Sammlung, Beförderung und Verwertung von Altpapier (PPK)
Landkreis Jerichower Land
Die vorliegende Ausschreibung soll zur Neuvergabe der Sammlung, Beförderung und Verwertung von Altpapier (PPK) sowie der Behälterbewirtschaftung für das Altpapiersammelsystem im Landkreis Jerichower Land führen. Bezüglich der nicht andienungspflichtigen lizenzierten stoffgleichen Verpackungsmaterialien wird auf Ziffer 1.5 der Leistungsbeschreibung verwiesen (Anlage B1 zu den Vergabeunterlagen).
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-14.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste › Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-08-14 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-01-20 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Jerichower Land
Postanschrift: Bahnhofstr. 9
Postleitzahl: 39288
Postort: Burg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkjl.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@lkjl.de 📧
Telefon: +49 39219493060 📞
Fax: +49 39219499531 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 157-283111
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Beschreibung der Optionen:
Referenznummer: ZVS/75/080/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Jerichower Land.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-30 📅
Öffnungsort: Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstr. 9, 39288 Burg.
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstr. 9, 39288 Burg.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (90)
2. Soziale Kriterien gemäß § 4 LVG LSA (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Müller
Name: Landkreis Jerichower Land
Kontaktperson: Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Forsten
Hrn. Bruelheide
Telefon: +49 39219497000 📞
E-Mail: fb-umwelt@lkjl.de 📧
Fax: +49 39219499670 📠
URL für weitere Informationen: http://www.lkjl.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.lkjl.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZVS/75/080/14
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141536 📞
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de/ 🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 157-283111 (2014-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Zur Ausschreibung kommt:— die Sammlung von Altpapier (PPK) aus ca. 4 400 MGB 120 l im 3-wöchentl. Leerungsrhythmus,— die Sammlung von Altpapier (PPK) aus ca. 27 650 MGB 240 l im 3-wöchentl. Leerungsrhythmus,— die Sammlung von Altpapier (PPK) aus ca. 680 MGB 1 100 l im wöchentl. Leerungsrhythmus,— die Behälterbewirtschaftung der aufgestellten Altpapierbehälter des Auftraggebers inkl. Aufstellung, Tausch, Abzug und der Beschaffung neuer Behälter,— die Beförderung des gesammelten Altpapiers (ca. 5 300 Mg pro Jahr) und— die Verwertung des gesammelten Altpapiers.Die Altpapierbehälter befinden sich im Eigentum des Auftraggebers.Der Auftraggeber geht davon aus, dass die tatsächliche zu sammelnde, zu befördernde und zu verwertende Menge an Altpapier (PPK) innerhalb der Vertragslaufzeit aufgrund begleitender Faktoren (z. B. Bevölkerungsentwicklung) sinken wird.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Jerichower Land
Postanschrift: Bahnhofstr. 9
Postleitzahl: 39288
Postort: Burg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkjl.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@lkjl.de 📧
Telefon: +49 39219493060 📞
Fax: +49 39219499531 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 157-283111
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Nach § 8 LVG LSA werden bei gleichwertigen Angeboten die zusätzlichen Belange nach § 4 LVG LSA herangezogen. Dies sind insbesondere die Belange nach § 4 Abs. 2 LVG LSA, die in jedem Vergabeverfahren zu berücksichtigen sind, allerdings nach § 4 Abs. 1 LVG LSA von Unternehmen mit weniger als 25 Arbeitnehmern nicht verpflichtend abgefordert werden dürfen. Um eine Benachteiligung bei der Zuschlagserteilung zu vermeiden, wird daher Bietern mit weniger als 25 Arbeitnehmern empfohlen, freiwillig Erklärungen:
— zur Beschäftigung von Auszubildenden,
— zu qualitativen Maßnahmen zur Familienförderung und
— der Sicherstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern zusammen mit dem Angebot einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung soll zur Neuvergabe der Sammlung, Beförderung und Verwertung von Altpapier (PPK) sowie der Behälterbewirtschaftung für das Altpapiersammelsystem im Landkreis Jerichower Land führen. Bezüglich der nicht andienungspflichtigen lizenzierten stoffgleichen Verpackungsmaterialien wird auf Ziffer 1.5 der Leistungsbeschreibung verwiesen (Anlage B1 zu den Vergabeunterlagen).
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Zur Ausschreibung kommt:
— die Sammlung von Altpapier (PPK) aus ca. 4 400 MGB 120 l im 3-wöchentl. Leerungsrhythmus,
— die Sammlung von Altpapier (PPK) aus ca. 27 650 MGB 240 l im 3-wöchentl. Leerungsrhythmus,
— die Sammlung von Altpapier (PPK) aus ca. 680 MGB 1 100 l im wöchentl. Leerungsrhythmus,
— die Behälterbewirtschaftung der aufgestellten Altpapierbehälter des Auftraggebers inkl. Aufstellung, Tausch, Abzug und der Beschaffung neuer Behälter,
— die Beförderung des gesammelten Altpapiers (ca. 5 300 Mg pro Jahr) und
— die Verwertung des gesammelten Altpapiers.
