1. Los 1 – Sachversicherung Versichert werden soll das Anlagevermögen (Gesamtwert ca. 550 000 000 EUR) gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel (Gebäude) sowie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl (Betriebseinrichtung). Für die Betriebseinrichtung soll die Gefahr Sturm/Hagel als Eventualposition angeboten werden (EP1). Zusätzlich soll als Eventualposition Versicherungsschutz gegen Erdbebenschäden angeboten werden (EP2). Nähere Informationen enthalten die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Anforderung bei Vergabestelle). Die Selbstbehalte betragen zwischen 2 500 EUR und 10 000 EUR pro Schaden. 2. Los 2 – Elektronikversicherung Versichert werden sollen die elektronischen Geräte der RWTH Aachen. Dies ist Bürotechnik, EDV-Technik (aber keine Endgeräte PCs pp.), Labortechnik, Steuer-, Mess- und Regeltechnik. Die Gesamtversicherungssumme liegt bei ca. 140 000 000 EUR bis 150 000 000 EUR. Die Selbstbehalte betragen zwischen 1 000 EUR und 5 000 EUR pro Schaden. 3. Los 3 – Maschinenversicherung Los 3 ist die Maschinenversicherung für die Maschinentechnik der RWTH Aachen. Versichert werden sollen eigene Maschinen mit einem Mindestanschaffungswert von 50 000 EUR. Ferner sollen sämtliche fremde, der RWTH Aachen zu Forschungszwecken überlassene Maschinen versichert werden. Die Gesamtversicherungssumme der zu versichernden Maschinen ist schwankend und wird sich zwischen 125 000 000 EUR und 150 000 000 EUR bewegen. Die Selbstbehalte betragen zwischen 5 000 EUR und 50 000 EUR. (3 Varianten).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Menge oder Umfang: Währung: EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: RWTH Aachen
Postanschrift: Templergraben 55
Postleitzahl: 52062
Postort: Aachen
Kontakt
E-Mail: beschaffung@zhv.rwth-aachen.de📧
Telefon: +49 2418094200📞
— Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen,
— Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 sowie der Verordnung zur Regelung von Verfahrensordnungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch,
— Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen gem. § 3 EG Abs. 6 VOL/A abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, oder die zu erörternden Lösungen anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern,
— Es wird gem. § 8 Abs. 1, § 4 TVgG-NRW, § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i.V.m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben: (i) Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen) mit Einreichung des Teilnahmeantrags; (ii) Anlage 6 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie) mit Einreichung des Angebots,
— Es wird gem. § 9 Abs. 3 TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bieter verpflichtet werden, (i) die von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW dem Auftraggeber vorzulegen; (ii) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG-NRW nach wie vor eingehalten werden; (iii) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt; (iv) bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen; (v) Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungenaufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart werden,
— Es wird darauf hingewiesen, dass u. a. mindestens die Inhalte der Anlage 2 zur RVO TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG-NRW (BVB TVgG-NRW/ VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden. Im Übrigen wird ausdrücklich auf die Vertragsbedingung gem. § 21 RVO TVgG-NRW verwiesen,
— Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW (Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW) eine Vertragsstrafe gemäß § 12 Abs. 1 TVgG-NRW vereinbart wird, und dass der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer nach § 12 Abs. 2 TVgG-NRW vereinbart, dass die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § § 4 TVgG-NRW (Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW) durch den Auftragnehmer, seine Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus § 9 Abs. 1 TVgG-NRW den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Dienstleistungsvertrages oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses berechtigen,
— Die Vergabestelle hält für alle interessierten Bewerber die Anlage 6 „Informationen zum Teilnahmewettbewerb“, die keine Leistungsbeschreibung i.S.v. § 8 EG VOL/A darstellen, mit allgemeinen Informationen zu dem ausgeschriebenen Auftrag bereit. Dort sind gemäß Abschnitt II.1.5) weitere Informationen zum Beschaffungsvorhaben enthalten,
— Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt,
— Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen,
— Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A),
— Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
— Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen,
— Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 sowie der Verordnung zur Regelung von Verfahrensordnungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch,
— Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen gem. § 3 EG Abs. 6 VOL/A abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, oder die zu erörternden Lösungen anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern,
— Es wird gem. § 8 Abs. 1, § 4 TVgG-NRW, § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i.V.m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben: (i) Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen) mit Einreichung des Teilnahmeantrags; (ii) Anlage 6 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie) mit Einreichung des Angebots,
— Es wird gem. § 9 Abs. 3 TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bieter verpflichtet werden, (i) die von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW dem Auftraggeber vorzulegen; (ii) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG-NRW nach wie vor eingehalten werden; (iii) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt; (iv) bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen; (v) Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungenaufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart werden,
— Es wird darauf hingewiesen, dass u. a. mindestens die Inhalte der Anlage 2 zur RVO TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG-NRW (BVB TVgG-NRW/ VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden. Im Übrigen wird ausdrücklich auf die Vertragsbedingung gem. § 21 RVO TVgG-NRW verwiesen,
— Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW (Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW) eine Vertragsstrafe gemäß § 12 Abs. 1 TVgG-NRW vereinbart wird, und dass der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer nach § 12 Abs. 2 TVgG-NRW vereinbart, dass die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § § 4 TVgG-NRW (Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW) durch den Auftragnehmer, seine Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus § 9 Abs. 1 TVgG-NRW den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Dienstleistungsvertrages oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses berechtigen,
— Die Vergabestelle hält für alle interessierten Bewerber die Anlage 6 „Informationen zum Teilnahmewettbewerb“, die keine Leistungsbeschreibung i.S.v. § 8 EG VOL/A darstellen, mit allgemeinen Informationen zu dem ausgeschriebenen Auftrag bereit. Dort sind gemäß Abschnitt II.1.5) weitere Informationen zum Beschaffungsvorhaben enthalten,
— Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt,
— Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen,
— Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A),
— Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Los 1 – Sachversicherung
Versichert werden soll das Anlagevermögen (Gesamtwert ca. 550 000 000 EUR) gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel (Gebäude) sowie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl (Betriebseinrichtung).
Für die Betriebseinrichtung soll die Gefahr Sturm/Hagel als Eventualposition angeboten werden (EP1).
Zusätzlich soll als Eventualposition Versicherungsschutz gegen Erdbebenschäden angeboten werden (EP2).
Nähere Informationen enthalten die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Anforderung bei Vergabestelle).
Die Selbstbehalte betragen zwischen 2 500 EUR und 10 000 EUR pro Schaden.
2. Los 2 – Elektronikversicherung
Versichert werden sollen die elektronischen Geräte der RWTH Aachen. Dies ist Bürotechnik, EDV-Technik (aber keine Endgeräte PCs pp.), Labortechnik, Steuer-, Mess- und Regeltechnik.
Die Gesamtversicherungssumme liegt bei ca. 140 000 000 EUR bis 150 000 000 EUR.
Die Selbstbehalte betragen zwischen 1 000 EUR und 5 000 EUR pro Schaden.
3. Los 3 – Maschinenversicherung
Los 3 ist die Maschinenversicherung für die Maschinentechnik der RWTH Aachen. Versichert werden sollen eigene Maschinen mit einem Mindestanschaffungswert von 50 000 EUR.
Ferner sollen sämtliche fremde, der RWTH Aachen zu Forschungszwecken überlassene Maschinen versichert werden.
Die Gesamtversicherungssumme der zu versichernden Maschinen ist schwankend und wird sich zwischen 125 000 000 EUR und 150 000 000 EUR bewegen.
Die Selbstbehalte betragen zwischen 5 000 EUR und 50 000 EUR. (3 Varianten).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sachversicherung
Kurze Beschreibung:
Versichert werden soll das Anlagevermögen (Gesamtwert ca. 550 000 000 EUR) gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel (Gebäude) sowie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl (Betriebseinrichtung).Für die Betriebseinrichtung soll die Gefahr Sturm/Hagel als Eventualposition angeboten werden (EP1).Zusätzlich soll als Eventualposition Versicherungsschutz gegen Erdbebenschäden angeboten werden (EP2).Nähere Informationen enthalten die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Anforderung bei Vergabestelle).Die Selbstbehalte betragen zwischen 2 500 EUR und 10 000 EUR pro Schaden.
