S 289 Verlegung Fraureuth – Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 8, Lph. 9 und örtliche Bauüberwachung, Objektplanung Ingenieurbauwerke (BW 3, BW 4, BW 5, LSW, RRB 1) Lph. 8, Lph. 9 und örtliche Bauüberwachung

LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH

Bauoberleitung (Lph. 8) und Objektbetreuung (Lph. 9) und örtliche Bauüberwachung (einschließlich Überwachung der Verkehrssicherung, Überwachung Gebäudeabbruch einschließlich Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle mittels elektronischem Abfallnachweisverfahren (eANV)) für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Markierung und Beschilderung) und für Ingenieurbauwerke (1 Brückenbauwerk, 1 Talbrückenbauwerk, 1 bewehrtes Erdbauwerk, 1 Lärmschutzwand, 1 Regenrückhaltefläche) sowie SiGe-Koordination nach Baustellenverordnung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen. Leistungsbild entsprechend HOAI §§ 47, 43 Lph. 8 und Lph. 9 und örtliche Bauüberwachung in Verbindung mit HOAI Anlagen 13.1 und 12.1 sowie HVA F-StB, HVA F-StB TVB-Bauüberwachung und HVA B-StB Teil 1.4., jeweils in der aktuellen Fassung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-07 Auftragsbekanntmachung
2015-03-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Menge oder Umfang:
Bauvorhaben mit Neubau einer ca. 2,652 km einbahnigen Staatsstraße (S) 289 (RQ 11,0, Bauklasse II, 2 Lichtsignalanlagen), eines Knotenpunktes mit ca. 0,770 km Länge, 1 Brückenbauwerk, 1 Talbrückenbauwerk, 1 Lärmschutzwand, 1 bewehrtes Erdbauwerk, 1 Regenrückhaltefläche und Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz.7 933 000
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Gesamtwert des Auftrags: 7 933 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Postanschrift: Seminarstraße 4
Postleitzahl: 09306
Postort: Rochlitz
Kontakt
E-Mail: katja.ebner@list.smwa.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3737784609 📞
Fax: +49 3514511784699 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 078-136496
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Laufzeit in Monaten: 38 Monate ab Auftragsvergabe Bauoberleitung (Lph. 8) und örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken: Vorbereitungsarbeiten, Hauptbauleistungen: von 11/2014 bis 12/2017. Angaben zu den Ingenieurbauwerken: Bauwerk 3: bahnparallele Überführung der S 289 über die K 9353, lichte Weite 11,75 m, lichte Höhe größer 4,50 m, Nutzbreite 11,60 m. Bauwerk 4: Talbrücke über den Lohbach, lichte Weite 184,20 m, lichte Höhe 14,50 m, Nutzbreite 11,60 m - 18,44 m. Bauwerk 5: bewehrtes Erdbauwerk, Länge 270,00 m, Höhe 1,25 m - 6,00 m. Lärmschutzwand: Länge 186,00 m vor und nach dem Bauwerk 3 sowie auf der Kappe des Bauwerkes 3, Höhe 2,00 m bis 3,00 m. Regenrückhaltefläche RRB 1: Leichtflüssigkeitsabscheider vor Rückhaltung geschaltet, Rückhaltevolumen 1.050 m³, Drosselabfluss 10 l/s. Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung einzureichen: Teilnahmeantrag S 289 Verlegung Fraureuth - Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 8, Lph. 9 und örtliche Bauüberwachung, Objektplanung Ingenieurbauwerke (BW 3, BW 4, BW 5, LSW, RRB 1) Lph. 8, Lph. 9 und örtliche Bauüberwachung, Abgabetermin und Uhrzeit gemäß Pkt. IV.3.4). Teilnahmeanträge, die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der Kontaktstelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk. Im Übrigen bleibt § 4 (6), (7), (8) und (9) VOF unberührt. In den Bewerbungsunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen der Bewerber bzw. Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: § 4 (6) a-g VOF, § 4 (9) a-d VOF, § 4 (2) VOF, § 5 (5) h VOF, § 5 (4) a + c VOF, § 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bauoberleitung (Lph. 8) und Objektbetreuung (Lph. 9) und örtliche Bauüberwachung (einschließlich Überwachung der Verkehrssicherung, Überwachung Gebäudeabbruch einschließlich Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle mittels elektronischem Abfallnachweisverfahren (eANV)) für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Markierung und Beschilderung) und für Ingenieurbauwerke (1 Brückenbauwerk, 1 Talbrückenbauwerk, 1 bewehrtes Erdbauwerk, 1 Lärmschutzwand, 1 Regenrückhaltefläche) sowie SiGe-Koordination nach Baustellenverordnung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen. Leistungsbild entsprechend HOAI §§ 47, 43 Lph. 8 und Lph. 9 und örtliche Bauüberwachung in Verbindung mit HOAI Anlagen 13.1 und 12.1 sowie HVA F-StB, HVA F-StB TVB-Bauüberwachung und HVA B-StB Teil 1.4., jeweils in der aktuellen Fassung.
