Das Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich ist ein Dreigeschossiger Stahlskelettbau inkl. Keller (Baujahr 1977-1978) und hat einen Bruttorauminhalt von ca. 7 770 m³. Die umfassenden Baumängel des Rathauses lassen eine Generalsanierung unumgänglich erscheinen. Auszugsweise Schadensbeschreibung: Bereits Mehrere Male stand das durch die Wände und den Boden drückende Grundwasser im Keller. Die dauernde Feuchtigkeit im Keller führte an mehreren Stellen zu Salpeter-Befall. Handlungsbedarf besteht auch hinsichtlich des an mehreren Stellen undichten Flachdachs. Das Wasser kommt – vor allem im Bereich des im Jahre 2000 errichteten Anbaus durch die Decke. Die Schwachstelle auf dem Flachdach ist trotz intensiver Suche nicht zu ermitteln. Die Wärmedämmung hat aufgrund der stetig eindringenden Feuchtigkeit ihre Effektivität eingebüßt. Die wenig effiziente und durch das laute Gebläse äußerst störende Heizung ist dringend erneuerungsbedürftig. In den Büroräumen wurden ständige durch die Heizungslüftung verursachte Lärmemissionen von bis zu 60dB gemessen. Aus Brandschutz-Gründen sind die in den Büros und den Fluren installierten Spanplatten-Decken gegen nicht brennbare Materialien auszutauschen. Auch hinsichtlich der Wandverkleidungen aus kunststoffbeschichteten Spanplatten sind Maßnahmen zum Brandschutz erforderlich. Des Weiteren verfügen die Lüftungsrohre der Gebläseheizung nicht über Brandklappen, so dass bei Rauchentwicklung eine Übertragung in sämtliche Büroräume erfolgen kann. Auch die Deckendurchbrüche sind brandschutztechnisch nicht gesichert. Im Zuge der Sanierung soll ebenfalls die Innenraumbeleuchtung gegen aktuelle, Energie einsparende Beleuchtungskörper ausgetauscht werden. Die Bodenbeläge sind nach 32 Jahren verbraucht und müssen erneuert werden. Außerdem ist der Austausch der Bodenbeläge durch den Abbau der Gebläseheizung erforderlich. Mehrere Wasserrohrbrüche im Sanitärbereich führten in den vergangenen Jahren zu einigen Schäden, die zwar stets reparabel waren, aber im laufenden Betrieb äußerst hinderlich und der Bausubstanz nicht zuträglich. Die Wasserversorgungsanlage insgesamt entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und muss saniert werden. Die Abwasserrohre sind in Teilbereichen erneuerungsbedürftig. Die Gebäudehülle ist sehr unzureichend, teilweise überhaupt nicht wärmegedämmt. Die ca. 470 m Silikonfugenabdichtungen der Außenfassade, mit der die verschiedenen Betonteile abgedichtet sind, sind erneuerungsbedürftig. Es wurde bereits eine Prüfung der Dichtigkeit der Gebäudehülle sowie Aldehyd- und Schimmelpilz-Untersuchungen durchgeführt. Der Dichtigkeitstest mittels eines erzeugten Überdrucks (sog. „Blower Door Test“) ergab, dass sämtliche Fenster undicht sind. Teilweise sind die Fensterelemente so verzogen, dass sie überhaupt nicht mehr zu öffnen sind. Daher müssen im Zuge der Maßnahme auch die Fenster und die Sonnenjalousien ausgetauscht werden. Die Schimmelpilz-Untersuchung im Bereich der abgehängten Decken ergab in den Büros selbst zwar keinen Befall, aber im Bereich des Flures im Obergeschoß ergaben sich stark erhöhte Luftwerte. Eine Außendämmung ist mit den bestehenden vorgehängten vielgliedrigen Betonelementen voraussichtlich nicht möglich. Ggf. müssen diese Elemente entfernt werden, um eine glatte Fassade zu erhalten. Es ist im Zuge der Planung zu prüfen, ob die Planungsaufgabe durch eine Innendämmung gelöst werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Leistungen der Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI.Die Kosten für KG 300 + 400 betragen ca. 2 300 000 EUR netto.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich
Postanschrift: Konrad-Lerch-Ring 6
Postleitzahl: 76877
Postort: Offenbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.offenbach-queich.de🌏
E-Mail: offenbach@bieteranfrage.de📧
Telefon: +49 26029973890📞
Fax: +49 32121239232 📠
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Offenbach getroffen.