Versichert werden soll das Anlagevermögen (Gesamtwert ca. 550 000 000 EUR) gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel (Gebäude) sowie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl (Betriebseinrichtung).Für die Betriebseinrichtung soll die Gefahr Sturm/Hagel als Eventualposition angeboten werden (EP1).Zusätzlich soll als Eventualposition Versicherungsschutz gegen Erdbebenschäden angeboten werden (EP2).Nähere Informationen enthalten die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Anforderung bei Vergabestelle).Die Selbstbehalte betragen zwischen 2 500 EUR und 10 000 EUR pro Schaden.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der Versicherungsschutz kann im Einvernehmen mit dem Versicherer bis zu 2 mal um je 1 Jahr verlängert werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Elektronikversicherung
Kurze Beschreibung:
Versichert werden sollen die elektronischen Geräte der RWTH Aachen. Dies ist Bürotechnik, EDV-Technik (aber keine Endgeräte PCs pp.), Labortechnik, Steuer-, Mess- und Regeltechnik.Die Gesamtversicherungssumme liegt bei ca. 140 000 000 EUR bis 150 000 000 EUR.Die Selbstbehalte betragen zwischen 1 000 EUR und 5 000 EUR pro Schaden.
Versichert werden sollen die elektronischen Geräte der RWTH Aachen. Dies ist Bürotechnik, EDV-Technik (aber keine Endgeräte PCs pp.), Labortechnik, Steuer-, Mess- und Regeltechnik.Die Gesamtversicherungssumme liegt bei ca. 140 000 000 EUR bis 150 000 000 EUR.Die Selbstbehalte betragen zwischen 1 000 EUR und 5 000 EUR pro Schaden.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Maschinenversicherung
Kurze Beschreibung:
Versichert werden sollen eigene Maschinen mit einem Mindestanschaffungswert von 50 000…
… EUR.Ferner sollen sämtliche fremde, der RWTH Aachen zu Forschungszwecken überlassene Maschinen versichert werden.Die Gesamtversicherungssumme der zu versichernden Maschinen ist schwankend und wird sich zwischen 125 000 000 EUR und 150 000 000 EUR bewegen.Die Selbstbehalte betragen zwischen 5 000 EUR und 50 000 EUR (3 Varianten).
… EUR.
Die Selbstbehalte betragen zwischen 5 000 EUR und 50 000 EUR (3 Varianten).
Beschreibung der Optionen:
Der Versicherungsvertrag kann in Abstimmung mit dem Versicherer verlängert werden.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 5
Referenznummer: ZEV-435 Versich
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aachen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3 genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden.
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3 genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden.
Die Teilnahmeanträge können
a) über dem Postweg oder direkt übermittelt werden oder
b) elektronisch (im Mantelbogenverfahren oder mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder qualifizierter elektronischer Signatur) über den Projektraum im e-Vergabe-Plattform: www.evergabe.nrw.de übermittelt werden.
Bei schriftlicher Abgabe des Teilnahmeantrags:
Die in Anlage 6 Ziffer IV aufgelisteten Dokumente und Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der verschlossene Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen darf, ist mit dem Dokument E Kennzettel (orangefarbig) zu versehen sowie mit Ihrem Firmennamen und Ihrer Anschrift zu beschriften.
Bei elektronischer Abgabe des Teilnahmeantrags:
Zur Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags müssen Sie Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von der e-Vergabe-Plattform auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie unbedingt die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter „Abgabe“ gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektronischer Angebotsabgabe.
Zur Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags müssen Sie Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von der e-Vergabe-Plattform auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie unbedingt die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter „Abgabe“ gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektronischer Angebotsabgabe.
