Sanierung von Natursteinmauerwerk aus Vorsatzschale und rückseitigem Ziegelmauerwerk; Zusatzverankerung der Vorsatzschale durch Nadelanker sowie Neuverfugung; Erd- und Abdichtungsarbeiten an Fundamentsockel der Stützmauern; Überarbeitung/Sanierung einzelner Sandsteintreppenanlagen und deren Fundamente.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2014-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Steinmetzarbeiten
Menge oder Umfang:
“180 m² Gartenmauerwerk; 850 St. Nadelverankerungen; 7 x 2- und je eine 3-, 7- und 10-stufige Außentreppen.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Steinmetzarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Vergabestelle
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Postleitzahl: 14471
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.spsg.de🌏
E-Mail: vergabestelle@spsg.de📧
Telefon: +49 3319694372📞
Fax: +49 3319694373 📠
“Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMP Center können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der...”
Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMP Center können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Die Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
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Quelle: OJS 2014/S 242-425381 (2014-12-11)