Sachverständigenleistung zur Prüfung des Detailablaufplans (DAP)

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) errichtet das Endlager Konrad für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Während dem BfS die Aufgabe des Betreibers und Bauherrn obliegt, führt seine Auftragnehmerin, die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) die Planung und bauliche Errichtung des Endlagers Konrad als öffentliches Bauvorhaben durch. Diese koordiniert den Bauablauf und ist für die Ausführungsplanung zuständig. Als zentrale Planungs- und Ausführungsgrundlage wird ein Detailablaufplan (DAP) geführt, der die Anordnung und die Dauer sämtlicher Leistungen (Planung und Ausführung) darstellt. Verknüpfungen und Abhängigkeiten werden berücksichtigt und ebenfalls dargestellt. Genutzt wird die Software ACOS PLUS.1.
Die Aufgabe des Sachverständigen untergliedert sich wie folgt:
1. Der Sachverständige prüft die Angemessenheit der von der DBE verwendeten Herangehensweise zur Ausarbeitung und Fortschreibung des DAP als Steuerungs- und Controlling-Instrument.
2. Der Sachverständige stellt ein praxisbewährtes Prüfkonzept für Termin- und Ablaufplanungen zur Verfügung und passt es an den DAP an.
3. Der Sachverständige führt eine grundhafte Prüfung auf Basis des abgestimmten Konzeptes (Pkt. 2) durch und stellt seine Ergebnisse in einem abschließenden Bericht mit umsetzungsreifen Empfehlungen dar.
4. Der Sachverständige führt (sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen) in den 5 Folgejahren eine quartalsweise Prüfung der Veränderungen des DAP entsprechend Pkt. 3 durch. Zudem stellt er fest, ob auf den DAP aufbauende Steuerungsinstrumente (z. B. Meilensteinbericht) ausreichend synchron gehalten werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-09.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-09 Auftragsbekanntmachung