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Menge oder Umfang:
Bauvorhaben mit Neubau einer ca. 2,652 km einbahnigen Staatsstraße (S) 289 (RQ 11,0, Bauklasse II, 2 Lichtsignalanlagen), eines Knotenpunktes mit ca. 0,770 km Länge, 1 Brückenbauwerk, 1 Talbrückenbauwerk, 1 Lärmschutzwand, 1 bewehrtes Erdbauwerk, 1 Regenrückhaltefläche und Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz.
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Dauer: 38 Monate
Referenznummer: 13007/0201/P00/02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 08427 Fraureuth in Sachsen, Lkr. Zwickau.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber soll seine Eignung zur Erbringung der Leistung durch Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung, Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit belegen. Diese nachstehend bis Pkt. III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) zwingend in der im Pkt. VI.3) aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage von Nachweisen und Erklärungen besteht auch im Falle von Neunominierungen oder Änderungen von Leistungserbringern und/oder vorgesehenem Personal, soweit diese nach dem in der Bekanntmachung Pkt. IV.3.4) benannten Schlusstermin bis zur Auftragsvergabe erfolgen. Nach Versendung der Absageschreiben des Auswahlverfahrens werden nur Neunominierungen oder Änderungen der im Vergabeverfahren verbleibenden Bewerber/Bieter berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag ist mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen. Für die Bearbeitung der oben stehenden Leistungen ist die Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften unter Umständen notwendig, bzw. sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft erbracht werden können, die Vergabe an Unterauftragnehmer. In diesem Falle ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der nachfolgend abgeforderten Angaben, Nachweise und Referenzen (Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3)) beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer. Dabei ist der Anteil der eigenen, bewerbungsspezifischen Leistungserbringung auszuweisen. Es ist vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) a-g VOF und nach § 4 (9) a-d VOF vorliegen. Der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) muss Auskunft über die wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen (Benennung) und die angedachte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§ 4 (2) VOF) erteilen. Angabe des Auftragsteiles, für den der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt (§ 5 (5) h VOF). Im Falle der Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern ist für alle Unterauftragnehmer zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) a-g VOF und nach § 4 (9) a-d VOF vorliegen. Das Nichtvorliegen einer der geforderten Nachweise oder einer Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren, gemäß Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2), Pkt. III.2.3) und Pkt. IV.1.2). Der Ausschreibende macht von seinem Recht auf Nachforderung nach § 5 Abs. 3 VOF nicht Gebrauch.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Das Nichtvorliegen der nachfolgend geforderten Nachweise oder einer Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren gemäß Pkt. IV.1.2). - Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.1). - Kriterium 1: aufgabenbezogene Umsätze für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s sind für Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats- Landstraßen getrennt für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, für die Objektbetreuung (Lph. 9) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) anzugeben (in Anlehnung an § 5 (4) c VOF).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Das Nichtvorliegen der nachfolgend geforderten Nachweise oder einer Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren gemäß Pkt. III.2.3) und Pkt. IV.1.2).
