Der Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Iffezheim durch Staustufen führte u. a. zu einem Verlust von 130 km² Überschwemmungsflächen mit der Folge, dass Rheinhochwasser heute schneller und höher ablaufen und sich zudem ungünstiger mit den Hochwasserwellen der Nebenflüsse überlagern. Während für die ausgebaute Rheinstrecke oberhalb Iffezheims aufgrund des für die baulichen Anlagen ausgewählten Bemessungshochwassers ein sehr hoher Hochwasserschutz erreicht wurde, hat sich für die Rheinanlieger unterhalb von Iffezheim die Situation wesentlich verschlechtert.
Zur Wiederherstellung eines Schutzniveaus gegen ein 200-jährliches Ereignis, wie es vor dem Ausbau des Oberrheins bestand, wurde das Integrierte Rheinprogramm (IRP), bestehend aus 13 Rückhalteräumen mit einem gesamten Rückhaltevolumen von 167,3 Mio. m³, im Januar 1996 vom Kabinett des Landes Baden-Württemberg beschlossen (UVM, 1996). Das IRP beinhaltet die umweltverträgliche Wiederherstellung des Hochwasserschutzes und möglichst gleichrangig die Erhaltung und Renaturierung der Auenlandschaft am Oberrhein.
Einer der 13 Rückhalteräume ist der Raum Elisabethenwört (Landkreis Karlsruhe und Landkreis Germersheim). Die Insel „Elisabethenwört“ (Rhein-km 380,8 bis 383,4) wird vom Rhein und dem Rußheimer Altrhein umschlossen und wurde ca. 1935 durch Deiche vom Rhein getrennt. Sie wird intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzt. Hier soll auf einer Fläche von min. 396 ha bis max. 590 ha ein Rückhaltevolumen von mindestens 11,9 Mio. m³ geschaffen werden. Vorhabenträger ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.1 - Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Planung.
Der Planungsraum liegt überwiegend im Landkreis Karlsruhe (Baden-Württemberg). Ein Teilgebiet im Nordwesten liegt im Landkreis Germersheim (Rheinland-Pfalz). Betroffen sind Gemarkungsflächen der Gemeinde Dettenheim OT Rußheim sowie der Städte Philippsburg und Germersheim.
Planungsrechtlich ist die Insel „Elisabethenwört“ mit dem umschließenden Rußheimer Altrhein in beiden Bundesländern jeweils als Naturschutzgebiet ausgewiesen und befindet sich innerhalb Europäischer Schutzgebiete des Natura 2000 -Netzes (Fauna-Flora-Habitat Gebiete (FFH) und Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas, SPA)).
Dies sind in Baden-Württemberg:
— FFH-Gebiet „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“ (Nr. 6816-341, 4 656 ha)
— SPA-Gebiet „Rheinniederung Karlsruhe – Rheinsheim“ (Nr. 6816-401, 5 114 ha)
— NSG „Rußheimer Altrhein – Elisabethenwört“ (Nr. 2 058, 538 ha)
sowie in Rheinland-Pfalz:
— FFH-Gebiet „Rheinniederung Germersheim-Speyer“ (Nr. 6716-301, 2 072 ha),
— SPA-Gebiet „Rußheimer Altrhein“ (Nr. 6716-403, 85 ha),
— NSG „Rußheimer Altrhein“ (Nr. 7334-060, 46,7 ha).
Innerhalb dieser Schutzgebiete liegen geschützte Biotope nach § 32 NatSchG.
In der Waldfunktionenkartierung der Landesforstverwaltung sind die Wälder im NSG „Elisabethenwört“ als Wasserschutzwald ausgewiesen. Verschiedene Teilflächen sind in der Waldbiotopkartierung als Biotope gemäß § 30 WaldG Baden-Württemberg erfasst. Der 1999 als Schutzgebiet ausgewiesene Bannwald „Elisabethenwört“ (Nr. 083, 17 ha) dient der ungestörten Entwicklung eines ehemaligen Mittelwaldes aus 100-150-jährigen Eichen mit Beimischungen anderer Baumarten in der nicht mehr überfluteten Altaue.
