Sachverständigenleistungen in Anlehnung an § 20 AtG im Rahmen der Überwachung des praktischen Strahlenschutzes und in Freigabeverfahren
Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden wie Sachverständige im Sinne des § 20 AtG tätig. Der Sachverständige berät die Endlagerüberwachung in Fragen der Überwachung des praktischen Strahlenschutzes auf der Schachtanlage Asse II. Dazu gehören auch alle Fragen, die sich im Rahmen eines strahlenschutzrechtlichen Freigabeverfahrens im Sinne des § 29 StrlSchV ergeben. Bedarf besteht dabei im Wesentlichen an
— der strahenschutzfachlichen Prüfung betrieblicher Arbeitsfreigaben für Tätigkeiten innerhalb von Strahlenschutzbereichen und Verdachtsflächen;
— der Bearbeitung von Fragen im Rahmen atom- und strahlenschutzrechtlicher Verfahren zur Änderung mit Bezug zum praktischen Strahlenschutz (z.B. Einrichtung und Aufhebung von Strahlenschutzbereichen), insbes. der Unterstützung bei der Prüfung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne der § 9 Abs. 1 Satz 2 AtG und § 7 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV;
— der Aufklärung und Bewertung von besonderen Vorkommnissen, insbes. von meldepflichtigen Ereignissen;
— der Begleitung von Funktions- und Abnahmeprüfungen zur strahlenschutztechnischen Eignung von Anlagenteilen, Systemen und Komponenten mit Ausnahme der Strahlenschutzinstrumentierung der Prüfung von Freigabeablaufplänen;
— der Prüfung der Freigabedokumentation;
— der Feststellung der Freigabefähigkeit;
— der Begleitung von Entscheidungsmessungen im Freigabeverfahren.
Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die von der Endlagerüberwachung vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o. ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung hinzuzuziehen. Insbesondere zur Durchführung von Funktions- und Abnahmeprüfungen und zur Begleitung der Entscheidungsmessungen ist es erforderlich, die Schachtanlage Asse II zu befahren. Daher ist mit mehreren Anfahrten zur Schachtanlage Asse II während des Auftragszeitraums zu rechnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-19.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-06-19
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Auftragsbekanntmachung
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