- Kriterium 2: Der vorgesehene Personaleinsatz des Bewerbers/Bieters ist bindend. Soweit Neunominierungen oder Änderungen auf Grund eines auf Dauer eingetretenen Ereignisses (z.Bsp. Kündigung, abzusehende Elternzeit im Leistungszeitraum, abzusehende Krankheit im Leistungszeitraum, vertragliche Bindung im Zuge anderer Projekte oder im Sterbefall) für die Gewährleistung der Leistungserbringung zwingend notwendig werden, sind diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gründe einer Neunominierung oder Änderung des vorgesehenen Personaleinsatzes sind glaubhaft darzulegen. Im Falle von Neunominierungen oder Änderung besteht die Pflicht zur Vorlage der entsprechenden Nachweise und Erklärungen gemäß Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3). - Unterkriterium 2.1: Geforderte Angaben und Nachweise zum vorgesehenen Personal und der Verantwortlichen der Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber und deren Vertreter für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s: Name, berufliche Qualifikation (mit Nachweis des Ausbildungsabschlusses Diplomingenieur oder gleichwertig), Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF). Zusätzliche personelle Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): für die Bauoberleitung und für die örtliche Bauüberwachung und für den SiGe-Koordinator sind vom Bewerber/Bieter zwingend verschiedene Mitarbeiter vorzusehen, bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. - Unterkriterium 2.2: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Bauoberleitung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken des Bewerbers mit Qualifikationsnachweisen der Jahre 2011 bis heute sowie die Qualifikationsnachweise für das vorgesehene Personal der Überwachung Verkehrssicherung (MVAS-Nachweis oder gleichwertig; in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF). Das Nichtvorliegen der geforderten Nachweise des Personals für die Überwachung der Verkehrssicherung gemäß dem Unterkriterium 2.2 führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. - Unterkriterium 2.3: a) zusätzliche personelle Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): für die Bauoberleitung und für die örtliche Bauüberwachung und für den SiGe-Koordinator sind vom Bewerber/Bieter zwingend verschiedene Mitarbeiter vorzusehen, bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. b) zusätzliche fachliche Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): Geforderte Angaben und Nachweise für das vorgesehene Personal und deren Vertreter für die Leistungen der SiGe-Koordinierung nach Baustellenverordnung (BaustellV) für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s: Name, baufachliche Qualifikation (mit Nachweis des Ausbildungsabschlusses Techniker/Meister/geprüfter Polier/Diplomingenieur/Master/Architekt), Qualifikationsnachweis für arbeitsschutzfachliche- und Koordinatorenkenntnisse gem. RAB 30 Anlage B und Anlage C sowie Darstellung von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung bei der Ausführung von Bauvorhaben (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF). Das Nichtvorliegen der im Unterkriterium 2.3 genannten Anforderungen oder Nachweise für das vorgesehene Personal und deren Vertreter für die Leistungen der SiGe-Koordinierung nach Baustellenverordnung (BaustellV) für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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— Kriterium 3: Spezifische Angaben zu den Verkehrsanlagen sind dem Pkt. II.2.1) sowie die Bauart und Abmessungen der geplanten Ingenieurbauwerke sind dem Pkt. VI.3) zu entnehmen. - Unterkriterium 3.1: Für den vorgesehenen
Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s ist eine tabellarische Referenzliste mit vergleichbaren Leistungen über Straßenbauprojekte an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landstraßen der Jahre 2011 bis heute. aus denen die besondere Erfahrung für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen hervorgeht. vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: genaue Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Angabe der durchgeführten Leistungen; Bearbeitungszeitraum; kurze Beschreibung des Bauvorhabens mit den folgenden Angaben zu Verkehrsanlagen: Neu-/Ausbau, Länge des Bauvorhabens und Regelquerschnitt. Es werden nur Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen, bewertet: Straßenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landstraßen der Jahre 2011 bis heute, Neu- oder Ausbau von mindestens 500 m Baulänge (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF). - Unterkriterium 3.2: Für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragsnehmer/s ist eine tabellarische Referenzliste mit vergleichbaren Leistungen über Brückenbauprojekte an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landstraßen der Jahre 2011 bis heute, aus denen die besondere Erfahrung für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Brückenbauwerken hervorgeht, vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: genaue Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Angabe der durchgeführten Leistungen; Bearbeitungszeitraum; kurze Beschreibung des Bauvorhabens mit den folgenden Angaben zu den Brückenbauwerken: Neu-/ Ersatzneubau, Angaben zur Bauart und Stützweite. Es werden nur Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen, bewertet: Brückenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landstraßen der Jahre 2011 bis heute, Neu- oder Ersatzneubau; Talbrückenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landstraßen der Jahre 2011 bis heute, Neu- oder Ersatzneubau von mindestens 50,0 m Gesamtstützweite (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF).
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— Kriterium 4: Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s in Form eines Organigramms mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt, einschließlich der Benennung der einzelnen Vertreterregelung (in Anlehnung an § 5 (5) c VOF).
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— Kriterium 5: Angaben über die personelle Ausstattung mit objektbezogener Eignung für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s: Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken der Jahre 2011 bis heute (in Anlehnung an § 5 (5) d VOF).
