Der Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Iffezheim durch Staustufen führte u. a. zu einem Verlust von 130 km² Überschwemmungsflächen mit der Folge, dass Rheinhochwasser heute schneller und höher ablaufen und sich zudem ungünstiger mit den Hochwasserwellen der Nebenflüsse überlagern. Während für die ausgebaute Rheinstrecke oberhalb Iffezheims aufgrund des für die baulichen Anlagen ausgewählten Bemessungshochwassers ein sehr hoher Hochwasserschutz erreicht wurde, hat sich für die Rheinanlieger unterhalb von Iffezheim die Situation wesentlich verschlechtert. Zur Wiederherstellung eines Schutzniveaus gegen ein 200-jährliches Ereignis, wie es vor dem Ausbau des Oberrheins bestand, wurde das Integrierte Rheinprogramm (IRP), bestehend aus 13 Rückhalteräumen mit einem gesamten Rückhaltevolumen von 167,3 Mio. m³, im Januar 1996 vom Kabinett des Landes Baden-Württemberg beschlossen (UVM, 1996). Das IRP beinhaltet die umweltverträgliche Wiederherstellung des Hochwasserschutzes und möglichst gleichrangig die Erhaltung und Renaturierung der Auenlandschaft am Oberrhein. Einer der 13 Rückhalteräume ist der Raum Elisabethenwört (Landkreis Karlsruhe und Landkreis Germersheim). Die Insel „Elisabethenwört“ (Rhein-km 380,8 bis 383,4) wird vom Rhein und dem Rußheimer Altrhein umschlossen und wurde ca. 1935 durch Deiche vom Rhein getrennt. Sie wird intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzt. Hier soll auf einer Fläche von min. 396 ha bis max. 590 ha ein Rückhaltevolumen von mindestens 11,9 Mio. m³ geschaffen werden. Vorhabenträger ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.1 - Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Planung. Der Planungsraum liegt überwiegend im Landkreis Karlsruhe (Baden-Württemberg). Ein Teilgebiet im Nordwesten liegt im Landkreis Germersheim (Rheinland-Pfalz). Betroffen sind Gemarkungsflächen der Gemeinde Dettenheim OT Rußheim sowie der Städte Philippsburg und Germersheim. Planungsrechtlich ist die Insel „Elisabethenwört“ mit dem umschließenden Rußheimer Altrhein in beiden Bundesländern jeweils als Naturschutzgebiet ausgewiesen und befindet sich innerhalb Europäischer Schutzgebiete des Natura 2000 -Netzes (Fauna-Flora-Habitat Gebiete (FFH) und Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas, SPA)). Dies sind in Baden-Württemberg: — FFH-Gebiet „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“ (Nr. 6816-341, 4 656 ha) — SPA-Gebiet „Rheinniederung Karlsruhe – Rheinsheim“ (Nr. 6816-401, 5 114 ha) — NSG „Rußheimer Altrhein – Elisabethenwört“ (Nr. 2 058, 538 ha) sowie in Rheinland-Pfalz: — FFH-Gebiet „Rheinniederung Germersheim-Speyer“ (Nr. 6716-301, 2 072 ha), — SPA-Gebiet „Rußheimer Altrhein“ (Nr. 6716-403, 85 ha), — NSG „Rußheimer Altrhein“ (Nr. 7334-060, 46,7 ha). Innerhalb dieser Schutzgebiete liegen geschützte Biotope nach § 32 NatSchG. In der Waldfunktionenkartierung der Landesforstverwaltung sind die Wälder im NSG „Elisabethenwört“ als Wasserschutzwald ausgewiesen. Verschiedene Teilflächen sind in der Waldbiotopkartierung als Biotope gemäß § 30 WaldG Baden-Württemberg erfasst. Der 1999 als Schutzgebiet ausgewiesene Bannwald „Elisabethenwört“ (Nr. 083, 17 ha) dient der ungestörten Entwicklung eines ehemaligen Mittelwaldes aus 100-150-jährigen Eichen mit Beimischungen anderer Baumarten in der nicht mehr überfluteten Altaue. Im Planungsraum liegen klassifizierte Wasserkörper im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Hierzu gehören u.a. der Rhein, der Rußheimer Altrhein und der Rheinniederungskanal als Fließgewässer sowie der stillgelegte Baggersee „Rußheimer Altrhein (Minthesee)“ als eigenständiger Seewasserkörper (66 ha, im rechten Rheinvorland südlich der Insel). Letzterer ist Teil des rechtskräftigen Wasserschutzgebietes Nr. 215045, welches im Süden an den Planungsraum angrenzt. Am Südrand des Planungsraumes grenzt ferner das LSG „Rheinaue nördlich von Karlsruhe" (Nr. 2.15.012) an. Auf rheinland-pfälzischem Gebiet überlagert sich das LSG „Pfälzische Rheinauen“ (Nr. 3.014). Das geplante Vorhaben bedarf einer Planfeststellung gemäß § 68 Abs. 1 WHG. Die Raumordnungsbehörde hat auf Antrag des Vorhabenträgers im Dezember 2013 von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung und Planungsleitfaden („Leitfaden für eine neue Planungskultur“). Für den Rückhalteraum liegen Voruntersuchungen und erste Vorplanungen aus dem Jahr 1992 vor. Untersucht wurden sowohl Deichrückverlegungen (ungesteuerter Rückhalteraum) als auch die Variante Polder (gesteuerter Rückhalteraum) mit jeweils drei verschiedenen Größen (kleine, große und mittlere Variante). Begleitend wurden in den Jahren 1989 bis 1992 auch intensive Untersuchungen zur Flora und Fauna durchgeführt, mit dem Ziel, die Umweltverträglichkeitsstudie für die Rückhalteraumplanung vorzubereiten. Im Jahr 2000 wurden sämtliche zum Rückhalteraum vorliegenden ökologischen Untersuchungen aus dem Zeitraum 1978 bis 1999 ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst. In den Jahren 1999 bis 2010 wurden weitere Erhebungen, u. a. für den Pflege- und Entwicklungsplan des FFH-Gebietes „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“ durchgeführt. Der Abschlussbericht der Voruntersuchungen 1992 und der Erläuterungsbericht der Zusammenfassung der ökologischen Untersuchungen 2000 können unter der folgenden Internetadresse abgerufen werden: http://www.wat.de/rhr.elisabethenwoert.vof.Umweltplanung.html . Dort sind auch Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung einsehbar. Der Vorhabenträger beabsichtigt, die o. g. 6 Varianten der Voruntersuchungen 1992 im Rahmen der Vorplanung ergebnisoffen zu überprüfen und mit früher aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit im Hinblick auf die Variantenentscheidung nach heutigen fachlichen und rechtlichen Maßstäben weiterführend zu untersuchen. Konkretere Festlegungen zu Art und Umfang der zu untersuchenden Varianten und deren Vergleich richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Das Auswahlverfahren wird transparent aufbereitet und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. Ziel ist die Erarbeitung der notwendigen Grundlagen für eine möglichst konsensfähige Lösungsfindung, die sowohl den rechtlichen Vorgaben als auch den zwingenden Rahmenbedingungen des Hochwasserschutzes und der Ökologie gerecht wird. Die Variantenentscheidung soll bis Ende 2017 getroffen werden. Nach erfolgter Variantenentscheidung durch den Vorhabenträger sollen dann in zwei weiteren Jahren die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden. Das Vergabeverfahren umfasst die erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen für die Vorbereitung der Variantenentscheidung (Stufe I) und optional die spätere Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen für die ausgewählte Lösung (Stufe II). Die Leistungen der Umweltplanung in Stufe I umfassen die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit den hierzu erforderlichen ökologischen Bestandserhebungen und Fachbeiträgen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, der Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG sowie der schutzgebietsrechtlichen Beurteilung. Die optionalen Leistungen in Stufe II umfassen den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für die ausgewählte Lösung, einschließlich der hierfür erforderlichen Fortschreibungen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung (evtl. Ausnahmeprüfungen) sowie der Prüfung auf Umweltverträglichkeit nach UVPG. Die für das Vorhaben erforderlichen Leistungen der Objektplanung (Ingenieurbauwerke) werden in einem eigenständigen Vergabeverfahren parallel ausgeschrieben. Die Leistungen der Umweltplanung sind in enger Abstimmung mit der Objektplanung zu erbringen (u. a. Detailabstimmung Schnittstellen und Terminplan zu Auftragsbeginn). Der Vorhabenträger beabsichtigt, darüber hinaus gesonderte Fachgutachten zur Untersuchung der Strömungs- und Überflutungsverhältnisse (2D-Hydraulik) sowie zur Grundwasserstandsdynamik (insbesondere auch im Binnenland) zu beauftragen. Der Vorhabenträger beabsichtigt ferner, die Betroffenheit der im Rückhalteraum liegenden forstwirtschaftlichen Nutzung durch eine Bestandsfeinkartierung der Wälder nach IRP-Standard und ein Gutachten zur Forstrisikoanalyse bzw. den waldbaulichen Möglichkeiten der Bestandsentwicklung gesondert untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse sind soweit nach UVPG für das Schutzgut „Mensch“ relevant im Rahmen der UVS zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltplanung
Menge oder Umfang:
Alle für das Vorhaben erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen sollen an einen Gesamtplaner vergeben werden. Die Leistungen gliedern sich in folgende Stufen:— Stufe I (Grundauftrag mit optionalen Teilleistungen, Vertragslaufzeit 3 Jahre): Erarbeitung von erforderlichen Grundlagen für die Variantenentscheidung, im Wesentlichen bestehend aus der Umweltverträglichkeitsstudie mit den zugehörigen Erhebungen und Fachgutachten (Relevanzprüfungen).— Stufe II (Option, Verlängerung 2 Jahre): Landschaftspflegerischer Begleitplan für die vom Vorhabenträger ausgewählte Lösung, einschließlich der hierfür erforderlichen Fortschreibungen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung (evtl. Ausnahmeprüfungen) sowie der Prüfung auf Umweltverträglichkeit nach UVPG.Im Einzelnen:II.2.1.1):Umweltverträglichkeitsstudie:Im Rahmen der Stufe I ist die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) nach UVPG zu erstellen, mit Vergleich aller untersuchten Varianten und Bewertung der jeweiligen Genehmigungsfähigkeit. Die Leistung soll auf der Grundlage des vollständigen Leistungsbildes der Grundleistungen nach Anlage 1.1.1, HOAI 2013 beauftragt werden.Die zu untersuchenden Varianten werden durch die Flächenbetroffenheit (kleine/große/mittlere Variante der Voruntersuchungen 1992 als voraussichtliche Hauptvarianten im Sinne der HOAI) sowie deren jeweilige betriebliche Ausführung (ungesteuerter/gesteuerter Betrieb des Rückhalteraumes als Untervarianten) definiert. Der erforderliche Umfang und Inhalt der Untersuchungen für die UVS, ggf. auch mit ergänzenden Erhebungen und Fachleistungen, ist im Rahmen des Umweltscopings in den ersten ca. 3 Monaten nach Projektbeginn zu ermitteln und abzustimmen.Auf die nach Anlage 1.1.1, HOAI 2013 geforderten Teilleistungen der Mitwirkung bei der Entwicklung, Auswahl und Optimierung der planerischen Lösungen (Varianten), das Erstellen von Hinweisen auf Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sowie zur Ausgleichbarkeit der unvermeidbaren Beeinträchtigungen sowie die vergleichende Bewertung der Varianten wird besonderer Wert gelegt.Die Ergebnisse vorhandener bzw. der begleitend erarbeiteten Fachbeiträge sind in die UVS zu integrieren. Die UVS ist so abzufassen, dass eine Übernahme der wesentlichen Textpassagen in die Unterlagen der späteren Genehmigungsplanung (Stufe II) ohne Überarbeitung möglich ist.II.2.1.2):Ökologische Erhebungen:Im Rahmen der Stufe I sind u. a. ökologische Bestandserhebungen der Flora und Fauna im Untersuchungsraum durchzuführen und diese zu bewerten. Diese umfassen nach dem vorläufigen Stand der Recherchen für diese Ausschreibung folgende Indikatoren:a) Flora:Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und der vorkommenden FFH-Lebensraumtypen (LRT); flächendeckende Erfassung des Grünen Besenmooses.Naturschutzfachlich sind insbesondere folgende Biotop-/Lebensraumtypen von besonderer Bedeutung: Altarme des Rheins mit ihren Verlandungszonen, Silberweidenwälder der Weichholzaue, Eichen-Ulmen-Wälder der Hartholzaue, Kalkmagerrasen (orchideenreiche Bestände), Pfeifengraswiesen, Magere Flachland-Mähwiesen sowie Niedermoorstandorte mit Feucht- und Bruchwäldern sowie Kalkflachmoore.b) Fauna:Bei den ökologischen Erhebungen sind die im Gebiet vorkommenden relevanten Tiergruppen zu untersuchen. Es ist von folgenden zu erhebenden Artengruppen auszugehen:b.1) Fledermäuse,b.2) Fische,b.3) Amphibien,b.4) Libellen,b.5) Reptilien,b.6) Holz- und Laufkäfer,b.7) Schmetterlinge,b.8) Vögel,b.9) Heuschrecken,b.10) Schnecken (Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie),b.11) Kleinsäuger,b.12) Wildbienensowie alle ggf. im Gebiet möglicherweise vorkommenden Arten der Anhänge II und IV der FFH-RL, der SPA-RL und der BArtSch-Verordnung. Die Wildkatze wurde im Zuge eines Monitoring bereits nachgewiesen, die Ergebnisse sind zu berücksichtigen. Eine eigene Erfassung erübrigt sich.Die vorstehende Auflistung der zu erhebenden Artengruppen ist vorläufige Grundlage des Vergabeverfahrens. Die erwarteten Erhebungsstandards (methodischen Anforderungen) für die Untersuchungen werden den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Der erforderliche Untersuchungsumfang ist durch den Planer nach Auftragsbeginn fachlich verantwortlich zu überprüfen, mit vorliegenden Informationen zum Vorkommen relevanter Artengruppen im Gebiet abzugleichen sowie im Rahmen des Scopings (UVS) ggf. anzupassen und mit dem AG abschließend abzustimmen. Hierzu vorhandene Daten sind in Bezug auf ihre Verwertbarkeit für die Planfeststellungsunterlagen bzw. den Bedarf von Nacherhebungen zu überprüfen. Zum Leistungsumfang gehören auch die Zusammenfassung und Bewertung der erfolgten Erhebungen in Text- und Tabellenform für die UVS und die weiteren parallel in diesem Vorhaben erarbeiteten Fachbeiträge (s. u.) mit Angaben zu Untersuchungsumfang und zur Erfassungs- und Bewertungsmethodik sowie die kartographische Darstellung der Ergebnisse (GIS-Bearbeitung).Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes mit Differenzierung für die Einzelerhebungen ist Gegenstand der UVS und orientiert sich an den voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens. Der vom Vorhabenträger vorgeschlagene Untersuchungsraum für die Erhebungen umfasst den möglichen Rückhalteraum (große Variante der Voruntersuchungen 1992, ca. 590 ha), das westlich angrenzende rechte Rheinvorland einschließlich der beiden Baggerseen im Zu- und Abstrombereich des Rückhalteraumes (ca. 280 ha) sowie einen Streifen von ca. 100 m auf der Binnenseite östlich des Rückhalteraumes bzw. des Rheinhochwasserdammes XXXIa entlang des Rußheimer Altrheines (ca. 55 ha).Der geplante Erhebungszeitraum umfasst eine vollständige Vegetationsperiode beginnend unmittelbar nach Auftragserteilung, d. h. ab März 2015. Ggf. fehlende Frühjahrserhebungen (z. B. Spechte) sind Anfang 2016 nachzuziehen, so dass spätestens im Frühjahr 2016 eine vollständige Erfassung und Kartierung vorliegt.II.2.1.3):Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchGGegenstand der Untersuchungen in Stufe I ist die Erstellung eines Fachbeitrags für jedes betroffene Natura 2000-Gebiet zur Verträglichkeit der Planungsvarianten des Vorhabens mit den jeweiligen Erhaltungszielen:a) FFH-Gebiet 6816-341 „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“,b) SPA-Gebiet 6816-401 „Rheinniederung Karlsruhe – Rheinsheim“,c) FFH-Gebiet 6716-301 „Rheinniederung Germersheim-Speyer“,d) SPA-6716-403 „Rußheimer Altrhein“.Der Grundauftrag in Stufe I umfasst die für die Variantenentscheidung erforderliche Beurteilung der Varianten hinsichtlich der Auswirkungen auf die FFH-/SPA-Gebiete sowie die Darstellung der unterschiedlichen Betroffenheiten und ggf. erheblichen Beeinträchtigungen von LRT und Arten auf der Grundlage der technischen Vorplanung (entsprechend Alternativenprüfung der späteren Genehmigungsplanung im Fall erforderlicher Ausnahmegenehmigung). Die Fachbeiträge berücksichtigen ggf. die Ergebnisse vorliegender bzw. parallel in diesem Vorhaben erarbeiteter landschaftsplanerischer Fachbeiträge.Nach der Variantenentscheidung erfolgt dann entsprechend Erfordernis in Stufe II (Option) die Fortschreibung der Verträglichkeitsprüfung bezogen auf die ausgewählte Lösung auf der Grundlage der technischen Entwurfsplanung, einschließlich Bearbeitung der aus Sicht der Schutzgebietsanforderungen eventuell erforderlichen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sowie die Erarbeitung von Unterlagen für ggf. erforderliche Ausnahmeprüfung und Kohärenzmaßnahmen als Grundlagen für den LBP. Der erforderliche Leistungsumfang der Stufe II ist im Rahmen der Stufe I zu konkretisieren und als Auftragserweiterung (Option) gesondert zu vereinbaren.II.2.1.4):Artenschutzprüfung bzw. Verträglichkeitsprüfung nach § 44 BNatSchG:Gegenstand der Untersuchung in Stufe I ist die Erstellung eines Fachbeitrags zur Verträglichkeit der einzelnen Planungsvarianten des Vorhabens mit den Anforderungen des speziellen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG. Der Grundauftrag in Stufe I umfasst die für die Variantenentscheidung erforderliche Beurteilung der Varianten hinsichtlich der Auswirkungen auf den speziellen Artenschutz sowie die Darstellung der unterschiedlichen Betroffenheiten auf der Grundlage der technischen Vorplanung und der Kenntnis der voraussichtlich betroffenen und entscheidungserheblichen Arten. Der Artenschutzbeitrag ist folglich so aufzubereiten, dass eine Aussage im Hinblick auf artenschutzrechtliche Zulassungshemmnisse der Varianten möglich wird (entsprechend Alternativenprüfung der späteren Genehmigungsplanung im Fall erforderlicher Ausnahmegenehmigung). Der Fachbeitrag berücksichtigt ggf. die Ergebnisse vorliegender bzw. parallel in diesem Vorhaben erarbeiteter landschaftsplanerischer Fachbeiträge.Nach der Variantenentscheidung erfolgt dann in Stufe II (Option) entsprechend Erfordernis die Fortschreibung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bezogen auf die ausgewählte Lösung auf der Grundlage der technischen Entwurfsplanung, einschließlich der Bearbeitung eventuell erforderlicher Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen sowie die Erarbeitung von Unterlagen für die ggf. erforderliche Ausnahmeprüfung und FCS-Maßnahmen als Grundlagen für den LBP. Der erforderliche Leistungsumfang der Stufe II ist im Rahmen der Stufe I zu konkretisieren und als Auftragserweiterung (Option) gesondert zu vereinbaren.II.2.1.5):Schutzgebietsrechtliche Beurteilung:Gegenstand der Untersuchungen in Stufe I ist die Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für die schutzgebietsrechtlichen Entscheidungen. Der erforderliche Umfang ist mit den Inhalten der parallel zu erarbeitenden Fachbeiträge abzugleichen. Die Ergebnisse sind in die UVS zu integrieren.II.2.1.6):Landschaftspflegerischer Begleitplan (Option):Nach der Variantenentscheidung durch den Vorhabenträger ist in der Stufe II der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) für die ausgewählte Lösung zu erstellen. Die Leistung wird als optionale Leistung auf der Grundlage des vollständigen Leistungsbildes der Grundleistungen gemäß § 26 HOAI 2013 (Anlage 7) beauftragt.Der Vorhabenträger behält sich vor, soweit erforderlich und nicht über andere Teilleistungen im Rahmen der UVS abgedeckt, Teilleistungen aus dem Leistungsbild des LBP vorgezogen in Stufe I abzurufen (z. B. quantitative Bilanzierung der Eingriffe/Kompensation für einzelne Varianten).II.2.1.7):Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung:Die Öffentlichkeit soll im Vorhaben von Beginn an und projektbegleitend beteiligt werden. Die hierzu vom Vorhabenträger angeforderte Mitwirkung des Umweltplaners, z. B. Teilnahme bei Informations- und Abstimmungsterminen, Vorbereitung von Präsentationen, Materialien etc. wird als Besondere Leistung nach tatsächlichem Aufwand beauftragt.II.2.1.8):Koordination:Die Leistungen der Umweltplanung sind in regelmäßigen Koordinierungsgesprächen projektbegleitend mit dem Vorhabenträger und den fachlich Beteiligten, insbesondere der Objektplanung und den zu beteiligenden Behörden und Verbänden, abzustimmen. Dem Auftragnehmer obliegt hierbei die Federführung und Koordinierungsfunktion für die gesamte Umweltplanung mit Bündelung in UVS und LBP. Es wird erwartet, dass diese Funktion durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wahrgenommen wird.500 000
Alle für das Vorhaben erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen sollen an einen Gesamtplaner vergeben werden. Die Leistungen gliedern sich in folgende Stufen:— Stufe I (Grundauftrag mit optionalen Teilleistungen, Vertragslaufzeit 3 Jahre): Erarbeitung von erforderlichen Grundlagen für die Variantenentscheidung, im Wesentlichen bestehend aus der Umweltverträglichkeitsstudie mit den zugehörigen Erhebungen und Fachgutachten (Relevanzprüfungen).— Stufe II (Option, Verlängerung 2 Jahre): Landschaftspflegerischer Begleitplan für die vom Vorhabenträger ausgewählte Lösung, einschließlich der hierfür erforderlichen Fortschreibungen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung (evtl. Ausnahmeprüfungen) sowie der Prüfung auf Umweltverträglichkeit nach UVPG.Im Einzelnen:II.2.1.1):Umweltverträglichkeitsstudie:Im Rahmen der Stufe I ist die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) nach UVPG zu erstellen, mit Vergleich aller untersuchten Varianten und Bewertung der jeweiligen Genehmigungsfähigkeit. Die Leistung soll auf der Grundlage des vollständigen Leistungsbildes der Grundleistungen nach Anlage 1.1.1, HOAI 2013 beauftragt werden.Die zu untersuchenden Varianten werden durch die Flächenbetroffenheit (kleine/große/mittlere Variante der Voruntersuchungen 1992 als voraussichtliche Hauptvarianten im Sinne der HOAI) sowie deren jeweilige betriebliche Ausführung (ungesteuerter/gesteuerter Betrieb des Rückhalteraumes als Untervarianten) definiert. Der erforderliche Umfang und Inhalt der Untersuchungen für die UVS, ggf. auch mit ergänzenden Erhebungen und Fachleistungen, ist im Rahmen des Umweltscopings in den ersten ca. 3 Monaten nach Projektbeginn zu ermitteln und abzustimmen.Auf die nach Anlage 1.1.1, HOAI 2013 geforderten Teilleistungen der Mitwirkung bei der Entwicklung, Auswahl und Optimierung der planerischen Lösungen (Varianten), das Erstellen von Hinweisen auf Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sowie zur Ausgleichbarkeit der unvermeidbaren Beeinträchtigungen sowie die vergleichende Bewertung der Varianten wird besonderer Wert gelegt.Die Ergebnisse vorhandener bzw. der begleitend erarbeiteten Fachbeiträge sind in die UVS zu integrieren. Die UVS ist so abzufassen, dass eine Übernahme der wesentlichen Textpassagen in die Unterlagen der späteren Genehmigungsplanung (Stufe II) ohne Überarbeitung möglich ist.II.2.1.2):Ökologische Erhebungen:Im Rahmen der Stufe I sind u. a. ökologische Bestandserhebungen der Flora und Fauna im Untersuchungsraum durchzuführen und diese zu bewerten. Diese umfassen nach dem vorläufigen Stand der Recherchen für diese Ausschreibung folgende Indikatoren:a) Flora:Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und der vorkommenden FFH-Lebensraumtypen (LRT); flächendeckende Erfassung des Grünen Besenmooses.Naturschutzfachlich sind insbesondere folgende Biotop-/Lebensraumtypen von besonderer Bedeutung: Altarme des Rheins mit ihren Verlandungszonen, Silberweidenwälder der Weichholzaue, Eichen-Ulmen-Wälder der Hartholzaue, Kalkmagerrasen (orchideenreiche Bestände), Pfeifengraswiesen, Magere Flachland-Mähwiesen sowie Niedermoorstandorte mit Feucht- und Bruchwäldern sowie Kalkflachmoore.b) Fauna:Bei den ökologischen Erhebungen sind die im Gebiet vorkommenden relevanten Tiergruppen zu untersuchen. Es ist von folgenden zu erhebenden Artengruppen auszugehen:b.1) Fledermäuse,b.2) Fische,b.3) Amphibien,b.4) Libellen,b.5) Reptilien,b.6) Holz- und Laufkäfer,b.7) Schmetterlinge,b.8) Vögel,b.9) Heuschrecken,b.10) Schnecken (Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie),b.11) Kleinsäuger,b.12) Wildbienensowie alle ggf. im Gebiet möglicherweise vorkommenden Arten der Anhänge II und IV der FFH-RL, der SPA-RL und der BArtSch-Verordnung. Die Wildkatze wurde im Zuge eines Monitoring bereits nachgewiesen, die Ergebnisse sind zu berücksichtigen. Eine eigene Erfassung erübrigt sich.Die vorstehende Auflistung der zu erhebenden Artengruppen ist vorläufige Grundlage des Vergabeverfahrens. Die erwarteten Erhebungsstandards (methodischen Anforderungen) für die Untersuchungen werden den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Der erforderliche Untersuchungsumfang ist durch den Planer nach Auftragsbeginn fachlich verantwortlich zu überprüfen, mit vorliegenden Informationen zum Vorkommen relevanter Artengruppen im Gebiet abzugleichen sowie im Rahmen des Scopings (UVS) ggf. anzupassen und mit dem AG abschließend abzustimmen. Hierzu vorhandene Daten sind in Bezug auf ihre Verwertbarkeit für die Planfeststellungsunterlagen bzw. den Bedarf von Nacherhebungen zu überprüfen. Zum Leistungsumfang gehören auch die Zusammenfassung und Bewertung der erfolgten Erhebungen in Text- und Tabellenform für die UVS und die weiteren parallel in diesem Vorhaben erarbeiteten Fachbeiträge (s. u.) mit Angaben zu Untersuchungsumfang und zur Erfassungs- und Bewertungsmethodik sowie die kartographische Darstellung der Ergebnisse (GIS-Bearbeitung).Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes mit Differenzierung für die Einzelerhebungen ist Gegenstand der UVS und orientiert sich an den voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens. Der vom Vorhabenträger vorgeschlagene Untersuchungsraum für die Erhebungen umfasst den möglichen Rückhalteraum (große Variante der Voruntersuchungen 1992, ca. 590 ha), das westlich angrenzende rechte Rheinvorland einschließlich der beiden Baggerseen im Zu- und Abstrombereich des Rückhalteraumes (ca. 280 ha) sowie einen Streifen von ca. 100 m auf der Binnenseite östlich des Rückhalteraumes bzw. des Rheinhochwasserdammes XXXIa entlang des Rußheimer Altrheines (ca. 55 ha).Der geplante Erhebungszeitraum umfasst eine vollständige Vegetationsperiode beginnend unmittelbar nach Auftragserteilung, d. h. ab März 2015. Ggf. fehlende Frühjahrserhebungen (z. B. Spechte) sind Anfang 2016 nachzuziehen, so dass spätestens im Frühjahr 2016 eine vollständige Erfassung und Kartierung vorliegt.II.2.1.3):Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchGGegenstand der Untersuchungen in Stufe I ist die Erstellung eines Fachbeitrags für jedes betroffene Natura 2000-Gebiet zur Verträglichkeit der Planungsvarianten des Vorhabens mit den jeweiligen Erhaltungszielen:a) FFH-Gebiet 6816-341 „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“,b) SPA-Gebiet 6816-401 „Rheinniederung Karlsruhe – Rheinsheim“,c) FFH-Gebiet 6716-301 „Rheinniederung Germersheim-Speyer“,d) SPA-6716-403 „Rußheimer Altrhein“.Der Grundauftrag in Stufe I umfasst die für die Variantenentscheidung erforderliche Beurteilung der Varianten hinsichtlich der Auswirkungen auf die FFH-/SPA-Gebiete sowie die Darstellung der unterschiedlichen Betroffenheiten und ggf. erheblichen Beeinträchtigungen von LRT und Arten auf der Grundlage der technischen Vorplanung (entsprechend Alternativenprüfung der späteren Genehmigungsplanung im Fall erforderlicher Ausnahmegenehmigung). Die Fachbeiträge berücksichtigen ggf. die Ergebnisse vorliegender bzw. parallel in diesem Vorhaben erarbeiteter landschaftsplanerischer Fachbeiträge.Nach der Variantenentscheidung erfolgt dann entsprechend Erfordernis in Stufe II (Option) die Fortschreibung der Verträglichkeitsprüfung bezogen auf die ausgewählte Lösung auf der Grundlage der technischen Entwurfsplanung, einschließlich Bearbeitung der aus Sicht der Schutzgebietsanforderungen eventuell erforderlichen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sowie die Erarbeitung von Unterlagen für ggf. erforderliche Ausnahmeprüfung und Kohärenzmaßnahmen als Grundlagen für den LBP. Der erforderliche Leistungsumfang der Stufe II ist im Rahmen der Stufe I zu konkretisieren und als Auftragserweiterung (Option) gesondert zu vereinbaren.II.2.1.4):Artenschutzprüfung bzw. Verträglichkeitsprüfung nach § 44 BNatSchG:Gegenstand der Untersuchung in Stufe I ist die Erstellung eines Fachbeitrags zur Verträglichkeit der einzelnen Planungsvarianten des Vorhabens mit den Anforderungen des speziellen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG. Der Grundauftrag in Stufe I umfasst die für die Variantenentscheidung erforderliche Beurteilung der Varianten hinsichtlich der Auswirkungen auf den speziellen Artenschutz sowie die Darstellung der unterschiedlichen Betroffenheiten auf der Grundlage der technischen Vorplanung und der Kenntnis der voraussichtlich betroffenen und entscheidungserheblichen Arten. Der Artenschutzbeitrag ist folglich so aufzubereiten, dass eine Aussage im Hinblick auf artenschutzrechtliche Zulassungshemmnisse der Varianten möglich wird (entsprechend Alternativenprüfung der späteren Genehmigungsplanung im Fall erforderlicher Ausnahmegenehmigung). Der Fachbeitrag berücksichtigt ggf. die Ergebnisse vorliegender bzw. parallel in diesem Vorhaben erarbeiteter landschaftsplanerischer Fachbeiträge.Nach der Variantenentscheidung erfolgt dann in Stufe II (Option) entsprechend Erfordernis die Fortschreibung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bezogen auf die ausgewählte Lösung auf der Grundlage der technischen Entwurfsplanung, einschließlich der Bearbeitung eventuell erforderlicher Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen sowie die Erarbeitung von Unterlagen für die ggf. erforderliche Ausnahmeprüfung und FCS-Maßnahmen als Grundlagen für den LBP. Der erforderliche Leistungsumfang der Stufe II ist im Rahmen der Stufe I zu konkretisieren und als Auftragserweiterung (Option) gesondert zu vereinbaren.II.2.1.5):Schutzgebietsrechtliche Beurteilung:Gegenstand der Untersuchungen in Stufe I ist die Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für die schutzgebietsrechtlichen Entscheidungen. Der erforderliche Umfang ist mit den Inhalten der parallel zu erarbeitenden Fachbeiträge abzugleichen. Die Ergebnisse sind in die UVS zu integrieren.II.2.1.6):Landschaftspflegerischer Begleitplan (Option):Nach der Variantenentscheidung durch den Vorhabenträger ist in der Stufe II der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) für die ausgewählte Lösung zu erstellen. Die Leistung wird als optionale Leistung auf der Grundlage des vollständigen Leistungsbildes der Grundleistungen gemäß § 26 HOAI 2013 (Anlage 7) beauftragt.Der Vorhabenträger behält sich vor, soweit erforderlich und nicht über andere Teilleistungen im Rahmen der UVS abgedeckt, Teilleistungen aus dem Leistungsbild des LBP vorgezogen in Stufe I abzurufen (z. B. quantitative Bilanzierung der Eingriffe/Kompensation für einzelne Varianten).II.2.1.7):Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung:Die Öffentlichkeit soll im Vorhaben von Beginn an und projektbegleitend beteiligt werden. Die hierzu vom Vorhabenträger angeforderte Mitwirkung des Umweltplaners, z. B. Teilnahme bei Informations- und Abstimmungsterminen, Vorbereitung von Präsentationen, Materialien etc. wird als Besondere Leistung nach tatsächlichem Aufwand beauftragt.II.2.1.8):Koordination:Die Leistungen der Umweltplanung sind in regelmäßigen Koordinierungsgesprächen projektbegleitend mit dem Vorhabenträger und den fachlich Beteiligten, insbesondere der Objektplanung und den zu beteiligenden Behörden und Verbänden, abzustimmen. Dem Auftragnehmer obliegt hierbei die Federführung und Koordinierungsfunktion für die gesamte Umweltplanung mit Bündelung in UVS und LBP. Es wird erwartet, dass diese Funktion durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wahrgenommen wird.500 000
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltplanung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 5 – Umwelt, Referat 53.1
Postanschrift: Markgrafenstraße 46
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
E-Mail: ralf.huebner@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219267615📞
Fax: +49 72193340250 📠
VI.3.1):
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der Internetadresse http://www.wat.de/rhr.elisabethenwoert.vof.Umweltplanung.html frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Internetseite wird hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren fortlaufend fortgeschrieben und nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs deaktiviert.
VI.3.2):
Fragen zum Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an die im Anhang A I genannte Kontaktstelle (E-Mail: b.buechele@wat.de) zu richten. Alle Fragen müssen bis spätestens Donnerstag 6.11.2014, 10:00 Uhr vorliegen, um eine rechtzeitige Beantwortung gemäß § 7 Abs. 3 VOF zu gewährleisten. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Alle rechtzeitig eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden in anonymisierter Form auf der vorgenannten Internetseite veröffentlicht. Das Dokument wird fortlaufend fortgeschrieben und letztmalig bis spätestens Dienstag 11.11.2014, 10:00 Uhr aktualisiert und entsprechend gekennzeichnet.
VI.3.3):
Der Teilnahmeantrag ist formlos und ausschließlich in Papierform DIN A 4 zu stellen. Für die Bewerbungsunterlagen werden keine Vordrucke zur Verfügung gestellt.
VI.3.4):
Die Erklärungen und Nachweise sind in der in dieser Bekanntmachung vorgenannten Reihenfolge in den Teilnahmeantrag aufzunehmen. Von der Vorlage von zusätzlichem Informationsmaterial ist Abstand zu nehmen.
VI.3.5):
Alle für das Auswahlverfahren relevanten Nachweise sind zwingend mit dem Antrag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Ziff. IV.3.4) einzureichen, d. h. von der Möglichkeit der Nachforderung fehlender Nachweise oder Erklärungen gemäß § 5 Abs. 3 VOF wird für die Auswahlkriterien kein Gebrauch gemacht (vgl. Bewertungsbogen Ausschlusskriterien auf der in Ziff. VI.3.1) genannten Internetseite).
VI.3.6):
Bei der Bewertung der Erfahrungen gemäß Ziff. III.2.3.1) (Projektleiter), III.2.3.2) (Stellvertretender Projektleiter) und III.2.3.6) (Bewerber) im Auswahlverfahren erfolgt eine gesonderte Gewichtung der spezifischen Erfahrungen im Bereich flächenhafter Hochwasserschutz und Auen-/Störungsökologie (vgl. Bewertungsbogen Auswahlkriterien auf der in Ziff. VI.3.1) genannten Internetseite). Die entsprechenden Referenzen werden daher ggf. doppelt gewertet (als allgemeine Erfahrung und als spezifische Erfahrung).
VI.3.7):
Sofern eine in der Erklärung gemäß Ziff. III.2.1.5) benannte Person mehrere Funktionen im Projekt in Personalunion wahrnehmen soll, sind die geforderten Nachweise zur fachlichen Eignung (persönlichen Referenzen) für die jeweilige Funktion/Teilleistung separat vorzulegen bzw. mit der für die eindeutige Bewertbarkeit notwendigen Schärfe zu kennzeichnen.
VI.3.8):
Änderungen im Hinblick auf das benannte Personal und die Verteilung der Funktionen einschließlich der Beauftragung weiterer Subunternehmer sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
VI.3.9):
Der Teilnahmeantrag ist in einem doppelten Umschlag beim Vorhabenträger einzureichen (Postanschrift siehe Ziff. I.1). Der innere Umschlag ist deutlich mit dem Vermerk: „Rückhalteraum Elisabethenwört – Vergabeverfahren Umweltplanung“ – Nicht öffnen vor dem 17.11.2014, 10:00 Uhr" zu kennzeichnen.
Die Teilnahmeanträge werden erst nach Ablauf des Schlusstermins am 17.11.2014 geöffnet.
VI.3.10):
Die Teilnahmeanträge verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
VI.3.11):
Die Kosten für die Bewerbung und Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der Internetadresse http://www.wat.de/rhr.elisabethenwoert.vof.Umweltplanung.html frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Internetseite wird hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren fortlaufend fortgeschrieben und nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs deaktiviert.
VI.3.2):
Fragen zum Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an die im Anhang A I genannte Kontaktstelle (E-Mail: b.buechele@wat.de) zu richten. Alle Fragen müssen bis spätestens Donnerstag 6.11.2014, 10:00 Uhr vorliegen, um eine rechtzeitige Beantwortung gemäß § 7 Abs. 3 VOF zu gewährleisten. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Alle rechtzeitig eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden in anonymisierter Form auf der vorgenannten Internetseite veröffentlicht. Das Dokument wird fortlaufend fortgeschrieben und letztmalig bis spätestens Dienstag 11.11.2014, 10:00 Uhr aktualisiert und entsprechend gekennzeichnet.
VI.3.3):
Der Teilnahmeantrag ist formlos und ausschließlich in Papierform DIN A 4 zu stellen. Für die Bewerbungsunterlagen werden keine Vordrucke zur Verfügung gestellt.
