Objektplanung (Ingenieurbauwerke) werden in einem eigenständigen Vergabeverfahren parallel ausgeschrieben. Die Leistungen der Umweltplanung sind in enger Abstimmung mit der Objektplanung zu erbringen (u. a. Detailabstimmung Schnittstellen und Terminplan zu Auftragsbeginn).
Der Vorhabenträger beabsichtigt, darüber hinaus gesonderte Fachgutachten zur Untersuchung der Strömungs- und Überflutungsverhältnisse (2D-Hydraulik) sowie zur Grundwasserstandsdynamik (insbesondere auch im Binnenland) zu beauftragen.
Der Vorhabenträger beabsichtigt ferner, die Betroffenheit der im Rückhalteraum liegenden forstwirtschaftlichen Nutzung durch eine Bestandsfeinkartierung der Wälder nach IRP-Standard und ein Gutachten zur Forstrisikoanalyse bzw. den waldbaulichen Möglichkeiten der Bestandsentwicklung gesondert untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse sind soweit nach UVPG für das Schutzgut „Mensch“ relevant im Rahmen der UVS zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1
Postanschrift: Markgrafenstraße 46
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1
Telefon: +49 721-926-7694📞
E-Mail: marcella.schueler@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-933-40250 📠
Region: Karlsruhe🏙️
URL: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rückhalteraum Elisabethenwört: Umweltplanung (landschaftsplanerische Leistungen im Rahmen der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens)
2015/S 067-120543”
Produkte/Dienstleistungen: Umweltplanung📦 Beschreibung
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Germersheim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Insel Elisabethenwört, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Germersheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen für die Vorbereitung der Variantenentscheidung (Stufe I) und optional die spätere...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen für die Vorbereitung der Variantenentscheidung (Stufe I) und optional die spätere Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen für die ausgewählte Lösung (Stufe II). Die Leistungen der Umweltplanung in Stufe I umfassen dieUmweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit den hierzu erforderlichen ökologischen Bestandserhebungen und Fachbeiträgen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, der Artenschutzprüfungnach § 44 BNatSchG sowie der schutzgebietsrechtlichen Beurteilung. Die optionalen Leistungen in Stufe II umfassen den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für die ausgewählte Lösung, einschließlich der hierfür erforderlichen Fortschreibungen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung (evtl. Ausnahmeprüfungen) sowie der Prüfung auf Umweltverträglichkeit nach UVPG. Weitere Einzelheiten zum Vorhaben siehe Auftragsbekanntmachung 2014/S 196-346731 mit Ergänzung 2014/S 212-375374
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2015-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-07-01 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 067-120543
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 8961.24/453-3/1
Titel:
“Rückhalteraum Elisabethenwört: Umweltplanung (landschaftsplanerische Leistungen im Rahmen der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-05 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IUS Weibel & Ness GmbH
Postanschrift: Römerstraße 56
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6221-138-300📞
E-Mail: heidelberg@weibel-ness.de📧
Fax: +49 6221-138-3029 📠
Region: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
URL: www.weibel-ness.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 774003.60 💰