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— Kriterium 6: Erklärung für die vorgesehenen Leistungsbereiche der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, dwg, REB gerechte Bauabrechnung in Datenart 11, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel) in digitaler Form muss gewährleistet werden) der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen (in Anlehnung an § 5 (5) e VOF).
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— Kriterium 7: Angaben zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der auszuführenden Leistungen des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) benennen und beschreiben (in Anlehnung an § 5 (5) f VOF).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung für Personenschäden mit 1 500 000 EUR, sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) mit 1 500 000 EUR sowie eine Maximierung der Ersatzleistungen um das 2-fache der Versicherungssumme, Nachweis gemäß § 5 (4) a VOF. Im Falle von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern einzeln zu erbringen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
HOAI, Abschlags- und Schlusszahlungen nach HVA F-StB, jeweils in der aktuellen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Betrifft die Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) und der örtlichen Bauüberwachung: HVA F-StB TVB Bauüberwachung Pkt. 2.3 und Pkt. 3.3, aktuelle Fassung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
— Ausschlussverfahren: Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s gemäß Pkt. III.2.1)): § 4 (6) a-g VOF, § 4 (9) a-d VOF, § 4 (2) VOF und § 5 (5) h VOF, Ausschluss bei Nichtabgabe; Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) gemäß Pkt. III.1.1) und Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s gemäß Pkt. III.2.2)): § 5 (4) a + c VOF (Kriterium 1), Ausschluss bei Nichtabgabe; Technische Leistungsfähigkeit/Fachliche Eignung (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s gemäß Pkt. III.2.3)): § 4 (3) VOF, 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF (Kriterien 2 bis 7 einschließlich Unterkriterien), Ausschluss bei Nichtabgabe; Fachliche Eignung/zusätzliche besondere Anforderungen gemäß Unterkriterium 2.1: für die Bauoberleitung und für die örtliche Bauüberwachung und für den SiGe-Koordinator sind zwingend verschiedene Mitarbeiter vorzusehen, bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren; Fachliche Eignung/zusätzliche besondere Anforderungen gemäß Unterkriterium 2.2: Vorlage der Qualifikationsnachweise für das vorgesehene Personal der Überwachung Verkehrssicherung (MVAS-Nachweis oder gleichwertig), bei Nichtabgabe erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren; Fachliche Eignung/zusätzliche besondere Anforderungen gemäß Unterkriterium 2.3: Pkt. a) für die Bauoberleitung und für die örtliche Bauüberwachung und für den SiGe-Koordinator sind zwingend verschiedene Mitarbeiter vorzusehen, bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren, Pkt. b) für die SiGe-Koordinierung nach Baustellenverordnung sind gemäß Unterkriterium 2.3 die Qualifikationsnachweise und die Anforderungen für das vorgesehene Personal und deren Vertreter vorzulegen, bei Nichtabgabe oder Nichterfüllung der Anforderungen oder Nichtbeachtung der Anforderungen erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. - Auswahlverfahren: Die Wichtung erfolgt für die gemäß Pkt. III.2.2) und III.2.3) benannten Auswahlkriterien mit: Kriterium 1: 10,0 %, Kriterium 2: Unterkriterium 2.1: 15,0 %, Unterkriterium 2.2: 5,0 %, Kriterium 3: Unterkriterium 3.1: 17,5 %, Unterkriterium 3.2: 17,5 %, Kriterium 4: 5,0 %, Kriterium 5: 15,0 %, Kriterium 6: 5,0 %, Kriterium 7: 10,0 %. Es erfolgt eine differenzierte Bewertung der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 5 Punkten. Teilnahmeanträge mit einer Bewertung von 0 Punkten in einem Auswahlkriterium werden auf Grund der Nichterfüllung der Mindeststandards nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Folgenden werden die Bewertungen der Auswahlkriterien benannt.
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— Kriterium 1: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): größer oder gleich 103.000 EUR bis kleiner als 154.500 EUR im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) für Leistungen an Bundesautobahnen (BAB), Bundes- (B-) und Staats- (S-)/Landstraßen (L-Straßen) für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Objektbetreuung (Lph. 9) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. 3 Punkte: größer oder gleich 154.500 EUR bis kleiner als 206.000 EUR im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) für Leistungen an BAB, B- und S-/L-Straßen für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Objektbetreuung (Lph. 9) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. 5 Punkte: größer oder gleich 206.000 EUR im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) für Leistungen an BAB, B- und S-/L-Straßen für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Objektbetreuung (Lph. 9) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. Ausschlaggebend für die Wertung ist die Summe der objektbezogenen Umsätze für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Objektbetreuung (Lph. 9) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken an BAB, B-, S-/L-Straßen im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013). Es erfolgt keine Punktbewertung mit 2 und 4 Punkten.