VI.3.4):
Die Erklärungen und Nachweise sind in der in dieser Bekanntmachung vorgenannten Reihenfolge in den Teilnahmeantrag aufzunehmen. Von der Vorlage von zusätzlichem Informationsmaterial ist Abstand zu nehmen.
VI.3.5):
Alle für das Auswahlverfahren relevanten Nachweise sind zwingend mit dem Antrag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Ziff. IV.3.4) einzureichen, d. h. von der Möglichkeit der Nachforderung fehlender Nachweise oder Erklärungen gemäß § 5 Abs. 3 VOF wird für die Auswahlkriterien kein Gebrauch gemacht (vgl. Bewertungsbogen Ausschlusskriterien auf der in Ziff. VI.3.1) genannten Internetseite).
VI.3.6):
Bei der Bewertung der Erfahrungen gemäß Ziff. III.2.3.1) (Projektleiter), III.2.3.2) (Stellvertretender Projektleiter) und III.2.3.6) (Bewerber) im Auswahlverfahren erfolgt eine gesonderte Gewichtung der spezifischen Erfahrungen im Bereich flächenhafter Hochwasserschutz und Auen-/Störungsökologie (vgl. Bewertungsbogen Auswahlkriterien auf der in Ziff. VI.3.1) genannten Internetseite). Die entsprechenden Referenzen werden daher ggf. doppelt gewertet (als allgemeine Erfahrung und als spezifische Erfahrung).
VI.3.7):
Sofern eine in der Erklärung gemäß Ziff. III.2.1.5) benannte Person mehrere Funktionen im Projekt in Personalunion wahrnehmen soll, sind die geforderten Nachweise zur fachlichen Eignung (persönlichen Referenzen) für die jeweilige Funktion/Teilleistung separat vorzulegen bzw. mit der für die eindeutige Bewertbarkeit notwendigen Schärfe zu kennzeichnen.
VI.3.8):
Änderungen im Hinblick auf das benannte Personal und die Verteilung der Funktionen einschließlich der Beauftragung weiterer Subunternehmer sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
VI.3.9):
Der Teilnahmeantrag ist in einem doppelten Umschlag beim Vorhabenträger einzureichen (Postanschrift siehe Ziff. I.1). Der innere Umschlag ist deutlich mit dem Vermerk: „Rückhalteraum Elisabethenwört – Vergabeverfahren Umweltplanung“ – Nicht öffnen vor dem 17.11.2014, 10:00 Uhr" zu kennzeichnen.
Die Teilnahmeanträge werden erst nach Ablauf des Schlusstermins am 17.11.2014 geöffnet.
VI.3.10):
Die Teilnahmeanträge verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
VI.3.11):
Die Kosten für die Bewerbung und Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Iffezheim durch Staustufen führte u. a. zu einem Verlust von 130 km² Überschwemmungsflächen mit der Folge, dass Rheinhochwasser heute schneller und höher ablaufen und sich zudem ungünstiger mit den Hochwasserwellen der Nebenflüsse überlagern. Während für die ausgebaute Rheinstrecke oberhalb Iffezheims aufgrund des für die baulichen Anlagen ausgewählten Bemessungshochwassers ein sehr hoher Hochwasserschutz erreicht wurde, hat sich für die Rheinanlieger unterhalb von Iffezheim die Situation wesentlich verschlechtert.
Der Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Iffezheim durch Staustufen führte u. a. zu einem Verlust von 130 km² Überschwemmungsflächen mit der Folge, dass Rheinhochwasser heute schneller und höher ablaufen und sich zudem ungünstiger mit den Hochwasserwellen der Nebenflüsse überlagern. Während für die ausgebaute Rheinstrecke oberhalb Iffezheims aufgrund des für die baulichen Anlagen ausgewählten Bemessungshochwassers ein sehr hoher Hochwasserschutz erreicht wurde, hat sich für die Rheinanlieger unterhalb von Iffezheim die Situation wesentlich verschlechtert.
Zur Wiederherstellung eines Schutzniveaus gegen ein 200-jährliches Ereignis, wie es vor dem Ausbau des Oberrheins bestand, wurde das Integrierte Rheinprogramm (IRP), bestehend aus 13 Rückhalteräumen mit einem gesamten Rückhaltevolumen von 167,3 Mio. m³, im Januar 1996 vom Kabinett des Landes Baden-Württemberg beschlossen (UVM, 1996). Das IRP beinhaltet die umweltverträgliche Wiederherstellung des Hochwasserschutzes und möglichst gleichrangig die Erhaltung und Renaturierung der Auenlandschaft am Oberrhein.
Zur Wiederherstellung eines Schutzniveaus gegen ein 200-jährliches Ereignis, wie es vor dem Ausbau des Oberrheins bestand, wurde das Integrierte Rheinprogramm (IRP), bestehend aus 13 Rückhalteräumen mit einem gesamten Rückhaltevolumen von 167,3 Mio. m³, im Januar 1996 vom Kabinett des Landes Baden-Württemberg beschlossen (UVM, 1996). Das IRP beinhaltet die umweltverträgliche Wiederherstellung des Hochwasserschutzes und möglichst gleichrangig die Erhaltung und Renaturierung der Auenlandschaft am Oberrhein.
Einer der 13 Rückhalteräume ist der Raum Elisabethenwört (Landkreis Karlsruhe und Landkreis Germersheim). Die Insel „Elisabethenwört“ (Rhein-km 380,8 bis 383,4) wird vom Rhein und dem Rußheimer Altrhein umschlossen und wurde ca. 1935 durch Deiche vom Rhein getrennt. Sie wird intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzt. Hier soll auf einer Fläche von min. 396 ha bis max. 590 ha ein Rückhaltevolumen von mindestens 11,9 Mio. m³ geschaffen werden. Vorhabenträger ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.1 - Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Planung.
Einer der 13 Rückhalteräume ist der Raum Elisabethenwört (Landkreis Karlsruhe und Landkreis Germersheim). Die Insel „Elisabethenwört“ (Rhein-km 380,8 bis 383,4) wird vom Rhein und dem Rußheimer Altrhein umschlossen und wurde ca. 1935 durch Deiche vom Rhein getrennt. Sie wird intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzt. Hier soll auf einer Fläche von min. 396 ha bis max. 590 ha ein Rückhaltevolumen von mindestens 11,9 Mio. m³ geschaffen werden. Vorhabenträger ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.1 - Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Planung.
Der Planungsraum liegt überwiegend im Landkreis Karlsruhe (Baden-Württemberg). Ein Teilgebiet im Nordwesten liegt im Landkreis Germersheim (Rheinland-Pfalz). Betroffen sind Gemarkungsflächen der Gemeinde Dettenheim OT Rußheim sowie der Städte Philippsburg und Germersheim.
Der Planungsraum liegt überwiegend im Landkreis Karlsruhe (Baden-Württemberg). Ein Teilgebiet im Nordwesten liegt im Landkreis Germersheim (Rheinland-Pfalz). Betroffen sind Gemarkungsflächen der Gemeinde Dettenheim OT Rußheim sowie der Städte Philippsburg und Germersheim.
Planungsrechtlich ist die Insel „Elisabethenwört“ mit dem umschließenden Rußheimer Altrhein in beiden Bundesländern jeweils als Naturschutzgebiet ausgewiesen und befindet sich innerhalb Europäischer Schutzgebiete des Natura 2000 -Netzes (Fauna-Flora-Habitat Gebiete (FFH) und Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas, SPA)).
Planungsrechtlich ist die Insel „Elisabethenwört“ mit dem umschließenden Rußheimer Altrhein in beiden Bundesländern jeweils als Naturschutzgebiet ausgewiesen und befindet sich innerhalb Europäischer Schutzgebiete des Natura 2000 -Netzes (Fauna-Flora-Habitat Gebiete (FFH) und Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas, SPA)).
Dies sind in Baden-Württemberg:
— FFH-Gebiet „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“ (Nr. 6816-341, 4 656 ha)
Innerhalb dieser Schutzgebiete liegen geschützte Biotope nach § 32 NatSchG.
In der Waldfunktionenkartierung der Landesforstverwaltung sind die Wälder im NSG „Elisabethenwört“ als Wasserschutzwald ausgewiesen. Verschiedene Teilflächen sind in der Waldbiotopkartierung als Biotope gemäß § 30 WaldG Baden-Württemberg erfasst. Der 1999 als Schutzgebiet ausgewiesene Bannwald „Elisabethenwört“ (Nr. 083, 17 ha) dient der ungestörten Entwicklung eines ehemaligen Mittelwaldes aus 100-150-jährigen Eichen mit Beimischungen anderer Baumarten in der nicht mehr überfluteten Altaue.
In der Waldfunktionenkartierung der Landesforstverwaltung sind die Wälder im NSG „Elisabethenwört“ als Wasserschutzwald ausgewiesen. Verschiedene Teilflächen sind in der Waldbiotopkartierung als Biotope gemäß § 30 WaldG Baden-Württemberg erfasst. Der 1999 als Schutzgebiet ausgewiesene Bannwald „Elisabethenwört“ (Nr. 083, 17 ha) dient der ungestörten Entwicklung eines ehemaligen Mittelwaldes aus 100-150-jährigen Eichen mit Beimischungen anderer Baumarten in der nicht mehr überfluteten Altaue.
Im Planungsraum liegen klassifizierte Wasserkörper im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Hierzu gehören u.a. der Rhein, der Rußheimer Altrhein und der Rheinniederungskanal als Fließgewässer sowie der stillgelegte Baggersee „Rußheimer Altrhein (Minthesee)“ als eigenständiger Seewasserkörper (66 ha, im rechten Rheinvorland südlich der Insel). Letzterer ist Teil des rechtskräftigen Wasserschutzgebietes Nr. 215045, welches im Süden an den Planungsraum angrenzt.
Im Planungsraum liegen klassifizierte Wasserkörper im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Hierzu gehören u.a. der Rhein, der Rußheimer Altrhein und der Rheinniederungskanal als Fließgewässer sowie der stillgelegte Baggersee „Rußheimer Altrhein (Minthesee)“ als eigenständiger Seewasserkörper (66 ha, im rechten Rheinvorland südlich der Insel). Letzterer ist Teil des rechtskräftigen Wasserschutzgebietes Nr. 215045, welches im Süden an den Planungsraum angrenzt.
Am Südrand des Planungsraumes grenzt ferner das LSG „Rheinaue nördlich von Karlsruhe" (Nr. 2.15.012) an. Auf rheinland-pfälzischem Gebiet überlagert sich das LSG „Pfälzische Rheinauen“ (Nr. 3.014).
Das geplante Vorhaben bedarf einer Planfeststellung gemäß § 68 Abs. 1 WHG. Die Raumordnungsbehörde hat auf Antrag des Vorhabenträgers im Dezember 2013 von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung und Planungsleitfaden („Leitfaden für eine neue Planungskultur“).
Das geplante Vorhaben bedarf einer Planfeststellung gemäß § 68 Abs. 1 WHG. Die Raumordnungsbehörde hat auf Antrag des Vorhabenträgers im Dezember 2013 von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung und Planungsleitfaden („Leitfaden für eine neue Planungskultur“).
Für den Rückhalteraum liegen Voruntersuchungen und erste Vorplanungen aus dem Jahr 1992 vor. Untersucht wurden sowohl Deichrückverlegungen (ungesteuerter Rückhalteraum) als auch die Variante Polder (gesteuerter Rückhalteraum) mit jeweils drei verschiedenen Größen (kleine, große und mittlere Variante). Begleitend wurden in den Jahren 1989 bis 1992 auch intensive Untersuchungen zur Flora und Fauna durchgeführt, mit dem Ziel, die Umweltverträglichkeitsstudie für die Rückhalteraumplanung vorzubereiten. Im Jahr 2000 wurden sämtliche zum Rückhalteraum vorliegenden ökologischen Untersuchungen aus dem Zeitraum 1978 bis 1999 ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst. In den Jahren 1999 bis 2010 wurden weitere Erhebungen, u. a. für den Pflege- und Entwicklungsplan des FFH-Gebietes „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“ durchgeführt.
Für den Rückhalteraum liegen Voruntersuchungen und erste Vorplanungen aus dem Jahr 1992 vor. Untersucht wurden sowohl Deichrückverlegungen (ungesteuerter Rückhalteraum) als auch die Variante Polder (gesteuerter Rückhalteraum) mit jeweils drei verschiedenen Größen (kleine, große und mittlere Variante). Begleitend wurden in den Jahren 1989 bis 1992 auch intensive Untersuchungen zur Flora und Fauna durchgeführt, mit dem Ziel, die Umweltverträglichkeitsstudie für die Rückhalteraumplanung vorzubereiten. Im Jahr 2000 wurden sämtliche zum Rückhalteraum vorliegenden ökologischen Untersuchungen aus dem Zeitraum 1978 bis 1999 ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst. In den Jahren 1999 bis 2010 wurden weitere Erhebungen, u. a. für den Pflege- und Entwicklungsplan des FFH-Gebietes „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“ durchgeführt.