2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) erfolgen ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. und 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffer 1. bis 4. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten.
4. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Architekturbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros .
5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen.
Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.
6. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 2.4.2014 (11 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architekturbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
7. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
Erste Stufe:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den die Kriterien, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung benannten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet.
Zweite Stufe:
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Offenbach getroffen.
2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) erfolgen ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. und 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffer 1. bis 4. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten.
4. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Architekturbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros .
5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen.
Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.
6. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 2.4.2014 (11 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architekturbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
7. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
Erste Stufe:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den die Kriterien, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung benannten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet.
Zweite Stufe:
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich ist ein Dreigeschossiger Stahlskelettbau inkl. Keller (Baujahr 1977-1978) und hat einen Bruttorauminhalt von ca. 7 770 m³. Die umfassenden Baumängel des Rathauses lassen eine Generalsanierung unumgänglich erscheinen.
Das Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich ist ein Dreigeschossiger Stahlskelettbau inkl. Keller (Baujahr 1977-1978) und hat einen Bruttorauminhalt von ca. 7 770 m³. Die umfassenden Baumängel des Rathauses lassen eine Generalsanierung unumgänglich erscheinen.
Auszugsweise Schadensbeschreibung:
Bereits Mehrere Male stand das durch die Wände und den Boden drückende Grundwasser im Keller. Die dauernde Feuchtigkeit im Keller führte an mehreren Stellen zu Salpeter-Befall.
Handlungsbedarf besteht auch hinsichtlich des an mehreren Stellen undichten Flachdachs. Das Wasser kommt – vor allem im Bereich des im Jahre 2000 errichteten Anbaus durch die Decke. Die Schwachstelle auf dem Flachdach ist trotz intensiver Suche nicht zu ermitteln. Die Wärmedämmung hat aufgrund der stetig eindringenden Feuchtigkeit ihre Effektivität eingebüßt.
Handlungsbedarf besteht auch hinsichtlich des an mehreren Stellen undichten Flachdachs. Das Wasser kommt – vor allem im Bereich des im Jahre 2000 errichteten Anbaus durch die Decke. Die Schwachstelle auf dem Flachdach ist trotz intensiver Suche nicht zu ermitteln. Die Wärmedämmung hat aufgrund der stetig eindringenden Feuchtigkeit ihre Effektivität eingebüßt.
Die wenig effiziente und durch das laute Gebläse äußerst störende Heizung ist dringend erneuerungsbedürftig. In den Büroräumen wurden ständige durch die Heizungslüftung verursachte Lärmemissionen von bis zu 60dB gemessen.
Aus Brandschutz-Gründen sind die in den Büros und den Fluren installierten Spanplatten-Decken gegen nicht brennbare Materialien auszutauschen. Auch hinsichtlich der Wandverkleidungen aus kunststoffbeschichteten Spanplatten sind Maßnahmen zum Brandschutz erforderlich. Des Weiteren verfügen die Lüftungsrohre der Gebläseheizung nicht über Brandklappen, so dass bei Rauchentwicklung eine Übertragung in sämtliche Büroräume erfolgen kann. Auch die Deckendurchbrüche sind brandschutztechnisch nicht gesichert.
Aus Brandschutz-Gründen sind die in den Büros und den Fluren installierten Spanplatten-Decken gegen nicht brennbare Materialien auszutauschen. Auch hinsichtlich der Wandverkleidungen aus kunststoffbeschichteten Spanplatten sind Maßnahmen zum Brandschutz erforderlich. Des Weiteren verfügen die Lüftungsrohre der Gebläseheizung nicht über Brandklappen, so dass bei Rauchentwicklung eine Übertragung in sämtliche Büroräume erfolgen kann. Auch die Deckendurchbrüche sind brandschutztechnisch nicht gesichert.
Im Zuge der Sanierung soll ebenfalls die Innenraumbeleuchtung gegen aktuelle, Energie einsparende Beleuchtungskörper ausgetauscht werden.
Die Bodenbeläge sind nach 32 Jahren verbraucht und müssen erneuert werden. Außerdem ist der Austausch der Bodenbeläge durch den Abbau der Gebläseheizung erforderlich.