Im Planungsraum liegen klassifizierte Wasserkörper im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Hierzu gehören u.a. der Rhein, der Rußheimer Altrhein und der Rheinniederungskanal als Fließgewässer sowie der stillgelegte Baggersee „Rußheimer Altrhein (Minthesee)“ als eigenständiger Seewasserkörper (66 ha, im rechten Rheinvorland südlich der Insel). Letzterer ist Teil des rechtskräftigen Wasserschutzgebietes Nr. 215045, welches im Süden an den Planungsraum angrenzt.
Am Südrand des Planungsraumes grenzt ferner das LSG „Rheinaue nördlich von Karlsruhe" (Nr. 2.15.012) an. Auf rheinland-pfälzischem Gebiet überlagert sich das LSG „Pfälzische Rheinauen“ (Nr. 3.014).
Das geplante Vorhaben bedarf einer Planfeststellung gemäß § 68 Abs. 1 WHG. Die Raumordnungsbehörde hat auf Antrag des Vorhabenträgers im Dezember 2013 von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung und Planungsleitfaden („Leitfaden für eine neue Planungskultur“).
Für den Rückhalteraum liegen Voruntersuchungen und erste Vorplanungen aus dem Jahr 1992 vor. Untersucht wurden sowohl Deichrückverlegungen (ungesteuerter Rückhalteraum) als auch die Variante Polder (gesteuerter Rückhalteraum) mit jeweils drei verschiedenen Größen (kleine, große und mittlere Variante). Begleitend wurden in den Jahren 1989 bis 1992 auch intensive Untersuchungen zur Flora und Fauna durchgeführt, mit dem Ziel, die Umweltverträglichkeitsstudie für die Rückhalteraumplanung vorzubereiten. Im Jahr 2000 wurden sämtliche zum Rückhalteraum vorliegenden ökologischen Untersuchungen aus dem Zeitraum 1978 bis 1999 ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst. In den Jahren 1999 bis 2010 wurden weitere Erhebungen, u. a. für den Pflege- und Entwicklungsplan des FFH-Gebietes „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“ durchgeführt.
Der Abschlussbericht der Voruntersuchungen 1992 und der Erläuterungsbericht der Zusammenfassung der ökologischen Untersuchungen 2000 können unter der folgenden Internetadresse abgerufen werden: http://www.wat.de/rhr.elisabethenwoert.vof.Umweltplanung.html . Dort sind auch Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung einsehbar.
Der Vorhabenträger beabsichtigt, die o. g. 6 Varianten der Voruntersuchungen 1992 im Rahmen der Vorplanung ergebnisoffen zu überprüfen und mit früher aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit im Hinblick auf die Variantenentscheidung nach heutigen fachlichen und rechtlichen Maßstäben weiterführend zu untersuchen. Konkretere Festlegungen zu Art und Umfang der zu untersuchenden Varianten und deren Vergleich richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Das Auswahlverfahren wird transparent aufbereitet und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. Ziel ist die Erarbeitung der notwendigen Grundlagen für eine möglichst konsensfähige Lösungsfindung, die sowohl den rechtlichen Vorgaben als auch den zwingenden Rahmenbedingungen des Hochwasserschutzes und der Ökologie gerecht wird. Die Variantenentscheidung soll bis Ende 2017 getroffen werden. Nach erfolgter Variantenentscheidung durch den Vorhabenträger sollen dann in zwei weiteren Jahren die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden.
