1. Gewerk Ausschreibungs-Nr. 301. Rückbau und Schadstoffbeseitigung. Am Schloss Friedberg werden die nichttragenden Bauteile, wie z. B. Bodenbeläge, Deckenbeläge, Deckenbekleidungen sowie vereinzelte Innenausbauten aus dem Bestand entfernt. Zusätzlich sind die auf den zu erhaltenden Wand- und Deckenbekleidungen gefundenen schadstoffhaltigen Beschichtungen zu entfernen. Des Weiteren sind die Schadstoffe des Bauwerks, die von anderen Auftragnehmern ausgebaut werden zu verwerten bzw. zu entsorgen. Im Rahmen der Umbau- und Rückbauarbeiten ist der ordnungsgemäße Ausbau und Umgang mit KMF-Produkten (gemäß TRGS 521), Baustoffen, die Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK enthalten (Einhaltung von BGR 128 bzw. TRGS 551), sowie Baustoffen, die Polychlorierte Biphenyle PCB enthalten (gemäß PCB-Richtlinie) erforderlich. Vereinzelt sind Arbeiten mit asbesthaltigen Produkten gemäß TRGS 519 notwendig. Die Ausführung erfolgt zu Beginn der Maßnahme als Entkernung und baubegleitend während der Abbruch- und Rohbauarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Menge oder Umfang:
Abfräsen im Trockenverfahren von alten Beschichtungen, grundsätzlich mit schwermetallhaltiger Farbe, an Wand und Decke ca. 11 065 m²,Abbruch von Holzfenstern ca. 157 St.,Abbruch Holztüren ca. 75 St.,Abbruch von Mauerwerk unter Gewölben, nichttragend, ca. 21-80 cm dick, ca. 35 m³,Abbruch von Schilfrohr-Putzdecken einschl. Holz-UK ca. 800 m²,Abbruch von Natursteinbelägen und Bodenfliesen ca. 1 480 m²,Abbruch von Bodenbelägen aus PVC, Lino, Textil ca. 1 000 m²,Abbruch von Parkett und Holzbelägen ca. 420 m²,Abbruch von schwimmende Estrichen ca. 2 280 m².Verwertung und/oder Entsorgung von:KMF ca. 40 t;schwermetallhaltiger Farbe <Z2 ca. 90 t,AI-AIII-Holz ca. 20 t,A IV-Holz ca. 85 t;gem. Bau- und Abbruchabfälle ca. 60 t,MKW-haltige Bau- und Abbruchabfälle ca. 130 t,asbesthaltige Produkte ca. 10 t,Abbruch- und Bodenmaterial Z1.1 ca. 335 t,Abbruch- und Bodenmaterial Z1.2 ca. 280 t,Abbruch- und Bodenmaterial Z2 ca. 125 t;teerfreie Gussasphaltestriche ca. 70 t.
Abfräsen im Trockenverfahren von alten Beschichtungen, grundsätzlich mit schwermetallhaltiger Farbe, an Wand und Decke ca. 11 065 m²,Abbruch von Holzfenstern ca. 157 St.,Abbruch Holztüren ca. 75 St.,Abbruch von Mauerwerk unter Gewölben, nichttragend, ca. 21-80 cm dick, ca. 35 m³,Abbruch von Schilfrohr-Putzdecken einschl. Holz-UK ca. 800 m²,Abbruch von Natursteinbelägen und Bodenfliesen ca. 1 480 m²,Abbruch von Bodenbelägen aus PVC, Lino, Textil ca. 1 000 m²,Abbruch von Parkett und Holzbelägen ca. 420 m²,Abbruch von schwimmende Estrichen ca. 2 280 m².Verwertung und/oder Entsorgung von:KMF ca. 40 t;schwermetallhaltiger Farbe
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Friedberg
Postanschrift: Marienplatz 7
Postleitzahl: 86316
Postort: Friedberg
Kontakt
Internetadresse: http://friedberg.de🌏
E-Mail: wsf@friedberg.de📧
Telefon: +49 8216002300📞
Fax: +49 8216002390 📠
Am Schloss Friedberg werden die nichttragenden Bauteile, wie z. B. Bodenbeläge, Deckenbeläge, Deckenbekleidungen sowie vereinzelte Innenausbauten aus dem Bestand entfernt. Zusätzlich sind die auf den zu erhaltenden Wand- und Deckenbekleidungen gefundenen schadstoffhaltigen Beschichtungen zu entfernen. Des Weiteren sind die Schadstoffe des Bauwerks, die von anderen Auftragnehmern ausgebaut werden zu verwerten bzw. zu entsorgen. Im Rahmen der Umbau- und Rückbauarbeiten ist der ordnungsgemäße Ausbau und Umgang mit KMF-Produkten (gemäß TRGS 521), Baustoffen, die Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK enthalten (Einhaltung von BGR 128 bzw. TRGS 551), sowie Baustoffen, die Polychlorierte Biphenyle PCB enthalten (gemäß PCB-Richtlinie) erforderlich. Vereinzelt sind Arbeiten mit asbesthaltigen Produkten gemäß TRGS 519 notwendig.