Die Altpapierbehälter befinden sich im Eigentum des Auftraggebers.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die tatsächliche zu sammelnde, zu befördernde und zu verwertende Menge an Altpapier (PPK) innerhalb der Vertragslaufzeit aufgrund begleitender Faktoren (z. B. Bevölkerungsentwicklung) sinken wird.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.9.2016 ausgeübt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: ZVS/75/080/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Jerichower Land.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit. Der Bieter hat Eigenerklärungen auf Anlage 1a (Erklärungen nach Abschnitt 2 – Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU – Vergaberichtlinie 2004/18/EG) zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen. Bei Arbeits- und Bietergemeinschaft ist diese Erklärung auf Anlage 1a zu den Vergabeunterlagen für jedes Mitglied einzeln mit dem Angebot einzureichen.
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Die Anlage 1a zu den Vergabeunterlagen ist ebenso für Nachunternehmer einzureichen.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A3 (Weitere Eigenerklärung des Bieters) zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage A3 zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen;
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— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage C4 zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Nachweise und Erklärungen anzufordern:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A3 zu zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage A4 zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage C4 zu den Vergabeunterlagen (Bieterangaben) zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A3 zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens 2Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit) vorzulegen.
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Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Formular 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage C4 (Bieterangaben) zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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— Beschreibung der geplanten Beförderungskonzeption für das gesammelte Altpapier (PPK) (Direktanlieferung oder Umladung und Transport mittels Fern-LKW etc.) bis hin zur Benennung des Standortes der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) mit Benennung der Adressen im Falle des zwischenzeitigen Umschlags. Sofern die Benennung des Standortes der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) zum Angebotszeitpunkt nicht möglich ist, so ist dies in der Beschreibung des Beförderungskonzepts zu berücksichtigen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit gefordert, die spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn vorzulegen ist.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (Preise für Sammlung, Beförderung etc.) und Erstattungen (Gutschrift für die Verwertung von Altpapier) werden hierfür mit dem Mengengerüsten und der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert und anschließend als positive Summanden addiert.
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Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Union zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut oder Kreditversicherer nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut oder Kreditversicherer eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage A5 den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Weitere Regelungen befinden sich in dem Vertrag (siehe Vertragsentwurf zu den Vergabeunterlagen).
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Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage A4 bei. Auf dieser Anlage A4 zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage A4 zu erklären, dass
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A vorliegt,
… 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die Mitglieder einer Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften haben auf dem als Anlage A4 den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage A4 zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage A4 zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage A4 zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage A4 zu diesem Dokument (Weitere Bewerbungsbedingungen) geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 1 der weiteren Bewerbungsbedingungen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor Auftragserteilung bei einfachen Kopien von Nachweisen vor, die Vorlage der entsprechenden Originale zu verlangen. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen.
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Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen für präqualifizierte Unternehmen:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Falls Eignungsnachweise bereits durch den Präqualifikationsnachweis dem Auftraggeber zugänglich sind, ist jedoch auf die oben genannten Anforderungen bezüglich der Gültigkeit der Nachweise zu achten. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über die Präqualifizierung hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Nachweise über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb etc.), gleichwohl einzureichen.
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Die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen und andere Angaben sind unabhängig von der Präqualifizierung zu leisten.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ebenso sind die Kosten und Gutschriften für bezogene Dienstleistungen darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
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Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet.
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Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern (Formular 235 – „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“) ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern (Formular 235) auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern diese Erklärung zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. Die letztendliche Verwertungsleistung von Altpapier (z. B. Papierfabrik) ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung. Die Transportleistung ist eine zu benennende Unterauftragnehmerleistung.
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Der Auftraggeber weist explizit daraufhin, dass der Auftragnehmer neben der Sammlung (Sammlung und Behälterbewirtschaftung) mit der Verwertung einschließlich der Beförderungsleistung (Beförderung des Altpapiers ab Sammelgebiet bis zur letztendlichen Verwertungsanlage, ggf. mit vorgeschaltetem Umschlag, Fern-Transport und Sortierung o. ä.) unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abfallrechts beauftragt wird und zur Leistungserbringung verpflichtet ist. Daher sind entsprechende Preise auf den Preisblättern (Anlage C3) auch für die Beförderungsleistungen durch die Bieter einzutragen. Nicht Ausschreibungsgegenstand ist ein reiner Verkauf des Altpapiers „ab Station“, d. h. einer ggf. genutzten Umladestelle des Auftragnehmers.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in der Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich (= nach Zuschlag) benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ausgefüllt vorgelegt wird. Das entsprechende Formular 236 („Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“) ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, das Formular 236 („Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“) zu den Vergabeunterlagen sowie die in Formular 236 zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und zu erläutern.
