Sanierung der Samuel-Heinicke-Fachoberschule. Das Gebäude besteht seit 1956 und bedarf einer dringenden Sanierung von Dach, Fenstern, Fassade und Heizanlage. Der Mitte der 90er Jahre entstandene Erweiterungsbau weist ebenfalls Mängel der Aussenfassade (u. a. Sockelbereich) auf, die im Rahmen der Gesamtsanierung mit behoben werden sollen. Des Weiteren erfordern behördliche Anforderungen verschiedene bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich. Die Außenfassade, die Fenster, das Dach, die Heizung und die Leitungen sind noch größtenteils im Originalzustand und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Nutzung der Räume unter dem Dach bedarf einer neuen Konzeption, um den entsprechenden Archivierungs- und Lagerbedarf decken zu können. Die Dächer und Dachfenster des Altbaus müssen erneuert werden; ebenso die Regenrinnen inklusive der Regenfallrohre. Das Dach des Neubaus ist in diesem Zuge auf Dichtigkeit sowie auf die Dachanschlüsse hin zu überprüfen. Beim Neubau sind verschiedene kleinere Sanierungsarbeiten an der Fassade und im Innenbereich notwendig. Die überalterte und den Vorgaben nicht mehr genügende Gebäudetechnik ist in verschiedenen Teilen zu erneuern. Im Außenbereich besteht Erneuerungsbedarf im Bereich der Mauern und dem Pausengelände. Aufgrund einer Raumnutzungsänderung von Schulküche zu Mehrzweckraum werden entsprechende Umbauten und der Rückbau von Installationen notwendig. Neue Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit Amok-Prävention machen Umbauten und Ergänzungen im Innenbereich erforderlich. Des Weiteren wurden Mängel in der Brandschutzabschottung deutlich, die entsprechend im Haus zu überprüfen und ggf. zu erneuern sind. Im ganzen Gebäude sind die Wände in den Räumen zu streichen. Wo notwendig sind die Böden auszubessern bzw. zu erneuern. Des Weitern sind die Sanitäranlagen auf Dichtigkeit der Silikonverfugungen zu überprüfen und ggf. zu erneuern. Der Kostenrahmen für die Kostengr. 200-700 DIN 276 wird mit derzeit 2 690 000 EUR brutto angenommen. Terminvorausschau: — Baubeginn: Mai 2016. Mit der Planung ist umgehend nach Beauftragung zu beginnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: SchulCentrum Augustinum gGmbH
Postanschrift: Ratkisstraße 3
Postleitzahl: 80933
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.augustinum-schulen.de/🌏
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Ein Rechtsanspruch des Bewerbers auf Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen besteht nicht.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Ein Rechtsanspruch des Bewerbers auf Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen besteht nicht.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sanierung der Samuel-Heinicke-Fachoberschule.
Das Gebäude besteht seit 1956 und bedarf einer dringenden Sanierung von Dach, Fenstern, Fassade und Heizanlage. Der Mitte der 90er Jahre entstandene Erweiterungsbau weist ebenfalls Mängel der Aussenfassade (u. a. Sockelbereich) auf, die im Rahmen der Gesamtsanierung mit behoben werden sollen. Des Weiteren erfordern behördliche Anforderungen verschiedene bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich.
Das Gebäude besteht seit 1956 und bedarf einer dringenden Sanierung von Dach, Fenstern, Fassade und Heizanlage. Der Mitte der 90er Jahre entstandene Erweiterungsbau weist ebenfalls Mängel der Aussenfassade (u. a. Sockelbereich) auf, die im Rahmen der Gesamtsanierung mit behoben werden sollen. Des Weiteren erfordern behördliche Anforderungen verschiedene bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich.
Die Außenfassade, die Fenster, das Dach, die Heizung und die Leitungen sind noch größtenteils im Originalzustand und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Die Nutzung der Räume unter dem Dach bedarf einer neuen Konzeption, um den entsprechenden Archivierungs- und Lagerbedarf decken zu können.
Die Dächer und Dachfenster des Altbaus müssen erneuert werden; ebenso die Regenrinnen inklusive der Regenfallrohre. Das Dach des Neubaus ist in diesem Zuge auf Dichtigkeit sowie auf die Dachanschlüsse hin zu überprüfen.
Beim Neubau sind verschiedene kleinere Sanierungsarbeiten an der Fassade und im Innenbereich notwendig.
Die überalterte und den Vorgaben nicht mehr genügende Gebäudetechnik ist in verschiedenen Teilen zu erneuern.
Im Außenbereich besteht Erneuerungsbedarf im Bereich der Mauern und dem Pausengelände.
Aufgrund einer Raumnutzungsänderung von Schulküche zu Mehrzweckraum werden entsprechende Umbauten und der Rückbau von Installationen notwendig.
Neue Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit Amok-Prävention machen Umbauten und Ergänzungen im Innenbereich erforderlich. Des Weiteren wurden Mängel in der Brandschutzabschottung deutlich, die entsprechend im Haus zu überprüfen und ggf. zu erneuern sind.
Neue Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit Amok-Prävention machen Umbauten und Ergänzungen im Innenbereich erforderlich. Des Weiteren wurden Mängel in der Brandschutzabschottung deutlich, die entsprechend im Haus zu überprüfen und ggf. zu erneuern sind.