Mehrere Wasserrohrbrüche im Sanitärbereich führten in den vergangenen Jahren zu einigen Schäden, die zwar stets reparabel waren, aber im laufenden Betrieb äußerst hinderlich und der Bausubstanz nicht zuträglich. Die Wasserversorgungsanlage insgesamt entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und muss saniert werden. Die Abwasserrohre sind in Teilbereichen erneuerungsbedürftig.
Mehrere Wasserrohrbrüche im Sanitärbereich führten in den vergangenen Jahren zu einigen Schäden, die zwar stets reparabel waren, aber im laufenden Betrieb äußerst hinderlich und der Bausubstanz nicht zuträglich. Die Wasserversorgungsanlage insgesamt entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und muss saniert werden. Die Abwasserrohre sind in Teilbereichen erneuerungsbedürftig.
Die Gebäudehülle ist sehr unzureichend, teilweise überhaupt nicht wärmegedämmt. Die ca. 470 m Silikonfugenabdichtungen der Außenfassade, mit der die verschiedenen Betonteile abgedichtet sind, sind erneuerungsbedürftig.
Es wurde bereits eine Prüfung der Dichtigkeit der Gebäudehülle sowie Aldehyd- und Schimmelpilz-Untersuchungen durchgeführt.
Der Dichtigkeitstest mittels eines erzeugten Überdrucks (sog. „Blower Door Test“) ergab, dass sämtliche Fenster undicht sind. Teilweise sind die Fensterelemente so verzogen, dass sie überhaupt nicht mehr zu öffnen sind. Daher müssen im Zuge der Maßnahme auch die Fenster und die Sonnenjalousien ausgetauscht werden.
Der Dichtigkeitstest mittels eines erzeugten Überdrucks (sog. „Blower Door Test“) ergab, dass sämtliche Fenster undicht sind. Teilweise sind die Fensterelemente so verzogen, dass sie überhaupt nicht mehr zu öffnen sind. Daher müssen im Zuge der Maßnahme auch die Fenster und die Sonnenjalousien ausgetauscht werden.
Die Schimmelpilz-Untersuchung im Bereich der abgehängten Decken ergab in den Büros selbst zwar keinen Befall, aber im Bereich des Flures im Obergeschoß ergaben sich stark erhöhte Luftwerte.
Eine Außendämmung ist mit den bestehenden vorgehängten vielgliedrigen Betonelementen voraussichtlich nicht möglich. Ggf. müssen diese Elemente entfernt werden, um eine glatte Fassade zu erhalten. Es ist im Zuge der Planung zu prüfen, ob die Planungsaufgabe durch eine Innendämmung gelöst werden kann.
Eine Außendämmung ist mit den bestehenden vorgehängten vielgliedrigen Betonelementen voraussichtlich nicht möglich. Ggf. müssen diese Elemente entfernt werden, um eine glatte Fassade zu erhalten. Es ist im Zuge der Planung zu prüfen, ob die Planungsaufgabe durch eine Innendämmung gelöst werden kann.
Menge oder Umfang:
Leistungen der Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI.
Die Kosten für KG 300 + 400 betragen ca. 2 300 000 EUR netto.
Beschreibung der Optionen:
Direkt beauftragt werden die Leistungsphasen 1 und 2.
Die Leistungsphasen 3 bis 6 sowie 8 und 9 werden optional stufenweise beauftragt:
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche Beratungsleistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Referenznummer: 14-04-25-1100
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach an der Queich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 2 (3) VOF.
4. Erklärung oder Angaben des Bewerbers nach § 4 (2) VOF (wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen).
5. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen.
6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“gemäß § 19 (1) VOF sowie Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 64 LBauO (siehe Ziffer III.3.1))
7. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer III.3.1. nachweisen.
7. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer III.3.1. nachweisen.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. und 3. bis 7. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen zu verlangen.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. und 3. bis 7. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen zu verlangen.
9. Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1. bis 7. sind vom Bewerber – und im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft – bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorzulegen. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1. bis 7. nicht oder nicht vollständig vorgelegt, kann dies unter den Voraussetzungen nach Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 3 zum Ausschluss führen.
9. Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1. bis 7. sind vom Bewerber – und im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft – bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorzulegen. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1. bis 7. nicht oder nicht vollständig vorgelegt, kann dies unter den Voraussetzungen nach Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 3 zum Ausschluss führen.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen,dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen,dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann.
Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers, die durch Eigenerklärung zu führen sind:
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Jahren (2011, 2012 und 2013) für Leistungen der Objektplanung nach § 15 HOAI 1996 oder § 33 HOAI 2009 oder § 34 HOAI 2013. Gewichtung 10 %.
Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 1 000 000 EUR netto erforderlich.
Bei Umsatz ab 1 000 000 EUR netto werden 10 Punkte erteilt,
bei Umsatz bis 500 000 EUR netto werden 0 Punkte erteilt,
Zwischenwerte werden linear mit bis zu 2 Nachkommastellen interpoliert.
2. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Architekten oder Ingenieure (Inhaber oder Partner oder Mitarbeiter) im Bewerberbüro in der Objektplanung in den letzten 3 Jahren (2011, 2012, 2013). Gewichtung 10 %.
Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 8 Architekten oder Ingenieuren erforderlich.
Ab 8 Architekten oder Ingenieuren werden 10 Punkte erteilt, bei 3 oder weniger Ingenieuren werden 0 Punkte erteilt.
3. Hinweise zu den Eignungsnachweisen/-angaben der Ziffern 1. und 2.:
3.1 Bei der Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften aus Ingenieurbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise/-angaben unter den Ziffern 1. und 2. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffern 1. und 2. addiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.1 Bei der Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften aus Ingenieurbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise/-angaben unter den Ziffern 1. und 2. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffern 1. und 2. addiert.
3.2 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. und 2. keine Angaben macht, keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.2 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. und 2. keine Angaben macht, keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage von 3 bestätigten Referenzprojekten, die der Bewerber geplant und dessen Ausführung er überwacht hat, Gewichtung je 20 %.
Mindestkriterien (bei Nichteinhaltung wird die Referenz insgesamt mit 0 Punkten bewertet):
— Vergleichbare Leistung, d. h. Sanierung und/oder Umbau eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes,
— Brutto-Grundfläche (BGF) mind. 1 000 m²,
— anrechenbare Kosten KG 300 mind. 500 000 EUR,
— Datum der Inbetriebnahme/Fertigstellung innerhalb der letzten 3 Jahre (nach dem 1.1.2011).
Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung,
— Bauherr mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bauwerkskosten netto (KG 300),
— Projektleiter und Bauüberwacher im Büro,
— Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen,
— Termin des Planungs- und des Baubeginns, Tag der Inbetriebnahme des Gebäudes und Termin des Abschlusses von LP 9 (Überwachen der Beseitigung von Mängeln).
Es können insgesamt maximal 30 Punkte (10 Punkte je Referenz) erreicht werden. In den folgenden Fällen werden 0 Punkte erteilt: Bei fehlendem Projekt oder bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition oder bei Projekten mit Inbetriebnahme vor dem 1.1.2011.
Es können insgesamt maximal 30 Punkte (10 Punkte je Referenz) erreicht werden. In den folgenden Fällen werden 0 Punkte erteilt: Bei fehlendem Projekt oder bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition oder bei Projekten mit Inbetriebnahme vor dem 1.1.2011.
1.1 Für die erzielten Bauwerkskosten (KG 300, netto) können maximal 4 Punkte von 10 Punkten je Referenz erreicht werden. Zur Erreichung von 4 Punkten sind mindestens 2 000 000 EUR netto Bauwerkskosten erforderlich.
Bei Bauwerkskosten (KG 300 netto) ab 2 000 000 EUR werden 4 Punkte erteilt,
Bei Bauwerkskosten (KG 300 netto) bis 1 000 000 EUR werden 0 Punkte erteilt,
Zwischenwerte werden linear mit bis zu 2 Nachkommastellen interpoliert.