Das Vergabeverfahren umfasst die erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen für die Vorbereitung der Variantenentscheidung (Stufe I) und optional die spätere Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen für die ausgewählte Lösung (Stufe II). Die Leistungen der Umweltplanung in Stufe I umfassen die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit den hierzu erforderlichen ökologischen Bestandserhebungen und Fachbeiträgen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, der Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG sowie der schutzgebietsrechtlichen Beurteilung. Die optionalen Leistungen in Stufe II umfassen den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für die ausgewählte Lösung, einschließlich der hierfür erforderlichen Fortschreibungen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung (evtl. Ausnahmeprüfungen) sowie der Prüfung auf Umweltverträglichkeit nach UVPG.
Die für das Vorhaben erforderlichen Leistungen der Objektplanung (Ingenieurbauwerke) werden in einem eigenständigen Vergabeverfahren parallel ausgeschrieben. Die Leistungen der Umweltplanung sind in enger Abstimmung mit der Objektplanung zu erbringen (u. a. Detailabstimmung Schnittstellen und Terminplan zu Auftragsbeginn).
Der Vorhabenträger beabsichtigt, darüber hinaus gesonderte Fachgutachten zur Untersuchung der Strömungs- und Überflutungsverhältnisse (2D-Hydraulik) sowie zur Grundwasserstandsdynamik (insbesondere auch im Binnenland) zu beauftragen.
Der Vorhabenträger beabsichtigt ferner, die Betroffenheit der im Rückhalteraum liegenden forstwirtschaftlichen Nutzung durch eine Bestandsfeinkartierung der Wälder nach IRP-Standard und ein Gutachten zur Forstrisikoanalyse bzw. den waldbaulichen Möglichkeiten der Bestandsentwicklung gesondert untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse sind soweit nach UVPG für das Schutzgut „Mensch“ relevant im Rahmen der UVS zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltplanung
Menge oder Umfang:
“Alle für das Vorhaben erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen sollen an einen Gesamtplaner vergeben werden. Die Leistungen gliedern sich in...”
Menge oder Umfang
Alle für das Vorhaben erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen sollen an einen Gesamtplaner vergeben werden. Die Leistungen gliedern sich in folgende Stufen:— Stufe I (Grundauftrag mit optionalen Teilleistungen, Vertragslaufzeit 3 Jahre): Erarbeitung von erforderlichen Grundlagen für die Variantenentscheidung, im Wesentlichen bestehend aus der Umweltverträglichkeitsstudie mit den zugehörigen Erhebungen und Fachgutachten (Relevanzprüfungen).— Stufe II (Option, Verlängerung 2 Jahre): Landschaftspflegerischer Begleitplan für die vom Vorhabenträger ausgewählte Lösung, einschließlich der hierfür erforderlichen Fortschreibungen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung (evtl. Ausnahmeprüfungen) sowie der Prüfung auf Umweltverträglichkeit nach UVPG.Im Einzelnen:II.2.1.1):Umweltverträglichkeitsstudie:Im Rahmen der Stufe I ist die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) nach UVPG zu erstellen, mit Vergleich aller untersuchten Varianten und Bewertung der jeweiligen Genehmigungsfähigkeit. Die Leistung soll auf der Grundlage des vollständigen Leistungsbildes der Grundleistungen nach Anlage 1.1.1, HOAI 2013 beauftragt werden.Die zu untersuchenden Varianten werden durch die Flächenbetroffenheit (kleine/große/mittlere Variante der Voruntersuchungen 1992 als voraussichtliche Hauptvarianten im Sinne der HOAI) sowie deren jeweilige betriebliche Ausführung (ungesteuerter/gesteuerter Betrieb des Rückhalteraumes als Untervarianten) definiert. Der erforderliche Umfang und Inhalt der Untersuchungen