Sofern Sie ein elektronischen Teilnahmeantrag abgeben möchten, müssen die in Anlage 6 Ziffer IV aufgelisteten Dokumente und Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag als pdf-Scan im Projektraum hochladen.
Bei dem Mantelbogenverfahren übersenden Sie den Mantelbogen in einem verschlossenen Umschlag postalisch an die RWTH und die einzureichenden Unterlagen werden von Ihnen in Dateiform im Projektraum der Vergabeplattform gespeichert. Ergänzend zu den Hinweisen beim Vorgehen im Cosinex-Bietertool müssen Sie auf diesen Umschlag auch den Kennzettel (Anlage 8, orangefarbig) aufkleben, sowie den verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen darf, mit Ihrem Firmennamen und Ihrer Anschrift beschriften.
Bei dem Mantelbogenverfahren übersenden Sie den Mantelbogen in einem verschlossenen Umschlag postalisch an die RWTH und die einzureichenden Unterlagen werden von Ihnen in Dateiform im Projektraum der Vergabeplattform gespeichert. Ergänzend zu den Hinweisen beim Vorgehen im Cosinex-Bietertool müssen Sie auf diesen Umschlag auch den Kennzettel (Anlage 8, orangefarbig) aufkleben, sowie den verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen darf, mit Ihrem Firmennamen und Ihrer Anschrift beschriften.
Alle Einträge müssen dokumentenecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Alle handelsüblichen Drucker können zur Erstellung der Antragsunterlagen verwendet werden. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein (z. B. darf kein Korrekturmittel verwendet werden; falsche Angaben dürfen nicht überschrieben werden, sondern sind zu streichen; Streichungen sind mit Namenszeichen zu versehen). Bitte beachten Sie hierbei dringend, nicht auf eigene AGB, Lieferbedingungen etc. zu verweisen.
Alle Einträge müssen dokumentenecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Alle handelsüblichen Drucker können zur Erstellung der Antragsunterlagen verwendet werden. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein (z. B. darf kein Korrekturmittel verwendet werden; falsche Angaben dürfen nicht überschrieben werden, sondern sind zu streichen; Streichungen sind mit Namenszeichen zu versehen). Bitte beachten Sie hierbei dringend, nicht auf eigene AGB, Lieferbedingungen etc. zu verweisen.
Bis zum 28.4.2014 12:00 Uhr können die Interessenten Rückfragen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum des evergabe-Portals) zu den Ausschreibungs- und Verdingungsunterlagen stellen. Die RWTH wird ihre Antworten auf diese Rückfragen im Projektraum unter dem Reiter „Kommunikation“ (als Nachrichten der Vergabestelle) zur Information aller Interessenten einstellen. Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der RWTH im Vergaberaum per E-Mail informiert. Die Interessenten werden gebeten, regelmäßig diese Nachrichten zu lesen.
Bis zum 28.4.2014 12:00 Uhr können die Interessenten Rückfragen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum des evergabe-Portals) zu den Ausschreibungs- und Verdingungsunterlagen stellen. Die RWTH wird ihre Antworten auf diese Rückfragen im Projektraum unter dem Reiter „Kommunikation“ (als Nachrichten der Vergabestelle) zur Information aller Interessenten einstellen. Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der RWTH im Vergaberaum per E-Mail informiert. Die Interessenten werden gebeten, regelmäßig diese Nachrichten zu lesen.
Die nachfolgend unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
Die nachfolgend unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Ferner sind – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12).
Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12).
Die geforderten Eignungsunterlagen sind Folgende:
(1) Als Bewerber/Bieter können nur Versicherungsgesellschaften, Versicherungskonsortien oder Versicherungsvermittler im Namen von Versicherungsgesellschaften auftreten.
(2) Die Versicherer müssen über die notwendige Zulassung gem. §§ 5 ff. VAG, §§ 110 ff. VAG oder vergleichbare Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsländer verfügen.