Der Abschlussbericht der Voruntersuchungen 1992 und der Erläuterungsbericht der Zusammenfassung der ökologischen Untersuchungen 2000 können unter der folgenden Internetadresse abgerufen werden: http://www.wat.de/rhr.elisabethenwoert.vof.Umweltplanung.html . Dort sind auch Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung einsehbar.
Der Abschlussbericht der Voruntersuchungen 1992 und der Erläuterungsbericht der Zusammenfassung der ökologischen Untersuchungen 2000 können unter der folgenden Internetadresse abgerufen werden: http://www.wat.de/rhr.elisabethenwoert.vof.Umweltplanung.html . Dort sind auch Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung einsehbar.
Der Vorhabenträger beabsichtigt, die o. g. 6 Varianten der Voruntersuchungen 1992 im Rahmen der Vorplanung ergebnisoffen zu überprüfen und mit früher aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit im Hinblick auf die Variantenentscheidung nach heutigen fachlichen und rechtlichen Maßstäben weiterführend zu untersuchen. Konkretere Festlegungen zu Art und Umfang der zu untersuchenden Varianten und deren Vergleich richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Das Auswahlverfahren wird transparent aufbereitet und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. Ziel ist die Erarbeitung der notwendigen Grundlagen für eine möglichst konsensfähige Lösungsfindung, die sowohl den rechtlichen Vorgaben als auch den zwingenden Rahmenbedingungen des Hochwasserschutzes und der Ökologie gerecht wird. Die Variantenentscheidung soll bis Ende 2017 getroffen werden. Nach erfolgter Variantenentscheidung durch den Vorhabenträger sollen dann in zwei weiteren Jahren die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden.
Der Vorhabenträger beabsichtigt, die o. g. 6 Varianten der Voruntersuchungen 1992 im Rahmen der Vorplanung ergebnisoffen zu überprüfen und mit früher aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit im Hinblick auf die Variantenentscheidung nach heutigen fachlichen und rechtlichen Maßstäben weiterführend zu untersuchen. Konkretere Festlegungen zu Art und Umfang der zu untersuchenden Varianten und deren Vergleich richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Das Auswahlverfahren wird transparent aufbereitet und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. Ziel ist die Erarbeitung der notwendigen Grundlagen für eine möglichst konsensfähige Lösungsfindung, die sowohl den rechtlichen Vorgaben als auch den zwingenden Rahmenbedingungen des Hochwasserschutzes und der Ökologie gerecht wird. Die Variantenentscheidung soll bis Ende 2017 getroffen werden. Nach erfolgter Variantenentscheidung durch den Vorhabenträger sollen dann in zwei weiteren Jahren die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden.
Das Vergabeverfahren umfasst die erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen für die Vorbereitung der Variantenentscheidung (Stufe I) und optional die spätere Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen für die ausgewählte Lösung (Stufe II). Die Leistungen der Umweltplanung in Stufe I umfassen die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit den hierzu erforderlichen ökologischen Bestandserhebungen und Fachbeiträgen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, der Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG sowie der schutzgebietsrechtlichen Beurteilung. Die optionalen Leistungen in Stufe II umfassen den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für die ausgewählte Lösung, einschließlich der hierfür erforderlichen Fortschreibungen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung (evtl. Ausnahmeprüfungen) sowie der Prüfung auf Umweltverträglichkeit nach UVPG.
Das Vergabeverfahren umfasst die erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen für die Vorbereitung der Variantenentscheidung (Stufe I) und optional die spätere Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen für die ausgewählte Lösung (Stufe II). Die Leistungen der Umweltplanung in Stufe I umfassen die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit den hierzu erforderlichen ökologischen Bestandserhebungen und Fachbeiträgen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, der Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG sowie der schutzgebietsrechtlichen Beurteilung. Die optionalen Leistungen in Stufe II umfassen den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für die ausgewählte Lösung, einschließlich der hierfür erforderlichen Fortschreibungen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung (evtl. Ausnahmeprüfungen) sowie der Prüfung auf Umweltverträglichkeit nach UVPG.
Die für das Vorhaben erforderlichen Leistungen der Objektplanung (Ingenieurbauwerke) werden in einem eigenständigen Vergabeverfahren parallel ausgeschrieben. Die Leistungen der Umweltplanung sind in enger Abstimmung mit der Objektplanung zu erbringen (u. a. Detailabstimmung Schnittstellen und Terminplan zu Auftragsbeginn).
Die für das Vorhaben erforderlichen Leistungen der Objektplanung (Ingenieurbauwerke) werden in einem eigenständigen Vergabeverfahren parallel ausgeschrieben. Die Leistungen der Umweltplanung sind in enger Abstimmung mit der Objektplanung zu erbringen (u. a. Detailabstimmung Schnittstellen und Terminplan zu Auftragsbeginn).
Der Vorhabenträger beabsichtigt, darüber hinaus gesonderte Fachgutachten zur Untersuchung der Strömungs- und Überflutungsverhältnisse (2D-Hydraulik) sowie zur Grundwasserstandsdynamik (insbesondere auch im Binnenland) zu beauftragen.
Der Vorhabenträger beabsichtigt ferner, die Betroffenheit der im Rückhalteraum liegenden forstwirtschaftlichen Nutzung durch eine Bestandsfeinkartierung der Wälder nach IRP-Standard und ein Gutachten zur Forstrisikoanalyse bzw. den waldbaulichen Möglichkeiten der Bestandsentwicklung gesondert untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse sind soweit nach UVPG für das Schutzgut „Mensch“ relevant im Rahmen der UVS zu berücksichtigen.
Der Vorhabenträger beabsichtigt ferner, die Betroffenheit der im Rückhalteraum liegenden forstwirtschaftlichen Nutzung durch eine Bestandsfeinkartierung der Wälder nach IRP-Standard und ein Gutachten zur Forstrisikoanalyse bzw. den waldbaulichen Möglichkeiten der Bestandsentwicklung gesondert untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse sind soweit nach UVPG für das Schutzgut „Mensch“ relevant im Rahmen der UVS zu berücksichtigen.
Menge oder Umfang:
Alle für das Vorhaben erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen sollen an einen Gesamtplaner vergeben werden. Die Leistungen gliedern sich in folgende Stufen:
— Stufe I (Grundauftrag mit optionalen Teilleistungen, Vertragslaufzeit 3 Jahre): Erarbeitung von erforderlichen Grundlagen für die Variantenentscheidung, im Wesentlichen bestehend aus der Umweltverträglichkeitsstudie mit den zugehörigen Erhebungen und Fachgutachten (Relevanzprüfungen).
— Stufe I (Grundauftrag mit optionalen Teilleistungen, Vertragslaufzeit 3 Jahre): Erarbeitung von erforderlichen Grundlagen für die Variantenentscheidung, im Wesentlichen bestehend aus der Umweltverträglichkeitsstudie mit den zugehörigen Erhebungen und Fachgutachten (Relevanzprüfungen).
— Stufe II (Option, Verlängerung 2 Jahre): Landschaftspflegerischer Begleitplan für die vom Vorhabenträger ausgewählte Lösung, einschließlich der hierfür erforderlichen Fortschreibungen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung (evtl. Ausnahmeprüfungen) sowie der Prüfung auf Umweltverträglichkeit nach UVPG.
— Stufe II (Option, Verlängerung 2 Jahre): Landschaftspflegerischer Begleitplan für die vom Vorhabenträger ausgewählte Lösung, einschließlich der hierfür erforderlichen Fortschreibungen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung (evtl. Ausnahmeprüfungen) sowie der Prüfung auf Umweltverträglichkeit nach UVPG.
Im Einzelnen:
II.2.1.1):
Umweltverträglichkeitsstudie:
Im Rahmen der Stufe I ist die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) nach UVPG zu erstellen, mit Vergleich aller untersuchten Varianten und Bewertung der jeweiligen Genehmigungsfähigkeit. Die Leistung soll auf der Grundlage des vollständigen Leistungsbildes der Grundleistungen nach Anlage 1.1.1, HOAI 2013 beauftragt werden.
Im Rahmen der Stufe I ist die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) nach UVPG zu erstellen, mit Vergleich aller untersuchten Varianten und Bewertung der jeweiligen Genehmigungsfähigkeit. Die Leistung soll auf der Grundlage des vollständigen Leistungsbildes der Grundleistungen nach Anlage 1.1.1, HOAI 2013 beauftragt werden.
Die zu untersuchenden Varianten werden durch die Flächenbetroffenheit (kleine/große/mittlere Variante der Voruntersuchungen 1992 als voraussichtliche Hauptvarianten im Sinne der HOAI) sowie deren jeweilige betriebliche Ausführung (ungesteuerter/gesteuerter Betrieb des Rückhalteraumes als Untervarianten) definiert. Der erforderliche Umfang und Inhalt der Untersuchungen für die UVS, ggf. auch mit ergänzenden Erhebungen und Fachleistungen, ist im Rahmen des Umweltscopings in den ersten ca. 3 Monaten nach Projektbeginn zu ermitteln und abzustimmen.
Die zu untersuchenden Varianten werden durch die Flächenbetroffenheit (kleine/große/mittlere Variante der Voruntersuchungen 1992 als voraussichtliche Hauptvarianten im Sinne der HOAI) sowie deren jeweilige betriebliche Ausführung (ungesteuerter/gesteuerter Betrieb des Rückhalteraumes als Untervarianten) definiert. Der erforderliche Umfang und Inhalt der Untersuchungen für die UVS, ggf. auch mit ergänzenden Erhebungen und Fachleistungen, ist im Rahmen des Umweltscopings in den ersten ca. 3 Monaten nach Projektbeginn zu ermitteln und abzustimmen.
Auf die nach Anlage 1.1.1, HOAI 2013 geforderten Teilleistungen der Mitwirkung bei der Entwicklung, Auswahl und Optimierung der planerischen Lösungen (Varianten), das Erstellen von Hinweisen auf Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sowie zur Ausgleichbarkeit der unvermeidbaren Beeinträchtigungen sowie die vergleichende Bewertung der Varianten wird besonderer Wert gelegt.
Auf die nach Anlage 1.1.1, HOAI 2013 geforderten Teilleistungen der Mitwirkung bei der Entwicklung, Auswahl und Optimierung der planerischen Lösungen (Varianten), das Erstellen von Hinweisen auf Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sowie zur Ausgleichbarkeit der unvermeidbaren Beeinträchtigungen sowie die vergleichende Bewertung der Varianten wird besonderer Wert gelegt.
Die Ergebnisse vorhandener bzw. der begleitend erarbeiteten Fachbeiträge sind in die UVS zu integrieren. Die UVS ist so abzufassen, dass eine Übernahme der wesentlichen Textpassagen in die Unterlagen der späteren Genehmigungsplanung (Stufe II) ohne Überarbeitung möglich ist.
Die Ergebnisse vorhandener bzw. der begleitend erarbeiteten Fachbeiträge sind in die UVS zu integrieren. Die UVS ist so abzufassen, dass eine Übernahme der wesentlichen Textpassagen in die Unterlagen der späteren Genehmigungsplanung (Stufe II) ohne Überarbeitung möglich ist.
II.2.1.2):
Ökologische Erhebungen:
Im Rahmen der Stufe I sind u. a. ökologische Bestandserhebungen der Flora und Fauna im Untersuchungsraum durchzuführen und diese zu bewerten. Diese umfassen nach dem vorläufigen Stand der Recherchen für diese Ausschreibung folgende Indikatoren:
a) Flora:
Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und der vorkommenden FFH-Lebensraumtypen (LRT); flächendeckende Erfassung des Grünen Besenmooses.
Naturschutzfachlich sind insbesondere folgende Biotop-/Lebensraumtypen von besonderer Bedeutung: Altarme des Rheins mit ihren Verlandungszonen, Silberweidenwälder der Weichholzaue, Eichen-Ulmen-Wälder der Hartholzaue, Kalkmagerrasen (orchideenreiche Bestände), Pfeifengraswiesen, Magere Flachland-Mähwiesen sowie Niedermoorstandorte mit Feucht- und Bruchwäldern sowie Kalkflachmoore.
Naturschutzfachlich sind insbesondere folgende Biotop-/Lebensraumtypen von besonderer Bedeutung: Altarme des Rheins mit ihren Verlandungszonen, Silberweidenwälder der Weichholzaue, Eichen-Ulmen-Wälder der Hartholzaue, Kalkmagerrasen (orchideenreiche Bestände), Pfeifengraswiesen, Magere Flachland-Mähwiesen sowie Niedermoorstandorte mit Feucht- und Bruchwäldern sowie Kalkflachmoore.
b) Fauna:
Bei den ökologischen Erhebungen sind die im Gebiet vorkommenden relevanten Tiergruppen zu untersuchen. Es ist von folgenden zu erhebenden Artengruppen auszugehen:
b.1) Fledermäuse,
b.2) Fische,
b.3) Amphibien,
b.4) Libellen,
b.5) Reptilien,
b.6) Holz- und Laufkäfer,
b.7) Schmetterlinge,
b.8) Vögel,
b.9) Heuschrecken,
b.10) Schnecken (Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie),
b.11) Kleinsäuger,
b.12) Wildbienen
sowie alle ggf. im Gebiet möglicherweise vorkommenden Arten der Anhänge II und IV der FFH-RL, der SPA-RL und der BArtSch-Verordnung. Die Wildkatze wurde im Zuge eines Monitoring bereits nachgewiesen, die Ergebnisse sind zu berücksichtigen. Eine eigene Erfassung erübrigt sich.
sowie alle ggf. im Gebiet möglicherweise vorkommenden Arten der Anhänge II und IV der FFH-RL, der SPA-RL und der BArtSch-Verordnung. Die Wildkatze wurde im Zuge eines Monitoring bereits nachgewiesen, die Ergebnisse sind zu berücksichtigen. Eine eigene Erfassung erübrigt sich.
