Sanierung der Samuel-Heinicke-Fachoberschule.
Das Gebäude besteht seit 1956 und bedarf einer dringenden Sanierung von Dach, Fenstern, Fassade und Heizanlage. Der Mitte der 90er Jahre entstandene Erweiterungsbau weist ebenfalls Mängel der Aussenfassade (u. a. Sockelbereich) auf, die im Rahmen der Gesamtsanierung mit behoben werden sollen. Des Weiteren erfordern behördliche Anforderungen verschiedene bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich.
Die Außenfassade, die Fenster, das Dach, die Heizung und die Leitungen sind noch größtenteils im Originalzustand und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Die Nutzung der Räume unter dem Dach bedarf einer neuen Konzeption, um den entsprechenden Archivierungs- und Lagerbedarf decken zu können.
Die Dächer und Dachfenster des Altbaus müssen erneuert werden; ebenso die Regenrinnen inklusive der Regenfallrohre. Das Dach des Neubaus ist in diesem Zuge auf Dichtigkeit sowie auf die Dachanschlüsse hin zu überprüfen.
Beim Neubau sind verschiedene kleinere Sanierungsarbeiten an der Fassade und im Innenbereich notwendig.
Die überalterte und den Vorgaben nicht mehr genügende Gebäudetechnik ist in verschiedenen Teilen zu erneuern.
Im Außenbereich besteht Erneuerungsbedarf im Bereich der Mauern und dem Pausengelände.
Aufgrund einer Raumnutzungsänderung von Schulküche zu Mehrzweckraum werden entsprechende Umbauten und der Rückbau von Installationen notwendig.
Neue Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit Amok-Prävention machen Umbauten und Ergänzungen im Innenbereich erforderlich. Des Weiteren wurden Mängel in der Brandschutzabschottung deutlich, die entsprechend im Haus zu überprüfen und ggf. zu erneuern sind.
Im ganzen Gebäude sind die Wände in den Räumen zu streichen. Wo notwendig sind die Böden auszubessern bzw. zu erneuern. Des Weitern sind die Sanitäranlagen auf Dichtigkeit der Silikonverfugungen zu überprüfen und ggf. zu erneuern.
Der Kostenrahmen für die Kostengr. 200-700 DIN 276 wird mit derzeit 2 690 000 EUR brutto angenommen.
Terminvorausschau:
— Baubeginn: Mai 2016.
Mit der Planung ist umgehend nach Beauftragung zu beginnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
“Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI...”
Menge oder Umfang
Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: SchulCentrum Augustinum gGmbH
Postanschrift: Ratkisstraße 3
Postleitzahl: 80933
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.augustinum-schulen.de/🌏
“Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen...”
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
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Quelle: OJS 2015/S 067-120449 (2015-04-01)