Sammlung und Verwertung von Altpapier (PPK) inkl. Behälterbeschaffung

Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach (EAL) – Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach

Gegenstand der Vergabe ist die Erstbeschaffung und Erstgestellung von MGB 240 l und MGB 1.100 l für die Erfassung von Altpapier (PPK), die Sammlung, Beförderung und Umladung von Altpapier (PPK) sowie der Transport und die Verwertung von Altpapier (PPK).
Der Auftraggeber beabsichtigt, ab dem 1.7.2015 eine kreiseigene haushaltsnahe Altpapier-Sammlung (PPK) im Landkreis Lörrach einzuführen. Aktuell bestehen im Landkreis Lörrach neben den vom öffentlich-rechtlichen Entsorger eingerichteten Sammelsystemen (Vereinssammlungen, Straßensammlungen für Kartonage und Recyclinghöfe) 2 gewerbliche Sammlungen. Der Auftraggeber kann nicht ausschließen, dass die bislang existierenden gewerblichen Sammelsysteme auch nach dem 1.7.2015 ganz oder in Teilen weitergeführt werden. Zur geplanten Konzeption der landkreiseigenen Sammelsysteme siehe Ziffer 6.1.2 der Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die im Rahmen dieses Auftrags ausgeschriebenen Mengen stark vom zukünftigen Verhalten der aktuell vorhandenen Marktteilnehmer abhängen. Der Auftraggeber kann keine Zusagen zu Mindestmengen machen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, werden Preisangaben für verschiedene Mengenstaffeln abgefragt. Der Auftraggeber wendet sich mit dieser Ausschreibung daher an leistungsfähige Bieter, die über entsprechend flexible Betriebsabläufe verfügen und in der Lage sind, ihre Infrastruktur ggf. auch mit anderen Aufträgen selbstständig auszulasten.
Die über die Vereinssammlungen und Recyclinghöfe vom Landkreis Lörrach erfassten Mengen an Altpapier (PPK) sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Hinweis des Auftraggebers zur Vergabe der Verwertung von PPK-Abfällen:
Der Auftraggeber hat zum jetzigen Zeitpunkt mit den Betreibern der Dualen Systeme keine Vereinbarungen in Bezug auf die lizenzierten Verpackungsabfälle getroffen. Der Auftraggeber schreibt daher die komplette von ihm erfasste Menge an Altpapier (PPK) einschließlich etwaiger stoffgleicher Verpackungen aus.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es während der Vertragslaufzeit ggf. zu einer Vereinbarung mit den Betreibern der Dualen Systeme kommen könnte. Je nach Verhandlungsergebnis mit den Betreibern der Dualen Systeme in Bezug auf die lizenzierten Verpackungsabfälle könnte dies zu einer Verringerung der Menge des zur Verwertung überlassenen Altpapieraufkommens führen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Zur Ausschreibung kommen folgende Leistungen:— Erstbeschaffung und Gestellung von 0-44 000 Stück MGB 240 l,— Erstbeschaffung und Gestellung von 0-1 440 Stück MGB 1 100 l,— Leerung von MGB 240 l:2015: 0-426 000 Leerungen2016: 0-568 000 Leerungen2017: 0-800 000 Leerungen2018ff: 0-816 000 Leerungen— Leerung von MGB 1 100 l:2015: 0-13 800 Leerungen2016: 0-18 400 Leerungen2017: 0-24 800 Leerungen2018 ff: 0-31 200 Leerungen— Beförderung und Umladung von Altpapier (PPK):2015: 0-7 200 Mg2016: 0-9 600 Mg2017: 0-13 600 Mg2018 ff: 0-16 800 Mg— Transport und Verwertung von Altpapier (PPK):2015/2016: 0-9 600 Mg2016/2017: 0-13 600 MgDie Mengen sind auf Mengenstaffeln verteilt.Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach (EAL) – Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach
Postanschrift: Palmstraße 3
Postleitzahl: 79539
Postort: Lörrach
Kontakt
Internetadresse: http://www.loerrach-landkreis.de/ 🌏
E-Mail: silke.bienroth@loerrach-landkreis.de 📧
Telefon: +49 76214101450 📞
Fax: +49 762141091450 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-28 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 145-261093
ABl. S-Ausgabe: 145

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Erstbeschaffung und Erstgestellung von MGB 240 l und MGB 1.100 l für die Erfassung von Altpapier (PPK), die Sammlung, Beförderung und Umladung von Altpapier (PPK) sowie der Transport und die Verwertung von Altpapier (PPK).