Am Schloss Friedberg werden die nichttragenden Bauteile, wie z. B. Bodenbeläge, Deckenbeläge, Deckenbekleidungen sowie vereinzelte Innenausbauten aus dem Bestand entfernt. Zusätzlich sind die auf den zu erhaltenden Wand- und Deckenbekleidungen gefundenen schadstoffhaltigen Beschichtungen zu entfernen. Des Weiteren sind die Schadstoffe des Bauwerks, die von anderen Auftragnehmern ausgebaut werden zu verwerten bzw. zu entsorgen. Im Rahmen der Umbau- und Rückbauarbeiten ist der ordnungsgemäße Ausbau und Umgang mit KMF-Produkten (gemäß TRGS 521), Baustoffen, die Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK enthalten (Einhaltung von BGR 128 bzw. TRGS 551), sowie Baustoffen, die Polychlorierte Biphenyle PCB enthalten (gemäß PCB-Richtlinie) erforderlich. Vereinzelt sind Arbeiten mit asbesthaltigen Produkten gemäß TRGS 519 notwendig.
Die Ausführung erfolgt zu Beginn der Maßnahme als Entkernung und baubegleitend während der Abbruch- und Rohbauarbeiten.
Menge oder Umfang:
Abfräsen im Trockenverfahren von alten Beschichtungen, grundsätzlich mit schwermetallhaltiger Farbe, an Wand und Decke ca. 11 065 m²,
Abbruch von Holzfenstern ca. 157 St.,
Abbruch Holztüren ca. 75 St.,
Abbruch von Mauerwerk unter Gewölben, nichttragend, ca. 21-80 cm dick, ca. 35 m³,
Abbruch von Schilfrohr-Putzdecken einschl. Holz-UK ca. 800 m²,
Abbruch von Natursteinbelägen und Bodenfliesen ca. 1 480 m²,
Abbruch von Bodenbelägen aus PVC, Lino, Textil ca. 1 000 m²,
Abbruch von Parkett und Holzbelägen ca. 420 m²,
Abbruch von schwimmende Estrichen ca. 2 280 m².
Verwertung und/oder Entsorgung von:
KMF ca. 40 t;
schwermetallhaltiger Farbe <Z2 ca. 90 t,
AI-AIII-Holz ca. 20 t,
A IV-Holz ca. 85 t;
gem. Bau- und Abbruchabfälle ca. 60 t,
MKW-haltige Bau- und Abbruchabfälle ca. 130 t,
asbesthaltige Produkte ca. 10 t,
Abbruch- und Bodenmaterial Z1.1 ca. 335 t,
Abbruch- und Bodenmaterial Z1.2 ca. 280 t,
Abbruch- und Bodenmaterial Z2 ca. 125 t;
teerfreie Gussasphaltestriche ca. 70 t.
Referenznummer: WSF_VE 301
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schloßstraße 21,
86316 Friedberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind alle nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen:
— die Eintragung in das Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes sowie Angaben,
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Hinweis: Eigenerklärungen sind ausreichend. Diese sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Sollten die Erklärungen oder Nachweise auch innerhalb einer Nachfrist von 6 Kalendertagen durch den Bieter nicht vorgelegt werden, ist das Angebot auszuschließen.
Hinweis: Eigenerklärungen sind ausreichend. Diese sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Sollten die Erklärungen oder Nachweise auch innerhalb einer Nachfrist von 6 Kalendertagen durch den Bieter nicht vorgelegt werden, ist das Angebot auszuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind alle nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen:
— Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Hinweis: Eigenerklärungen sind ausreichend. Diese sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Sollten die Erklärungen oder Nachweise auch innerhalb einer Nachfrist von 6 Kalendertagen durch den Bieter nicht vorgelegt werden, ist das Angebot auszuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Eigenerklärungen sind ausreichend. Diese sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Sollten die Erklärungen oder Nachweise auch innerhalb einer Nachfrist von 6 Kalendertagen durch den Bieter nicht vorgelegt werden, ist das Angebot auszuschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind alle nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen:
— Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
— Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Hinweis: Eigenerklärungen sind ausreichend. Diese sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Sollten die Erklärungen oder Nachweise auch innerhalb einer Nachfrist von 6 Kalendertagen durch den Bieter nicht vorgelegt werden, ist das Angebot auszuschließen.
Hinweis: Eigenerklärungen sind ausreichend. Diese sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Sollten die Erklärungen oder Nachweise auch innerhalb einer Nachfrist von 6 Kalendertagen durch den Bieter nicht vorgelegt werden, ist das Angebot auszuschließen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck.
Empfänger: Stadt Friedberg.
Vergabeunterlagen WSF_VE 301.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-02-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-11-25 📅
Öffnungsort: Stadt Friedberg, Marienplatz 1, 86316 Friedberg, 1. OG, Sitzungssaal.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Friedberg, Marienplatz 1, 86316 Friedberg, 1. OG, Sitzungssaal.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-03-03 📅
Datum des Endes: 2016-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: WSF_VE 301
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 74-127063
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob-bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für Einlegung von Rechtsbehelfen richten sich nach § 107 GWB. Insbesondere ist der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren spätestens 15 Kalendertage nach Erhalt der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, zu stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 194-341840 (2014-10-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 319 639,39 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: WSF VE 301
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schloßstraße 21; 86316 Friedberg.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-06 📅
Name: Bernhardt Bau Ingenieursges. mbH
Postanschrift: Raiffeisenstr. 4
Postort: Rosbach v. d. H.
Postleitzahl: 61191
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen richten sich nach § 107 GWB. Insbesondere ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Soweit ein Nachprüfungsantrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird, ist er unzulässig (§ 114 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Fristen richten sich nach § 107 GWB. Insbesondere ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Soweit ein Nachprüfungsantrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird, ist er unzulässig (§ 114 GWB).