für die UVS, ggf. auch mit ergänzenden Erhebungen und Fachleistungen, ist im Rahmen des Umweltscopings in den ersten ca. 3 Monaten nach Projektbeginn zu ermitteln und abzustimmen.Auf die nach Anlage 1.1.1, HOAI 2013 geforderten Teilleistungen der Mitwirkung bei der Entwicklung, Auswahl und Optimierung der planerischen Lösungen (Varianten), das Erstellen von Hinweisen auf Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sowie zur Ausgleichbarkeit der unvermeidbaren Beeinträchtigungen sowie die vergleichende Bewertung der Varianten wird besonderer Wert gelegt.Die Ergebnisse vorhandener bzw. der begleitend erarbeiteten Fachbeiträge sind in die UVS zu integrieren. Die UVS ist so abzufassen, dass eine Übernahme der wesentlichen Textpassagen in die Unterlagen der späteren Genehmigungsplanung (Stufe II) ohne Überarbeitung möglich ist.II.2.1.2):Ökologische Erhebungen:Im Rahmen der Stufe I sind u. a. ökologische Bestandserhebungen der Flora und Fauna im Untersuchungsraum durchzuführen und diese zu bewerten. Diese umfassen nach dem vorläufigen Stand der Recherchen für diese Ausschreibung folgende Indikatoren:a) Flora:Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und der vorkommenden FFH-Lebensraumtypen (LRT); flächendeckende Erfassung des Grünen Besenmooses.Naturschutzfachlich sind insbesondere folgende Biotop-/Lebensraumtypen von besonderer Bedeutung: Altarme des Rheins mit ihren Verlandungszonen, Silberweidenwälder der Weichholzaue, Eichen-Ulmen-Wälder der Hartholzaue, Kalkmagerrasen (orchideenreiche Bestände), Pfeifengraswiesen, Magere Flachland-Mähwiesen sowie Niedermoorstandorte mit Feucht- und Bruchwäldern sowie Kalkflachmoore.b) Fauna:Bei den ökologischen Erhebungen sind die im Gebiet vorkommenden relevanten Tiergruppen zu untersuchen. Es ist von folgenden zu erhebenden Artengruppen auszugehen:b.1) Fledermäuse,b.2) Fische,b.3) Amphibien,b.4) Libellen,b.5) Reptilien,b.6) Holz- und Laufkäfer,b.7) Schmetterlinge,b.8) Vögel,b.9) Heuschrecken,b.10) Schnecken (Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie),b.11) Kleinsäuger,b.12) Wildbienensowie alle ggf. im Gebiet möglicherweise vorkommenden Arten der Anhänge II und IV der FFH-RL, der SPA-RL und der BArtSch-Verordnung. Die Wildkatze wurde im Zuge eines Monitoring bereits nachgewiesen, die Ergebnisse sind zu berücksichtigen. Eine eigene Erfassung erübrigt sich.Die vorstehende Auflistung der zu erhebenden Artengruppen ist vorläufige Grundlage des Vergabeverfahrens. Die erwarteten Erhebungsstandards (methodischen Anforderungen) für die Untersuchungen werden den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Der erforderliche Untersuchungsumfang ist durch den Planer nach Auftragsbeginn fachlich verantwortlich zu überprüfen, mit vorliegenden Informationen zum Vorkommen relevanter Artengruppen im Gebiet abzugleichen sowie im Rahmen des Scopings (UVS) ggf. anzupassen und mit dem AG abschließend abzustimmen. Hierzu vorhandene Daten sind in Bezug auf ihre Verwertbarkeit für die Planfeststellungsunterlagen bzw. den Bedarf von Nacherhebungen zu überprüfen. Zum Leistungsumfang gehören auch die Zusammenfassung und Bewertung der erfolgten Erhebungen in Text- und Tabellenform für die UVS und die weiteren parallel in diesem Vorhaben erarbeiteten Fachbeiträge (s. u.) mit Angaben zu Untersuchungsumfang und zur Erfassungs- und Bewertungsmethodik sowie die kartographische Darstellung der Ergebnisse (GIS-Bearbeitung).Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes mit Differenzierung für die Einzelerhebungen ist Gegenstand der UVS und orientiert sich an den voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens. Der vom Vorhabenträger vorgeschlagene Untersuchungsraum für die Erhebungen umfasst den möglichen Rückhalteraum (große Variante der Voruntersuchungen 1992, ca. 590 ha), das westlich angrenzende rechte Rheinvorland einschließlich der beiden Baggerseen im Zu- und Abstrombereich des Rückhalteraumes (ca. 280 ha) sowie einen Streifen von ca. 100 m auf der Binnenseite östlich des Rückhalteraumes bzw. des Rheinhochwasserdammes XXXIa entlang des Rußheimer Altrheines (ca. 55 ha).Der geplante Erhebungszeitraum umfasst eine vollständige Vegetationsperiode beginnend unmittelbar nach Auftragserteilung, d. h. ab März 2015. Ggf. fehlende Frühjahrserhebungen (z. B. Spechte) sind Anfang 2016 nachzuziehen, so dass spätestens im Frühjahr 2016 eine vollständige Erfassung und Kartierung vorliegt.II.2.1.3):Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchGGegenstand der Untersuchungen in Stufe I ist die Erstellung eines Fachbeitrags für jedes betroffene Natura 2000-Gebiet zur Verträglichkeit der Planungsvarianten des Vorhabens mit den jeweiligen Erhaltungszielen:a) FFH-Gebiet 6816-341 „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“,b) SPA-Gebiet 6816-401 „Rheinniederung Karlsruhe – Rheinsheim“,c) FFH-Gebiet 6716-301 „Rheinniederung Germersheim-Speyer“,d) SPA-6716-403 „Rußheimer Altrhein“.Der Grundauftrag in Stufe I umfasst die für die Variantenentscheidung erforderliche Beurteilung der Varianten hinsichtlich der Auswirkungen auf die FFH-/SPA-Gebiete sowie die Darstellung der unterschiedlichen Betroffenheiten und ggf. erheblichen Beeinträchtigungen von LRT und Arten auf der Grundlage der technischen Vorplanung (entsprechend Alternativenprüfung der späteren Genehmigungsplanung im Fall erforderlicher Ausnahmegenehmigung). Die Fachbeiträge berücksichtigen ggf. die Ergebnisse vorliegender bzw. parallel in diesem Vorhaben erarbeiteter landschaftsplanerischer Fachbeiträge.Nach der Variantenentscheidung erfolgt dann entsprechend Erfordernis in Stufe II (Option) die Fortschreibung der Verträglichkeitsprüfung bezogen auf die ausgewählte Lösung auf der Grundlage der technischen Entwurfsplanung, einschließlich Bearbeitung der aus Sicht der Schutzgebietsanforderungen eventuell erforderlichen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sowie die Erarbeitung von Unterlagen für ggf. erforderliche Ausnahmeprüfung und Kohärenzmaßnahmen als Grundlagen für den LBP. Der erforderliche Leistungsumfang der Stufe II ist im Rahmen der Stufe I zu konkretisieren und als Auftragserweiterung (Option) gesondert zu vereinbaren.II.2.1.4):Artenschutzprüfung bzw. Verträglichkeitsprüfung nach § 44 BNatSchG:Gegenstand der Untersuchung in Stufe I ist die Erstellung eines Fachbeitrags zur Verträglichkeit der einzelnen Planungsvarianten des Vorhabens mit den Anforderungen des speziellen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG. Der Grundauftrag in Stufe I umfasst die für die Variantenentscheidung erforderliche Beurteilung der Varianten hinsichtlich der Auswirkungen auf den speziellen Artenschutz sowie die Darstellung der unterschiedlichen Betroffenheiten auf der Grundlage der technischen Vorplanung und der Kenntnis der voraussichtlich betroffenen und entscheidungserheblichen Arten. Der Artenschutzbeitrag ist folglich so aufzubereiten, dass eine Aussage im Hinblick auf artenschutzrechtliche Zulassungshemmnisse der Varianten möglich wird (entsprechend Alternativenprüfung der späteren Genehmigungsplanung im Fall erforderlicher Ausnahmegenehmigung). Der Fachbeitrag berücksichtigt ggf. die Ergebnisse vorliegender bzw. parallel in diesem Vorhaben erarbeiteter landschaftsplanerischer Fachbeiträge.Nach der Variantenentscheidung erfolgt dann in Stufe II (Option) entsprechend Erfordernis die Fortschreibung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bezogen auf die ausgewählte Lösung