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Der Auftraggeber beabsichtigt, ab dem 1.7.2015 eine kreiseigene haushaltsnahe Altpapier-Sammlung (PPK) im Landkreis Lörrach einzuführen. Aktuell bestehen im Landkreis Lörrach neben den vom öffentlich-rechtlichen Entsorger eingerichteten Sammelsystemen (Vereinssammlungen, Straßensammlungen für Kartonage und Recyclinghöfe) 2 gewerbliche Sammlungen. Der Auftraggeber kann nicht ausschließen, dass die bislang existierenden gewerblichen Sammelsysteme auch nach dem 1.7.2015 ganz oder in Teilen weitergeführt werden. Zur geplanten Konzeption der landkreiseigenen Sammelsysteme siehe Ziffer 6.1.2 der Vergabeunterlagen
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Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die im Rahmen dieses Auftrags ausgeschriebenen Mengen stark vom zukünftigen Verhalten der aktuell vorhandenen Marktteilnehmer abhängen. Der Auftraggeber kann keine Zusagen zu Mindestmengen machen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, werden Preisangaben für verschiedene Mengenstaffeln abgefragt. Der Auftraggeber wendet sich mit dieser Ausschreibung daher an leistungsfähige Bieter, die über entsprechend flexible Betriebsabläufe verfügen und in der Lage sind, ihre Infrastruktur ggf. auch mit anderen Aufträgen selbstständig auszulasten.
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Die über die Vereinssammlungen und Recyclinghöfe vom Landkreis Lörrach erfassten Mengen an Altpapier (PPK) sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Hinweis des Auftraggebers zur Vergabe der Verwertung von PPK-Abfällen:
Der Auftraggeber hat zum jetzigen Zeitpunkt mit den Betreibern der Dualen Systeme keine Vereinbarungen in Bezug auf die lizenzierten Verpackungsabfälle getroffen. Der Auftraggeber schreibt daher die komplette von ihm erfasste Menge an Altpapier (PPK) einschließlich etwaiger stoffgleicher Verpackungen aus.
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es während der Vertragslaufzeit ggf. zu einer Vereinbarung mit den Betreibern der Dualen Systeme kommen könnte. Je nach Verhandlungsergebnis mit den Betreibern der Dualen Systeme in Bezug auf die lizenzierten Verpackungsabfälle könnte dies zu einer Verringerung der Menge des zur Verwertung überlassenen Altpapieraufkommens führen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 umfasst die Erstbeschaffung und Erstgestellung von MGB zur haushaltsnahen Erfassung von Altpapier (PPK).
Menge oder Umfang: — Erstbeschaffung und Gestellung von 0-44 000 Stück MGB 240 l,— Erstbeschaffung und Gestellung von 0-1 440 Stück MGB 1 100 l.Die Mengen sind auf Mengenstaffeln verteilt.Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
— Erstbeschaffung und Gestellung von 0-44 000 Stück MGB 240 l,
— Erstbeschaffung und Gestellung von 0-1 440 Stück MGB 1 100 l.
Die Mengen sind auf Mengenstaffeln verteilt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 umfasst die Sammlung von Altpapier (PPK), den Betrieb einer Übergabestelle im Landkreis Lörrach und die Umladung von Altpapier (PPK) auf die Fahrzeuge des Auftragnehmers des Loses 3.
