Auftragsbekanntmachung (2014-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anstricharbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anstricharbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagement
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de🌏
E-Mail: martin.slawik@duesseldorf.de📧
Telefon: +49 2118992840📞
Fax: +49 2118932840 📠
Entfernen der vorhandenen Epoxidharzlack-Beschichtung an Wand aus Beton - ca. 2.150 qm; Betonwände grundieren, spachteln - ca. 1.550 qm.
2. Beschichtung Wände:
Überholungsbeschichtung an Wand, innen, Untergrund Putz, strukturiert, Latexfarbe - ca. 3.750 qm; Erstbeschichtung Wand, innen, Untergrund Beton, gespachtelt, 2K PU-Lackbeschichtung - ca. 2.150 qm.
3. Beschichtung Decke:
Erstbeschichtung an Decke, innen, Untergrund Gipskartonplatten mit Lochung, Latexfarbe - ca. 1.800 qm; Überholungsbeschichtung an Decke, innen, Untergrund Beton gespachtelt, Dispersionsfarbe - ca. 600 qm.
4. Beschichtung Metall:
Überholungsbeschichtung von Umwehrungen der Fenstererker, Alkydharzlack.
5. Beschichtung Holz:
Überholungsbeschichtung an Einfachfenster, innen und außen, Untergrund Holz, Alkydharzlack.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle oder bei EU vergleichbar).
2. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
3. Urkalkulation (Kalkulationsnachweis im verschlossenen Umschlag).
4. Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 die geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben.
4. Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 die geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben.
5. Nachweis Beitragsentrichtung gesetzl. Sozialversicherung und gem. Einrichtungen der Tarifvertragsparteien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe von Projektname, Zeitraum, Umfang, Auftraggeber, Ansprechperson und
Telefonnummer.
2. Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
3. Aufstellung der Leistungen, die an Nachunternehmer (NA) vergeben werden sollen. Auf Anforderung sind entsprechende Eignungsnachweise vom NA vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gem. VOB/B §§ 16, 17
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bauherr hat für das zur Ausführung kommende Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung
abgeschlossen. Die Versicherungsprämie wird auf alle bauausführenden Firmen umgelegt. Der auf jede/ jeden AN entfallende Prämienanteil beträgt 0,20 % der Bruttoabrechnungssumme. Der Anteil wird von der Schlussrechnung abgezogen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Druckkosten für die Ausschreibungsunterlagen betragen 22,- Euro und werden nicht erstattet. Die
Unterlagen können schriftlich bei der unter Anhang A Ziffer II aufgeführten Submissionsstelle unter
Angabe des Vergabeamtes und des Ausschreibungsobjektes angefordert werden. Ein auf den Betrag der
Druckkosten ausgestellter Scheck ist beizufügen. Der Betrag kann auch unter Angabe des Kassenzeichens
6004-7400-0195-4 und der Bezeichnung der Ausschreibung auf das Konto der Stadtsparkasse Düsseldorf
(IBAN: DE61300501100010000495, BIC: DUSSDEDDXXX) überwiesen werden. Die Ausgabe bzw. die
Übersendung der Unterlagen erfolgt nur gegen den Nachweis der Überweisung. Referenzen sind bei
Anforderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Unterlagen können auch gegen Barzahlung bei der
Submissionsstelle abgeholt werden: montags bis donnerstags 07:30 bis 16:00 Uhr, freitags 07:30 bis 13:00 Uhr.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-20 📅
Öffnungsort: Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf
Ort des Eröffnungstermins: Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieterinnen und Bieter sowie deren Bevollmächtigte
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-08-04 📅
Datum des Endes: 2015-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-23 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 141-244808
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der
zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder
im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten
Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Quelle: OJS 2014/S 078-134625 (2014-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 162 319,39 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-16 📅
Name: Wenkemann Malerbetrieb GmbH
Postanschrift: Mindener Straße 33b
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@wenkemann.de📧 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 005
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.