1.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 4 Punkte von 10 Punkten je Referenz erreicht werden. Zur Erreichung von 4 Punkten sind die erbrachten Leistungen der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß § 33 HOAI 2009 oder § 15 HOAI 1996 (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. Einzelleistungen werden je Bewertung/Prozentpunkte gemäß HOAI bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9 = 100 von 100 Prozentpunkten und zum Beispiel LP 1 bis 5 = 52 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 4 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt, für LP 1 bis 5 werden demnach 2,08 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung / Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasengemäß § 33 HOAI 2009 oder § 15 HOAI 1996: LP 1 Grundlagenermittlung 3 %, LP 2 Vorplanung 7 %,LP 3 Entwurfsplanung 11 %, LP 4 Genehmigungsplanung 6 %, LP 5 Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 4 %, LP 8 Bauüberwachung 31 %, LP 9 Objektbetreuung Dokumentation 3 %. Es werden nur fertig erbrachte Leistungsphasen gewertet, wobei die Leistungsphase 8 mit dem Termin der Inbetriebnahme des Gebäudes als fertig erbracht gilt. Nicht abgeschlossene Leistungsphasen werden mit 0 Punkten bewertet.
1.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 4 Punkte von 10 Punkten je Referenz erreicht werden. Zur Erreichung von 4 Punkten sind die erbrachten Leistungen der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß § 33 HOAI 2009 oder § 15 HOAI 1996 (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. Einzelleistungen werden je Bewertung/Prozentpunkte gemäß HOAI bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9 = 100 von 100 Prozentpunkten und zum Beispiel LP 1 bis 5 = 52 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 4 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt, für LP 1 bis 5 werden demnach 2,08 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung / Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasengemäß § 33 HOAI 2009 oder § 15 HOAI 1996: LP 1 Grundlagenermittlung 3 %, LP 2 Vorplanung 7 %,LP 3 Entwurfsplanung 11 %, LP 4 Genehmigungsplanung 6 %, LP 5 Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 4 %, LP 8 Bauüberwachung 31 %, LP 9 Objektbetreuung Dokumentation 3 %. Es werden nur fertig erbrachte Leistungsphasen gewertet, wobei die Leistungsphase 8 mit dem Termin der Inbetriebnahme des Gebäudes als fertig erbracht gilt. Nicht abgeschlossene Leistungsphasen werden mit 0 Punkten bewertet.
1.3 Für die Objektgröße des Referenzobjektes (Brutto-Grundfläche, BGF) können maximal 2 Punkte von 10 Punkten je Referenz erreicht werden. Zur Erreichung von 2 Punkten ist eine Brutto-Grundfläche des Referenzobjektes von mind. 2 000 m² erforderlich.
Bei einer (Brutto-Grundfläche, BGF) ab 2 000 m² werden 2 Punkte erteilt,
Bei einer (Brutto-Grundfläche, BGF) bis 1 000 m² werden 0 Punkte erteilt,
2. Technische Leitung:
2.1 Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters. Insgesamt können maximal 10 Punkte erreicht werden. Gewichtung 10 %.
a) Berufserfahrung (maximal 5 Punkte von 10 Punkten):
— bei einer Berufserfahrung von 20 Jahren oder länger werden 5 Punkte erreicht.
— bei einer Berufserfahrung von 10 Jahren oder kürzer werden 0 Punkte erteilt.
b) Angabe von realisierten Projekten (Umbau/Sanierung Büro- oder Verwaltungsgebäude mit mind. anr. Kosten KG 300 von 500 000 EUR netto), (maximal 5 Punkte von 10 Punkten). Die angegebenen Projekte sind zusätzlich im Kurzlebenslauf mit zeitlicher Einordnung darzustellen.
b) Angabe von realisierten Projekten (Umbau/Sanierung Büro- oder Verwaltungsgebäude mit mind. anr. Kosten KG 300 von 500 000 EUR netto), (maximal 5 Punkte von 10 Punkten). Die angegebenen Projekte sind zusätzlich im Kurzlebenslauf mit zeitlicher Einordnung darzustellen.
— bei 6 oder mehr realisierten Projekten werden 5 Punkte erreicht.
— bei 3 oder weniger realisierten Projekten werden 0 Punkte erreicht.
Für den vorgesehenen Gesamtprojektleiter gelten die folgenden Mindestkriterien:
Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 64 LBBauO sowie Vorlage eines Kurzlebenslaufes in Form einer Eigenerklärung, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung und die koordinierend geleiteten Projekte zu b) hervorgehen.
Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 64 LBBauO sowie Vorlage eines Kurzlebenslaufes in Form einer Eigenerklärung, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung und die koordinierend geleiteten Projekte zu b) hervorgehen.