Die vorstehende Auflistung der zu erhebenden Artengruppen ist vorläufige Grundlage des Vergabeverfahrens. Die erwarteten Erhebungsstandards (methodischen Anforderungen) für die Untersuchungen werden den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Der erforderliche Untersuchungsumfang ist durch den Planer nach Auftragsbeginn fachlich verantwortlich zu überprüfen, mit vorliegenden Informationen zum Vorkommen relevanter Artengruppen im Gebiet abzugleichen sowie im Rahmen des Scopings (UVS) ggf. anzupassen und mit dem AG abschließend abzustimmen. Hierzu vorhandene Daten sind in Bezug auf ihre Verwertbarkeit für die Planfeststellungsunterlagen bzw. den Bedarf von Nacherhebungen zu überprüfen. Zum Leistungsumfang gehören auch die Zusammenfassung und Bewertung der erfolgten Erhebungen in Text- und Tabellenform für die UVS und die weiteren parallel in diesem Vorhaben erarbeiteten Fachbeiträge (s. u.) mit Angaben zu Untersuchungsumfang und zur Erfassungs- und Bewertungsmethodik sowie die kartographische Darstellung der Ergebnisse (GIS-Bearbeitung).
Die vorstehende Auflistung der zu erhebenden Artengruppen ist vorläufige Grundlage des Vergabeverfahrens. Die erwarteten Erhebungsstandards (methodischen Anforderungen) für die Untersuchungen werden den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Der erforderliche Untersuchungsumfang ist durch den Planer nach Auftragsbeginn fachlich verantwortlich zu überprüfen, mit vorliegenden Informationen zum Vorkommen relevanter Artengruppen im Gebiet abzugleichen sowie im Rahmen des Scopings (UVS) ggf. anzupassen und mit dem AG abschließend abzustimmen. Hierzu vorhandene Daten sind in Bezug auf ihre Verwertbarkeit für die Planfeststellungsunterlagen bzw. den Bedarf von Nacherhebungen zu überprüfen. Zum Leistungsumfang gehören auch die Zusammenfassung und Bewertung der erfolgten Erhebungen in Text- und Tabellenform für die UVS und die weiteren parallel in diesem Vorhaben erarbeiteten Fachbeiträge (s. u.) mit Angaben zu Untersuchungsumfang und zur Erfassungs- und Bewertungsmethodik sowie die kartographische Darstellung der Ergebnisse (GIS-Bearbeitung).
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes mit Differenzierung für die Einzelerhebungen ist Gegenstand der UVS und orientiert sich an den voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens. Der vom Vorhabenträger vorgeschlagene Untersuchungsraum für die Erhebungen umfasst den möglichen Rückhalteraum (große Variante der Voruntersuchungen 1992, ca. 590 ha), das westlich angrenzende rechte Rheinvorland einschließlich der beiden Baggerseen im Zu- und Abstrombereich des Rückhalteraumes (ca. 280 ha) sowie einen Streifen von ca. 100 m auf der Binnenseite östlich des Rückhalteraumes bzw. des Rheinhochwasserdammes XXXIa entlang des Rußheimer Altrheines (ca. 55 ha).
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes mit Differenzierung für die Einzelerhebungen ist Gegenstand der UVS und orientiert sich an den voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens. Der vom Vorhabenträger vorgeschlagene Untersuchungsraum für die Erhebungen umfasst den möglichen Rückhalteraum (große Variante der Voruntersuchungen 1992, ca. 590 ha), das westlich angrenzende rechte Rheinvorland einschließlich der beiden Baggerseen im Zu- und Abstrombereich des Rückhalteraumes (ca. 280 ha) sowie einen Streifen von ca. 100 m auf der Binnenseite östlich des Rückhalteraumes bzw. des Rheinhochwasserdammes XXXIa entlang des Rußheimer Altrheines (ca. 55 ha).
Der geplante Erhebungszeitraum umfasst eine vollständige Vegetationsperiode beginnend unmittelbar nach Auftragserteilung, d. h. ab März 2015. Ggf. fehlende Frühjahrserhebungen (z. B. Spechte) sind Anfang 2016 nachzuziehen, so dass spätestens im Frühjahr 2016 eine vollständige Erfassung und Kartierung vorliegt.
Der geplante Erhebungszeitraum umfasst eine vollständige Vegetationsperiode beginnend unmittelbar nach Auftragserteilung, d. h. ab März 2015. Ggf. fehlende Frühjahrserhebungen (z. B. Spechte) sind Anfang 2016 nachzuziehen, so dass spätestens im Frühjahr 2016 eine vollständige Erfassung und Kartierung vorliegt.
II.2.1.3):
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG
Gegenstand der Untersuchungen in Stufe I ist die Erstellung eines Fachbeitrags für jedes betroffene Natura 2000-Gebiet zur Verträglichkeit der Planungsvarianten des Vorhabens mit den jeweiligen Erhaltungszielen:
a) FFH-Gebiet 6816-341 „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“,
b) SPA-Gebiet 6816-401 „Rheinniederung Karlsruhe – Rheinsheim“,
c) FFH-Gebiet 6716-301 „Rheinniederung Germersheim-Speyer“,
d) SPA-6716-403 „Rußheimer Altrhein“.
Der Grundauftrag in Stufe I umfasst die für die Variantenentscheidung erforderliche Beurteilung der Varianten hinsichtlich der Auswirkungen auf die FFH-/SPA-Gebiete sowie die Darstellung der unterschiedlichen Betroffenheiten und ggf. erheblichen Beeinträchtigungen von LRT und Arten auf der Grundlage der technischen Vorplanung (entsprechend Alternativenprüfung der späteren Genehmigungsplanung im Fall erforderlicher Ausnahmegenehmigung). Die Fachbeiträge berücksichtigen ggf. die Ergebnisse vorliegender bzw. parallel in diesem Vorhaben erarbeiteter landschaftsplanerischer Fachbeiträge.
Der Grundauftrag in Stufe I umfasst die für die Variantenentscheidung erforderliche Beurteilung der Varianten hinsichtlich der Auswirkungen auf die FFH-/SPA-Gebiete sowie die Darstellung der unterschiedlichen Betroffenheiten und ggf. erheblichen Beeinträchtigungen von LRT und Arten auf der Grundlage der technischen Vorplanung (entsprechend Alternativenprüfung der späteren Genehmigungsplanung im Fall erforderlicher Ausnahmegenehmigung). Die Fachbeiträge berücksichtigen ggf. die Ergebnisse vorliegender bzw. parallel in diesem Vorhaben erarbeiteter landschaftsplanerischer Fachbeiträge.
Nach der Variantenentscheidung erfolgt dann entsprechend Erfordernis in Stufe II (Option) die Fortschreibung der Verträglichkeitsprüfung bezogen auf die ausgewählte Lösung auf der Grundlage der technischen Entwurfsplanung, einschließlich Bearbeitung der aus Sicht der Schutzgebietsanforderungen eventuell erforderlichen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sowie die Erarbeitung von Unterlagen für ggf. erforderliche Ausnahmeprüfung und Kohärenzmaßnahmen als Grundlagen für den LBP. Der erforderliche Leistungsumfang der Stufe II ist im Rahmen der Stufe I zu konkretisieren und als Auftragserweiterung (Option) gesondert zu vereinbaren.
Nach der Variantenentscheidung erfolgt dann entsprechend Erfordernis in Stufe II (Option) die Fortschreibung der Verträglichkeitsprüfung bezogen auf die ausgewählte Lösung auf der Grundlage der technischen Entwurfsplanung, einschließlich Bearbeitung der aus Sicht der Schutzgebietsanforderungen eventuell erforderlichen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sowie die Erarbeitung von Unterlagen für ggf. erforderliche Ausnahmeprüfung und Kohärenzmaßnahmen als Grundlagen für den LBP. Der erforderliche Leistungsumfang der Stufe II ist im Rahmen der Stufe I zu konkretisieren und als Auftragserweiterung (Option) gesondert zu vereinbaren.
II.2.1.4):
Artenschutzprüfung bzw. Verträglichkeitsprüfung nach § 44 BNatSchG:
Gegenstand der Untersuchung in Stufe I ist die Erstellung eines Fachbeitrags zur Verträglichkeit der einzelnen Planungsvarianten des Vorhabens mit den Anforderungen des speziellen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG. Der Grundauftrag in Stufe I umfasst die für die Variantenentscheidung erforderliche Beurteilung der Varianten hinsichtlich der Auswirkungen auf den speziellen Artenschutz sowie die Darstellung der unterschiedlichen Betroffenheiten auf der Grundlage der technischen Vorplanung und der Kenntnis der voraussichtlich betroffenen und entscheidungserheblichen Arten. Der Artenschutzbeitrag ist folglich so aufzubereiten, dass eine Aussage im Hinblick auf artenschutzrechtliche Zulassungshemmnisse der Varianten möglich wird (entsprechend Alternativenprüfung der späteren Genehmigungsplanung im Fall erforderlicher Ausnahmegenehmigung). Der Fachbeitrag berücksichtigt ggf. die Ergebnisse vorliegender bzw. parallel in diesem Vorhaben erarbeiteter landschaftsplanerischer Fachbeiträge.
Gegenstand der Untersuchung in Stufe I ist die Erstellung eines Fachbeitrags zur Verträglichkeit der einzelnen Planungsvarianten des Vorhabens mit den Anforderungen des speziellen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG. Der Grundauftrag in Stufe I umfasst die für die Variantenentscheidung erforderliche Beurteilung der Varianten hinsichtlich der Auswirkungen auf den speziellen Artenschutz sowie die Darstellung der unterschiedlichen Betroffenheiten auf der Grundlage der technischen Vorplanung und der Kenntnis der voraussichtlich betroffenen und entscheidungserheblichen Arten. Der Artenschutzbeitrag ist folglich so aufzubereiten, dass eine Aussage im Hinblick auf artenschutzrechtliche Zulassungshemmnisse der Varianten möglich wird (entsprechend Alternativenprüfung der späteren Genehmigungsplanung im Fall erforderlicher Ausnahmegenehmigung). Der Fachbeitrag berücksichtigt ggf. die Ergebnisse vorliegender bzw. parallel in diesem Vorhaben erarbeiteter landschaftsplanerischer Fachbeiträge.
Nach der Variantenentscheidung erfolgt dann in Stufe II (Option) entsprechend Erfordernis die Fortschreibung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bezogen auf die ausgewählte Lösung auf der Grundlage der technischen Entwurfsplanung, einschließlich der Bearbeitung eventuell erforderlicher Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen sowie die Erarbeitung von Unterlagen für die ggf. erforderliche Ausnahmeprüfung und FCS-Maßnahmen als Grundlagen für den LBP. Der erforderliche Leistungsumfang der Stufe II ist im Rahmen der Stufe I zu konkretisieren und als Auftragserweiterung (Option) gesondert zu vereinbaren.
Nach der Variantenentscheidung erfolgt dann in Stufe II (Option) entsprechend Erfordernis die Fortschreibung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bezogen auf die ausgewählte Lösung auf der Grundlage der technischen Entwurfsplanung, einschließlich der Bearbeitung eventuell erforderlicher Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen sowie die Erarbeitung von Unterlagen für die ggf. erforderliche Ausnahmeprüfung und FCS-Maßnahmen als Grundlagen für den LBP. Der erforderliche Leistungsumfang der Stufe II ist im Rahmen der Stufe I zu konkretisieren und als Auftragserweiterung (Option) gesondert zu vereinbaren.
II.2.1.5):
Schutzgebietsrechtliche Beurteilung:
Gegenstand der Untersuchungen in Stufe I ist die Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für die schutzgebietsrechtlichen Entscheidungen. Der erforderliche Umfang ist mit den Inhalten der parallel zu erarbeitenden Fachbeiträge abzugleichen. Die Ergebnisse sind in die UVS zu integrieren.
Gegenstand der Untersuchungen in Stufe I ist die Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für die schutzgebietsrechtlichen Entscheidungen. Der erforderliche Umfang ist mit den Inhalten der parallel zu erarbeitenden Fachbeiträge abzugleichen. Die Ergebnisse sind in die UVS zu integrieren.
II.2.1.6):
Landschaftspflegerischer Begleitplan (Option):
Nach der Variantenentscheidung durch den Vorhabenträger ist in der Stufe II der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) für die ausgewählte Lösung zu erstellen. Die Leistung wird als optionale Leistung auf der Grundlage des vollständigen Leistungsbildes der Grundleistungen gemäß § 26 HOAI 2013 (Anlage 7) beauftragt.