auf der Grundlage der technischen Entwurfsplanung, einschließlich der Bearbeitung eventuell erforderlicher Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen sowie die Erarbeitung von Unterlagen für die ggf. erforderliche Ausnahmeprüfung und FCS-Maßnahmen als Grundlagen für den LBP. Der erforderliche Leistungsumfang der Stufe II ist im Rahmen der Stufe I zu konkretisieren und als Auftragserweiterung (Option) gesondert zu vereinbaren.II.2.1.5):Schutzgebietsrechtliche Beurteilung:Gegenstand der Untersuchungen in Stufe I ist die Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für die schutzgebietsrechtlichen Entscheidungen. Der erforderliche Umfang ist mit den Inhalten der parallel zu erarbeitenden Fachbeiträge abzugleichen. Die Ergebnisse sind in die UVS zu integrieren.II.2.1.6):Landschaftspflegerischer Begleitplan (Option):Nach der Variantenentscheidung durch den Vorhabenträger ist in der Stufe II der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) für die ausgewählte Lösung zu erstellen. Die Leistung wird als optionale Leistung auf der Grundlage des vollständigen Leistungsbildes der Grundleistungen gemäß § 26 HOAI 2013 (Anlage 7) beauftragt.Der Vorhabenträger behält sich vor, soweit erforderlich und nicht über andere Teilleistungen im Rahmen der UVS abgedeckt, Teilleistungen aus dem Leistungsbild des LBP vorgezogen in Stufe I abzurufen (z. B. quantitative Bilanzierung der Eingriffe/Kompensation für einzelne Varianten).II.2.1.7):Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung:Die Öffentlichkeit soll im Vorhaben von Beginn an und projektbegleitend beteiligt werden. Die hierzu vom Vorhabenträger angeforderte Mitwirkung des Umweltplaners, z. B. Teilnahme bei Informations- und Abstimmungsterminen, Vorbereitung von Präsentationen, Materialien etc. wird als Besondere Leistung nach tatsächlichem Aufwand beauftragt.II.2.1.8):Koordination:Die Leistungen der Umweltplanung sind in regelmäßigen Koordinierungsgesprächen projektbegleitend mit dem Vorhabenträger und den fachlich Beteiligten, insbesondere der Objektplanung und den zu beteiligenden Behörden und Verbänden, abzustimmen. Dem Auftragnehmer obliegt hierbei die Federführung und Koordinierungsfunktion für die gesamte Umweltplanung mit Bündelung in UVS und LBP. Es wird erwartet, dass diese Funktion durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wahrgenommen wird.500 000
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Gesamtwert des Auftrags: 500 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltplanung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 5 – Umwelt, Referat 53.1
Postanschrift: Markgrafenstraße 46
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
E-Mail: ralf.huebner@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219267615📞
Fax: +49 72193340250 📠
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 774 003,60 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bestandserfassung diverser Artengruppen und Lebensraumtypen.”
Quelle: OJS 2015/S 067-120543 (2015-04-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2016-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015/S 067-120543
Gesamtwert des Auftrags: 774003.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-31 📅
Datum des Beginns: 2015-03-01 📅
Datum des Endes: 2018-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 167-300618
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 067-120543
ABl. S-Ausgabe: 167
Quelle: OJS 2016/S 167-300618 (2016-08-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 774003.60 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1
Kontakt
E-Mail: marcella.schueler@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721-926-7694📞
Fax: +49 721-933-40250 📠