Im ganzen Gebäude sind die Wände in den Räumen zu streichen. Wo notwendig sind die Böden auszubessern bzw. zu erneuern. Des Weitern sind die Sanitäranlagen auf Dichtigkeit der Silikonverfugungen zu überprüfen und ggf. zu erneuern.
Der Kostenrahmen für die Kostengr. 200-700 DIN 276 wird mit derzeit 2 690 000 EUR brutto angenommen.
Terminvorausschau:
— Baubeginn: Mai 2016.
Mit der Planung ist umgehend nach Beauftragung zu beginnen.
Menge oder Umfang:
Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
— Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI. Die optionalen Leistungen werden ebenfalls stufenweise abgerufen.
— Ggf. besondere Leistungen gemäß Anlage 10 HOAI.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Mindeststandards:
Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
für Personenschäden: 500 000 EUR,
für sonstige Schäden: 500 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1 – Eignungsprüfung gemäß § 5 Abs. 5 VOF.
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
III.2.3.2 – Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 10 Abs. 2 VOF), wird wie folgt vorgegangen:
A – Fachliche Qualifikation:
Darstellung von maximal 4 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI) aus den letzten 8 Geschäftsjahren (ab 2006 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2006 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Darstellung von maximal 4 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI) aus den letzten 8 Geschäftsjahren (ab 2006 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2006 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Sanierung einer Schule unter laufendem Betrieb),
— das Referenzprojekt ist aus dem Bereich Bauen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher bzw. geistiger Behinderung,
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) > 2 500 000 EUR brutto),
— dem Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich in Leistungsphase 8 oder ist abgeschlossen.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften fließen in Summe maximal 4 Referenzprojekte in die Wertung ein.
B – Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung. Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht. Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht. Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
Angabe der technischen Leitung. Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht. Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht. Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Sanierung einer Schule unter laufendem Betrieb),
— durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht. Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht. Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä.
Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung:
für Personenschäden: 500 000 EUR,
für sonstige Schäden: 500 000 EUR,
bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI (in der zum Vertragsschluss gültige Fassung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Architekt“ berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt bzw. Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt bzw. Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 1 und 2 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:- Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2, A), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte.Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 15 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten, die in die Wertung fließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (4 Referenzprojekte x max. 15 Punkte = max. 60 Punkte).Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen:- Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 2,5 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (2,5 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 2,5 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2,0 Mio. EUR werden 2,4 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2,0 Mio. EUR / 2,5 Mio. EUR x 3,0 Punkte).- Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Sanierung einer Schule unter laufendem Betrieb)? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierung einer Schule nicht unter laufendem Betrieb, o.ä.) werden 2,0 Punkte vergeben.- Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Bauen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher bzw. geistiger Behinderung?Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt?Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragten Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragten Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,56 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 96 v. H. x 3,0 Punkte).- Befindet sich das Referenzprojekt in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.- Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2, B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte.Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte).Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:- Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 2,5 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (2,5 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 2,5 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2,0 Mio. EUR werden 1,6 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2,0 Mio. EUR / 2,5 Mio. EUR x 2,0 Punkte).- Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Sanierung einer Schule unter laufendem Betrieb)? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierung einer Schule nicht unter laufendem Betrieb, o.ä.) werden 2,0 Punkte vergeben.- Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Bauen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher bzw. geistiger Behinderung?Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-5 erbracht. Hier werden 1,04 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 96 v. H. x 2,0 Punkte).Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:- Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2, A), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte.Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 15 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten, die in die Wertung fließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (4 Referenzprojekte x max. 15 Punkte = max. 60 Punkte).Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen:- Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 2,5 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (2,5 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 2,5 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2,0 Mio. EUR werden 2,4 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2,0 Mio. EUR / 2,5 Mio. EUR x 3,0 Punkte).- Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Sanierung einer Schule unter laufendem Betrieb)? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierung einer Schule nicht unter laufendem Betrieb, o.ä.) werden 2,0 Punkte vergeben.- Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Bauen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher bzw. geistiger Behinderung?Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt?Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragten Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragten Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,56 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 96 v. H. x 3,0 Punkte).- Befindet sich das Referenzprojekt in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.- Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2, B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte.Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte).Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:- Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 2,5 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (2,5 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 2,5 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2,0 Mio. EUR werden 1,6 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2,0 Mio. EUR / 2,5 Mio. EUR x 2,0 Punkte).- Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Sanierung einer Schule unter laufendem Betrieb)? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierung einer Schule nicht unter laufendem Betrieb, o.ä.) werden 2,0 Punkte vergeben.- Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Bauen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher bzw. geistiger Behinderung?Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-5 erbracht. Hier werden 1,04 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 96 v. H. x 2,0 Punkte).Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de angefordert werden.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Ein Rechtsanspruch des Bewerbers auf Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen besteht nicht.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SchulCentrum Augustinum gGmbH
Postanschrift: Stiftsbogen 74
Postleitzahl: 81375
Quelle: OJS 2014/S 248-439069 (2014-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Augustinum gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Stiftsbogen 74
Postleitzahl: 81375
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Personelle Besetzung (35)
2. Fachtechnische Lösungsansätze (15)
3. Strukturelle Herangehensweise an das Projekt (25)
4. Präsentation (5)
5. Honorarangebot (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-31 📅
Name: köhler architekten + beratende ingenieure gmbh
Postanschrift: Hangstr. 39a
Postort: Gauting
Postleitzahl: 82131
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2015/S 067-120449 (2015-04-01)