Menge oder Umfang: — Leerung von MGB 240 l:2015: 0-426 000 Leerungen2016: 0-568 000 Leerungen2017: 0-800 000 Leerungen2018ff: 0-816 000 Leerungen— Leerung von MGB 1 100 l:2015: 0-13 800 Leerungen2016: 0-18 400 Leerungen2017: 0-24 800 Leerungen2018 ff: 0-31 200 Leerungen— Beförderung und Umladung von Altpapier (PPK):2015: 0-7 200 Mg2016: 0-9 600 Mg2017: 0-13 600 Mg2018ff: 0-16 800 MgDie Mengen sind auf Mengenstaffeln verteilt.Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
— Leerung von MGB 240 l:
2015: 0-426 000 Leerungen
2016: 0-568 000 Leerungen
2017: 0-800 000 Leerungen
2018ff: 0-816 000 Leerungen
— Leerung von MGB 1 100 l:
2015: 0-13 800 Leerungen
2016: 0-18 400 Leerungen
2017: 0-24 800 Leerungen
2018 ff: 0-31 200 Leerungen
— Beförderung und Umladung von Altpapier (PPK):
2015: 0-7 200 Mg
2016: 0-9 600 Mg
2017: 0-13 600 Mg
2018ff: 0-16 800 Mg
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3
Kurze Beschreibung:
Los 3 umfasst die Abholung des Altpapiers aus der haushaltsnahen Erfassung ab der Übergabestelle des Auftragnehmers des Loses 2 sowie den Transport und die Verwertung von Altpapier (PPK).
Menge oder Umfang: — Transport und Verwertung von Altpapier (PPK):2015/2016: 0-9 600 Mg2016/2017: 0-13 600 MgDie Mengen sind auf Mengenstaffeln verteilt.Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
— Transport und Verwertung von Altpapier (PPK):
2015/2016: 0-9 600 Mg
2016/2017: 0-13 600 Mg
Zur Ausschreibung kommen folgende Leistungen:
— Erstbeschaffung und Gestellung von 0-44 000 Stück MGB 240 l,
— Erstbeschaffung und Gestellung von 0-1 440 Stück MGB 1 100 l,
— Leerung von MGB 1 100 l:
2018 ff: 0-16 800 Mg
Beschreibung der Optionen:
Los 1: Optionen sind nicht vorgesehen.
Los 2: Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils 18 Monate vor Vertragsende, also spätestens
— bis zum 30.6.2018 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2021, bzw.
— bis zum 30.6.2019 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2022 ausgeübt werden. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2022.
Los 3: Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils ein Jahr vor Vertragsende, also spätestens
— bis zum 30.6.2016 für eine Vertragsverlängerung bis zum 30.6.2018, bzw.
— bis zum 30.6.2017 für eine Vertragsverlängerung bis zum 30.6.2019 ausgeübt werden. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 30.6.2019.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Lörrach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen,
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— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falles des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Nachweise und Erklärungen anzufordern:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
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— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— Lose 2 und 3: dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit) vorzulegen.
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Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
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— Los 1: Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung des Auftrags (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— Los 1: Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen und personellen Ausstattung (z. B. Betriebshof, Anzahl und Typ der zur Verteilung der Behälter genutzten Fahrzeuge, etc) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
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— Los 2 Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung des Auftrags (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— Los 2: Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen und personellen Ausstattung (Anzahl und Typ der Sammelfahrzeuge, technische Ausstattung der Übergabestelle, sowie Anzahl vorhandenes Personal) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
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— Los 3: Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung des Auftrags mit Angabe der durchschnittlichen Auslastung (Mg/Fahrzeug) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— Los 3: Sofern zum Angebotszeitpunkt bekannt: Angaben zur Sortier-bzw. Verwertungsanlage (Betreiber, Standort) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen werden folgende Sicherheitsleistungen gefordert:
Los 1: 5 % der Netto-Auftragssumme
Los 2: 5 % der Netto-Auftragssumme
Los 3: 2,5 % der Netto-Auftragssumme
Die Sicherheitsleistung ist spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn vorzulegen.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Bei Mengenstaffeln wird die wertungsrelevante Menge des Vertragsjahres 2015 (Los 1) bzw. 2016 (Los 2) bzw. 2015/2016 (Los 3) zugrunde gelegt. Aufwendungen (Logistikleistungen) und Erstattungen (Gutschrift für die Verwertung von Altpapier) werden hierfür als positive Summanden addiert und anschließend mit den Mengengerüsten und der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
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Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Union zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut oder Kreditversicherer nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut oder Kreditversicherer eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Weitere Regelungen befinden sich in den Vertragsbestimmungen (Ziffer 7 der Vergabeunterlagen).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind vollständig in den Vergabeunterlagen geregelt. Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters bzw. Auftragnehmers sind gegenstandslos.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt,
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
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Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt. Der Auftraggeber behält sich vor, sich vor Zuschlagserteilung die Originaldokumente der eingereichten Kopien vorlegen zu lassen.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
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Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer während des Vergabeverfahrens:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. Die letztendliche Verwertungsleistung von Altpapier (z. B. Papierfabrik) ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung. Die Transportleistung ist eine zu benennende Unterauftragnehmerleistung.