(3) Bei Versicherungsgesellschaften und -konsortien wird eine Beurteilung nach finanzieller und technischer Leistungsfähigkeit durchgeführt. Bei Versicherungsvermittlern wird lediglich die technische Leistungsfähigkeit beurteilt. Die Versicherungsgesellschaften, in deren Namen sich die Versicherungsvermittler bewerben, müssen jedoch die zur Beurteilung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit notwendigen Unterlagen einreichen.
(3) Bei Versicherungsgesellschaften und -konsortien wird eine Beurteilung nach finanzieller und technischer Leistungsfähigkeit durchgeführt. Bei Versicherungsvermittlern wird lediglich die technische Leistungsfähigkeit beurteilt. Die Versicherungsgesellschaften, in deren Namen sich die Versicherungsvermittler bewerben, müssen jedoch die zur Beurteilung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit notwendigen Unterlagen einreichen.
(4) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers, dass
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (§ 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A),
— keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt (§ 6 EG Abs. 6 lit. d VOL/A),
— über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 6 EG Abs. 6 lit. a VOL/A),
— er sich nicht in Liquidation befindet (§ 6 EG Abs. 6 lit. b VOL/A),
— er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgibt (§ 6 EG Abs. 6 lit. e VOL/A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht).
(2) Nachweis zu Ratings Potenzielle Bieter müssen nachweisen, dass sie von einer der großen Ratingagenturen (Standard & Poor's, Moody's, Fitch) mit einem Mindestrating von A- geratet sind.
(3) Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz.
(4) Eigenerklärung zum Risikomanagement.
Mindeststandards: Zu 2) Mindestrating von A-/A3.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darlegung des Bieters, aus der sich ergibt, dass innerhalb der letzten 3 Jahre Erfahrungen im Bereich vergleichbarer Versicherungen bestehen.
Mindeststandards:
Jeweils mind. 4 Referenzgeber. Als vergleichbar werden Referenznennungen mit einer Mindestversicherungssumme von 400 000 000 EUR und mindestens 5 000 Mitarbeitern bewertet.
Unter den Referenzen muss sich mindestens eine Forschungseinrichtung oder aber vergleichbare Hochschule befinden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: s. III.2.1).
Sonstige besondere Bedingungen:
Versicherungsvermittler verpflichten sich bei Anforderung der Unterlagen verbindlich, die Versicherungsunternehmen zu benennen (maximal 3 Gesellschaften), von denen sie sich zur Angebotsabgabe bevollmächtigen lassen wollen. Sie verpflichten sich, andere als diese benannten Gesellschaften nicht zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Versicherungsvermittler verpflichten sich bei Anforderung der Unterlagen verbindlich, die Versicherungsunternehmen zu benennen (maximal 3 Gesellschaften), von denen sie sich zur Angebotsabgabe bevollmächtigen lassen wollen. Sie verpflichten sich, andere als diese benannten Gesellschaften nicht zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Sofern während des Vergabeverfahrens klar wird, dass eine der benannten Gesellschaften kein Angebot abgegeben wird bzw. der Vermittler ein Angebot dieser Gesellschaft bei der Vergabestelle nicht einreichen wird, so ist er verpflichtet, dies der Vergabestelle sowie dem Versicherer mitzuteilen.
Sofern während des Vergabeverfahrens klar wird, dass eine der benannten Gesellschaften kein Angebot abgegeben wird bzw. der Vermittler ein Angebot dieser Gesellschaft bei der Vergabestelle nicht einreichen wird, so ist er verpflichtet, dies der Vergabestelle sowie dem Versicherer mitzuteilen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
(1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Anlage 5) zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) nach Anlage 1 der Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW).
(1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Anlage 5) zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) nach Anlage 1 der Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW).