Nach der Variantenentscheidung durch den Vorhabenträger ist in der Stufe II der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) für die ausgewählte Lösung zu erstellen. Die Leistung wird als optionale Leistung auf der Grundlage des vollständigen Leistungsbildes der Grundleistungen gemäß § 26 HOAI 2013 (Anlage 7) beauftragt.
Der Vorhabenträger behält sich vor, soweit erforderlich und nicht über andere Teilleistungen im Rahmen der UVS abgedeckt, Teilleistungen aus dem Leistungsbild des LBP vorgezogen in Stufe I abzurufen (z. B. quantitative Bilanzierung der Eingriffe/Kompensation für einzelne Varianten).
Der Vorhabenträger behält sich vor, soweit erforderlich und nicht über andere Teilleistungen im Rahmen der UVS abgedeckt, Teilleistungen aus dem Leistungsbild des LBP vorgezogen in Stufe I abzurufen (z. B. quantitative Bilanzierung der Eingriffe/Kompensation für einzelne Varianten).
II.2.1.7):
Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeit soll im Vorhaben von Beginn an und projektbegleitend beteiligt werden. Die hierzu vom Vorhabenträger angeforderte Mitwirkung des Umweltplaners, z. B. Teilnahme bei Informations- und Abstimmungsterminen, Vorbereitung von Präsentationen, Materialien etc. wird als Besondere Leistung nach tatsächlichem Aufwand beauftragt.
Die Öffentlichkeit soll im Vorhaben von Beginn an und projektbegleitend beteiligt werden. Die hierzu vom Vorhabenträger angeforderte Mitwirkung des Umweltplaners, z. B. Teilnahme bei Informations- und Abstimmungsterminen, Vorbereitung von Präsentationen, Materialien etc. wird als Besondere Leistung nach tatsächlichem Aufwand beauftragt.
II.2.1.8):
Koordination:
Die Leistungen der Umweltplanung sind in regelmäßigen Koordinierungsgesprächen projektbegleitend mit dem Vorhabenträger und den fachlich Beteiligten, insbesondere der Objektplanung und den zu beteiligenden Behörden und Verbänden, abzustimmen. Dem Auftragnehmer obliegt hierbei die Federführung und Koordinierungsfunktion für die gesamte Umweltplanung mit Bündelung in UVS und LBP. Es wird erwartet, dass diese Funktion durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wahrgenommen wird.
Die Leistungen der Umweltplanung sind in regelmäßigen Koordinierungsgesprächen projektbegleitend mit dem Vorhabenträger und den fachlich Beteiligten, insbesondere der Objektplanung und den zu beteiligenden Behörden und Verbänden, abzustimmen. Dem Auftragnehmer obliegt hierbei die Federführung und Koordinierungsfunktion für die gesamte Umweltplanung mit Bündelung in UVS und LBP. Es wird erwartet, dass diese Funktion durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wahrgenommen wird.
Beschreibung der Optionen:
Optionale Planungsleistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.1) Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen bzw. sofern es sich um eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Optionale Planungsleistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.1) Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen bzw. sofern es sich um eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzliche Leistungen erzielt wird.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzliche Leistungen erzielt wird.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: 8961.24/453-3/1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Insel Elisabethenwört, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Germersheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.2.1.1):
Der Teilnahmeantrag ist nach § 8 Abs. 5 VOF rechtsverbindlich zu unterschreiben.
III.2.1.2):
Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach § 4 Abs. 6 und Abs.9 VOF vorliegen.
III.2.1.3):
Eigenerklärung nach § 4 Abs.2 VOF zur Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
III.2.1.4):
Verpflichtungserklärungen nach § 5 Abs. 6 VOF der Unternehmer bzw. Fachgutachter, an die ein Unterauftrag erteilt werden soll, sind nur von den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zwingend jedoch spätestens mit dem Angebot vorzulegen.
Verpflichtungserklärungen nach § 5 Abs. 6 VOF der Unternehmer bzw. Fachgutachter, an die ein Unterauftrag erteilt werden soll, sind nur von den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zwingend jedoch spätestens mit dem Angebot vorzulegen.
III.2.1.5):
Erklärung zu dem für die tatsächliche Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Bearbeiter für die Fachbeiträge gemäß Ziff. II.2.1.3) und Ziff. II.2.1.4), der Funktion beim Bewerber (Inhaber, Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Projektleiter, Projektbearbeiter/Fachgutachter), mit den Nachweisen nach § 4 Abs. 3 zu der beruflichen Qualifikation.
Erklärung zu dem für die tatsächliche Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Bearbeiter für die Fachbeiträge gemäß Ziff. II.2.1.3) und Ziff. II.2.1.4), der Funktion beim Bewerber (Inhaber, Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Projektleiter, Projektbearbeiter/Fachgutachter), mit den Nachweisen nach § 4 Abs. 3 zu der beruflichen Qualifikation.
Hierbei ist eine gesonderte Erklärung mit Benennung der vorgesehenen Fachgutachter für die einzelnen ökologischen Erhebungen gemäß Ziff. II.2.1.2 vorzulegen, mit den Nachweisen nach § 4 Abs. 3 zu der beruflichen Qualifikation. Dies gilt sowohl für eigene Mitarbeiter des Bewerbers als auch ggf. hinzugezogene externe Fachgutachter.
Hierbei ist eine gesonderte Erklärung mit Benennung der vorgesehenen Fachgutachter für die einzelnen ökologischen Erhebungen gemäß Ziff. II.2.1.2 vorzulegen, mit den Nachweisen nach § 4 Abs. 3 zu der beruflichen Qualifikation. Dies gilt sowohl für eigene Mitarbeiter des Bewerbers als auch ggf. hinzugezogene externe Fachgutachter.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1):
Nachweis nach § 5 Abs. 4 a) VOF zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 500 000 EUR für Personenschäden und von 1 500 000 EUR für sonstige Schäden. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechender Deckung zugesagt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis nach § 5 Abs. 4 a) VOF zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 500 000 EUR für Personenschäden und von 1 500 000 EUR für sonstige Schäden. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechender Deckung zugesagt ist.
III.2.2.2):
Erklärung nach § 5 Abs. 4 c) VOF zum Umsatz in den letzten drei Jahren für Leistungen, die den anstehenden Aufgaben entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1):
Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters mit Nennung des beruflichen Werdegangs und Nennung der bisher erbrachten mit dem Projekt vergleichbaren Leistungen, spezifiziert nach gutachterlichen Teilleistungen und Funktion im Projekt im Rahmen von komplexen Eingriffsvorhaben (Mindeststandards zu beachten).
Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters mit Nennung des beruflichen Werdegangs und Nennung der bisher erbrachten mit dem Projekt vergleichbaren Leistungen, spezifiziert nach gutachterlichen Teilleistungen und Funktion im Projekt im Rahmen von komplexen Eingriffsvorhaben (Mindeststandards zu beachten).
III.2.3.2):
Fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters mit Nennung des beruflichen Werdegangs und Nennung der bisher erbrachten mit dem Projekt vergleichbaren Leistungen, spezifiziert nach gutachterlichen Teilleistungen und Funktion im Projekt im Rahmen von komplexen Eingriffsvorhaben (Mindeststandards zu beachten).
Fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters mit Nennung des beruflichen Werdegangs und Nennung der bisher erbrachten mit dem Projekt vergleichbaren Leistungen, spezifiziert nach gutachterlichen Teilleistungen und Funktion im Projekt im Rahmen von komplexen Eingriffsvorhaben (Mindeststandards zu beachten).
III.2.3.3):
Fachlicher Lebenslauf des Bearbeiters für die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung mit Nennung des beruflichen Werdegangs und Nennung der bisher erbrachten mit dem Projekt vergleichbaren Leistungen, spezifiziert nach gutachterlichen Teilleistungen.
III.2.3.4):
Fachlicher Lebenslauf des Bearbeiters für die Artenschutzprüfung mit Nennung des beruflichen Werdegangs und Nennung der bisher erbrachten mit dem Projekt vergleichbaren Leistungen, spezifiziert nach gutachterlichen Teilleistungen.
III.2.3.5):
Referenzliste für alle Fachgutachter der in Ziff. II.2.1.2) genannten ökologischen Erhebungen (Mindeststandards zu beachten).
III.2.3.6):
Referenzliste des Bewerbers mit Leistungen in den letzten 5 Jahren, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Mindeststandards zu beachten). Die Referenzliste muss den Projektnamen, den Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktadresse mit Telefonnummer, den Zeitraum der Bearbeitung, die Größe des Untersuchungsraumes, die beauftragten vergleichbaren Teilleistungen und die zugehörige Honorarsumme zwingend beinhalten. Neben der Referenzliste sind max. sechs beschreibende Referenzen vorzulegen, die in besonderem Maße geeignet sind, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen.
Referenzliste des Bewerbers mit Leistungen in den letzten 5 Jahren, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Mindeststandards zu beachten). Die Referenzliste muss den Projektnamen, den Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktadresse mit Telefonnummer, den Zeitraum der Bearbeitung, die Größe des Untersuchungsraumes, die beauftragten vergleichbaren Teilleistungen und die zugehörige Honorarsumme zwingend beinhalten. Neben der Referenzliste sind max. sechs beschreibende Referenzen vorzulegen, die in besonderem Maße geeignet sind, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen.
III.2.3.7):
Erklärung des Bewerbers zu der Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter in der für die Leistungserbringung vorgesehenen Organisationseinheit in den letzten 3 Jahren.
III.2.3.8):
Erklärung des Bewerbers zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation.
III.2.3.9):
Angabe des Auftragsanteils und des Unterauftragnehmers, für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt. Dies betrifft z. B. auch die ggf. hinzugezogenen externen Fachgutachter für die ökologischen Erhebungen.
Mindeststandards:
1. Mindeststandards zu Ziff. III.2.3.1) (Projektleiter), III.2.3.2) (Stellvertretender Projektleiter) und III.2.3.6) (Bewerber):
Erfahrungen mit der Erstellung der UVS bzw. der Koordination der zugehörigen Erhebungen und Fachgutachten sowie des LBP im Rahmen von komplexen Eingriffsvorhaben (u. a. komplexe Planfeststellungsverfahren bzw. Raumordnungsverfahren, vorrangig im Bereich flächenhafter Hochwasserschutz und Auen-/Störungsökologie).
Erfahrungen mit der Erstellung der UVS bzw. der Koordination der zugehörigen Erhebungen und Fachgutachten sowie des LBP im Rahmen von komplexen Eingriffsvorhaben (u. a. komplexe Planfeststellungsverfahren bzw. Raumordnungsverfahren, vorrangig im Bereich flächenhafter Hochwasserschutz und Auen-/Störungsökologie).
2. Mindeststandards zu Ziff. III.2.3.5) (Fachgutachter Ökologische Erhebungen):
Für jeden Fachgutachter sind jeweils drei Referenzen zu bisher erbrachten mit dem Projekt vergleichbaren fachgutachterlichen Leistungen vorzulegen. Dies gilt sowohl für eigene Mitarbeiter des Bewerbers als auch Unterauftragnehmer.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gemäß dem Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (HIV-Was 2014) wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden gefordert.
Gemäß dem Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (HIV-Was 2014) wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß dem Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (HIV-Was 2014).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. Mit dem Teilnahmeantrag ist im Falle einer Bietergemeinschaft zwingend eine dementsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung einzureichen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. Mit dem Teilnahmeantrag ist im Falle einer Bietergemeinschaft zwingend eine dementsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung einzureichen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die in Ziff. III.2) geforderten Eigenerklärungen und Nachweise für jedes Mitglied zwingend vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW) gemäß dem Kommunalen Vergabehandbuch für Baden-Württemberg (Formblatt KEV 117.3).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
— III.2.1.2 Vorlage Eigenerklärung nach § 4 Abs. 6 und Abs.9 VOF;
— III.2.1.3 Vorlage Eigenerklärung nach § 4 Abs. 2 VOF;
— III.2.1.4 Vorlage Verpflichtungserklärungen nach § 5 Abs. 6 VOF der Unterauftragnehmer (nur von ausgewählten Bewerbern gefordert; bei Fehlen: Ausschluss nach Angebotsfrist);
— III.2.1.5 Vorlage Erklärung nach § 4 Abs. 3 VOF mit den zugehörigen Nachweisen;
Vorlage Erklärung zur Bietergemeinschaft (soweit erforderlich);
— III.2.2.1 Vorlage Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung;
— III.2.3.5 Vorlage Referenzliste für die Fachgutachter Ökologische Erhebungen
— III.2.3.6 Vorlage Referenzliste Bewerber;
— III.2.3.7 Vorlage Erklärung zur Anzahl Mitarbeiter;
— III.2.3.8 Vorlage Erklärung zur Gewährleistung der Qualität;
— III.2.3.9 Vorlage Erklärung zu Unterauftragnehmer (soweit erforderlich);
IV.1.2.2) Auswahlkriterien: Die Bewerber, die nach Wertung der vorgenannten Ausschlusskriterien noch verbleiben; werden nach den folgenden Auswahlkriterien mit zugehöriger Gewichtung bewertet:
— III.2.2.2 Umsatz in den letzten 3 Jahren: 5 bis 25 Punkte;
— III.2.3.1 Leistungen Projektleiter: 20 bis 100 Punkte;
— III.2.3.2 Leistungen stellvertretender Projektleiter: 10 bis 50 Punkte;
— III.2.3.3 Leistungen Bearbeiter Natura 2000-Verträglichkeit: 10 bis 50 Punkte;
— III.2.3.4 Leistungen Bearbeiter Artenschutzprüfung: 10 bis 50 Punkte;
— III.2.3.6 Leistungsspektrum Bewerber: 25 bis 125 Punkte;
Ergebnisse der Überprüfung der Referenzen bei den Auftraggebern: 5 bis 25 Punkte;
— III.2.3.7 Anzahl Mitarbeiter: 5 bis 25 Punkte;
— III.2.3.8 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität: 5 bis 25 Punkte;
Gesamteindruck der Bewerbung: 5 bis 25 Punkte.