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Der Auftraggeber weist explizit darauf hin, dass der Auftragnehmer mit der Verwertung einschließlich der Logistikleistungen (Abholung, Transport und Sortierung o. ä.) unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abfallrechts beauftragt wird und zur Leistungserbringung verpflichtet ist. Entsprechend der Vorgaben des Steuerrechts sind Aufwendungen für die Erbringung der Logistikleistung von einer Vergütung für die Verwertung des Altpapiers zu trennen (Stichwort „tauschähnlicher Umsatz“). Daher sind entsprechende Preise auf den Preisblätter auch für die Logistikleistungen durch die Bieter einzutragen. Nicht Ausschreibungsgegenstand ist ein Verkauf des Altpapiers „ab Station“, d. h. der Übergabestelle des Auftragnehmers des Los 2.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer nach dem Vergabeverfahren:
Die Weitervergabe an nachträglich (= nach Zuschlag) benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Erklärung der Einhaltung der Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes:
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Verpflichtungserklärung für Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden bzw. eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt vorlegen.
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— Der Bieter hat die als Anlage H bzw. Anlage I in den Vergabeunterlagen enthaltene Verpflichtungserklärung den Angebotsunterlagen beizufügen,
— Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Sofern der Bieter plant, im Rahmen des Auftrags Nachunternehmer einzusetzen, ist diese Erklärung ebenfalls von jedem Nachunternehmer einzureichen,
— Sofern der Bieter plant, zur Durchführung des Auftrags Personal von Verleihunternehmen einzusetzen, ist diese Erklärung ebenfalls von jedem Verleihunternehmen einzureichen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage H bzw. Anlage I zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage H bzw. Anlage I zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Gemäß den Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes sind die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt (Anlage H bzw. Anlage I) u. a. auch für Nachunternehmer und Verleihunternehmen einzureichen.
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt ab Mittwoch, den 30.7.2014. Auch die Abholung der Vergabeunterlagen ist erst ab dem 30.7.2014 möglich.
Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle des Auftraggebers auf schriftliche Anforderung und gegen Zahlung von 20 EUR per Verrechnungsscheck zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschrecks. Eine Rückerstattung des Betrags ist nicht möglich.
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Die Anforderung der Vergabeunterlagen muss enthalten:
— Name und Adresse des Interessenten (Versandadresse für die Vergabeunterlagen),
— Ansprechpartner,
-— Telefonnummer, Faxnummer und E-Mailadresse des Ansprechpartners,
— Stichwort „Ausschreibung PPK“.
Die Vergabeunterlagen können alternativ bei der Kreiskasse des Landratsamtes Lörrach gegen Zahlung von 20 EUR per Verrechnungsscheck oder in bar abgeholt werden (Adresse: Palmstraße 3, 79539 Lörrach, Haus 1, 1. OG, Zimmer 1.52).
Hierbei sind ebenfalls beim Auftraggeber zu hinterlassen:
— Name und Adresse des Interessenten,
— Ansprechpartner,
— Telefonnummer, Faxnummer und E-Mailadresse des Ansprechpartners.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-15 📅
Öffnungsort: Lörrach.
Ort des Eröffnungstermins: Lörrach.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Dr. Silke Bienroth
Name: Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach (EAL) – Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach
Postanschrift: Senser Platz 2
URL der Teilnahme: http://www.loerrach-landkreis.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-05-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
2017-06-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2014/S 145-261093 (2014-07-28)