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-09-01 📅
Datum des Endes: 2016-08-31 📅
2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZEV-435 Versich
Zusätzliche Informationen
— Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen,
— Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen,
— Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 sowie der Verordnung zur Regelung von Verfahrensordnungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch,
— Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 sowie der Verordnung zur Regelung von Verfahrensordnungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch,
— Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen gem. § 3 EG Abs. 6 VOL/A abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, oder die zu erörternden Lösungen anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern,
— Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen gem. § 3 EG Abs. 6 VOL/A abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, oder die zu erörternden Lösungen anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern,
— Es wird gem. § 8 Abs. 1, § 4 TVgG-NRW, § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i.V.m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben: (i) Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen) mit Einreichung des Teilnahmeantrags; (ii) Anlage 6 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie) mit Einreichung des Angebots,
— Es wird gem. § 8 Abs. 1, § 4 TVgG-NRW, § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i.V.m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben: (i) Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen) mit Einreichung des Teilnahmeantrags; (ii) Anlage 6 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie) mit Einreichung des Angebots,
— Es wird gem. § 9 Abs. 3 TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bieter verpflichtet werden, (i) die von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW dem Auftraggeber vorzulegen; (ii) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG-NRW nach wie vor eingehalten werden; (iii) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt; (iv) bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen; (v) Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungenaufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart werden,
— Es wird gem. § 9 Abs. 3 TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bieter verpflichtet werden, (i) die von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW dem Auftraggeber vorzulegen; (ii) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG-NRW nach wie vor eingehalten werden; (iii) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt; (iv) bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen; (v) Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungenaufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart werden,
— Es wird darauf hingewiesen, dass u. a. mindestens die Inhalte der Anlage 2 zur RVO TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG-NRW (BVB TVgG-NRW/ VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden. Im Übrigen wird ausdrücklich auf die Vertragsbedingung gem. § 21 RVO TVgG-NRW verwiesen,
— Es wird darauf hingewiesen, dass u. a. mindestens die Inhalte der Anlage 2 zur RVO TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG-NRW (BVB TVgG-NRW/ VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden. Im Übrigen wird ausdrücklich auf die Vertragsbedingung gem. § 21 RVO TVgG-NRW verwiesen,
— Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW (Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW) eine Vertragsstrafe gemäß § 12 Abs. 1 TVgG-NRW vereinbart wird, und dass der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer nach § 12 Abs. 2 TVgG-NRW vereinbart, dass die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § § 4 TVgG-NRW (Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW) durch den Auftragnehmer, seine Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus § 9 Abs. 1 TVgG-NRW den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Dienstleistungsvertrages oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses berechtigen,
— Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW (Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW) eine Vertragsstrafe gemäß § 12 Abs. 1 TVgG-NRW vereinbart wird, und dass der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer nach § 12 Abs. 2 TVgG-NRW vereinbart, dass die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § § 4 TVgG-NRW (Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW) durch den Auftragnehmer, seine Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus § 9 Abs. 1 TVgG-NRW den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Dienstleistungsvertrages oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses berechtigen,
— Die Vergabestelle hält für alle interessierten Bewerber die Anlage 6 „Informationen zum Teilnahmewettbewerb“, die keine Leistungsbeschreibung i.S.v. § 8 EG VOL/A darstellen, mit allgemeinen Informationen zu dem ausgeschriebenen Auftrag bereit. Dort sind gemäß Abschnitt II.1.5) weitere Informationen zum Beschaffungsvorhaben enthalten,
— Die Vergabestelle hält für alle interessierten Bewerber die Anlage 6 „Informationen zum Teilnahmewettbewerb“, die keine Leistungsbeschreibung i.S.v. § 8 EG VOL/A darstellen, mit allgemeinen Informationen zu dem ausgeschriebenen Auftrag bereit. Dort sind gemäß Abschnitt II.1.5) weitere Informationen zum Beschaffungsvorhaben enthalten,
— Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt,
— Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen,
— Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen,
— Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A),
— Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473116📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. § 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 070-120779 (2014-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Handelnd im Namen des Versicherungskonsortiums aus Basler Versicherung (60 %, führender Versicherer) und Gothaer Versicherung (40 %, beteiligter Versicherer).
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-11 📅
Name: Büchner & Barella Versicherungsdienst GmbH
Postanschrift: Eupener Str. 196-198
Postort: Trier
Postleitzahl: 54294
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Axa Versicherung AG
Postanschrift: Wilstätterstr. 62
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.