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— Kriterium 2, Unterkriterium 2.1: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): der Verantwortliche der Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber (AG) für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) als Diplomingenieur oder gleichwertig und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen; und der Vertreter des Verantwortlichen der Leistungserbringung gegenüber dem AG für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH als Diplomingenieur oder gleichwertig und über 3 BJ verfügen; und der Verantwortliche der Leistungserbringung gegenüber dem AG für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH als Diplomingenieur oder gleichwertig und über 3 BJ verfügen; und der Vertreter des Verantwortlichen der Leistungserbringung gegenüber dem AG für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH als Diplomingenieur oder gleichwertig und über 3 BJ verfügen. 2 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 1 Punkt und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Berufsjahre um 1 Berufsjahr vor. 3 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 2 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Berufsjahre um 1 Berufsjahr vor. 4 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 3 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Berufsjahre um 1 Berufsjahr vor. 5 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 4 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Berufsjahre um 1 Berufsjahr vor. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.1 ist die niedrigste Einzelbewertung des vorgesehenen Personals. - Unterkriterium 2.2: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken ohne dem Teilnahmeantrag beigefügte Qualifikationsnachweise. 3 Punkte: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken mit Qualifikationsnachweisen für weniger als die Hälfte des vorgesehenen Personals der Leistungserbringung. 5 Punkte: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken mit Qualifikationsnachweisen für mindestens die Hälfte des vorgesehenen Personals der Leistungserbringung. Es erfolgt keine Punktbewertung mit 2 und 4 Punkten.
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— Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): 3 Referenzen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen von Straßenbauprojekten an Bundesautobahnen, Bundes-, Staats-/Landstraßen; und 3 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen von Straßenbauprojekten an Bundesautobahnen, Bundes-, Staats-/Landstraßen. 2 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 1 Punkt und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Referenzen um 1 Referenz vor. 3 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 2 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Referenzen um 1 Referenz vor. 4 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 3 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Referenzen um 1 Referenz vor. 5 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 4 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Referenzen um 1 Referenz vor. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.1 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen. Im Rahmen des Verfahrens behält sich der AG vor, die Referenzen der 3 bis 5 zur Angebotsabgabe vorgesehenen Teilnehmer beim jeweiligen Auftraggeber zur Bestätigung vorzulegen, erfolgt die Bestätigung nicht aufgrund der Nichteinhaltung der Termin-, Kosten- und Qualitätsziele durch den Auftragnehmer, erfolgt keine Berücksichtigung der jeweiligen Referenz. - Unterkriterium 3.2: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): 3 Referenzen für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken an Bundesautobahnen (BAB), Bundes- (B-), Staats- (S-)/Landstraßen (L-Straßen); und 3 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken an BAB, B-, S-/L-Straßen. 2 Punkte: 4 Referenzen für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken an BAB, B-, S-/L-Straßen; und 4 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken an BAB, B-, S-/L-Straßen. 3 Punkte: 5 Referenzen für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken an BAB, B-, S-/L-Straßen, davon 1 Talbrückenbauwerk; und 5 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken an BAB, B-, S-/L-Straßen, davon 1 Talbrückenbauwerk. 4 Punkte: 6 Referenzen für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken an BAB, B-, S-/L-Straßen, davon 1 Talbrückenbauwerk; und 6 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken an BAB, B-, S-/ L-Straßen, davon 1 Talbrückenbauwerk. 5 Punkte: 7 Referenzen für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken an BAB, B-, S-/L-Straßen, davon 1 Talbrückenbauwerk; und 7 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken an BAB, B-, S-/L-Straßen, davon 1 Talbrückenbauwerk. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.2 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen. Im Rahmen des Verfahrens behält sich der AG vor, die Referenzen der 3 bis 5 zur Angebotsabgabe vorgesehenen Teilnehmer beim jeweiligen Auftraggeber zur Bestätigung vorzulegen, erfolgt die Bestätigung nicht aufgrund der Nichteinhaltung der Termin-, Kosten- und Qualitätsziele durch den Auftragnehmer, erfolgt keine Berücksichtigung der jeweiligen Referenz.