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Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage C4 zu den Vergabeunterlagen (Bieterangaben) neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen und Erklärungen:
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen liegen der Angebotsaufforderung als Anlage in einfacher Ausführung bei.
Der Bieter hat bis zum genannten Schlusstermin für den Eingang der Angebote mit seinem Angebot die aufgeführten Unterlagen einzureichen. Die Unterlagen sind nach Bedarf in entsprechender Zahl zu vervielfältigen (z. B. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen):
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1. Formular 633 VOL – Angebotsschreiben (zwingend einzureichen),
2. Formular 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (zwingend einzureichen),
3. Formular 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
4. Anlage A3 Weitere Eigenerklärung des Bieters,
5. Anlage A4 Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung (zwingend einzureichen ),
6. Anlage 1a Erklärung gemäß RdErl. des MW vom 9.8.2006
Erklärungen nach Abschnitt 2 – Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU – Vergaberichtlinie 2004/18/EG,
7. Eigenerklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA) – Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB),
8. Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 12 LVG LSA) – Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB),
9. Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 13 LVG LSA – Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB),
10. Eigenerklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA) der Nachunternehmen – Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB),
11. Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 12 LVG LSA) der Nachunternehmen – Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB),
12. Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 13 LVG LSA –Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB),
13. Anlage C2 Berücksichtigung sozialer Belange gemäß § 4 Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (zwingend einzureichen),
14. Anlage C3 Preisblatt (zwingend einzureichen),
15. Anlage C4 Bieterangaben.
Der Bieter hat folgende weitere Unterlagen und Nachweise einzureichen:
16. Urkalkulation (in einem verschlossenen mit Bieternamen und „Urkalkulation“ gekennzeichneten Umschlag) (zwingend einzureichen),
17. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,
18. Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Der Auftraggeber wird die unter Nummer 1, 2, 5, 13, 14 und 16 aufgeführten Unterlagen nicht nachfordern.
Sofern diese Unterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Weitere Informationen zur Gliederung des Angebots sind den weiteren Bewerbungsbedingungen Ziffer 4 zu entnehmen. Weitere Hinweise zu den Teilnahmebedingungen sind Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung und Ziffer 1 der weiteren Bewerbungsbedingungen (Anlage A2) zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Übrigen wird jedoch ausdrücklich auf die gesamten Vergabeunterlagen verwiesen.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Banküberweisung unter Angabe des Aktenzeichens ZVS/75/080/14 sowie der Buchungsstelle 11140200.431102 auf das Konto 511 007 116, BLZ 810 540 00 bei der Sparkasse Jerichower Land (IBAN: DE86810540000511007116, BIC-Code: NOLADE21JEL). Der Versand erfolgt nur gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
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Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-30 📅
Öffnungsort: Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstr. 9, 39288 Burg.
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstr. 9, 39288 Burg.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (90)
2. Soziale Kriterien gemäß § 4 LVG LSA (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Müller
Name: Landkreis Jerichower Land
Kontaktperson: Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Forsten
Hrn. Bruelheide
Telefon: +49 39219497000 📞
E-Mail: fb-umwelt@lkjl.de 📧
Fax: +49 39219499670 📠
URL für weitere Informationen: http://www.lkjl.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.lkjl.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZVS/75/080/14
Zusätzliche Informationen
Nach § 8 LVG LSA werden bei gleichwertigen Angeboten die zusätzlichen Belange nach § 4 LVG LSA herangezogen. Dies sind insbesondere die Belange nach § 4 Abs. 2 LVG LSA, die in jedem Vergabeverfahren zu berücksichtigen sind, allerdings nach § 4 Abs. 1 LVG LSA von Unternehmen mit weniger als 25 Arbeitnehmern nicht verpflichtend abgefordert werden dürfen. Um eine Benachteiligung bei der Zuschlagserteilung zu vermeiden, wird daher Bietern mit weniger als 25 Arbeitnehmern empfohlen, freiwillig Erklärungen:
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— zur Beschäftigung von Auszubildenden,
— zu qualitativen Maßnahmen zur Familienförderung und
— der Sicherstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141536 📞
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de/ 🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkjl.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 017-027636
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 157-283111
ABl. S-Ausgabe: 17
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-11 📅
Name: Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH
Postanschrift: Am Mühlenfeld 16
Postort: Genthin
Postleitzahl: 39307
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2015/S 017-027636 (2015-01-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkjl.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 017-027636
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 157-283111
ABl. S-Ausgabe: 17
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-11 📅
Name: Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH
Postanschrift: Am Mühlenfeld 16
Postort: Genthin
Postleitzahl: 39307
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2015/S 017-027636 (2015-01-20)
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