Nach der Wertung der Auswahlkriterien kann eine Punktzahl von 100 bis 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Bewertungsbögen für die Ausschlussphase sowie die Auswahlphase können als pdf-Formulare über die Internetseite http://www.wat.de/rhr.elisabethenwoert.vof.Umweltplanung.html abgerufen werden.
Nach der Wertung der Auswahlkriterien kann eine Punktzahl von 100 bis 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Bewertungsbögen für die Ausschlussphase sowie die Auswahlphase können als pdf-Formulare über die Internetseite http://www.wat.de/rhr.elisabethenwoert.vof.Umweltplanung.html abgerufen werden.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-12-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1
Hübner, Ralf
Name: wat Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Kleinoberfeld 5
Postleitzahl: 76135
Kontaktperson: Projektsteuerung
Dr. Bruno Büchele
Telefon: +49 7219872145📞
E-Mail: b.buechele@wat.de📧
Fax: +49 721987288 📠
URL für weitere Informationen: http://www.wat.de🌏
URL der Dokumente: http://www.wat.de/rhr.elisabethenwoert.vof.Umweltplanung.html🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-03-01 📅
Datum des Endes: 2018-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8961.24/453-3/1
Zusätzliche Informationen
VI.3.1):
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der Internetadresse http://www.wat.de/rhr.elisabethenwoert.vof.Umweltplanung.html frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Internetseite wird hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren fortlaufend fortgeschrieben und nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs deaktiviert.
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der Internetadresse http://www.wat.de/rhr.elisabethenwoert.vof.Umweltplanung.html frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Internetseite wird hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren fortlaufend fortgeschrieben und nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs deaktiviert.
VI.3.2):
Fragen zum Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an die im Anhang A I genannte Kontaktstelle (E-Mail: b.buechele@wat.de) zu richten. Alle Fragen müssen bis spätestens Donnerstag 6.11.2014, 10:00 Uhr vorliegen, um eine rechtzeitige Beantwortung gemäß § 7 Abs. 3 VOF zu gewährleisten. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Alle rechtzeitig eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden in anonymisierter Form auf der vorgenannten Internetseite veröffentlicht. Das Dokument wird fortlaufend fortgeschrieben und letztmalig bis spätestens Dienstag 11.11.2014, 10:00 Uhr aktualisiert und entsprechend gekennzeichnet.
Fragen zum Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an die im Anhang A I genannte Kontaktstelle (E-Mail: b.buechele@wat.de) zu richten. Alle Fragen müssen bis spätestens Donnerstag 6.11.2014, 10:00 Uhr vorliegen, um eine rechtzeitige Beantwortung gemäß § 7 Abs. 3 VOF zu gewährleisten. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Alle rechtzeitig eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden in anonymisierter Form auf der vorgenannten Internetseite veröffentlicht. Das Dokument wird fortlaufend fortgeschrieben und letztmalig bis spätestens Dienstag 11.11.2014, 10:00 Uhr aktualisiert und entsprechend gekennzeichnet.
VI.3.3):
Der Teilnahmeantrag ist formlos und ausschließlich in Papierform DIN A 4 zu stellen. Für die Bewerbungsunterlagen werden keine Vordrucke zur Verfügung gestellt.
VI.3.4):
Die Erklärungen und Nachweise sind in der in dieser Bekanntmachung vorgenannten Reihenfolge in den Teilnahmeantrag aufzunehmen. Von der Vorlage von zusätzlichem Informationsmaterial ist Abstand zu nehmen.
VI.3.5):
Alle für das Auswahlverfahren relevanten Nachweise sind zwingend mit dem Antrag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Ziff. IV.3.4) einzureichen, d. h. von der Möglichkeit der Nachforderung fehlender Nachweise oder Erklärungen gemäß § 5 Abs. 3 VOF wird für die Auswahlkriterien kein Gebrauch gemacht (vgl. Bewertungsbogen Ausschlusskriterien auf der in Ziff. VI.3.1) genannten Internetseite).
Alle für das Auswahlverfahren relevanten Nachweise sind zwingend mit dem Antrag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Ziff. IV.3.4) einzureichen, d. h. von der Möglichkeit der Nachforderung fehlender Nachweise oder Erklärungen gemäß § 5 Abs. 3 VOF wird für die Auswahlkriterien kein Gebrauch gemacht (vgl. Bewertungsbogen Ausschlusskriterien auf der in Ziff. VI.3.1) genannten Internetseite).
VI.3.6):
Bei der Bewertung der Erfahrungen gemäß Ziff. III.2.3.1) (Projektleiter), III.2.3.2) (Stellvertretender Projektleiter) und III.2.3.6) (Bewerber) im Auswahlverfahren erfolgt eine gesonderte Gewichtung der spezifischen Erfahrungen im Bereich flächenhafter Hochwasserschutz und Auen-/Störungsökologie (vgl. Bewertungsbogen Auswahlkriterien auf der in Ziff. VI.3.1) genannten Internetseite). Die entsprechenden Referenzen werden daher ggf. doppelt gewertet (als allgemeine Erfahrung und als spezifische Erfahrung).
Bei der Bewertung der Erfahrungen gemäß Ziff. III.2.3.1) (Projektleiter), III.2.3.2) (Stellvertretender Projektleiter) und III.2.3.6) (Bewerber) im Auswahlverfahren erfolgt eine gesonderte Gewichtung der spezifischen Erfahrungen im Bereich flächenhafter Hochwasserschutz und Auen-/Störungsökologie (vgl. Bewertungsbogen Auswahlkriterien auf der in Ziff. VI.3.1) genannten Internetseite). Die entsprechenden Referenzen werden daher ggf. doppelt gewertet (als allgemeine Erfahrung und als spezifische Erfahrung).
VI.3.7):
Sofern eine in der Erklärung gemäß Ziff. III.2.1.5) benannte Person mehrere Funktionen im Projekt in Personalunion wahrnehmen soll, sind die geforderten Nachweise zur fachlichen Eignung (persönlichen Referenzen) für die jeweilige Funktion/Teilleistung separat vorzulegen bzw. mit der für die eindeutige Bewertbarkeit notwendigen Schärfe zu kennzeichnen.
Sofern eine in der Erklärung gemäß Ziff. III.2.1.5) benannte Person mehrere Funktionen im Projekt in Personalunion wahrnehmen soll, sind die geforderten Nachweise zur fachlichen Eignung (persönlichen Referenzen) für die jeweilige Funktion/Teilleistung separat vorzulegen bzw. mit der für die eindeutige Bewertbarkeit notwendigen Schärfe zu kennzeichnen.
VI.3.8):
Änderungen im Hinblick auf das benannte Personal und die Verteilung der Funktionen einschließlich der Beauftragung weiterer Subunternehmer sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
VI.3.9):
Der Teilnahmeantrag ist in einem doppelten Umschlag beim Vorhabenträger einzureichen (Postanschrift siehe Ziff. I.1). Der innere Umschlag ist deutlich mit dem Vermerk: „Rückhalteraum Elisabethenwört – Vergabeverfahren Umweltplanung“ – Nicht öffnen vor dem 17.11.2014, 10:00 Uhr" zu kennzeichnen.
Der Teilnahmeantrag ist in einem doppelten Umschlag beim Vorhabenträger einzureichen (Postanschrift siehe Ziff. I.1). Der innere Umschlag ist deutlich mit dem Vermerk: „Rückhalteraum Elisabethenwört – Vergabeverfahren Umweltplanung“ – Nicht öffnen vor dem 17.11.2014, 10:00 Uhr" zu kennzeichnen.
Die Teilnahmeanträge werden erst nach Ablauf des Schlusstermins am 17.11.2014 geöffnet.
VI.3.10):
Die Teilnahmeanträge verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
VI.3.11):
Die Kosten für die Bewerbung und Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 107 GWB – Einleitung; Antrag.
Der Antrag ist unzulässig; soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften; die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind; nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften; die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind; nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers; einer Rüge nicht abhelfen zu wollen; vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 196-346731 (2014-10-08)
Ergänzende Angaben (2014-10-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 774 003,60 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kriterien gemäß Mitteilung mit Angebotsaufforderung (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-09 📅
Name: IUS Weibel & Ness GmbH
Postanschrift: Bergheimer Straße 53-57
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: heidelberg@weibel-ness.de📧
Internetadresse: www.weibel-ness.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 212-375374
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) geltenden Fristen zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren sind abgelaufen.
Quelle: OJS 2015/S 067-120543 (2015-04-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2016-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015/S 067-120543
Gesamtwert des Auftrags: 774003.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Der Auftrag umfasst die erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen für die Vorbereitung der Variantenentscheidung (Stufe I) und optional die spätere Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen für die ausgewählte Lösung (Stufe II). Die Leistungen der Umweltplanung in Stufe I umfassen die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit den hierzu erforderlichen ökologischen Bestandserhebungen und Fachbeiträgen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, der Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG sowie der schutzgebietsrechtlichen Beurteilung. Die optionalen Leistungen in Stufe II umfassen den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für die ausgewählte Lösung, einschließlich der hierfür erforderlichen Fortschreibungen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung (evtl. Ausnahmeprüfungen) sowie der Prüfung auf Umweltverträglichkeit nach UVPG. Weitere Einzelheiten zum Vorhaben siehe Auftragsbekanntmachung 2014/S 196-346731 mit Ergänzung 2014/S 212-375374.
Der Auftrag umfasst die erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen für die Vorbereitung der Variantenentscheidung (Stufe I) und optional die spätere Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen für die ausgewählte Lösung (Stufe II). Die Leistungen der Umweltplanung in Stufe I umfassen die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit den hierzu erforderlichen ökologischen Bestandserhebungen und Fachbeiträgen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, der Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG sowie der schutzgebietsrechtlichen Beurteilung. Die optionalen Leistungen in Stufe II umfassen den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für die ausgewählte Lösung, einschließlich der hierfür erforderlichen Fortschreibungen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung (evtl. Ausnahmeprüfungen) sowie der Prüfung auf Umweltverträglichkeit nach UVPG. Weitere Einzelheiten zum Vorhaben siehe Auftragsbekanntmachung 2014/S 196-346731 mit Ergänzung 2014/S 212-375374.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-05 📅
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 774003.60 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1
Kontakt
E-Mail: marcella.schueler@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721-926-7694📞
Fax: +49 721-933-40250 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-17 📅
Datum des Endes: 2020-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 200-455428
ABl. S-Ausgabe: 200
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen für die Vorbereitung der Variantenentscheidung (Stufe I) und optional die spätere Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen für die ausgewählte Lösung (Stufe II). Die Leistungen der Umweltplanung in Stufe I umfassen dieUmweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit den hierzu erforderlichen ökologischen Bestandserhebungen und Fachbeiträgen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, der Artenschutzprüfungnach § 44 BNatSchG sowie der schutzgebietsrechtlichen Beurteilung. Die optionalen Leistungen in Stufe II umfassen den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für die ausgewählte Lösung, einschließlich der hierfür erforderlichen Fortschreibungen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung (evtl. Ausnahmeprüfungen) sowie der Prüfung auf Umweltverträglichkeit nach UVPG. Weitere Einzelheiten zum Vorhaben siehe Auftragsbekanntmachung 2014/S 196-346731 mit Ergänzung 2014/S 212-375374
Der Auftrag umfasst die erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen für die Vorbereitung der Variantenentscheidung (Stufe I) und optional die spätere Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen für die ausgewählte Lösung (Stufe II). Die Leistungen der Umweltplanung in Stufe I umfassen dieUmweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit den hierzu erforderlichen ökologischen Bestandserhebungen und Fachbeiträgen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, der Artenschutzprüfungnach § 44 BNatSchG sowie der schutzgebietsrechtlichen Beurteilung. Die optionalen Leistungen in Stufe II umfassen den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für die ausgewählte Lösung, einschließlich der hierfür erforderlichen Fortschreibungen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung (evtl. Ausnahmeprüfungen) sowie der Prüfung auf Umweltverträglichkeit nach UVPG. Weitere Einzelheiten zum Vorhaben siehe Auftragsbekanntmachung 2014/S 196-346731 mit Ergänzung 2014/S 212-375374
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Insel Elisabethenwört, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Germersheim