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— Kriterium 4: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals, jedoch ohne Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt und ohne bzw. unvollständiger Benennung der Vertreterregelung. 3 Punkte: Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals, jedoch ohne Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt, aber mit der vollständigen Benennung der einzelnen Vertreterregelung oder Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der/der Unterauftragnehmer/s mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt, aber unvollständiger Benennung der Vertreterregelung. 5 Punkte: Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt, einschließlich der vollständigen Benennung der einzelnen Vertreterregelung. Es erfolgt keine Punktbewertung mit 2 und 4 Punkten.
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— Kriterium 5: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): 2 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. 3 Punkte: 3 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. 5 Punkte: 4 oder mehr Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. Ausschlaggebend für die Wertung ist die Summe der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. Es erfolgt keine Punktbewertung mit 2 und 4 Punkten.
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— Kriterium 6: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): allgemeine Beschreibung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, dwg, REB-gerechte Abrechnung in Datenart 11, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel), in digitaler Form muss gewährleistet werden) der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen. 5 Punkte: konkrete Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, dwg, REB gerechte Abrechnung in Datenart 11, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel), in digitaler Form muss gewährleistet werden) der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen. Es erfolgt keine Punktbewertung mit 2, 3 und 4 Punkten.
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— Kriterium 7: 1 Punkt (Mindeststandard): reine verbale Aussage des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern), dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung durchgeführt werden. 5 Punkte: Benennung und Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers (bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) zur Gewährleistung der Qualitätssicherung, z.B. durch Zertifikate gem. ISO 9001. Es erfolgt keine Punktbewertung mit 0, 2, 3 und 4 Punkten. Erfüllen mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern gemäß § 10 (3) VOF durch Los getroffen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ebner

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13007/0201/P00/02
Zusätzliche Informationen
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Laufzeit in Monaten: 38 Monate ab Auftragsvergabe
Bauoberleitung (Lph. 8) und örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken: Vorbereitungsarbeiten, Hauptbauleistungen: von 11/2014 bis 12/2017. Angaben zu den Ingenieurbauwerken: Bauwerk 3: bahnparallele Überführung der S 289 über die K 9353, lichte Weite 11,75 m, lichte Höhe größer 4,50 m, Nutzbreite 11,60 m. Bauwerk 4: Talbrücke über den Lohbach, lichte Weite 184,20 m, lichte Höhe 14,50 m, Nutzbreite 11,60 m - 18,44 m. Bauwerk 5: bewehrtes Erdbauwerk, Länge 270,00 m, Höhe 1,25 m - 6,00 m. Lärmschutzwand: Länge 186,00 m vor und nach dem Bauwerk 3 sowie auf der Kappe des Bauwerkes 3, Höhe 2,00 m bis 3,00 m. Regenrückhaltefläche RRB 1: Leichtflüssigkeitsabscheider vor Rückhaltung geschaltet, Rückhaltevolumen 1.050 m³, Drosselabfluss 10 l/s. Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung einzureichen: Teilnahmeantrag S 289 Verlegung Fraureuth - Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 8, Lph. 9 und örtliche Bauüberwachung, Objektplanung Ingenieurbauwerke (BW 3, BW 4, BW 5, LSW, RRB 1) Lph. 8, Lph. 9 und örtliche Bauüberwachung, Abgabetermin und Uhrzeit gemäß Pkt. IV.3.4). Teilnahmeanträge, die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der Kontaktstelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk. Im Übrigen bleibt § 4 (6), (7), (8) und (9) VOF unberührt. In den Bewerbungsunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen der Bewerber bzw. Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: § 4 (6) a-g VOF, § 4 (9) a-d VOF, § 4 (2) VOF, § 5 (5) h VOF, § 5 (4) a + c VOF, § 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2014/S 078-136496 (2014-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabe@list.smwa.sachsen.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 054-095055
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 78-136496
ABl. S-Ausgabe: 54

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis/Honorar Grundleistungen (5)
2. Preis/Honorar Besondere Leistungen (35)
3. Preis/Honorar Stundensätze für den techn./wissenschaftl. Mitarbeiter (5)
4. Preis/Honorar Nebenkosten (5)
5. Qualität (17,5)
6. Fachlicher und techn. Wert (17,5)
7. Leistungszeitraum oder -fristen (15)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-11 📅
Name: IGS Ingenieure GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kleinfriesener Straße 117
Postort: Plauen
Postleitzahl: 08529
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: plauen@igs-ib.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2015/S 054-095055 (2015-03-06)