S21, PA 1.2, Beweissicherungsanalyse für den Einsatz der Tunnelvortriebsmaschine (TVM) für die Schildfahrt

DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH

Gegenstand der Ausschreibung ist die maschinentechnische Dokumentation mit vortriebsbegleitender Echtzeitanalyse zur Beweissicherung der Schildfahrt (Prozesscontrolling) des Fildertunnels. Ziel ist die Generierung der Maschinendaten zur Echtzeit-Datenüberwachung, die Speicherung und die Auswertung der Maschinendaten zur Erfassung der Interaktionen zwischen Baugrund und Bauverfahren / Bauwerk um negative Vortriebseinflüsse zu minimieren und die Schildfahrt im Vortriebsprozess zu optimieren.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-18.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Kontrolle
Menge oder Umfang:
“0”
Gesamtwert des Auftrags: 0 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Kontrolle 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-18 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 037-061818
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 227-395612
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen

“Bitte beachten: Für diesen Aufruf zum Teilnahmewettbewerb werden keine Unterlagen zur Verfügung gestellt. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 037-061818 (2014-02-18)