Die einzeln unter a) und b) zu erzielenden Punkte werden addiert. In den folgenden Fällen werden 0 Punkte erteilt: Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten oder generell bei Nichterfüllung der Mindestkriterien.
2.2 Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Projektleitung. Insgesamt können maximal 10 Punkte erreicht werden. Gewichtung 10 %.
— bei einer Berufserfahrung von 15 Jahren oder länger werden 5 Punkte erreicht.
— bei einer Berufserfahrung von 5 Jahren oder kürzer werden 0 Punkte erteilt.
— bei 4 oder mehr realisierten Projekten werden 5 Punkte erreicht.
— bei 2 oder weniger realisierten Projekten werden 0 Punkte erreicht.
3. Hinweise zu den Eignungsnachweisen/-angaben 1. bis 2.:
3.1 Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften können die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte und die Darstellung der technischen Leitung aus den beteiligten Architekturbüros insgesamt nachgewiesen werden.
3.2 Den im Bewerbungsbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten ist jeweils ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts dient. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 2 Seiten DINA4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zu nachgefragten Projektdaten zwischen Bewerberbogen und Projektdatenblatt werden 0 Punkte erteilt.
3.2 Den im Bewerbungsbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten ist jeweils ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts dient. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 2 Seiten DINA4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zu nachgefragten Projektdaten zwischen Bewerberbogen und Projektdatenblatt werden 0 Punkte erteilt.
3.3 Bei den vorzulegenden Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
3.4 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 2. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3).
3.5 Das Ergebnis der unter Abschnitt III.2.2) und 3) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge, aus der die bestplatzierten mindestens 3 bis maximal 5 Bewerber zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen werden.
3.6 Referenzen von anderen Unternehmen als dem Bewerberunternehmen („verwandte Unternehmen“, Vorgängerunternehmen, „Fremdfirmen“) werden nur dann gewertet, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren, und den Mitarbeitern des Bewerberunternehmens besteht und mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen wird, welche Personen an der Durchführung der Referenzaufträge beteiligt waren, auf die sich diese Referenzen beziehen. Nur soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren, und den Mitarbeitern des Bewerber festgestellt werden kann, können die Referenzen des anderen Unternehmens berücksichtigt werden.
3.6 Referenzen von anderen Unternehmen als dem Bewerberunternehmen („verwandte Unternehmen“, Vorgängerunternehmen, „Fremdfirmen“) werden nur dann gewertet, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren, und den Mitarbeitern des Bewerberunternehmens besteht und mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen wird, welche Personen an der Durchführung der Referenzaufträge beteiligt waren, auf die sich diese Referenzen beziehen. Nur soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren, und den Mitarbeitern des Bewerber festgestellt werden kann, können die Referenzen des anderen Unternehmens berücksichtigt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummenvon mindestens 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummenvon mindestens 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI 2013 – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe der Teilnahmeunterlagen bekannt sind, haben gemäß der Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz Verpflichtungserklärungen abzugeben. Die entsprechenden Verpflichtungen werden Bestandteil des abzuschließenden Architektenvertrags.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe der Teilnahmeunterlagen bekannt sind, haben gemäß der Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz Verpflichtungserklärungen abzugeben. Die entsprechenden Verpflichtungen werden Bestandteil des abzuschließenden Architektenvertrags.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 14-04-25-1100
Zusätzliche Informationen
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Offenbach getroffen.
2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) erfolgen ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) erfolgen ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. und 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffer 1. bis 4. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten.
3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. und 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffer 1. bis 4. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten.
4. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Architekturbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros .
4. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Architekturbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros .
5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen.
5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen.
Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.
6. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 2.4.2014 (11 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architekturbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
6. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 2.4.2014 (11 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architekturbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
7. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
Erste Stufe:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den die Kriterien, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung benannten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet.
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den die Kriterien, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung benannten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet.
Zweite Stufe:
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 56116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfverfahren gemäß § 107 Abs. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 061-103389 (2014-03-25)
Ergänzende Angaben (2014-04-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 312 114,10 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-25 📅
Name: Bietergemeinschaft Hauss.Rohde Architekten GbR/müllerschurr.architekten GbR
Postanschrift: Parkstraße 7
Postort: Haßloch
Postleitzahl: 67454
Land: Deutschland 🇩🇪
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 73-125875
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfverfahren gemäß § 107 Abs. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.